
Aufatmen in der Gemeinde Hausen: Seit 13 Jahren ringt die Verwaltung darum, dass sich die Betreiber der Autobahnrastanlage Riedener Wald an verschiedenen Kosten der gemeindlichen Kläranlage im Gemeindeteil Rieden beteiligen. Dabei geht es um eine große Summe. Nun ist der Streit juristisch geklärt.
Das Verwaltungsgericht Würzburg hat jetzt einer Klage der Gemeinde stattgegeben. Für Bürgermeister Bernd Schraud ist das "sehr erfreulich". Im Dezember 2018 hat die Gemeinde die Autobahn Tank & Rast Gruppe GmbH & Co. KG verklagt und wollte anteilige Abschreibungen an der Kläranlage im Hausener Ortsteil Rieden zunächst auf die Jahre 2013, 2014 und 2015 erstattet bekommen. Insgesamt steht ein Betrag von 242 000 Euro zuzüglich Zinsen im Raum.
Rechtsanwalt kündigt weitere Klagen gegen Tank & Rast an
Dabei wird es nicht bleiben. Rechtsanwalt Burkard Hohmann, der die Gemeinde vertritt hat angekündigt, dass in den nächsten Tagen weitere Klagen gegen Tank und Rast erfolgen werden. Sie betreffen die Abschreibungskosten für die Jahre 2016 bis 2019 plus die Beteiligung an den laufenden Betriebskosten der Kläranalage. An den Betriebskosten hatte sich Tank & Rast nach langem Zögern zwar beteiligt, die Zahlungen aber im Juni dieses Jahres wieder eingestellt.
Das Abwasser der Hausener Ortsteile Hausen und Rieden wird in der gemeindeeigenen Kläranlage im "Riedener Grund" gereinigt. Sie ist im April 2013 in Betrieb gegangen. Diese Kläranlage reinigt auch das Abwasser der Autobahnraststätte Riedener Wald Ost und West mit Tankstellen, Hotel und Nebengebäuden.
Abwasserfrage wurde in den Privatisierungsverträgen nicht geregelt
Die Raststätte an der A7 zwischen der Anschlussstelle Gramschatzer Wald und dem Autobahndreieck Werneck liegt in der Gemarkung Rieden. Sie wurde 1967 und damit lange vor der Privatisierung der Autobahnraststätten im Jahr 1998 gebaut. Die Gemeinde Rieden und die Bundesrepublik regelten 1970 mit einem Vertrag und 1973 mit einer zusätzlichen Vereinbarung die Kostenbeteiligung am Neubau und an den Betriebskosten der ersten Kläranlage.

Nach 40 Jahren Betriebsdauer war aus technischen Gründen ein Neubau erforderlich. Doch der mittlerweile private Rastanlagen-Eigentümer und die Gemeinde Hausen (Rieden wurde 1978 eingemeindet) konnten sich nicht einigen. Die Baukosten der Kläranlage betrugen 4,6 Millionen Euro. Die Gemeinde ging davon aus, dass sich Tank & Rast mit 2,2 Millionen Euro an den Herstellungskosten beteiligen müsse.
In den Privatisierungsverträgen wurde aber die Abwasserfrage nicht ausreichend geregelt. Im Gegensatz zur Gemeinde Hausen sahen das Verwaltungsgericht Würzburg und der Verwaltungsgerichtshof in München (VGH) den privaten Konzern Tank & Rast nicht als Rechtsnachfolger des früheren bundesdeutschen Autobahnamtes Nürnberg an.
Tank & Rast muss für den Werteverzehr aufkommen
In den Jahren 2013 und 2014 verlor die Gemeinde Hausen deshalb den Rechtsstreit auf Erstattung der anteiligen Herstellungskosten. Allerdings sah der VGH in der Begründung des Urteils den Tank-&-Rast-Konzern bezüglich der Betriebskosten und der Abschreibungskosten der Kläranlage in einem "vertraglich begründeten Dauerschuldverhältnis". Dennoch hat sich Tank & Rast bisher nicht an den kalkulatorischen Abschreibungskosten der Kläranlage beteiligt.
Nun vertritt das Würzburger Verwaltungsgerichts die Ansicht, dass Tank & Rast den "Werteverzehr" als Ersatz für die Abnutzung der Anlage anteilig zahlen muss. "Selbst wenn Tank & Rast Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen sollte, hat sich die Position der Gemeinde Hausen auf jeden Fall verbessert", ist Bürgermeister Schraud erleichtert und hofft, dass bald ein Schlussstrich gezogen werden kann.