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Würzburg
Meinung: Machtspiele und Paragraphenstreitigkeiten bringen den Menschen im Landkreis Würzburg nichts
Eineinhalb Jahre hat die Kreispolitik damit vergeudet, über Satzungsänderungen zu streiten. Das, worauf es ankommt, bleibt auf der Strecke, meint unser Autor.
Das Kommunalunternehmen kümmert sich auch um die Senioren im Landkreis Würzburg.  
Foto: Thomas Obermeier | Das Kommunalunternehmen kümmert sich auch um die Senioren im Landkreis Würzburg.  
Thomas Fritz
 |  aktualisiert: 23.08.2024 02:40 Uhr

Die allermeisten der 165.000 Menschen, die im Landkreis Würzburg leben, haben wahrscheinlich noch nie einen Blick in die Unternehmenssatzung des Kommunalunternehmens (KU) geworfen. Weil es ihnen ziemlich egal ist, wer zu Verwaltungsratssitzungen einlädt, wer Prokura erteilen darf oder nach Paragraph 6, Absatz 3 Nr. 10 die Führungskräfte aussucht. 

Der Bus muss fahren, der Müll abgeholt werden. Eine medizinische Versorgung auf dem Land muss gesichert sein, und es muss Sorge dafür getragen werden, dass im Landkreis Würzburg die Menschen gut gepflegt alt werden können. All dies funktioniert seit 26 Jahren dank der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kommunalunternehmens gut.

Politische Einflussnahme lähmt die Effizienz des Kommunalunternehmens

Die Sorgen, die politischen Gremien würden durch das KU entmachtet werden oder der Vorstand könnte ein zweiter Landrat werden, sind nicht neu. Es gab sie schon vor der Gründung des Unternehmens. Die erfolgreiche Geschichte der Landkreis-Holding zeigt, dass sie unbegründet waren – damals wie heute.

Eineinhalb Jahre haben Kreisrätinnen und Kreisräte nun um Paragraphen gestritten. Die beschlossenen Satzungsänderungen machen das Kommunalunternehmen aber weder leistungsfähiger noch wirtschaftlicher. Im Gegenteil: Langwierige politische Prozesse, überzogene Regulierungen und bürokratische Hürden lähmen seine Effizienz.

Wenn Kreispolitiker möchten, dass auch weiterhin der Bus fährt, der Müll abgeholt wird, Hausärzte auf dem Land sich um die Gesundheit kümmern, Menschen in Altenheimen gepflegt werden … - dann hätten sie die vergangenen eineinhalb Jahre gut darüber nachdenken können, wie eine zukunftsorientierte Daseinsvorsorge auch in herausfordernden Zeiten gelingen kann. Darauf kommt es nämlich an - nicht auf Paragraph 6, Absatz 3 Nr. 10 der Unternehmenssatzung.

 
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Kommentare
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  • Lukas Weidinger
    Ich finde den Kommentar reichlich dünn und teilweise irreführend.

    Er verallgemeinert erstens die Aufklärung der teils skandalösen Zustände, über die auch diese Zeitung zurecht und ausführlich berichtet hat und wirft sie in einen Topf mit Verfahrensfragen. Damit suggeriert Thomas Fritz hier völlig zu Unrecht, die Kommunalpolitik hätte in den letzten 1,5 Jahren nur über (sinnlose) Paragrafen nachgedacht.

    Zweitens wirft er „die Politiker“ in einen Topf, als wollten alle mehr Bürokratie. Der verlinkte Artikel klärt dann auf, dass es eine knappe und kontroverse Entscheidung war.

    Das mag in der Zeitung nebeneinander gedruckt sein, steht im Netz aber erstmal für sich.

    Warum schüren Sie – bei allem Verständnis für Unmut – die Verdrossenheit der Leser*innen für Politik, Herr Fritz?
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  • Hans Vogel
    Wohin die politische wirtschaftliche „Kompetenz“ führt kann man sehr gut am Beispiel der Gemeinde Kirchheim sehen.
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  • Georg Ries
    Ihre Aussage, dass der Kommentator für die Vorständin gekämpft hat, ist so nicht richtig.
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  • Frank Stößel
    Wie "...eine zukunftsorientierte Daseinsvorsorge auch in herausfordernden Zeiten gelingen kann. (Thomas Fritz)"sollte sich durchaus in der Arbeit, den Einnahmen, Ausgaben, Rücklagen, Darlehen, Rückzahlungen, Investitionen und in der Kommunikation des KU in der Satzung widerspiegeln. All d sollte sich damit konsensual regeln lassen. Die Spielregeln in einem politisch verantworteten Unternehmen zur Daseinsvorsorge sind nun auch wieder etwas anderes als in einem privat oder genossenschaftlich geführten Unternehmen. Die Politik kann man aus einem Kommunalunternehmen gar nicht herauslassen. Wie in der Politik üblich, geht es auch um das Gleichgewicht der Kräfte, nicht um Bevormundung der VorständIn durch Kreistag und Verwaltungsrat. Trotzdem ist der Landkreis "oberer" Dienstgeber im Aufrag der Landkreisbürgerschaft. In der Hierarchie des KU kommt dann die VorständIn als DienstgeberIn mit Prokura gegenüber den ihr anvertrauten MitarbeiterInnen des KU. Was ist daran so schwer zu verstehen?
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