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WÜRZBURG
Kickers: Anwohnerklagen abgewiesen
Sieg für die Kickers und die Stadt: Das Verwaltungsgericht hat Klagen gegen das Flutlicht und angeblich zu lautem Spielbetrieb. abgewiesen.
Foto: Thomas Obermeier | Sieg für die Kickers und die Stadt: Das Verwaltungsgericht hat Klagen gegen das Flutlicht und angeblich zu lautem Spielbetrieb. abgewiesen.
Holger Welsch
 |  aktualisiert: 03.12.2019 08:57 Uhr

Dass jetzt in Würzburg am Dallenberg Ruhe einkehrt, davon ist nicht auszugehen. Dafür werden weiterhin jubelnde Fußballfans des FC Würzburger Kickers sorgen. Ob zwischen dem Verein und sich vom Spielbetrieb belästigt fühlenden Nachbarn Ruhe einkehrt, ist eine andere Frage. Die klagenden Anwohner haben jedenfalls am Donnerstag vor dem Würzburger Verwaltungsgericht eine herbe Niederlage erlitten.

Nach einer mehrstündigen Verhandlung wies die fünfte Kammer die Klagen gegen den Umbau der Flyeralarm-Arena und Belästigungen durch Lärm und Flutlicht ab. So lautet der Tenor des Urteils. Die ausführliche Begründung erfolgt später. Beklagte war die Stadt Würzburg wegen ihrer Baugenehmigungen zum Aus- und Umbau der Arena als Drittligastadion.

Der Streit zwischen Anwohnern, die sich als Bürgerinitiative Dallenberg zusammengeschlossen haben, schwelt schon seit Herbst 2014, als die ersten Klagen gegen die neue Flutlichtanlage eingingen. Zudem gab es Ärger wegen angeblicher Lärmbelästigungen durch das VIP-Zelt, durch Stadionansagen, wegen Verkehrs- und Abfallproblemen. Zudem wurde dem Verein mangelnde Kommunikation vorgeworfen.

Die Kickers reagierten mit einem Verkehrs- und Reinigungskonzept, sorgten für mehr Information und im vergangenen Herbst räumte selbst einer der klagenden Anwohner ein, dass sich alles „einigermaßen eingespielt“ habe und man „nicht scharf auf Klagen“ sei.

Dennoch landete der Zwist jetzt vor dem Verwaltungsgericht Würzburg. Nach einer nicht-öffentlichen Ortsbesichtigung und einem ebenfalls nicht öffentlichen Erörterungstermin vor zwei Wochen wurden sieben Klagen gegen die Baugenehmigung und fünf gegen das Flutlicht verhandelt. Die Anwesen der Kläger sind zwischen 70 und 260 Meter vom Stadion entfernt.

Wie der Vorsitzende Richter erläuterte, ist sowohl beim Licht wie auch beim Lärm das „nachbarrechtliche Rücksichtsgebot“ der wesentliche Ansatzpunkt. Die Kläger monierten unzumutbare Belästigungen durch das Flutlicht, das teilweise Emissionsrichtwerte übersteige. „Bei Flutlicht kann man im Schlafzimmer Zeitung lesen“, sagte ein Betroffener.

Dem hielt der Vertreter der Stadt entgegen, dass Überschreitungen der Richtwerte nur bei mehrmals in der Woche eingeschaltetem Licht zustande komme. Das sei aber nach den Auflagen der Stadt gar nicht möglich. Der Einsatz von Flutlicht sei nur bei Spielen der ersten Mannschaft erlaubt, und nur bei maximal zehn Spielen im Jahr. In der laufenden Saison gab es bislang nur zwei Flutlichtspiele, eines davon am Mittwochabend gegen Preußen Münster. Bei dieser Gelegenheit wollten die Kickers auch die Lärmbelästigung auf den Grundstücken der klagenden Anwohner messen, was ihnen diese aber nicht erlaubten.

Das kam bei der Fünften Kammer nicht gut an. Aktuelle Messergebnisse hätten mehr Aufschluss über die tatsächliche Belästigung gebracht, sagte der Vorsitzende. Gemessen wurde trotzdem: an vier Stellen in der Nähe. Dort wurden die zulässigen Werte teilweise überschritten – allerdings nur, wenn man davon ausgeht, dass es sich um ein „reines Wohngebiet“ handelt.

Und das ist einer der Knackpunkte. Denn an die Wohnhäuser grenzt unmittelbar der seit 1966 gültige Bebauungsplan „Sportplatz am Dallenberg“. „Da prallen zwei Welten mit unterschiedlichster Nutzung aufeinander“, stellte der Vorsitzende fest – und deutete an, dass jede Seite Abstriche machen müsse. Die Kickers könnten nicht agieren wie in einem Industriegebiet – und die Anwohner hätten nicht die Ansprüche wie in einem reinen Wohngebiet.

Der Anwalt der Kickers monierte: „Wir diskutieren hier, als wär's ein Stadion-Neubau.“ Dabei steht die Arena seit 1967 und war schon mit bis zu 14  000 Zuschauern gefüllt. Aktuell sind 10  006 Besucher erlaubt.
Nach den abgewiesenen Klagen warten die Parteien auf die schriftliche Urteilsbegründung. Zuvor wollen sich die Kläger nicht äußern.

Die Stadt freut sich derweil, „dass das Gericht unserer Auffassung folgt. Wir werden weiterhin in diesem Interessenkonflikt zwischen Anwohnern und Sport vermitteln.“ Auch die Kickers begrüßen die Entscheidung. Kickers-Vorstandsvorsitzender Daniel Sauer: „Auch nach dem Urteil ist es uns ein Anliegen, ein rücksichtsvolles Miteinander im nachbarschaftlichen Verhältnis zu pflegen.“ Das Gericht hat's noch nicht bestätigt, aber es ist davon auszugehen, dass gegen das Urteil Berufung eingelegt werden kann.

 
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  • ba.stark@web.de
    Sowas aber auch. Da hätte die BI Dallenberg doch erstmal schauen sollen, wen die sich als Vorsitzenden (aus)wählen.

    Zuerst hat der Herr Niederdraenk als fränkischer Don Quichote gegen die Strassenausbaubeiträge gekämpft -übrigens auch als BI-, jetzt gegen die Ausbauten am Stadion. Beide Male viel Verwaltungs- und Gerichtskapazitäten verbraucht, Erfolge bisher NullKommaNix.

    Scheint mir ein unterbeschäftigter älterer Herr mit ausgeprägtem Gerechtigkeitssinn zu sein. Bin schon gespannt, mit wecher BI er uns demnächst beglückt...
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  • Mainheini
    nicht an der Debatte beteiligen. Sie wussten ganz genau, wo sie hinziehen und dass bei einem Fußball- oder Sportstadion mit Geräuschen zu rechnen ist. Aber diese Mentalität ist auch andernorts hinreichend bekannt: Wohnen auf dem Land, der Gockel kräht zu laut, Haus bauen neben der Autobahn, neben dem Kindergarten, Klage gegen Schulhofgeräusche, Vorsicht mein Füller kratzt. Wer kennt noch Toleranz, friedliches Nebeneinander? Egoismus sei gelobt. Ich, ich, ich und dann lange nichts. Arme Gesellschaft. Aber vielleicht sind die Kläger mal froh, wenn ihnen ein Fußballer den Rollstuhl ins Stadion schiebt.
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  • rolandroesch@web.de
    in drei - 4 jahre die lichter sowiso aus gehen, oder der erfolg so groß ist das ein neues station gebaut werden muß. lärm und licht ist bestimmt nicht das einzige problem der anwohner.
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  • peterlesbub
    wohnt in einer Etage, wo die Justiz keinen Zutritt hat."
    Falsch: In diesem Falle hatte das Verwaltungsgericht einen Schlüssel.
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  • U4564@gmx-ist-cool.de
    Klare rote karte für alle Spießer am Dallenberg! Ich wäre dafür, jeder Abend für eine Stunde das Flutlicht einzuschalten, damit auch dem letzten Awohner endlich mal ein Licht aufgeht.
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  • G.Kneitz@gmx.de
    Alles andere als diese Entscheidung wäre ein Skandal gewesen. Ist schon traurig wenn ich am Dalle wohne und kann mir keinen Rollo leisten. Warum der Gutachter gestern Abend beim Flutlichtspiel nicht auf die Grundstücke der Anwohner durfte um den Lärmpegel zu messen, bleibt ein Rätsel. War ja eh nicht so laut denn Magdeburg oder Dresden waren ja gestern nicht die Gegner. Trotzdem freue ich mich wenn nächste Saison zumindest einer dieser beiden wieder am Dalle seine Visitenkarte abgibt. Zum Glück sind nicht alle Anwohner am Dalle so verbohrt wie die Kläger. HOFFENLICH GEHT DEN KLÄGERN JETZT EIN LICHT AUF.
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  • al-holler@t-online.de
    .... und nicht zu vergessen: Nächste Saison kommen ja vsl. auch die 60er mit ihrer "Profi"-Truppe und ein paar tausend Fans - hoffentlich an einem Mittwochabend.
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  • jebusara@web.de
    Schon mal was davon gehört, dass es Menschen gibt die bei offenem Fenster schlafen (wollen) und dies sogar gesund ist?

    Ich persönlich sehe in dem Urteil einen Skandal, Gott Fussball wurde wieder einmal ein Freibrief ausgestellt. Dabei ist kicken die wohl simpelste Beschäftigung seit es einen Ball gibt. Man braucht dazu nicht mal Hirn!
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  • st.bb@t-online.de
    die ohne Einsatz dieser glitschigen Masse unterhalb der Schädeldecke geschrieben werden.
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  • euroknacki
    Für Ihren Kommentar braucht man auch kein Hirn!
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  • st.bb@t-online.de
    Besagte Anwohner leben in den Slums von Würzburg, gehören ohnehin schon zum Bodensatz dieser Gesellschaft und jetzt noch dieses Urteil.
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