
Ein Etappensieg der Anwohner, die gegen die Lärmbelästigung bei Kickers-Spielen klagen: der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München hat jetzt die Berufung mehrerer Kläger gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts (VG) Würzburg zugelassen. Dies teilt die Kanzlei, die zehn klagende Anwohne vertritt, jetzt mit. Ein Sprecherin des Verwaltungsgerichtshofes hat die Entscheidung gegenüber der Redaktion bestätigt.
Das VG Würzburg hatte Anfang 2016 die Klagen von elf Nachbarn gegen den Stadionumbau zurückgewiesen. Gegenstand des Verfahrens ist vor allem die Baugenehmigung der Stadt von 2015, die den Ausbau der Flyeralarm Arena auf 10.006 Besucher erlaubt.
Die Zulassung der Berufung erfolgte wegen „besonderer tatsächlicher und rechtlicher Schwierigkeiten“ der Sache. Die Kläger haben nach Angaben ihres Rechtsvertreters bis 7. August Zeit, die Berufung zu begründen. Ein Verhandlungstermin steht noch nicht fest.
Daneben stehen noch weitere Klagen der Anwohner im Raum, die im März dieses Jahres gegen den Spielbetrieb eingereicht wurden. Denn nach dem Entscheid des VG Würzburg wurde das Stadion am Dallenberg weiter ausgebaut, für eine Kapazität von rund 13.000 Zuschauern. Doch für wesentliche Bauteile wie die große Stahlrohrtribüne, gibt es bislang keine rechtskräftige Baugenehmigung. Der Spielbetrieb wurde von der Stadt und den Sicherheitsbehörden bislang „lagebezogen“ geduldet.
Derzeit laufen die Bauanträge des FC Würzburger Kickers für die bereits gebauten Erweiterungen. Sie müssten relativ rasch genehmigt werden, was die Stadt – unter der Voraussetzung, dass die Auflagen erfüllt werden – auch tun will. Denn am letzten Juli-Wochenende haben die Kickers ihr erster Heimspiel der Drittliga-Saison.
In diesem Zusammenhang und unter dem Aspekt der nun zugelassenen Berufung, ist es aus Sicht der Kläger auch rechtlich fragwürdig, ob die Stadt jetzt überhaupt noch über die weiteren Bauanträge entscheiden kann.