Auch wenn die Profis der Würzburger Kickers in dieser Woche wieder das Training in kleinen Gruppen begonnen haben, derzeit scheint noch völlig unklar, ob und wann der Spielbetrieb in der 3. Fußball-Liga wieder aufgenommen werden kann. Und wenn die Fans der Kickers auch traurig sind und auf baldige Wiederaufnahme des Spielbetriebs hoffen, einige Würzburger wird es geben, die über die derzeitige Ruhe in der Flyeralarm-Arena am Dallenberg nicht unglücklich sein dürften.
Denn bereits seit 2015 laufen Klagen von Anwohnern am Dallenberg vor dem Verwaltungsgericht. Gegenstand des Verfahrens ist vor allem die Baugenehmigung der Stadt aus dem Jahr 2015, die den Ausbau des Stadions auf 10 006 Besucher erlaubte. Zwar hatte Anfang 2016 das Würzburger Verwaltungsgericht die Klagen von elf Anwohnern zurückgewiesen. Doch im Juli 2017 ließ der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München die Berufung mehrerer Kläger gegen das Urteil des Würzburger Gerichts zu.
Es gibt noch keine Entscheidung über die Klagen
Aber es "zieht sich", wie der Franke sagt, und daran ist zum Teil auch Corona schuld. Denn in den Berufungsverfahren sei noch keine Entscheidung ergangen, informiert Claudia Frieser auf Anfrage. Sie ist Richterin am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof und Pressesprecherin.
Ende Januar dieses Jahres habe ein nichtöffentlicher Erörterungstermin mit den Beteiligten stattgefunden. Diese hätten dabei die Gelegenheit bekommen, nochmals schriftlich zu den aufgeworfenen Fragen Stellung zu nehmen. Diese Stellungnahmen stünden aber teilweise noch aus, so Frieser weiter.
Ursprünglich war ein Termin im Frühjahr angedacht gewesen
Der Senat werde entsprechend den Vorgaben der Prozessordnung aber auch noch eine öffentliche mündliche Verhandlung anberaumen, fährt Frieser fort. Hierfür sei ursprünglich ein Termin im Frühjahr angedacht gewesen, wegen der derzeitigen Corona-Pandemie fänden in München solche mündlichen Verhandlungen derzeit jedoch nur in Ausnahmefällen statt.
Dies werde sich zwar voraussichtlich in absehbarer Zeit ändern, glaubt Frieser. Derzeit könne aber noch kein genauer Termin in Aussicht gestellt werden, bedauert sie. Bedingung sei, dass die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und Hygieneregelungen, wie zum Beispiel die Gewährleistung des Sicherheitsabstands im Sitzungsraum, bei einem solchen Verfahren mit größerem Teilnehmerkreis möglich sei.
Weitere Klagen sind derzeit "ruhend gestellt"
Einvernehmlich "ruhend gestellt" sind hingegen weitere Baurechtsklagen zum Kickers-Stadion, die im März 2017 beim Würzburger Verwaltungsgericht gegen den Spielbetrieb eingereicht worden waren. Denn nach dem Entscheid des Würzburger Gerichtes, war das Stadion am Dallenberg für eine Kapazität von rund 13 000 Zuschauern weiter ausgebaut worden.
Diese ruhenden Klagen würden nur auf Antrag eines der jeweiligen Beteiligten wieder aufgenommen werden, berichtet Carolin Opel, Richterin und Pressesprecherin des Würzburger Verwaltungsgerichts. „Ruhend gestellt“ würden Klagen zum Beispiel, wenn parallel zum Verfahren Vergleichsverhandlungen zwischen den Parteien laufen würde, oder wie in diesem Fall in einem anderen Verfahren eine Entscheidung noch ausstehe.