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Würzburg
Jetzt äußert sich der Würzburger Versorgungsbetrieb WVV zu möglichem Mieter-Mobbing
Die Rolle der WVV in einem Fall möglichen Mieter-Mobbings in Würzburg war zunächst offen geblieben. Nun äußert sich das Unternehmen und kündigt eine Prüfung an.
Laut einem Gerichtsbeschluss hat ein Würzburger Vermieter Mohammed Ashour und seiner Familie widerrechtlich die Wasser- und Gaszufuhr unterbrochen. Nun spricht die WVV über rechtliche Hintergründe.
Foto: Privat | Laut einem Gerichtsbeschluss hat ein Würzburger Vermieter Mohammed Ashour und seiner Familie widerrechtlich die Wasser- und Gaszufuhr unterbrochen. Nun spricht die WVV über rechtliche Hintergründe.
Aaron Niemeyer
 |  aktualisiert: 08.02.2024 10:39 Uhr

Wie wurde die Würzburger Versorgungs- und Verkehrs-GmbH (WVV) in einen Fall möglichen Mieter-Mobbings hineingezogen? Am Samstag berichtete diese Redaktion über Vorwürfe einer Familie gegen ihren Vermieter. Dieser, so Vater Mohammed Ashour (48), habe ihnen kürzlich die Wasser- und Gasversorgung gekappt, um sie trotz gültigem Mietvertrag aus der Wohnung zu vertreiben. Die Wohnung, sagt Ashour, solle saniert und dann deutlich teurer neuvermietet werden.

Zuvor war der Würzburger Familie in den vergangenen Monaten mehrfach der Strom abgestellt worden, nachdem ein laufendes Vertragsverhältnis Ende vergangenen Jahres beendet worden war. Dies geht aus einer "Abschlussrechnung" der WVV hervor, die der Redaktion vorliegt. Unklar ist bislang, wie genau das Vertragsverhältnis beendet wurde.

"Ich habe das für eine normale Rechnung gehalten", sagt Vater Ashour. Er habe definitiv nicht gekündigt und auch nie eine Kündigung erhalten. Daher habe er das Schreiben nicht weiter beachtet und Abschläge einfach regulär weiter bezahlt. Als dann im Mai dieses Jahres das erste Mal der Strom weg war, habe er das noch für einen Unfall gehalten, erzählt Ashour. Ein Besuch im WVV-Kundencenter sorgte für schnelle Abhilfe. Gut einen Monat später war dann jedoch wieder der Strom weg.

WVV: An- und Abmeldung von Verträgen läuft in Würzburg "häufig" über Vermieter

Die Redaktion hatte die WVV gefragt, wer die Kündigung des Vertrags veranlasst habe und ob eine Manipulation von WVV-Eigentum durch Dritte zulässig sei. Die WVV hatte die Anfrage aus "datenschutzrechtlichen Gründen" nicht beantwortet. Nach Angaben von Mohammed Ashour hatte der Vermieter den Gaszähler-Hebel von Familie Ashour zudrehen und abschrauben lassen. Ein Foto, das der Redaktion vorliegt, zeigt zudem offenbar den Gashaupthahn des Hauses. Dieser wurde zugedreht, zusätzlich wurde das nachfolgende Stück Rohr herausgeschraubt.

Auf eine erneute und verallgemeinerte Anfrage der Redaktion beschreibt die WVV nun, unter welchen Umständen "Abschlussrechnungen", wie sie Familie Ashour erhalten hat, verschickt werden. "Abschlussrechnungen werden immer dann erstellt, wenn ein Lieferende vorliegt", schreibt WVV-Sprecherin Cornelia Wagner. Auf einen Gas- oder Stromzähler könne immer nur eine Person angemeldet sein. Demnach "hat eine Anmeldung entsprechend auch eine Abmeldung zur Folge".

Die An- beziehungsweise Abmeldung könne die alte oder die neue Mietpartei "oder der Eigentümer" vornehmen, so WVV-Sprecherin Wagner weiter. In Würzburg käme es "häufig" vor, dass "der Eigentümer beziehungsweise die Hausverwaltungen" diesen Prozess übernehmen. Familie Ashour hat sich nach eigenen Angaben nicht selbst abgemeldet. Eine neue Mietpartei ist nicht bekannt.

Manipulation von Hauptgasleitung ist laut WVV "in keinster Weise zulässig"

Auch zur Manipulation von Gasleitungen wie etwa im Fall von Familie Ashour äußert sich WVV-Sprecherin Cornelia Wagner. Zuständig für die Gasversorgung in Würzburg ist die Mainfranken Netze GmbH (MFN). Es sei "in keinster Weise zulässig, ohne Wissen der MFN einen Hausanschluss außer Betrieb zu nehmen beziehungsweise diesen zu verändern. Die Gas-Hauptabsperreinrichtung muss immer offen bleiben und darf nur im Gefahrenfall (...) geschlossen werden." Im konkret vorliegenden Fall prüfe man derzeit die Sachlage und suche das Gespräch mit den Beteiligten.

Im Zuge der Recherchen hatte die Redaktion den Vermieter -  es handelt sich um den Chef der Immobilien-Investment-Firma "Gaba Group" – um eine Stellungnahme gebeten. Dieser spricht von "abenteuerlichen Behauptungen", denen man "vehement" widerspreche. Der Redaktion liegt ein aktueller Gerichtsbeschluss vor, demzufolge die unterbrochenen Leitungen "widerrechtlich" sind und repariert werden müssen. Nach Angabe von Mohammed Ashour ist dies bislang nicht erfolgt.

 
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  • rosenkavalier
    Solche Typen wie dieser Vermieter bringen eine ganze Branche in Misskredit. Was er da macht ist kriminell und eigentlich ein Fall für den Staatsanwalt.
    Die WVV redet sich da auch was schön: rechtlich hat sie einen Vertrag mit dem Mieter und auch nur der kann den Vertrag kündigen. Und wenn sie nun in ihrer EDV wegen eigener Dummheit den Vertrag abschließen hat das keinerlei rechtliche Wirkung! Sie müssen den Vertrag nach dem erkannten Irrtum weiterführen. Und wenn die EDV das nicht kann, ist das nicht das Problem des Mieters. Die WVV hat lediglich eine schrottige EDV, die nicht alle möglichen Rechtsfälle unterstützt. Ich denke auch, dass der Mieter eine Entschädigung verdient hat.
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  • post@herbertstapff.de
    "Ein Foto, das der Redaktion vorliegt, zeigt ... den Gashaupthahn des Hauses. Dieser wurde zugedreht, zusätzlich wurde das nachfolgende Stück Rohr herausgeschraubt." Warum hat die MainPost dieses Bild nicht abgedruckt, sondern ein Foto des Gaszählers mit Hr. Ashour? Er zeigt auf den Gaszähler, der Vierkant steht sogar auf "offen", der Absperrhebel ist immer nur aufgesteckt und abnehmbar. Die WVV spricht vom "Hausanschluss", der hat mit dem Gaszähler nichts zu tun.
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  • Aaron Niemeyer
    Moin Meinheini, das entsprechende Bild finden Sie in der ursprünglichen Berichterstattung. Um bei der Bebilderung nicht repetetiv zu sein, hat die Redaktion nun ein anderes Bild gewählt. Dieses zeigt, dass beim Gaszähler offenbar der Hebel abgeschraubt wurde.

    Beste Grüße,
    Aaron Niemeyer (Redaktion)
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  • post@herbertstapff.de
    Hallo Herr Niemeyer,
    nehmen Sie besser Bilder, die Sie selbst aufgenommen haben und/oder lassen sich von einem Installateur die Technik zeigen/erklären. Am Gaszähler lässt sich kein Absperrhebel abschrauben, weil keiner angeschraubt ist. Der Hebel zum Abstellen steckt immer nur locker auf dem Vierkant. Das Bild in der ursprünglichen Berichterstattung zeigt auch keine getrennte Gasleitung. Wenn wirklich am Gashaupthahn manipuliert wurde, hätte die WVV sicher ganz anders reagiert.
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  • Aaron Niemeyer
    Hallo Meinheini, die WVV ist nach meiner Berichterstattung an mich herangetreten und nimmt die Angelegenheit nach eigener Aussage sehr ernst - auch und gerade beim Thema Gas-Haupthahn. Ich werde in der kommenden Woche vom aktuellen Stand berichten. Bis dahin dürfen Sie gerne davon ausgehen, dass die Berichterstattung zutreffend ist.

    Beste Grüße,
    Aaron Niemeyer (Redaktion)
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  • familie.diener@gmx.net
    Es hinterlässt auf jeden Fall einen faden Nachgeschmack und die WVV hat sich in keinster
    Weise mit Ruhm bekleckert .
    Und dann dieses Hin - und Her Geschiebe wer dafür zuständig ist !
    Vielleicht kann man trotz der digitalisierten Zukunft ein nachvollziehbares System bei
    Kündigungen usw. entwickeln , welches auch nachvollziehbar und einfach sicherer ist .
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  • Gingsi*
    Vielleicht ist es sinnvoll, auch beim Vermieter tiefer zu schürfen. Die Gaba Group hat in der Sanderau einige Mehrfamilienhäuser aufgekauft, am "Firmensitz" in der Huttenstraße 10a hängen mindestens zehn verschiedene Firmennamen am Briefkasten und der Besitzer fährt gerne mit seinem Lamborghini vor. Seriös wirkt das nicht.
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  • katja.hopf.handy@gmx.de
    Ist es nicht üblich, dass Vermieter sich um die Heizung, Mieter sich um den Strom kümmern muss? Der Mieter darf ja selbst entscheiden, bei wem er seinen Strom beziehen will.
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  • mainpost@swamp.franken.de
    Das hört sich irgendwie nach einem Zahlendreher an. Wobei es schon blöd ist, wenn da nicht auf Plausibilität geprüft wird.
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  • mainpost@swamp.franken.de
    Keine Ahnung, warum der Kommentar hier gelandet ist. Er war als Antwort an floh0103 gedacht.
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  • jutta.noether@web.de
    Sehr merkwürdig zufälliger Zahlendreher, der ausgerechnet jemanden trifft, der schon länger von seinem Vermieter diesbezüglich schikaniert wird ..
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  • mainpost@swamp.franken.de
    Ja, klar. Bei meinem Kommentar ging es um den Fall von floh0103.
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  • sabbel
    Im vorliegenden Fall ist es doch so wie immer bei Mehrfamilienhäusern. Der Vermieter schließt einen Vertrag mit dem Versorger ab, und hat mit den Mietern nach Gesetz jährlich abzurechnen. Hier gibt es aber keine zwei, (zwischen Eigentümer und Energieversorger) sondern am Ende drei Vertragsparteien, weil der Vermieter trotz eventueller Zahlunsausfälle des Mieters, usw. für die Energieversorgung des Mieters garantieren muss. Das geht sogar so weit, dass wenn Vermieter aufgrund von Zahlunsausfällen ihrer Mieter in finanzielle Schwierigkeiten geraten, es für die unterfränkischen Gerichte kein Problem darstellt, weil hier Eigentum vorhanden ist, welches nach anfänglicher Beschlagnahmung der Bankkonten jederzeit zwangsversteigert werden kann. Aktuell stehen in Unterfranken wegen der hiesigen Rechtssprechung viele Wohnungen leer, und werden von den ehem. privaten Vermietern auch nicht mehr vermietet. Das schafft die nötige Enge, bzw. den Raum für die großen Player.
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  • xycqual13
    Ähm… das ist schon seit gefühlt 50 Jahren nicht mehr der Fall.
    Als Mieter sucht man sich den Stromanbieter immer selbst raus, man hat nen eigenen Zähler genau aus diesem Grund. Der Vermieter hat damit nichts zu tun.
    Bei Gas ist es so, dass es bei Gasthermen in den Wohnungen die gleiche Regelung gibt, der Mieter sucht sich den Anbieter selbst.
    Nur bei Zentralheizungen geht das nicht, da wird über Nebenkosten im Abgleich mit der Jahresnebenkostenabrechnung vom Vermieter abgerechnet.
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  • Arnold-Schreibservice@t-online.de
    Auch bei mir hat ein Dritter meinen Vertrag vor längerer Zeit bei der WVV gekündigt. Auch ich bekam eine Schlussrechnung. Auf meine Frage, wer den Vertrag gekündigt hat, berief man sich auf den Datenschutz. Ein Wiederinkrafttreten meines Vertrags war nicht möglich. Ich musste einen neuen Vertrag abschließen. Dieser "Dritte" - ich bekam den Namen dann doch heraus - war mir völlig unbekannt. Er hat einfach meine Zählernummer durchgegeben und mich bei der WVV abgemeldet. Und die WVV hat das akzeptiert und bei mir nicht nachgefragt. Wie er an meine Zählernummer kam, ist nicht nachzuvollziehen, da die Zähler nur für autorisierte Personen zugänglich sind. Somit kann anscheinend jede Person den Vertrag bei der WVV kündigen, habe ich den Eindruck. Ein Nachfragen sei nicht üblich, sagte man mir.
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  • k.a.braun@web.de
    Die WVV täte gut daran, dieses Vorgehen schleunigst zu ändern.
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  • b.werthmann@web.de
    an frofloh0103
    für mich hat die WVV eine Mitschuld.Eindeutig.
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  • Arnold-Schreibservice@t-online.de
    Streitet die WVV aber ab. Eine Nachfrage wäre nicht üblich, hieß es.
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  • mainpost@swamp.franken.de
    Wie schon geschrieben und an der falschen Stelle gelandet:
    Das hört sich irgendwie nach einem Zahlendreher an. Wobei es schon blöd ist, wenn da nicht auf Plausibilität geprüft wird.

    Und es sollte egal sein, was dort "üblich" ist. Wenn der Vertrag von Jemandem "gekündigt" wurde, der dazu nicht berechtigt ist, dann ist er nicht gekündigt, muß also weder "Wiederinkrafttreten" noch neu abgeschlossen werden.
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  • Arnold-Schreibservice@t-online.de
    Wurde leider nicht gemacht, obwohl ich darauf drängte. Wiederinkraftsetzen eines Vertrags ist angeblich eine EDV-Sache, die nicht möglich ist.
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