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Würzburg
Mammut-Prozess in Würzburg: Ab 22. April soll der Messerstecher vor Gericht stehen
Beim Landgericht laufen die Vorbereitungen für den Strafprozess gegen den Würzburger Messerstecher. Der Termin steht jetzt fest. Wo genau verhandelt wird, ist aber noch unklar.
Drei Frauen wurden im Juni 2021 in Würzburg bei einem Messerangriff getötet, neun Menschen teilweise schwer verletzt. Nun steht fest wann der Prozess gegen den Täter beginnt.
Foto: Patty Varasano | Drei Frauen wurden im Juni 2021 in Würzburg bei einem Messerangriff getötet, neun Menschen teilweise schwer verletzt. Nun steht fest wann der Prozess gegen den Täter beginnt.
Manfred Schweidler
 |  aktualisiert: 12.02.2024 23:52 Uhr

Der Prozesstermin steht nun fest: Ab dem 22. April soll sich - nach derzeitiger Planung - Abderrahman J. vor Gericht verantworten. Der Angeklagte hat am 25. Juni 2021 in der Würzburger Innenstadt mit einem Messer Passanten angegriffen: drei Frauen starben, neun Menschen wurden teilweise schwer verletzt. Den Prozesstermin teilte Michael Schaller, Sprecher des Landgerichts Würzburg, am Freitag mit.

Schaller betont, dass "über die Zulassung der Antragsschrift und die Eröffnung des Hauptverfahrens im Verfahren 1 Ks 502 Js 278/21 (Messerangriff in der Würzburger Innenstadt) noch nicht entschieden ist". Das dürfte aber nur eine Formsache sein. Für den Fall der Eröffnung des Hauptverfahrens habe das Gericht mit den Verfahrensbeteiligten etwa 30 Termine für die Hauptverhandlung abgestimmt.

Hauptverhandlung kann sich bis in den August erstrecken

Die soll am 25. und 27. April fortgesetzt werden "und könnte sich bis in den August erstrecken", schreibt der Richter. Fortsetzungstermine im September würden mit Blick auf die Pandemie-Situation und weitere Unwägbarkeiten der Hauptverhandlung lediglich vorsorglich bestimmt. Schaller schreibt auch: "Die Hauptverhandlung wird aus Kapazitätsgründen voraussichtlich nicht in den Räumen des Landgerichts stattfinden." Das Landgericht sucht nach Informationen dieser Redaktion bereits intensiv nach geeigneten Räumen.

Denn selbst der größte Sitzungssaal im Strafjustizzentrum in der Ottostraße ist zu klein für Prozesse dieser Größenordnung – insbesondere unter Corona-Bedingungen. Denn alle Beteiligten müssen mit dem nötigen Abstand zueinander sitzen. Selbst in den größten Sitzungssaal 017 des Justizzentrums in der Ottostraße durften zuletzt maximal 25 Menschen rein. Doch in diesem Prozess sind es schon ohne Zuschauer und Medienvertreter mehr Prozessbeteiligte.

Schwierige Suche nach einem geeigneten Sitzungssaal

Einige größere Hallen außerhalb des Strafjustizzentrum haben sich zwar als externe Ausweich-Lösungen bewährt. Doch dort hofft man bei sinkenden Corona-Zahlen wieder auf bereits gebuchte Veranstaltungen. Die lange Prozessdauer schränkt die Auswahlmöglichkeiten weiter ein.

Dabei muss das Gericht auch das große öffentliche Interesse und eine für Würzburg ungewöhnlich starke Medienpräsenz berücksichtigen. Einen separaten Zuschauerraum für die Opfer und ihre Angehörigen hat Erwin Manger ins Gespräch gebracht, der bayerische Opferbeauftragte beim Zentrum Familie und Soziales: Ob sie überhaupt alle dem mutmaßlichen Täter im Gerichtssaal gegenübertreten können, sei unklar. Überdies sollen Opfer und Angehörige nach Möglichkeit vor übergroßer Neugier der Medienvertreter abgeschirmt werden.

 
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