Große Erleichterung bei Osaivbie Ekogiawe, genannt Kelvin, seiner Freundin Elisa Goldberg sowie seinen Unterstützerinnen und Unterstützern auf dem Weg, dem 21-jährigen Nigerianer, der seit fünf Jahren in Würzburg lebt, einen Verbleib in Deutschland zu ermöglichen: Die Härtefallkommission des Landes Bayern hat entschieden, dem Innenministerium zu empfehlen, ihm eine Ausbildungsplatzduldung zu erteilten.
Die Härtefallkommission befasst sich mit Fällen, die Mitglieder der Kommission eingebracht oder der Petitionsausschuss des Landtags vorgeschlagen haben. Mitte April hatte der Petitionsausschuss des Bayerischen Landtags im Fall Osaivbie Ekogiawes dafür votiert, die Kommission einzuschalten, da die rechtlich geforderte Abschiebung eine besondere Härte darstellen würde, da der Betroffene sehr gut integriert sei und sich selbst den Lebensunterhalt sichern könne.
"Dringende humanitäre oder persönliche Gründe" rechtfertigen weiteren Aufenthalt in Deutschland
Die Kommission, die aus Vertretern der Kirchen, Sozialverbände, Kommunen und des Innenministeriums besteht, kann nach eingehender Prüfung des Einzelfalls dem Innenministerium empfehlen, ein Bleiberecht zu ermöglichen. Die jüngste, nicht-öffentliche Sitzung dazu fand am Freitagabend statt.
In dieser stellten die Vertreter fest, dass "dringende humanitäre oder persönliche Gründe" nach Paragraf 60a, Absatz 2, Satz 3 des Aufenthaltsgesetzes Ekogiawes Verbleib in Deutschland rechtfertigen. Die Härtefallkommission empfiehlt dem Innenministerium, dem 21-Jährigen eine Ausbildungsplatzduldung zu erteilten.
Innenministerium: "Keine Überprüfung früherer Gerichts- oder Behördenentscheidungen"
Das Ministerium selbst weist darauf hin, dass dort "keine Überprüfung früherer Gerichts- oder Behördenentscheidungen" stattfand. Im vergangenen Herbst hatte die Würzburger Ausländerbehörde Ekogiawes Duldung widerrufen, weil er für einen Antrag auf Aufenthaltserlaubnis einen nigerianischen Reisepass vorgelegt hatte. Nachdem der Bayerische Verwaltungsgerichthof dieses Vorgehen rechtlich bestätigt hatte, war der 21-Jährige von einer Abschiebung bedroht.
Die bestehende Ausreisepflicht war aber zugleich eine der Voraussetzungen, um als sogenannter Härtefall geprüft zu werden. Die Petition an den Landtag, der den Fall letztlich zur Härtefallkommission überführte, hatte Nanette Nadolski bereits im Oktober 2022, als Ekogiawe erstmals die Abschiebung drohte, eingereicht. Nadolski ist ehrenamtlich im Verein "Matteo – Kirche und Asyl" aktiv und war damals von Ekogiawes Anwältin Mara Ortler einbezogen worden.
Nadolski interpretiert die Entscheidung als "einen Zwischenschritt": Noch sei es nicht der volle Aufenthaltstitel, sondern biete ihm "die Chance, sich zu beweisen und in dem von ihm gewünschten Bereich arbeiten zu können". Sie geht davon aus, sollte seine Ausbildung erfolgreich verlaufen, dass es in absehbarer Zeit zum Aufenthaltstitel führen könne.
Für Osaivbie Ekogiawe bedeutet diese Entscheidung der Härtefallkommission nun mehr Sicherheit: Er kann im September eine nun berufliche Ausbildung zum Pflegehelfer im Würzburger Bürgerspital beginnen, die ihm bereits vor einigen Monaten zugesagt worden war. "Ich bin allen Menschen, die mich unterstützt haben, sehr dankbar. Jetzt kann ich eine Ausbildung beginnen, zur Schule und zur Arbeit gehen und brauche keine Angst mehr haben. Ich möchte allen zeigen, das ich ein guter Mensch bin und möchte hier anderen helfen", sagt er im Gespräch mit dieser Redaktion.
"Es war so abgesprochen, dass wir diesen Fall mit der Härtefallkommission lösen wollen", hatte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann bereits nach dem Votum im Landtag im April auf Nachfrage dieser Redaktion erklärt. Er kündigte bereits an, dass er der Empfehlung der Kommission folgen werde: "Dann ist der Fall auch nach dem Gesetz gelöst."
Was soll das?!
Wie wäre es, wenn wir die darauf vergeudete Energie und Zeit der Behörden dafür einsetzen würden, sich im jene zu kümmern, die unsere Gesellschaft ausnutzen und unsere Werte mit Füßen treten?!
Aber auffällig ist, dass in Bayern die Ausländerbehörden oft Menschen abschieben, die anderswo nicht abgeschoben würden.
Scheinbar wird in Bayern das vorhandene Ausländerrecht anders ausgelegt als anderswo.
Wir sprechen uns auf jeden Fall dann mainpostl
Ohne Gehässigkeit können Sie eine positive Entwicklung nicht kommentieren?