Wie wurde die Würzburger Versorgungs- und Verkehrs-GmbH (WVV) in einen Fall möglichen Mieter-Mobbings hineingezogen? Am Samstag berichtete diese Redaktion über Vorwürfe einer Familie gegen ihren Vermieter. Dieser, so Vater Mohammed Ashour (48), habe ihnen kürzlich die Wasser- und Gasversorgung gekappt, um sie trotz gültigem Mietvertrag aus der Wohnung zu vertreiben. Die Wohnung, sagt Ashour, solle saniert und dann deutlich teurer neuvermietet werden.
Zuvor war der Würzburger Familie in den vergangenen Monaten mehrfach der Strom abgestellt worden, nachdem ein laufendes Vertragsverhältnis Ende vergangenen Jahres beendet worden war. Dies geht aus einer "Abschlussrechnung" der WVV hervor, die der Redaktion vorliegt. Unklar ist bislang, wie genau das Vertragsverhältnis beendet wurde.
"Ich habe das für eine normale Rechnung gehalten", sagt Vater Ashour. Er habe definitiv nicht gekündigt und auch nie eine Kündigung erhalten. Daher habe er das Schreiben nicht weiter beachtet und Abschläge einfach regulär weiter bezahlt. Als dann im Mai dieses Jahres das erste Mal der Strom weg war, habe er das noch für einen Unfall gehalten, erzählt Ashour. Ein Besuch im WVV-Kundencenter sorgte für schnelle Abhilfe. Gut einen Monat später war dann jedoch wieder der Strom weg.
WVV: An- und Abmeldung von Verträgen läuft in Würzburg "häufig" über Vermieter
Die Redaktion hatte die WVV gefragt, wer die Kündigung des Vertrags veranlasst habe und ob eine Manipulation von WVV-Eigentum durch Dritte zulässig sei. Die WVV hatte die Anfrage aus "datenschutzrechtlichen Gründen" nicht beantwortet. Nach Angaben von Mohammed Ashour hatte der Vermieter den Gaszähler-Hebel von Familie Ashour zudrehen und abschrauben lassen. Ein Foto, das der Redaktion vorliegt, zeigt zudem offenbar den Gashaupthahn des Hauses. Dieser wurde zugedreht, zusätzlich wurde das nachfolgende Stück Rohr herausgeschraubt.
Auf eine erneute und verallgemeinerte Anfrage der Redaktion beschreibt die WVV nun, unter welchen Umständen "Abschlussrechnungen", wie sie Familie Ashour erhalten hat, verschickt werden. "Abschlussrechnungen werden immer dann erstellt, wenn ein Lieferende vorliegt", schreibt WVV-Sprecherin Cornelia Wagner. Auf einen Gas- oder Stromzähler könne immer nur eine Person angemeldet sein. Demnach "hat eine Anmeldung entsprechend auch eine Abmeldung zur Folge".
Die An- beziehungsweise Abmeldung könne die alte oder die neue Mietpartei "oder der Eigentümer" vornehmen, so WVV-Sprecherin Wagner weiter. In Würzburg käme es "häufig" vor, dass "der Eigentümer beziehungsweise die Hausverwaltungen" diesen Prozess übernehmen. Familie Ashour hat sich nach eigenen Angaben nicht selbst abgemeldet. Eine neue Mietpartei ist nicht bekannt.
Manipulation von Hauptgasleitung ist laut WVV "in keinster Weise zulässig"
Auch zur Manipulation von Gasleitungen wie etwa im Fall von Familie Ashour äußert sich WVV-Sprecherin Cornelia Wagner. Zuständig für die Gasversorgung in Würzburg ist die Mainfranken Netze GmbH (MFN). Es sei "in keinster Weise zulässig, ohne Wissen der MFN einen Hausanschluss außer Betrieb zu nehmen beziehungsweise diesen zu verändern. Die Gas-Hauptabsperreinrichtung muss immer offen bleiben und darf nur im Gefahrenfall (...) geschlossen werden." Im konkret vorliegenden Fall prüfe man derzeit die Sachlage und suche das Gespräch mit den Beteiligten.
Im Zuge der Recherchen hatte die Redaktion den Vermieter - es handelt sich um den Chef der Immobilien-Investment-Firma "Gaba Group" – um eine Stellungnahme gebeten. Dieser spricht von "abenteuerlichen Behauptungen", denen man "vehement" widerspreche. Der Redaktion liegt ein aktueller Gerichtsbeschluss vor, demzufolge die unterbrochenen Leitungen "widerrechtlich" sind und repariert werden müssen. Nach Angabe von Mohammed Ashour ist dies bislang nicht erfolgt.
Die WVV redet sich da auch was schön: rechtlich hat sie einen Vertrag mit dem Mieter und auch nur der kann den Vertrag kündigen. Und wenn sie nun in ihrer EDV wegen eigener Dummheit den Vertrag abschließen hat das keinerlei rechtliche Wirkung! Sie müssen den Vertrag nach dem erkannten Irrtum weiterführen. Und wenn die EDV das nicht kann, ist das nicht das Problem des Mieters. Die WVV hat lediglich eine schrottige EDV, die nicht alle möglichen Rechtsfälle unterstützt. Ich denke auch, dass der Mieter eine Entschädigung verdient hat.
Beste Grüße,
Aaron Niemeyer (Redaktion)
nehmen Sie besser Bilder, die Sie selbst aufgenommen haben und/oder lassen sich von einem Installateur die Technik zeigen/erklären. Am Gaszähler lässt sich kein Absperrhebel abschrauben, weil keiner angeschraubt ist. Der Hebel zum Abstellen steckt immer nur locker auf dem Vierkant. Das Bild in der ursprünglichen Berichterstattung zeigt auch keine getrennte Gasleitung. Wenn wirklich am Gashaupthahn manipuliert wurde, hätte die WVV sicher ganz anders reagiert.
Beste Grüße,
Aaron Niemeyer (Redaktion)
Weise mit Ruhm bekleckert .
Und dann dieses Hin - und Her Geschiebe wer dafür zuständig ist !
Vielleicht kann man trotz der digitalisierten Zukunft ein nachvollziehbares System bei
Kündigungen usw. entwickeln , welches auch nachvollziehbar und einfach sicherer ist .
Als Mieter sucht man sich den Stromanbieter immer selbst raus, man hat nen eigenen Zähler genau aus diesem Grund. Der Vermieter hat damit nichts zu tun.
Bei Gas ist es so, dass es bei Gasthermen in den Wohnungen die gleiche Regelung gibt, der Mieter sucht sich den Anbieter selbst.
Nur bei Zentralheizungen geht das nicht, da wird über Nebenkosten im Abgleich mit der Jahresnebenkostenabrechnung vom Vermieter abgerechnet.
für mich hat die WVV eine Mitschuld.Eindeutig.
Das hört sich irgendwie nach einem Zahlendreher an. Wobei es schon blöd ist, wenn da nicht auf Plausibilität geprüft wird.
Und es sollte egal sein, was dort "üblich" ist. Wenn der Vertrag von Jemandem "gekündigt" wurde, der dazu nicht berechtigt ist, dann ist er nicht gekündigt, muß also weder "Wiederinkrafttreten" noch neu abgeschlossen werden.