In Darstadt ist so mancher Bürger gar nicht glücklich über die insgesamt rund 85 Hektar große Freiflächen-Solaranlage, die dort entstehen soll. Das wurde in der jüngsten Sitzung des Ochsenfurter Stadtrates in der Dreifach-Turnhalle mehr als deutlich, als Zuhörer im Lauf der Diskussion ihren Unmut mehrfach lautstark bekundeten. Auf der Tagesordnung stand ein Grundsatzbeschluss über die Frage, wie sich die Stadt allgemein zu diesem Thema positionieren will. Über den Antrag für Darstadt wurde noch nicht entschieden.
Für Bürgermeister Peter Juks (UWG) ist klar: Die Stadt sollte sich zur Energiewende bekennen und ihre Bereitschaft signalisieren, auch etwas dafür zu tun - mit anderen Worten, die Errichtung von Freiflächen-Solaranlagen grundsätzlich zulassen. Dafür brauche es allerdings einen Leitfaden, an dem sich die Verwaltung bei derartigen Vorhaben orientieren könne. Den von der Verwaltung ausgearbeiteten Vorschlag mit verschiedenen für ihn wichtigen Eckpunkten stellte Juks in der Sitzung vor.
So sollen bestimmte, für derartige Vorhaben nicht geeignete Flächen ausgeschlossen werden, etwa Biotope oder Naturschutzflächen. Juks möchte auch nur solche Anlagen zulassen, die außerhalb des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) wirtschaften und nicht zu einer Verteuerung des Stroms führen. Wichtig ist für ihn weiterhin die Wertschöpfung vor Ort, die dadurch erreicht werden soll, dass die Gewerbesteuer weitgehend in Ochsenfurt bleibt. Über eine entsprechende Vorschrift im Gewerbesteuergesetz könne das bei stromerzeugenden Betrieben gewährleistet werden. Außerdem soll eine finanzielle Beteiligung der Bürger vorgesehen werden, etwa über Genossenschaften.
Insgesamt 200 Hektar Solarfläche für Ochsenfurt
Ein weiterer Punkt: Nur Flächen, deren Bonität, also die landwirtschaftliche Ertragsfähigkeit, einen durchschnittlichen Wert von 70 nicht übersteigt, sollen mit Solarpanelen bebaut werden dürfen. Damit möchte die Stadt sicherstellen, dass sehr gute Ackerflächen nicht zugunsten von Solarstrom der landwirtschaftlichen Nutzung entzogen und dass beispielsweise noch genügend Zuckerrüben angebaut werden, um die Zuckerfabrik mit Rohstoff aus der direkten Umgebung beliefern zu können.
Insgesamt sollen nicht mehr als drei Prozent der Gemeindefläche für Freiflächen-Solaranlagen zur Verfügung gestellt werden. Für Ochsenfurt mit seinen 6300 Hektar wäre das eine für Solaranlagen nutzbare Fläche von rund 200 Hektar. Als Mindestgröße pro zusammenhängender Solarfläche hatte sich die Stadt zehn Hektar vorgestellt, um einen "Flickenteppich" zu vermeiden. Höchstens sollten es 70 Hektar sein.
200 Meter Mindestabstand von der Wohnbebauung
Diese Obergrenze wurde auf einen Antrag der SPD-Fraktion hin auf 40 Hektar reduziert, größere Flächen sollen nur ausnahmsweise unter Berücksichtigung berechtigter Belange der Bevölkerung ermöglicht werden. Die einzelnen Flächen sollen in sich strukturiert werden, beispielsweise durch Hecken oder Blühstreifen. Für bedeutsam hält die Verwaltung auch einen Mindestabstand der Anlagen zur Wohnbebauung, den sie auf 200 Meter festlegen möchte.
Die CSU-Fraktion stellte sich hinter den Grundsatzbeschluss. Allerdings hält auch Fraktionssprecher Wolfgang Karl die ursprünglich angedachten 70 Hektar pro zusammenhängender PV-Fläche für zu viel und sprach sich wie die SPD für 40 Hektar aus. Auch die UWG befürwortet die ausformulierten Grundsätze, die bei der künftigen Bauleitplanung beachtet werden müssen. Die Energiewende könne nach dem Motto "Wasch mich, aber mach mich nicht nass" jedenfalls nicht gelingen, sagte Christof Braterschofsky. Der Naturschutz müsse dabei freilich lieber mehr als zu wenig beachtet werden.
Die Bürger sollen stärker einbezogen werden
Iris Eisenmann-Tappe (Grüne) vertritt die Auffassung, dass Photovoltaik im Kampf gegen die Erderwärmung sehr wichtig sei. Allerdings werde der Technologie ohne die Akzeptanz der Bevölkerung kein Erfolg beschieden sein. Sie sprach sich daher dafür aus, die Bürger stärker mit einzubeziehen, da sich andernfalls Bürgerinitiativen bildeten, die die Entwicklung verzögerten. Eisenmann-Tappe sieht bei der in Darstadt geplanten Anlage eine gewisse Ungerechtigkeit: Bezogen auf die Gesamtfläche des kleinen Ortsteils mache die Anlage rund 20 Prozent der Fläche aus, nicht wie für die ganze Kommune vorgesehen drei Prozent.
Bert Eitschberger (SPD) begrüßte das Regelwerk als klugen Weg, hatte allerdings einen Punkt zu kritisieren: Alle genannten Zahlen, ob die drei Prozent Gesamtfläche oder die 200 Meter Abstand zur Wohnbebauung, scheinen ihm aus der Hüfte geschossen und ohne wissenschaftliche Grundlage gewählt worden zu sein. In diesem Kontext existierten tatsächlich keine vorgegebenen Zahlen, sagte Juks und wies auf die Planungshoheit der Stadt hin, die die Festlegung solcher Zahlen ja ermögliche.
Deutlicher Abstand zwischen den Solarflächen
Eitschberger wies auch nochmals darauf hin, wie wichtig ihm die Begrenzung auf 40 Hektar pro zusammenhängender PV-Fläche ist. Volkmar Halbleib befürchtete, sein Fraktionskollege könne in diesem Punkt missverstanden werden, und verdeutlichte die Absicht hinter der Begrenzung: Damit sei nicht gemeint, dass sich mehrere Solarflächen dieser Größe, unter Umständen jeweils nur durch einen Blühstreifen voneinander getrennt, aneinanderreihen dürfen.
Dann mache es nämlich keinen Unterschied, ob man die Begrenzung auf 70 oder 40 Hektar festlege, da dennoch der Eindruck eines großen Solargebiets entstehe, so Halbleib sinngemäß. Er will daher einen "deutlichen Abstand" zwischen den einzelnen Flächen gewährleistet wissen. Juks wies nochmals darauf hin, dass auch die einzelnen zusammenhängenden Flächen in sich durch Hecken oder Blühstreifen zu strukturieren seien. Dem Grundsatzbeschluss stimmten letztlich alle Stadtratsmitglieder zu.