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Würzburg
Härtefallkommission empfiehlt Bleiberecht für Kelvin aus Würzburg: Jetzt kann er eine Ausbildung beginnen
Der Fall "Kelvin" steht vor einem Abschluss: Die Härtefallkommission spricht sich dafür aus, Osaivbie Ekogiawe eine Ausbildungsduldung zu erteilen. Was das bedeutet.
Osaivbie Ekogiawe, genannt Kelvin, mit Freundin Elisa Goldberg im April vor dem Petitionsausschuss des Bayerischen Landtags: Dieser hatte den Fall des 21-jährigen Nigerianers aus Würzburg an die Härtefallkommission verwiesen.
Foto: Henry Stern | Osaivbie Ekogiawe, genannt Kelvin, mit Freundin Elisa Goldberg im April vor dem Petitionsausschuss des Bayerischen Landtags: Dieser hatte den Fall des 21-jährigen Nigerianers aus Würzburg an die Härtefallkommission ...
Henry Stern
 und  Jürgen Sterzbach
 |  aktualisiert: 08.07.2023 05:08 Uhr

Große Erleichterung bei Osaivbie Ekogiawe, genannt Kelvin, seiner Freundin Elisa Goldberg sowie seinen Unterstützerinnen und Unterstützern auf dem Weg, dem 21-jährigen Nigerianer, der seit fünf Jahren in Würzburg lebt, einen Verbleib in Deutschland zu ermöglichen: Die Härtefallkommission des Landes Bayern hat entschieden, dem Innenministerium zu empfehlen, ihm eine Ausbildungsplatzduldung zu erteilten.

Die Härtefallkommission befasst sich mit Fällen, die Mitglieder der Kommission eingebracht oder der Petitionsausschuss des Landtags vorgeschlagen haben. Mitte April hatte der Petitionsausschuss des Bayerischen Landtags im Fall Osaivbie Ekogiawes dafür votiert, die Kommission einzuschalten, da die rechtlich geforderte Abschiebung eine besondere Härte darstellen würde, da der Betroffene sehr gut integriert sei und sich selbst den Lebensunterhalt sichern könne.

"Dringende humanitäre oder persönliche Gründe" rechtfertigen weiteren Aufenthalt in Deutschland

Die Kommission, die aus Vertretern der Kirchen, Sozialverbände, Kommunen und des Innenministeriums besteht, kann nach eingehender Prüfung des Einzelfalls dem Innenministerium empfehlen, ein Bleiberecht zu ermöglichen. Die jüngste, nicht-öffentliche Sitzung dazu fand am Freitagabend statt.

In dieser stellten die Vertreter fest, dass "dringende humanitäre oder persönliche Gründe" nach Paragraf 60a, Absatz 2, Satz 3 des Aufenthaltsgesetzes Ekogiawes Verbleib in Deutschland rechtfertigen. Die Härtefallkommission empfiehlt dem Innenministerium, dem 21-Jährigen eine Ausbildungsplatzduldung zu erteilten.

Innenministerium: "Keine Überprüfung früherer Gerichts- oder Behördenentscheidungen"

Das Ministerium selbst weist darauf hin, dass dort "keine Überprüfung früherer Gerichts- oder Behördenentscheidungen" stattfand. Im vergangenen Herbst hatte die Würzburger Ausländerbehörde Ekogiawes Duldung widerrufen, weil er für einen Antrag auf Aufenthaltserlaubnis einen nigerianischen Reisepass vorgelegt hatte. Nachdem der Bayerische Verwaltungsgerichthof dieses Vorgehen rechtlich bestätigt hatte, war der 21-Jährige von einer Abschiebung bedroht.

Die bestehende Ausreisepflicht war aber zugleich eine der Voraussetzungen, um als sogenannter Härtefall geprüft zu werden. Die Petition an den Landtag, der den Fall letztlich zur Härtefallkommission überführte, hatte Nanette Nadolski bereits im Oktober 2022, als Ekogiawe erstmals die Abschiebung drohte, eingereicht. Nadolski ist ehrenamtlich im Verein "Matteo – Kirche und Asyl" aktiv und war damals von Ekogiawes Anwältin Mara Ortler einbezogen worden.

Nadolski interpretiert die Entscheidung als "einen Zwischenschritt": Noch sei es nicht der volle Aufenthaltstitel, sondern biete ihm "die Chance, sich zu beweisen und in dem von ihm gewünschten Bereich arbeiten zu können". Sie geht davon aus, sollte seine Ausbildung erfolgreich verlaufen, dass es in absehbarer Zeit zum Aufenthaltstitel führen könne.

"Jetzt kann ich eine Ausbildung beginnen, zur Schule und zur Arbeit gehen und brauche keine Angst mehr haben."
Osaivbie Ekogiawe, genannt Kelvin, zu der Entscheidung der Härtefallkommission

Für Osaivbie Ekogiawe bedeutet diese Entscheidung der Härtefallkommission nun mehr Sicherheit: Er kann im September eine nun berufliche Ausbildung zum Pflegehelfer im Würzburger Bürgerspital beginnen, die ihm bereits vor einigen Monaten zugesagt worden war. "Ich bin allen Menschen, die mich unterstützt haben, sehr dankbar. Jetzt kann ich eine Ausbildung beginnen, zur Schule und zur Arbeit gehen und brauche keine Angst mehr haben. Ich möchte allen zeigen, das ich ein guter Mensch bin und möchte hier anderen helfen", sagt er im Gespräch mit dieser Redaktion.

"Es war so abgesprochen, dass wir diesen Fall mit der Härtefallkommission lösen wollen", hatte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann bereits nach dem Votum im Landtag im April auf Nachfrage dieser Redaktion erklärt. Er kündigte bereits an, dass er der Empfehlung der Kommission folgen werde: "Dann ist der Fall auch nach dem Gesetz gelöst."

 
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Kommentare
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  • Albatros
    Traurig welchen Personalaufwand wir benötigen um festzustellen, dass Kelvin sich hervorragend integriert hat. Da läuft der deutsche Amtsschimmel zu Höchstform auf, weil wir in Bürokratie ersticken.
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  • Unfassbar, dass jemand, der sich integriert hat (!), einer Ausbildung nachgeht und arbeiten will, vor einer Härtefallkommission um ein Bleiberecht kämpfen muss.

    Was soll das?!
    Wie wäre es, wenn wir die darauf vergeudete Energie und Zeit der Behörden dafür einsetzen würden, sich im jene zu kümmern, die unsere Gesellschaft ausnutzen und unsere Werte mit Füßen treten?!
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  • Arcus
    Eine Schande für die von CSU und Opflsoftpartei geführte bayrische Staatsregierung, dass sich eine Härtefallkommission einsetzen muss, dass in Bayern bereits gut integrierte Flüchtlinge, die zudem eine Ausbildung in einem absoluten Mangelberuf beginnen, ein bedingtes Aufenthaltsrecht bekommen. Lieber verstärkt der Politclown Söder durch seinen AfD Sprech rechte Tendenzen im Land und Hubsi entwickelt die Opflsoftpartei immer mehr zur Vortruppe der AfD, als dass beide der Wirtschaft, die durch den Mangel an Arbeitskräfte immer weiter geschwächt wird, unter die Arme greifen.
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  • peter.r.weissenberger@deutschebahn.com
    Lieber Arcus, der Stachel muss sehr tief sitzen das Sie auf so einem Niveau Argumentieren. Sie haben es immer noch nicht erkannt das es nur gemeinsam geht. So wird Ihre Partei nicht an Zuspruch gewinnen geschweige denn ernst genommen. Die Wahlen werden es Ihnen zeigen...
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  • evi.schmitt@gmx.de
    Sachdienlicher Hinweis: Das Aufenthalts- und Ausländerrecht ist BUNDESRECHT. Die Ausländerbehörden vor Ort haben kein Ermessen.
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  • Lebenhan1965
    @ tortuga

    Aber auffällig ist, dass in Bayern die Ausländerbehörden oft Menschen abschieben, die anderswo nicht abgeschoben würden.

    Scheinbar wird in Bayern das vorhandene Ausländerrecht anders ausgelegt als anderswo.
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  • renitent
    Ja, traurig, dass wir unser Einwanderungsrecht nicht längst so verbessert haben, dass wir erfolgreiche Integration - auch im eigenen gesellschaftlichen Interesse - ermöglichen, ohne dass es die Anrufung einer Härtefallkommission durch den Bayerischen Landtag infolge einer Petition bedarf.
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  • stefan.wolz@web.de
    Als zu, neue Steuerzahler braucht das Land!
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  • dietmar@eberth-privat.de
    Traurig das für "da der Betroffene sehr gut integriert sei und sich selbst den Lebensunterhalt sichern könne" sich eine Härtefallkommission befassen muss.
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  • FairPlay
    Mal abwarten bis die Sozialleistungen einsetzen!
    Wir sprechen uns auf jeden Fall dann mainpostl
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  • Lebenhan1965
    @ Fairplay

    Ohne Gehässigkeit können Sie eine positive Entwicklung nicht kommentieren?
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  • m.schmitt.stadtlauringen@gmail.com
    Für so etwas ist die Härtefallkommission da.
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