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Würzburg
Messerattacke in Würzburg: Täter äußerte schon vor Monaten Tötungsabsichten
Der Somalier verhielt sich bei seinen Aufenthalten in der Würzburger Psychiatrie frauenfeindlich und äußerte mehrfach Tötungsgedanken. Das belegen Recherchen dieser Redaktion.
Das Zentrum für Seelische Gesundheit in Würzburg. Hier wurde der Täter mehrfach behandelt. 
Foto: Christoph Weiss | Das Zentrum für Seelische Gesundheit in Würzburg. Hier wurde der Täter mehrfach behandelt. 
Gisela Rauch
 |  aktualisiert: 08.02.2024 10:37 Uhr

Der Somalier, der am 25. Juni in Würzburg drei Frauen getötet und neun weitere Menschen zum Teil schwer verletzt hat, hat schon Monate zuvor explizit Tötungsabsichten geäußert. Dies belegen Recherchen dieser Redaktion im Umfeld der Klinik für Seelische Gesundheit in Würzburg. Dorthin war der 24-Jährige im Januar 2021 zwangsweise gebracht worden. Zudem hat der Mann, der schwer drogenabhängig sein soll, bei der zweiten erzwungenen Einweisung im Juni 2021 dezidiert auch seinen Frauenhass zum Ausdruck gebracht. Das hat der Leiter des Zentrums, Professor Dominikus Bönsch, auf Anfrage bestätigt. Hat sich also die Gefahr, die von dem Mann ausging, möglicherweise frühzeitig angedeutet?

Der Somalier soll im Januar geäußert haben, dass er "alle umbringen" wolle

Denn schon bei seinem Aufenthalt vom 13. bis zum 21. Januar 2021 im Zentrum für Seelische Gesundheit hat der Somalier erklärt, töten zu wollen. Schriftliche Aufzeichnungen bestätigen dies. Nachdem er am 13. Januar 2021 in die Psychiatrie zwangseingewiesen wurde, weil er Mitarbeiter der Obdachlosenunterkunft, in der er wohnte, mit einem Messer bedroht hatte, soll der 24-jährige Mann bezugnehmend auf Heimmitarbeiter gesagt haben: "Ich wollte sie töten". Weiterhin soll der Mann geäußert haben, dass er "alle umbringen" wolle. Die Tötungsabsicht soll der Mann damit begründet haben, dass der deutsche Geheimdienst ihn seit Jahren quäle und verfolge. Recherchen dieser Redaktion zufolge sind bei dem Mann im Januar 2021 eine "inhaltliche Denkstörung und Verfolgungswahn" festgestellt worden. Berichtet wird, dass der Mann "keine Krankheitseinsicht" gezeigt habe.

Wenn ein Patient Tötungsabsichten äußert, reicht das nicht, um ihn festzuhalten?

Rückblickend stellt sich eine zentrale Frage: Wenn ein Patient Tötungsabsichten äußert, unter Verfolgungswahn leidet und keine Krankheitseinsicht zeigt und wenn dieser Patient vor seiner Aufnahme mehreren Menschen mit einem Messer gedroht hat, reicht das dann nicht, um ihn festzuhalten? Diese Frage hat die Redaktion Professor Dominikus Bönsch gestellt. Er leitet die Bezirksklinik in Lohr mit rund 366 überwiegend stationären Plätzen sowie gleichzeitig das Zentrum für Seelische Gesundheit in Würzburg mit 84 Plätzen. "Unspezifische Todesdrohungen, aggressive Impulse und bedrohliche Äußerungen", schreibt der Psychiatriechef in seiner Antwort, "sind in der Initialphase einer Psychose insbesondere bei betroffenen Männern ein häufiges Symptom in der Psychiatrie".

Dies sei leider Alltag auf den geschützten Stationen der Bezirkskliniken und ein häufiger Einweisungsgrund. Nur wenn diese Symptome dann auch unter Behandlung fortdauerten, der Patient weiterhin gefährlich und nicht einschätzbar wirke, werde er nicht entlassen und gegebenenfalls gegen seinen Willen untergebracht. Bönsch: "Dies war während des Aufenthaltes im Januar sicher nicht gegeben." Denn unter Behandlung habe sich der Zustand des Mannes gebessert. Nur wenn die Gefahr "weiterhin hochakut" sei, könne eine Unterbringung und Zwangsbehandlung erwogen werden; etwas anderes lasse die Rechtslage nicht zu, betont Bönsch.

Eine Anfrage beim Amtsgericht Würzburg stützt diese Aussage des Psychiatriechefs. Es weist darauf hin, dass der somalische Täter am 13. Januar 2021 zwar zwangsweise in das Zentrum für Seelische Gesundheit eingewiesen worden sei, ab dem 14. Januar aber freiwillig dort gewesen sei. Bei einer solchen Konstellation sind laut Amtsgerichtssprecher Jürgen Reiher die Voraussetzungen für die "sofortige vorläufige Unterbringung einer Person hoch". Eine Unterbringung nach Artikel 5 des Bayerischen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz sei nur möglich bei folgenden Voraussetzungen: Es müsse eine psychische Störung, insbesondere Erkrankung vorliegen, aufgrund derer der Betroffene sich selbst, Rechtsgüter anderer oder das Allgemeinwohl erheblich gefährde. Auch müsse die Einsichts- und Steuerungsfähigkeit erheblich beeinträchtigt sein.

Laut Klinik keine akute Gefährdung

Da laut Klinik keine akute Gefährdung vorlag, sei keine Möglichkeit der zwangsweisen Weiterbehandlung gegeben gewesen, so das Gericht. Aus Sicht des Zentrums für Seelische Gesundheit war die freiwillige Entlassung nach einer zehntägigen Therapie am 21. Januar 2021 aufgrund des Therapieerfolgs folgerichtig: Durch ein Medikament, das dem Somalier bereits in der Vergangenheit verschrieben worden war, sahen die Ärzte Recherchen dieser Redaktion zufolge beim Patienten eine Besserung der Wahnzustände. Die Ärzte rieten dem Mann aber dringend, regelmäßig seine Medikamente zu nehmen, wie Bönsch bestätigt.

Bei einer Messerattacke am 25. Juni am Barbarossaplatz tötete ein 24-jähriger Somalier drei Frauen und verletzte mehrere Menschen schwer.
Foto: Thomas Obermeier | Bei einer Messerattacke am 25. Juni am Barbarossaplatz tötete ein 24-jähriger Somalier drei Frauen und verletzte mehrere Menschen schwer.

Hätten die Würzburger Mediziner zu diesem Zeitpunkt nicht eine ambulante Weiterbehandlung des 24-Jährigen in dessen Wohnsitz im Obdachlosenheim sicherstellen müssen, etwa durch die Flüchtlingsambulanz in Würzburg? Auch diese Frage hat Psychiatriechef Bönsch beantwortet.  "Selbstverständlich wurde dem Patienten mehrfach ein weiteres Behandlungsangebot gemacht und in seinem Fall sogar dringend empfohlen", so Bönsch. Dem Mann sei nahegelegt worden, sich beispielsweise in der psychiatrischen Institutsambulanz des Zentrums oder der Uniklinik weiterbehandeln zu lassen. Auch eine Entgiftung sei dringend empfohlen worden. Leider, so Bönsch, habe der Patient die Behandlungsangebote nicht angenommen.

Dass sich der Mann aus Somalia in der Folge keineswegs psychisch stabilisiert hatte, zeigte sich am 14. Juni 2021. Laut Generalstaatsanwaltschaft Bamberg belästigte der Mann an diesem Tag einen Autofahrer in der Würzburger Innenstadt. Der Somalier versuchte, in das fremde Auto einzusteigen, zeigte dabei laut Generalstaatsanwaltschaft "ein verstörtes Verhalten mit psychischen Auffälligkeiten". Am gleichen Tag wurde der Mann erneut zwangsweise im Zentrum für Seelische Gesundheit untergebracht. Unseren Recherchen zufolge soll er sich in einem deutlich schlechteren Zustand als im Januar befunden haben.

Drogenscreening verweigert?

Am 14. Juni sei der 24-Jährige kaum ansprechbar gewesen, so dass ein Anamnesegespräch am Aufnahmetag nicht stattfinden konnte. Weil er nicht einwilligte, konnten weder ein EKG noch Laboruntersuchungen gemacht werden. Auch ein Drogenscreening verweigerte der Mann, dessen jahrelangen, massiven Drogenkonsum – Crystal Meth, Heroin, Cannabis – Psychiatriechef Bönsch bestätigt hat. Nach Recherchen dieser Redaktion soll der Somalier am Aufnahmetag bedrohlich aufs Personal gewirkt haben, Stimmen gehört und den Kontakt mit weiblichem Personal abgelehnt haben. Die Diagnose an jenem 14. Juni soll auf "Drogeninduzierte Psychose", also durch Drogenkonsum ausgelöste Wahnvorstellung, gelautet haben. Eine Beurteilung, ob von dem Mann eine Eigen- oder Fremdgefährdung ausging, soll zu dem Zeitpunkt des Aufnahmegesprächs laut Informationen dieser Redaktion überhaupt nicht möglich gewesen sein.

Gleichwohl wurde der Mann nur einen Tag nach der Aufnahme, am 15. Juni, wieder entlassen.

"Stimmenhören und Drogenmissbrauch" erlauben nicht zwangsweise Weiterbehandlung

Laut Bönsch erfolgte die Entlassung gegen den Rat der Ärzte – aber sie erfolgte. Aber hätte nicht in der Zusammenschau, bei Psychose plus Drogenmissbrauch plus Verweigerung von Untersuchungen plus Verweigerung von Kontakt gegenüber weiblichem Personal plus Hören von Stimmen eine Fortführung der Behandlung auch gegen den Willen des Patienten erfolgen müssen? Auf diese Frage antwortet Psychiatriechef Bönsch: "Stimmenhören und die Einnahme von Drogen sowie die Verweigerung eines Drogentests sind absolut keine Gründe, jemanden gegen seinen Willen in der Psychiatrie zu behalten und gegen seinen Willen zu behandeln, solange keine akute Fremd- oder Eigengefährdung vorliegt." Und genau diese Eigen- oder Fremdgefährdung habe am Entlasstag nicht vorgelegen. Wieder Bönsch: "Am 15. Juni erfolgten zwei sehr ausführliche und gut dokumentierte Gespräche, die zum Ergebnis hatten, dass die Ärzte dem Patienten dringend die Weiterbehandlung empfahlen, aber sicher eine akute Eigen- oder Fremdgefährdung ausschlossen."

Laut Amtsgericht Würzburg hat das Zentrum für Seelische Gesundheit der Behörde das Nicht-Vorliegen einer Eigen- oder Fremdgefährdung am 16. Juni 2021 mitgeteilt, so dass es daher keiner Entscheidung des Gerichts bedurfte.

Hat Frauenhass bei der Tat eine herausragende Rolle gespielt?

Zehn Tage nach der Entlassung aus der Psychiatrie stach der Somalier in Würzburg mit dem Messer Menschen nieder. Auf die Frage, ob angesichts der Tatsache, dass der Mann überwiegend Frauen angegriffen hat, Frauenhass bei der Tat eine herausragende Rolle gespielt haben könnte, antwortet Psychiatriechef Dominikus Bönsch: "Ja, dies fiel tatsächlich bei Voraufenthalten und auch dem letzten Aufenthalt auf – dass der Patient Kontakt zu weiblichem Personal vermied und mit weiblichen Mitarbeiterinnen möglichst nicht sprach. Allerdings ein Phänomen, das wir bei vielen unserer Patienten aus anderen Kulturkreisen erleben, wenn auch nicht immer so deutlich ausgeprägt."

 
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  • matthiasr
    So tragisch es ist, so schlimm es für die Angehörigen, für die Verletzten ist, jedoch bleibt zu befürchten, dass wir als Gesellschaft und Politik uns verabschieden müssen von dem Irrglauben man kann alles verhindern, es gibt immer Verantwortliche und mit der nächsten Gesetzesverschärfung/veränderung wird alles besser!

    Völlig egal ob es sich um Psychopaten, klimagerechtes Bauen, Rentenversicherung, tragische Unglücke etc. dreht; Gesetzesänderungen, werden nie die Lösung für alle(!) Probleme/Morde etc. sein. Das ewige rufen danach wird an anderen Stellen zu Vorfällen/Straftaten führen, die man so nicht hat kommen sehen. Und letztendlich hätte in diesem Fall ein menschliches Netzwerk wahrscheinlich mehr verhindern können als eine Gesetzesverschärfung.

    Wie allgemein etwas mehr Menschlichkeit, Logig, gesunder Menschenverstand, etc. mehr bringt als Panik und Überreaktion. Irgend wann greift so was auch nicht mehr, egal wo!
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  • Barbara
    Wer die Behörden nun inSchutz nimmt, ist die Eine Seite, die Andere ist jedoch, dass man aus Fehlern lernen sollte......und dies scheint nicht der Fall zu sein. Ich behaupte mal zu schreiben, dass jeder 2. kriminelle Fall ein Wiederholungstäter ist.....da müsste man doch glauben, dass man anfangen sollte, genauer hinzuschauen?? Wofür benötigen Straftaten, zig Behandlungstage, die unnötiges Geld kosten, für eine Verurteilung, die dann darauf hinaus geht....dass ein psychiatrisches Gutachten erstellt wird.........und....zack.....auf freiem Fuß.....nein, das ist so erbärmlich.........und Tagesordnung
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  • noramablau
    Hallo mdeeg, was Sie berichten macht mir richtig Angst.
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  • redterry
    Und bei dieser Sachlage wird immernoch über ein islamistisches Motiv diskutiert?

    Mir scheint, als würde es hier darum gehen das Verbrechen in eine Schublade stecken zu wollen. Bei all der Wichtigkeit von Zeugenaussagen, muss meiner Meinung nach auch bedacht werden, dass alle unter einem Schockzustand waren und sicher nicht jeden einzelnen Ausruf zuordnen konnten. Die Zeugenaussagen müssen so schnell wie möglich geklärt und ggf aufgeklärt werden.

    Der Mann war laut Berichten der MP nicht religiös, war jahrelang drogenabhängig und hatte entsprechende Wahnvorstellungen.
    In diesem Kopf scheint mir "kein Platz" für geplante Abläufe zu geben.

    Umso schrecklicher, was in der Stadt passieren konnte. Mein Beileid an alle betroffenen.
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  • jessica_rauscher
    Also sorry das ganze hätte verhindert werden können, versagen unsere tollen Gesetz. Es war soviel vorab bekannt es hätte sich mit Sicherheit eine Lücke finden lassen um ihn zwangseinzuweisen. Traurig 😢
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  • Laeufer61
    Es ist und bleibt...

    ...sowohl für die Verantwortlichen in der Psychiatrie als auch für Judikative und Exekutive immer ein Ritt auf der Rasierklinge!
    Die zwei (auch von Mitforisten erwähnten) gegensätzlichen Beispiele "Somalier-Wbg." und "Gustl Mollath" zeigen das derzeitige Dilemma klar auf:
    Beim Wbg-Fall ruft man (verständlicher Weise) erst mal nach härteren Gesetzen und Maßnahmen, bei Gustl Mollath versteht die gleiche Menge nicht, warum ein Unschuldiger so lange gegen seinen Willen weggesperrt wurde.
    Ich bin kein Jurist aber der Vorschlag von @Nova1 ist sicherlich bedenkenswert.

    MfG und...bleiben sie alle gesund
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  • mausschanze
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  • matthiasr
    Man darf an den Fall Gustl Mollath erinnern in dessen Folge es Gesetzesänderungen gab die eben dazu führen sollten, dass jemand nicht einfach so in der Psychiatrie „verschwindet“....
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  • tina.goepfert
    Den ganzen Recherchen rund um die Vorgeschichte dieses fürchterlichen Messerangriffs kann ich nur noch eines entnehmen: unsere Gesetzeslage ist doch wohl ein Witz. Und die Institutionen, die sie umsetzen sollten, anscheinend ebenfalls.
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  • Pedoe@web.de
    Falls das Procedere unter den benannten Umständen stimmt, ist es einfach bloß beängstigend.
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  • marent1@hotmail.de
    meine drängende Frage: Jemand mit diesem Krankheitsbild braucht dringend eine gesetzliche Betreuung, jemand der drogenabhängig ist, alleinstehend, psychisch krank und mit Sprachproblemen KANN viele Dinge nicht alleine einschätzen und entscheiden. Hier greift das Betreuungsrecht!!!!! Wieso wurde vom Amtsgericht hier keine Betreuung eingerichtet? Das finde ich grob fahrlässig und erlebe ich leider öfter, dss es erst mal abgelehnt wird bei wirklich klaren Sachlagen. Was ist in Würzburg da los?
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  • Barbara
    Es wurde ein Betreuer angeordnet, doch er fiel bei den Behörden durchs "Raster"......,die allzu Beschäftigten Ämter....
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  • rasputin32
    Das der Täter immer wiederholt Tötungsabsichten geäußert hat, ist für die Mediziner nicht relevant.
    Er erhält ja Medikamente und wird belehrt diese auch zu nehmen.
    Dann wird er entlassen. Wohin? Ist für die Mediziner kein Thema mehr.
    Wieso muss dieses Verhalten nicht an die Justiz bzw Polizei gemeldet werden?
    Ob man da reagiert hätte, steht auf einem anderen Blatt.
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  • fabian-koenig@t-online.de
    Dass er (unspezifische) Tötungsphantasien bei seiner Einweisung im Januar äußerte, war für die Mediziner sehr wohl relevant. Relevant war aber auch, dass er den weiteren Aufenthalt freiwillig gemacht hat. Und bei seiner Untersuchung im Juni äußerte er eben keine Tötungsphantasien mehr. Außerdem sind laut Professor derlei Phantasien sehr häufig.
    Sie müssen bei Ihren Überlegungen davon ausgehen, dass so eine Erkrankung Jeden treffen kann. Da kann es nicht angehen, dass man an die Polizei/Justiz „gemeldet“ wird, wenn man irgendwann mal solche krankheitsinduzierten Phantasien geäußert hat.
    Wohin er entlassen wird? Warum sollte das (nur) das Problem der Ärzte sein? Wie gesagt: Man müsste sich ein System überlegen, die gerade solche Leute in sehr schwierigen Lebenssituationen auffängt, damit sie eben nicht mehr durchs Raster fallen und durchdrehen.
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  • saaleufer
    Ich würde nicht mehr als Verantwortlicher in der Psychiatrie arbeiten wollen. Nach diesem Massaker. Ändert die Gesetze;
    Hinter den Opfern sind wohl auch diejenigen Opfer, die nach staatsrechtlichen Grundlagen gehandelt haben.
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  • fabian-koenig@t-online.de
    … nicht nur ein Problem bei Flüchtlingen, sondern generell bei Alleinstehenden. Es gab in der Vergangenheit genug Beispiele, bei denen psychische Erkrankungen Auslöser für schwere Straftaten waren. Nicht nur beim Attentat von Hanau, sondern ich erinnere auch an den Fall des Germanwings-Piloten, der das vollbesetzte Flugzeug in den Pyrenäen zum Absturz brachte.
    Andererseits kann man nicht jedem Patienten mit einer psychischen Erkrankung automatisch eine latente Gefährlichkeit für die Öffentlichkeit unterstellen. Da wären wir gleich bei mehreren hunderttausenden Menschen in D. Eine zwangsweise Unterbringung hat zu Recht hohe Hürden: Die heftige Diskussion um die Reform des bayerischen Psychischkrankenhilfegesetzes und der Fall Gustl Mollath dürfte vielen noch in den Ohren liegen.

    M.E. müsste man bei Fällen, die gerade noch keine Einweisung rechtfertigen, i-wie sicherstellen, dass der Pat. seine Medikamente nimmt und Arzttermine wahrnimmt. Aber wie? Ein verdammt schwerer Drahtseilakt
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  • fabian-koenig@t-online.de
    Das sind in der Tat alles sehr wichtige Fragen. Das Problem ist eben, dass niemand, auch nicht ein noch so guter Psychiater in die Zukunft schauen kann. Eine Beurteilung bzgl. einer Eigen-/Fremdgefährdung ist immer nur eine Momentaufnahme. So wie es hier zu lesen ist, drängt sich der Verdacht auf, dass der Täter bei einer ambulanten Weiterbehandlung wohl nicht derart abgestürzt wäre, wie es an jenem furchtbaren Tag wohl der Fall gewesen ist. Normalerweise werden bei solchen Patienten, bei denen die Schwelle zur zwangsweisen Unterbringung noch nicht überschritten ist, sich dies aber jederzeit einstellen kann, die Angehörigen mit eingebunden. Diesen kommt eine erhebliche Schlüsselrolle zu, da der Patient ihnen noch am ehesten vertraut (es ist das Wesen einer Wahnerkrankung, dass der Patient nicht weiß, dass er krank ist) und sie überwachen und darauf hinwirken können, dass er die Medikamente nimmt und die Arzttermine wahrnimmt. Was macht man aber, wenn derjenige allein ist? Das ist (…)
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  • jutta.noether@web.de
    Ich will um Himmelswillen jetzt nicht in die allgemeine Empörung a la "Warum hat das niemand verhindert?!" einstimmen, denn es ist ja gut so, dass man nicht so einfach eingewiesen und dort behalten werden kann.
    Aber von einem initialpsychotischen Patienten ohne Krankheitseinsicht zu erwarten, dass er draußen seine Medikamente weiternimmt, ist schon etwas naiv, oder?
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  • Erding
    Sorry und nochmals sorry, gilt auch für viele obige Kommentare, wollen Sie allen Ernstes den Menschen die Medikamente mit Gewalt in den Rachen schieben? Oder zwangsweise in Einrichtungen halten, nur dass er dreimal am Tag die Medikamente unter Aufsicht und Kontrolle nimmt? Was macht der den Rest des Tages und der Nacht in der Klinik? Wie viele "normale" Mitbürger nehmen die Medikamente, die ihnen der Arzt verschrieben hat nicht ein oder setzen sie ohne dessen Wissen einfach ab? Wie viele Obdachlose weigern sich in Obdachunterkünfte zu begeben und leben Tag und Nacht auf der Straße? Wo kämen wir da hin? Wö kämen wir da hin jetzt jeden Geflüchteten unter Generalverdacht zu stellen? Wir haben Tür und Tor geöffnet. Es kamen viele junge und starke Menschen. Warum sind so viele Minderjährige unter den Flüchtlingen? Sie wurden alleine losgeschickt. Warum wurden diese Minderjährigen nicht zurück zu ihren Familien und Heimatländern gebracht um dieser Vorgehensweise einen Riegel vorzuschieben?
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  • MedDeeg@web.de
    ...."Eine Beurteilung, ob von dem Mann eine Eigen- oder Fremdgefährdung ausging, soll zu dem Zeitpunkt des Aufnahmegesprächs laut Informationen dieser Redaktion überhaupt nicht möglich gewesen sein."....

    Es hat offenkundig auch niemanden interessiert. Die Art des Verantwortungsgeschiebes hier ist unerträglich.
    Zum einen hätte die Staatsanwaltschaft tätig werden müssen, was die Verfolgung der Straftaten angeht - zum anderen die Ärzte, was die medizinischen Voraussetzungen für eine Einweisung angeht.

    In Würzburg dreht man sich offfenkundig den Sachverhalt jeweils so, wie man es gerade braucht: entweder wird dramatisiert und unverhältnismäßig überreagiert - oder es wird bagatellisiert, kleingeredet und verdrängt.

    Die Folgen tragen die Betroffenen und - im übelsten Fall - die Opfer.

    Was ich als langjähriger Polizeibeamter hier in Würzburg seit rund 20 Jahren erlebte, beobachtete und mitbekommen habe, ist längst Anlass für einen Untersuchungsausschuss.
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