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Würzburg/Haßfurt
Habeck, Baerbock, Merz: Kripo ermittelt immer öfter auch in Unterfranken wegen Beleidigung von Politikern
Die Anzeige, die Vizekanzler Habeck gegen einen Rentner aus den Haßbergen wegen eines "Schwachkopf"-Posts stellte, ist kein Einzelfall. Die Polizei legt jetzt Zahlen vor.
Drei Spitzenpolitiker, die gegen Menschen in Unterfranken Anzeige wegen Beleidigung im Internet erstattet haben: (v.li.) die Grünen-Bundesminister Robert Habeck und Annalena Baerbock sowie CDU-Chef Friedrich Merz. 
Foto: Soeren Stache, Michael Kappeln, Christoph Soeder/dpa | Drei Spitzenpolitiker, die gegen Menschen in Unterfranken Anzeige wegen Beleidigung im Internet erstattet haben: (v.li.) die Grünen-Bundesminister Robert Habeck und Annalena Baerbock sowie CDU-Chef Friedrich Merz. 
Michael Czygan
 |  aktualisiert: 26.11.2024 02:41 Uhr

Seit Tagen sorgen die Ermittlungen gegen einen 64-Jährigen aus den Haßbergen, der Vizekanzler Robert Habeck im Internet einen "Schwachkopf" genannt haben soll, für Schlagzeilen. Die Staatsanwaltschaft Bamberg hat jetzt weitere Details zu dem Fall veröffentlicht. Für die Polizeidienststellen in Unterfranken ist die mutmaßliche Beleidigung des Grünen-Politikers derweil kein Einzelfall.

Allein im Jahr 2023 beschäftigte die Polizei in Unterfranken 90 Taten "zum Nachteil von Amts- und Mandatsträgern", die der Deliktgruppe Hasskriminalität zuzuordnen sind. Darunter fallen laut Polizeipräsidium 32 reine Beleidigungen. In den übrigen Fällen gehe es auch um Sachbeschädigung, Nötigung oder Volksverhetzung. Opfer seien Kommunal-, Bundes- und Landespolitiker, teilt das Polizeipräsidium mit, ohne Namen zu nennen.  

Polizei Unterfranken: Immer mehr Fälle von Hasskriminalität

Für das Jahr 2024 liegen noch keine Zahlen vor, es sei aber in Unterfranken "im Bereich Hasskriminalität eine steigende Tendenz feststellbar", so Polizeisprecher Martin Kuhn. Die Kripo-Inspektionen in der Region ermittelten in diesen Fällen mit Nachdruck, im Besonderen auch bei Taten gegen Amts- und Mandatsträger, sagt Kuhn.

Gerade erst führten Ermittlungen zur Verurteilung eines Mannes aus dem Landkreis Kitzingen. Er hatte laut Staatsanwaltschaft Würzburg in einer Whatsapp-Gruppe mit 249 Mitgliedern Außenministerin Annalena Baerbock durch die Verbreitung einer Fotomontage sexistisch beleidigt. Die Grünen-Politikerin selbst hatte Strafantrag gestellt, das Amtsgericht verurteilte den Mann im Strafbefehlsverfahren wegen Beleidigung zu einer Strafe von 50 Tagessätzen à 70 Euro, insgesamt  3500 Euro.

Auch Friedrich Merz stellte Anzeige wegen Beleidigung

Glimpflicher davon kam eine 50-jährige Frau aus den Haßbergen, die im August vor dem Amtsrichter in Haßfurt stand. Sie hatte unter einem Internet-Post, in dem der CDU-Vorsitzende Friedrich Merz mit Kritik an der Cannabis-Legalisierung zitiert wurde, geschrieben: "Ihr Arschlöcher". Auch Merz stellte selbst Strafantrag. Gegen einen Strafbefehl über 40 Tagessätze à 30 Euro, insgesamt 1200 Euro, legte die 50-Jährige Widerspruch ein.

Nachdem sie im Prozess die Tat einräumte und sich für die "unflätige Ausdrucksweise" entschuldigte, stellte das Gericht das Verfahren mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft "wegen geringer Schuld" gegen eine Geldauflage ein. Die Frau musste 1000 Euro an die Caritas bezahlen.

Erst Durchsuchung beantragt, dann Strafantrag von Habeck

Im aktuellen Fall des 64-Jährigen aus den Haßbergen, der auf der Plattform X eine Fotomontage mit Vizekanzler Habeck und der Titulierung "Schwachkopf" verbreitet haben soll, stellt die Staatsanwaltschaft Bamberg jetzt klar: Die Hausdurchsuchung Anfang August sei beantragt worden, noch bevor der Grünen-Politiker Anzeige erstattete. Zuvor sei der viel diskutierte Post den Behörden über die Zentrale Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet (ZMI) beim Bundeskriminalamt (BKA) gemeldet worden.

Die Staatsanwaltschaft betont, sie habe die Strafverfolgung schon von Amts wegen für geboten gehalten. Habeck sei als Vizekanzler und Bundesminister eine Person des öffentlichen Lebens. Das Amtsgericht habe dieses besondere Interesse an der Strafverfolgung im Durchsuchungsbeschluss vom 5. August bejaht - auch, weil gegen den Beschuldigten "Verdachtsmomente einer antisemitischen Gesinnung" bestünden. Habeck selbst habe am 12. September Strafantrag gestellt.

"Schwachkopf"-Post: Ermittlungen der Staatsanwaltschaft dauern an

Die Durchsuchung fand schließlich am 12. November statt. Der beschuldigte Rentner habe das von ihm als "Tatmittel" benannte Tablet freiwillig an Beamte der Kriminalpolizei Schweinfurt herausgegeben, so die Staatsanwaltschaft. Deswegen habe man - "schon aus Gründen der Verhältnismäßigkeit" - von weiteren Maßnahmen abgesehen.

Auf die Frage, ob er mit seinem Strafantrag wegen des Worts "Schwachkopf" zu dünnhäutig reagiert habe, sagte Habecks mittlerweile in Interviews, er wolle künftig beim Anzeigen von Beleidigungen genauer hinsehen. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Bamberg gegen den Beschuldigten dauern an.    

 
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  • Dietmar Eberth
    Sehr guter Kommentar
    https://www.augsburger-allgemeine.de/bayern/robert-habeck-anfeindungen-hass-im-internet-kampf-um-meinungsfreiheit-103653258

    KEINER muss sich in Deutschland beleidigen lassen und manchmal muss halt unsere sehr gute Justiz entscheiden.

    Wie auch in Fällen von Markus Söder oder Strack-Zimmermann.
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  • Martin Deeg
    Kurze Ergänzung: es geht hier nicht um Beleidigung - sondern um Heuchelei und echten (!) „Hass“ als Reaktion und Projektion:

    ….“erregte sich Chefreaktionär Reichelt über einen Spott des Gag-Schreibers Micky Beisenherz, der ein Foto des Herrn Dobrindt mit dem Slogan „Der Trottel trägt Prada“ versah. Erbost warf sich Reichelt für den CSU-Mann in die Bresche und twitterte heldenhaft:

    „Trottel“ ist eine Beleidigung. Beleidigung ist laut @HeikoMaas nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt. Der Justizminister muss hier. Um den Staat zu bewahren, müssen solche Frechheiten ein für allemal ausradiert werden.

    Fraglich ist zunächst, was Reichelt mit "muss hier" meinte…Oder hat Reichelt den Satz etwa vertrottelt? Die Bezeichnung "Trottel" ist allerdings bei BILD gang und gäbe. ... Bedenklicher erscheint allerdings die Wortwahl "ausradiert", denn solche Formulierung wählte einst ein Trottel bei seiner historischen Rede im Sportpalast.“

    Quelle: Telepolis, heise 2018
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  • Albrecht Schnös
    Leider verstößt der Kommentar gegen die Kommentarregeln auf mainpost.de. Wir haben den Kommentar deshalb gesperrt.
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  • Martin Deeg
    Was soll das ganze? Der "Schwachkopf"-Post ist erkennbar keine Beleidigung sondern Satire.

    Und die vorgebliche "Volksverhetzung" hat ebenfalls erkennbar keinen Strafgehalt, wie der Zusammenhang offenlegt: der Verfasser äußert nur seinen Unmut über einen aktuellen "Boykott-Aufruf" und vergleicht diesen mit dem historischen Beispiel. Man kann das unangemessen oder geschmacklos finden, es ist jedoch kaum strafbar, da eben keine "Verharmlosung".

    Erstaunlich ist, wie wenig die Justiz hier in der Lage ist, dem Appell - auch des Mainpost-Redakteurs in einem Kommentar hier letzte Woche - zu folgen, sich "ehrlich" zu machen.
    Stattdessen wird weiter getarnt und getäuscht - und Robert Habeck in den Schmutz gezogen, obwohl der nichts (!) für diesen Strafverfolgungs-Exzess kann.

    Der Staatsanwaltschaft, die ja weisungsgebunden ist, kann dies nicht entgangen sein.
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  • Martin Heberlein
    Herr Deeg, Sie sind ein Schwachkopf. Nein, das ist keine Satire, das ist eine plumpe Meinungsäußerung, die aber, weil sie Ihr Persönlichkeitsrecht verletzt, den Tatbestand der Beleidigung erfüllt. Deswegen nehme ich sie jetzt auch sofort zurück. Satrire muss als Kunstform einen gewissen Geist und Witz besitzen und zudem die Möglichkeit offen halten, dass sich der Autor vom Gesagten selbst distanzieren könnte.
    Deshalb kann die Beschimpfung eines Politikers mit einem Begriff, den seine politischen Gegner schon zig mal verwendet haben, keine Satire sein (es sei denn als ironisches Zitat, was hier auszuschließen ist).
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  • Martin Deeg
    Habe sehr gelacht, Herr Heberlein, danke dafür!

    Zur Sache: die Klassifizierung als Satire hier ergibt sich - siehe auch das Beispiel des an CSU-Dobrindt adressierten "Der Trottel trägt Prada" von Micky Beisenherz - aus der Verfälschung einer bekannten Markenwerbung, für jeden erkennbar, der die Werbung kennt.

    Da Sie kein Schwachkopf sind, werden Sie das früher oder später auch erkennen können - Sie müssen es ja nicht zugeben.
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  • Martin Deeg
    Noch eine Ergänzung zur juristischen Einordnung: was Sie meinten, ist keine "Distanzierung" sondern der Versuch eines strafbefreienden Rücktritts von der Beleidigung. Diese gibt es jedoch im Gesetz nicht - es gibt allenfalls eine als strafmildernd zu wertende "Entschuldigung".

    Schönen Sonntag!
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  • Andreas Gerner
    Amüsant ist, dass nun der erste Bilder-Suchtreffer bei Suchmaschinen zum Suchwort "Schwa....pf" meist Robert Habeck zeigt.

    Zurückzuführen übrigens auf die vielen Medienberichte. In Medienhäusern wird aber dazu niemand wegen Vervielfältigung von beleidigenden Inhalten bestraft.
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  • Martin Deeg
    Weil es eben erkennbar keine Straftat ist - bereits der Urheber des Posts "distanziert" sich ja dadurch von der Beleidigung, indem er sie mittels Verfälschung einer bekannten Werbung begeht. Dies gilt wohl erst recht für einen Rentner, der das nur postet.

    Es genügt eigentlich eine Folge "heute-Show" anzusehen, um das zu erkennen. Wieso das ganze unter "Hasskriminalität" laufen muss, hat andere Gründe.

    Es kann nur verwundern, dass die sonst so brillanten Justizjuristen in Bamberg all das nicht erkannt haben wollen - und sich nun infolge darauf herausreden, dass da ja noch der - ebenfalls kaum tragfähige - Vorwurf der "Volksverhetzung" gegen den Rentner im Raum stehe.
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  • Thomas Pfister
    Aber Politiker dürfen ungestraft Wahlversprechen nicht einhalten, Lügen und sich über das Gesetz stellen!
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  • Ulrike Schneider
    Zitat: ...er wolle künftig beim Anzeigen von Beleidigungen genauer hinsehen.

    Er gibt demnach zu, Anzeigen so nebenbei zu erstellen und gar nicht genau gesehen zu haben um was es da geht?

    Genau hinsehen ist immer wichtig, nicht nur beim verteilen von Anzeigen sondern auch bei politischen Einbringungen bzw. Entscheidungen.
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  • Martin Deeg
    Genau genommen hat Robert Habeck keine Anzeige „erstellt“ sondern nur auf Anfrage der Generalbundesanwaltschaft - wenn ich mich recht erinnere - einen Strafantrag unterzeichnen lassen.

    Sehr viel bedenklicher und aufklärungswürdiger ist doch, dass der Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Bamberg bereits zuvor und somit auch ohne Strafantrag beantragt und erlassen wurde, finden Sie nicht?
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  • Martin Heberlein
    Es ist tatsächlich eine neue Erscheinung, dass es immer mehr Menschen gibt (auch hier im Forum), die tatsächlich darauf bestehen, das Recht zu haben, ihnen missliebige Politiker anpöbeln und beleidigen zu dürfen.
    Das kann doch nicht der Stil der politischen Auseinandersetzung sein, den wir wollen!
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  • Manfred Englert
    Sie haben Recht, Herr Heberlein, auch hier im Forum. Wurde jedoch mit der Pflicht zur Angabe des Namens erheblich besser.
    Und, das darf ich hier mal anmerken, diese Art "Freizügigkeit" der Kritik kam aus einer bestimmten Ecke des politischen Spektrums als es noch gar keine afd gegeben hatte.
    Als Forumsbeispiel kann ich hier nur massive Beleidigungen gegen die CSU oder einiger ihrer Vertreter-innen anführen.
    Oftmals löschte die Redaktion später diese Kommentare, einige beließen sie im Forum mit dem Hinweis, sie seien als "Personen des öffentlichen Interesses" einer etwas härteren Gangart der Meinungsfreiheit ausgesetzt und müßten dies aushalten.

    Vor kuzem schrieb hier mal jemand: Wehret den Anfängen...
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  • Stefan Fuchs
    Trotz Handy verblöden wir immer mehr .
    tic tok ,Instagram usw..,. zeigt uns das wir immer noch DNA des Neandertaler 's in uns haben.
    Deutschland schafft sich ab mit kollektiver Verblödung!
    Gute Nacht Deutschland.
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  • Manfred Englert
    Herr Fuchs, Sie zitieren da jemanden in Ihrem letzten Satz.
    Also geben Sie Herrn Sarazin Recht?
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  • Norbert Meyer
    Wenn die "Politiker" zu unserem Wohle handeln würden, gäbe es sicher keine "schlechten" Äusserungen, aber so wie es in der BRD jetzt läuft ist niemand mehr zufrieden !
    Richtig : RA Steinhöfel auf X, dass gerichtlich geklärt werden müsse, ob Robert Habeck und Hendrik Wüst aufgrund ihrer Ämter für ein gewerbliches Abmahnunternehmen werben dürften oder ob dies gegen ihre Pflicht zu neutraler Amtsführung verstoße. Dafür habe er die Bundesrepublik und das Land Nordrhein-Westfalen mit einer Frist bis zum 27. November 2024 abgemahnt. Beide Minister werben für die Abmahnagentur "So Done". Der Eintrag von Hendrik Wüst wurde mittlerweile entfernt, der von Robert Habeck war zum Zeitpunkt der Erstellung des Videos noch online.
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  • Gerhard Duczek
    Wenn diese Personen, die schließlich eine Amtseid auf die hl. Bibel geschworen haben, - " ...zum Wohle des deutschen Volkes" entsprechend handeln würden, gäbe es dieses Thema nicht.
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  • Herbert Zorn
    1. Ein Amtseid wird nicht auf eine heilige Bibel geschworen sondern auf das Grundgesetzt oder Landesgesetze und diese Gesetze haben nichts mit den Kirchen oder mit einem "heiligen" Buch zu tun. Wir leben ja, zum Glück, nicht in den USA, wo im Januar 2025 diese Zeremonie wieder einmal gespielt wird.
    2. Beleidigungen an keine Personen ausgesprochen werden! Gleichgültig ob dies hohe Persönlichkeiten oder nur einfache Leute, gleichgültig welches Alter oder Geschlecht oder Hautfarbe oder Glauben oder Nationalität sie haben.

    Darüber sollten Sie einmal nachdenken.
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  • Klaus Fiederling
    ich glaube aber schon, dass Sie von gestern sind Herr Durczek.
    Wer bitte schön hat beim Amtseid noch auf die Bibel geschworen? Etwa ein atheistischer Nochbundeskanzler oder andere Politiker, noch nicht mal "so war mir Gott helfe" kam bei den meisten über die Lippen, oder aber hab ich da vor 3 Jahren was verpasst! Und im übrigen: Staat und Religion sollen doch voneinander getrennt sein , warum Bibel, dann schon eher das deutsche Grundgesetzbuch!
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