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Würzburg
Mietwohnung: Wann eine Kündigung wegen Eigenbedarfs möglich ist
Wollen Vermieter ihre Wohnung selbst nutzen, können sie Eigenbedarf anmelden. Dabei müssen aber einige Regeln beachtet werden – und nicht immer muss der Mieter ausziehen.
Häufig müssen Mieter ausziehen, weil ihr Vermieter die Wohnung selbst nutzen möchte und ihnen wegen Eigenbedarfs gekündigt hat.
Foto: Thinkstock | Häufig müssen Mieter ausziehen, weil ihr Vermieter die Wohnung selbst nutzen möchte und ihnen wegen Eigenbedarfs gekündigt hat.
Anja Behringer
Anja Behringer
 |  aktualisiert: 15.07.2024 08:52 Uhr

Mietern kann ihre Wohnung wegen Eigenbedarfs gekündigt werden. Wenn der Vermieter seine Wohnung selbst nutzen möchte, müssen allerdings bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. "Grundsätzlich ist eine Eigenbedarfskündigung nur zu Wohnzwecken möglich", erklärt Ulrike Kirchhoff von Haus & Grund Bayern, dem Landesverband Bayerischer Haus-, Wohnungs- und Grundbesitzer. Ein Überblick, welche Regeln der Vermieter beachten muss und was Mieter wissen sollten.

Welche Gründe gelten für eine Eigenbedarfskündigung?

Der Vermieter kann wegen Eigenbedarfs kündigen, wenn er selbst einziehen möchte, aber auch, wenn Familienangehörige oder Angehörige seines Hausstandes die Wohnung brauchen. Also zum Beispiel seine Kinder, Enkel oder Eltern, erklärt Ulrike Kirchhoff.

Beispiel: Das Kind des Vermieters möchte in die Wohnung einziehen, um einen eigenen Hausstand zu gründen. Außerdem ist die Kündigung möglich, wenn der Vermieter näher zu seinen Kindern oder aus Mobilitätsgründen von einer höheren Etage ins Erdgeschoss ziehen möchte. Auch der Einzug einer Pflegerin, die sich um den Vermieter oder einen Angehörigen kümmern soll, sei ein denkbarer Grund, sagt die Expertin von Haus & Grund Bayern.

Was muss in der Kündigung stehen?

In der Kündigung müssen die Gründe für den Eigenbedarf klar genannt werden: "Aus dem Kündigungsschreiben muss nachvollziehbar hervorgehen, warum und für wen der Vermieter die Wohnung braucht", erklärt Monika Schmid-Balzert vom bayerischen Landesverband des Deutschen Mieterbunds (DMB). 

Will der Vermieter selbst einziehen, müsse er erläutern, "warum seine jetzige Wohnung seinen Wohnbedarf nicht deckt", erklärt Ulrike Kirchhoff. Gehören ihm noch weitere Wohnungen, müsse er außerdem erklären, warum er diese nicht nutzen kann. Ist in der Kündigung nicht erklärt, warum Eigenbedarf besteht, ist sie wegen formeller Mängel unwirksam.

Wie lange ist die Kündigungsfrist bei einer Eigenbedarfskündigung?

Die Kündigungsfrist richtet sich nach der Mietdauer. Hat der Mieter bis zu fünf Jahre in der Wohnung gelebt, beträgt die Frist drei Monaten. Ab fünf Jahren Mietdauer liegt die Frist bei sechs Monaten, ab einer Mietzeit von acht Jahren sind es neun Monate, so die Information von Haus & Grund Bayern. 

Wie lange muss der Vermieter die Wohnung nach der Eigenbedarfskündigung nutzen?

Werde die Wohnung nur für eine begrenzte Zeit gebraucht, könne das gegen die Eigenbedarfskündigung sprechen. Handle es sich nur um einige Wochen oder Monate, "müssen sicher noch weitere triftige Gründe dazu kommen", sagt Kirchhoff. Gehe es beim Eigenbedarf allerdings um mehrere Jahre , sei die Kündigung des Mietverhältnisses in der Regel "problemlos möglich".

Wie sollten Mieter reagieren, wenn sie Zweifel am Eigenbedarf ihres Vermieters haben?

Hat der Mieter den Verdacht, dasses eigentlich gar keinen Eigenbedarf gibt, solle er "seine Zweifel dem Vermieter mitteilen" und Rat bei einem Mietverein oder Anwalt einholen, erklärt Monika Schmid-Balzert vom Mieterbund. Komme es nicht zu einer Einigung, müsse letztlich ein Gericht klären, ob tatsächlich Eigenbedarf besteht.

Welche Gründe sprechen gegen einen Auszug des Mieters?

Auch wenn tatsächlich Eigenbedarf besteht, kann es Gründe dafür geben, dass der Mieter nicht ausziehen muss. Möglich seien gewisse Härtefälle wie eine Krankheit oder das Alter des Mieters. Findet der Mieter keine angemessene neue Wohnung "zu zumutbaren Bedingungen", kann das ebenfalls ein Grund gegen den Auszug sein, heißt es beim Mieterbund. 

Was passiert, wenn sich die Eigenbedarfs-Situation nach der Kündigung ändert?

Wenn der Grund für die Eigenbedarfskündigung nicht mehr bestehe, muss der Vermieter das seinem Mieter mitteilen. Außerdem müsse er ihm anbieten, nun doch weiter in der Wohnung zu bleiben, erklärt Ulrike Kirchhoff. Das gelte bis zum Ablauf der Kündigungsfrist.  

Ändert sich der Grund für den Eigenbedarf, muss der Mieter ebenfalls informiert werden. Wenn zum Beispiel "der Sohn, für den Eigenbedarf geltend gemacht wurde, nun doch nicht in die Wohnung einziehen will, dafür aber die Nichte", sagt Kirchhoff. Der neue, veränderte Grund für den Eigenbedarf könne wiederum "nur mit einer erneuten Kündigung geltend gemacht werden"..

 
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  • glubberer76
    Und genau deswegen stehen meine zwei Einliegerwohnungen leer. Durch die mieterfreundlichen Gesetze und Rechtssprechungen hat man als Vermieter kaum Rechte. Selbst Mietnomaden raus zu bekommen ist schwer möglich. Nur wenn man sich selbst darum kümmert.
    Gott sei Dank bin ich nicht auf die Mietteinnahmen angewiesen und muss mich im Gegenzug nicht mit Mietern rumärgern. Wobei ich deutlich sagen muss, dass bei weitem nicht alle Mieter so sind, aber die Gefahr besteht und wie im Artikel so schön beschrieben, ist es nur sehr schwer möglich, einen Mietvertrag durch den Vermieter zu kündigen.
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  • roswitha.oehrlein@aol.com
    Bei dem heutzutage herrschenden knappen Wohnraum, sollte der Gesetzgeber Leute wie Sie dazu zwingen, seine leer stehenden Wohnungen zu vermieten oder aber eine hohe Zwangsabgabe verhängen!
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