In Ochsenfurt nimmt die Erzeugung erneuerbarer Energien in naher Zukunft deutlich an Fahrt auf. Neben drei Solarparks in Darstadt, Erlach und Kleinochsenfurt, die sich in unterschiedlichen Stadien der Genehmigung befinden, plant die Firma Max Solar aus Grabenstätt eine weitere große Freiflächen-Photovoltaikanlage in Richtung Hopferstadt. Der Anstoß dazu kam von der Nahwärmegenossenschaft Hopferstadt, deren Mitglieder in die Anlage investieren wollen. Aber auch andere Ochsenfurter Bürger sollen sich an der Solaranlage beteiligen können.
Mit einer Gesamtfläche von 60 Hektar, verteilt auf zwei Teilflächen, ist die geplante Anlage in Darstadt die größte, aber auch die umstrittenste. Investor ist die Energiegenossenschaft Inn-Salzach mit Sitz in Neuötting, Projektentwickler ebenfalls die oberbayerische Max Solar. Eine Bürgerinitiative gegen den Solarpark hat sich im dem Ortsteil formiert. Aktuell liegen die Pläne zur Genehmigung beim Landratsamt. In Erlach sind zwei Solaranlagen in Planung, die kleinere mit einer Fläche von 1,63 Hektar, die größere mit zehn Hektar, wie Baumamtsleiter Roland Zinn auf Anfrage mitteilt.
Nordöstlich von Kleinochsenfurt ist ein Solarpark geplant
In seiner jüngsten Sitzung hat der Bauausschuss des Stadtrats über eine weitere Solaranlage nordöstlich von Kleinochsenfurt beraten. Um einen Schweinmastbetrieb herum sollen auf einer Gesamtfläche von 18 Hektar Solarmodule mit einer Modulfläche von 10,3 Hektar aufgestellt werden. Dazu müssen der Flächennutzungsplan geändert und ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Wie in allen anderen Fällen auch, regelt ein städtebaulicher Vertrag, dass der Bauträger das Verfahren eigenständig und ohne Kostenbeteiligung der Stadt durchführt.
Obwohl an der geplanten Anlage eine 20.000-Volt-Versorgungsleitung und die 380-kV-Überlandtrasse vorbeiführe, muss der erzeugte Strom erst über eine Strecke von rund fünf Kilometern auf die Gemarkung des Ortsteils Zeubelried transportiert werden. Dort, so die Landschaftsarchitekten Katrin Hansmann vom Kitzinger Büro Arc.grün, soll der Strom über ein noch zu errichtendes Umspannwerk in die 110-kV-Hochspannungsleitung eingespeist werden. Der Grund für den Umweg: Für die erzeugte Energie ist die bestehende 20-kV-Leitung zu schwach, der Direktanschluss ans 380-kV-Netz grundsätzlich nicht möglich. Der Ausschuss billigte den Vorentwurf zur Änderung des Flächennutzungsplans und zum Bebauungsplan, der nun die weiteren Verfahrensschritte durchläuft.
Am Solarpark bei Hopferstadt sollen sich alle Bürger beteiligen können
In der jüngsten Stadtratssitzung nun hat Matthias Schulz von Max Solar die Pläne für ein Solarfeld zwischen Ochsenfurt und Hopferstadt vorgestellt. Die Anlage soll östlich eines ehemaligen Sandsteinbruchs entstehen, der bis in die 1980er Jahre als Mülldeponie benutzt wurde. Auf einem Gesamtareal von rund 21 Hektar sollen 18,9 Hektar Solarmodule installiert werden. Die Netzeinspeisung soll am Umspannwerk Stalldorf erfolgen, ebenso wie für den Solarpark Darstadt. Für die Pachtung der erforderlichen Flächen bestünden bereits Vorverträge.
Als Hauptinvestor tritt die Nahwärmegenossenschaft Hopferstadt auf, so Schulz. Sollten aus dem Kreis ihrer Mitglieder die Investitionskosten nicht vollständig aufgebracht werden können, haben bevorzugt Ochsenfurter Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sich an dem Solarpark zu beteiligen. auch das soll im städtebaulichen Vertrag geregelt werden.
Die Bürgerbeteiligung ist Teil des Kriterienkatalogs, den der Stadtrat bereits 2021 beschlossen hat, um den Bau von Freifeld-Photovoltaikanlagen sinnvoll zu regulieren. "Die Bürger müssen sich beteiligen können, wir wollen keine reinen Investorenanlagen", sagt Bürgermeister Peter Juks. Weiter ist unter anderem festgelegt, dass PV-Anlagen mit Hecken und Sträuchern eingegrünt werden müssen, dass sie mindestens 200 Meter von der Wohnbebauung entfernt liegen müssen, und dass sie das Landschaftsbild nicht stören dürfen. Auf besten Ackerböden sind PV-Anlagen ebenfalls ausgeschlossen. Die Bonität darf höchstens 70 von 100 Punkten betragen, in Hopferstadt sind es 52. Außerdem schreibt der Richtlinienkatalog eine Mindestgröße von zehn Hektar vor. Auf diese Weise soll ein Flickenteppich von kleineren Anlagen verhindert werden.
Stadtrat hat Photovoltaik auf höchstens drei Prozent der Gemarkungsfläche begrenzt
Der Stadtrat hat auch beschlossen, dass Solarparks insgesamt höchstens drei Prozent der Gemarkungsfläche ausmachen dürfen. Bei einer Gemarkungsgröße von 6360 Hektar entspräche dies einer Gesamtfläche von rund 190 Hektar. Mit rund 120 Hektar, die derzeit in den Genehmigungsverfahren stecken, ist diese Obergrenze schon zu zwei Dritteln erreicht. Nicht hinzugerechnet werden Photovoltaikanlagen wie jene, die die Firma Herrhammer im Industriegebiet Hohestadt plant. Die Anlage mit einer Größe von 1,73 Hektar wird größtenteils auf dem Dach montiert und soll ausschließlich der Eigenversorgung des Maschinenbau-Betriebs dienen.