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Würzburg
Kommentar: Ein Holocaust-Vergleich ist nie harmlos
Meinungsfreiheit erlaubt viel. Aber dass die Justiz den Vergleich zwischen Corona-Impfung und Holocaust nicht als Verharmlosung wertet, kann unser Autor nicht verstehen.
Seit vergangenem Sommer ruft die Initiative 'Eltern stehen auf' regelmäßig zu Demonstrationen gegen die Corona-Politik auf.
Foto: ArchivSilvia Gralla | Seit vergangenem Sommer ruft die Initiative "Eltern stehen auf" regelmäßig zu Demonstrationen gegen die Corona-Politik auf.
Michael Czygan
 |  aktualisiert: 08.02.2024 10:52 Uhr

Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut. Keine Frage, diese Gesellschaft muss es ertragen können, wenn rund um Corona zweifelhafte Theorien verbreitet werden. Gut möglich also, dass die verschwurbelte Rede, die ein Mann bei der Anti-Corona-Demo Ende November in Würzburg hielt, keine Passagen enthält, die strafrechtlich relevant sind.

Dass die Staatsanwaltschaft Würzburg in ihrer Begründung allerdings behauptet, der Vergleich zwischen einer Covid-19-Impfung und dem Holocaust bedeute keine Verharmlosung des Massenmords an sechs Millionen Juden und erfülle deshalb nicht den Tatbestand der Volksverhetzung, ist mehr als fragwürdig. 

Gerade bei so einer sensiblen Frage hätte man sich eine Anklage gewünscht - und damit einen möglichst öffentlichen Prozess. Auf dass ein unabhängiges Gericht beurteilt, ob der Beschuldigte  nicht doch die Grenzen der Meinungsfreiheit überschritten hat. Ein Holocaust-Vergleich ist nämlich nie harmlos.

 
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  • jebusara@web.de
    Zitat: Gut möglich also, dass die verschwurbelte Rede, die ein Mann bei der Anti-Corona-Demo Ende November in Würzburg hielt, keine Passagen enthält, die strafrechtlich relevant sind.

    Damit geben Sie doch selbst zu, dass die Staatsanwaltschaft korrekt gehandelt hat!

    Auf welcher Basis soll denn eine Anklage erhoben werden wenn es keinen Grund für eine Anklage gibt? Einfach "nur so" damit der neutrale Richter die Klage abweist? Oder soll der neutrale Richter den Angeklagten für etwas verurteilen für das es keinen Grund gibt? Wie hätten Sie es denn gern, Herr Czygan?
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  • Walger14591609
    @negwer

    Das inhaltliche Niveau Ihrer Ergüsse entspricht dem sprachlichen, insbesondere orthographischen. Fremdwörter sind halt in manchen Kreisen eher Glückssache und mancher gar arg vom Pech verfolgt...

    Dass der Artikelautor sich völlig im Klaren über die Gewaltenteilung ist, ergibt sich unmittelbar, sofern man auch versteht, was man da liest. Genau das ist ja die Kritik: Die eine Gewalt hindert mit irregeleiteter Begründung die andere, überhaupt zum Zuge zu kommen. Facebookniveau ist allenfalls diesem selbstherrlichen Staatsanwalt zu bescheinigen. Und diese Meinung darf man haben und auch öffentlich äußern, zumal besagter Staatsangestellte ausgerechnet in der Heimatstadt Josef Schusters derartigen gefährlichen Unsinn absondert.
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  • negwer
    Unabhängig von der Entscheidung der Staatsanwaltschaft die ich in keiner Weise kommentieren möchte, zeigt sich in der Berichterstattung, was Qualitätsberichterstattung bedeutet. Wie weit sind wir gekommen, dass das Verhalten der Staatsanwaltschaft kritisiert wird, der Schreiberling nicht einmal die Grundprinzipien der Gewaltenteilung kennt oder ignoriert. Zur Info: Die Staatsanwaltschaft ist Exekutive. Ein Gericht gehört zur Justiz. Bei der Justiz ist der Fall aber gar nicht angekommen. Was ist von dem Verständnis zur Begründung zu halten, wenn die Basics schon nicht stimmen. Dieser Faut Pas hat facebook Niveau.
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  • jhuller@gmx.de
    Haben Sie den Artikel überhaupt gelesen?

    Sie unterstellen dem Autor, dass er die Gewaltenteilung nicht kenne oder ignoriere. So wie ich das Geschehene interpretiere, hat doch der Staatsanwalt mit seiner eigenen Beurteilung dafür gesorgt, dass die Judikative erst gar nicht zum Zuge kommt.

    Daher bin ich mit dem Autor einer Meinung, wenn er in seinem Kommentar (welcher durchaus die Meinung des Verfassers widerspiegeln darf) eine weitere öffentliche Verfolgung der Sache für wünschenswert erachtet.

    Auf Facebook Niveau begeben bestenfalls Sie sich herab, da sich Ihre voreingenommene Meinung offensichtlich nach lesen der Hälfte des Kommentars bereits so gefestigt hatte, dass Sie den Kommentar offensichtlich nicht oder nicht mehr aufmerksam zu Ende gelesen haben.
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  • negwer
    Wie sie richtig schreiben "hat doch der Staatsanwalt mit seiner eigenen Beurteilung dafür gesorgt, dass die Judikative erst gar nicht zum Zuge kommt". Wie ist dann die Überschrift "Kritik an der Entscheidung der Justiz" zu verstehen?
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  • manfred-englert@hotmail.de
    @derrik: Was bitte unterstellen Sie, vielleicht auch unterschwellig, der StA Wü?
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  • ToDietz@web.de
    Ich geben dem Autor ebenfalls völlig recht.
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  • manfred-englert@hotmail.de
    @Hr.czygan: Meiner Meinung nach ein fast gelungener Kommentar. Was mich etwas stört, ist Ihre fraglose Äußerung: "Mehr als fragwürdig". Sie stellen mit dieser Aussage unser Rechtssystem in ein "fragwürdiges" Licht. Beabsichtigen Sie das?
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  • Laeufer61
    @ManfredEnglert: Wohl nicht...

    ..."unser Rechtssystem" wird hier in ein "fragwürdiges" Licht gestellt, sondern eher die Begründung der Staatsanwaltschaft.
    Eine Staatsanwaltschaft bedeutet noch lange nicht das gesamte Rechtssystem.

    Ich finde den Kommentar von Herrn Czygan völlig richtig und auch berechtigt!
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  • klafie
    wirklich ne schweinerei, wenn man impfungen von covid mit holocaust vergleicht, wie tief sind wir eigentlich schon gesunken, wenn man hier keinen strafbaren tatbestand sieht? armes deutschland!
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  • AndiMauer
    Ein derartiger Vergleich lässt ganz klar Schlüsse auf die geistige Haltung zu.
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  • Hubertuskieser@gmx.de
    Dem ist nichts hinzuzufügen !
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  • Lemmy
    vollkommen richtig !
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  • georg-ries@web.de
    Vielen Dank für diesen Kommentar Herr Czygan!!
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