
Wir werden mit aller Kraft dafür kämpfen, dass die von der Ampel … geplante Legalisierung des Rauschmittels Cannabis nicht kommt", so der CDU-Vorsitzende Friedrich Merz am 5. Oktober 2023. Diese Äußerung, nachzulesen im Internet, erboste eine 50-jährige Frau aus den Haßbergen derart, dass sie sich zu einer drastischen Beleidigung hinreißen ließ: "Ihr Arschlöcher", war ihr Kommentar im Internet. Diese spontane und unbedachte Tat brachte ihr eine Strafanzeige ein.
Unterschrieben war die Anzeige vom Spitzenpolitiker höchstpersönlich. Daraufhin übernahm die Generalstaatsanwaltschaft in München die Ermittlungen. In der Folge erhielt die gelernte Krankenschwester vor etwa zwei Monaten einen Strafbefehl. Demzufolge sollte sie wegen Beleidigung eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 30 Euro, also insgesamt 1200 Euro bezahlen.
Entschuldigung für "unflätige Ausdrucksweise"
Dagegen legte sie mit Hilfe ihres Anwalts Horst Soutschek Einspruch ein. Der Verteidiger sprach in diesem Zusammenhang davon, dass man hier "mit Kanonen auf Spatzen" schieße. Auf Nachfrage von Strafrichter Patrick Keller räumte die Angeklagte die Tat ein. Sie entschuldigte sich für die "unflätige Ausdrucksweise".
Ihren Beitrag im Internet habe sie zwischenzeitlich gelöscht, erklärte die Beschuldigte. Die Aussage des Politikers habe sie auch deshalb so maßlos geärgert, weil sie selber psychisch krank sei und entsprechende Medikamente nehmen müsse. Sie führte aus, dass sie unter Belastungsstörungen, Angstneurosen und Panikattacken leide.
Grenzen der Meinungsfreiheit überschritten
In deutschen Rechtsstaat ist vieles durch das verfassungsmäßige Recht der Meinungsfreiheit erlaubt. Aber dieses Recht auf Meinungsfreiheit endet dort, wo die Menschenwürde anderer verletzt wird. Üble Beschimpfungen und Schmähkritik muss sich niemand gefallen lassen. Wer beispielsweise einen Polizisten als "Bastard" bezeichnet, überschreitet daher die Grenzen seiner Meinungsfreiheit und kann verurteilt werden.
Die Frau hat allerdings keinerlei Vorstrafen und der Vorsitzende stufte die der Tat zugrundeliegende kriminelle Energie als gering ein. Deshalb stellte er mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft das Verfahren "wegen geringer Schuld" mit einer Geldauflage ein: 1000 Euro muss sie an den Caritasverband Haßberge zahlen. Abschließend stellte der Richter aber unmissverständlich fest: "Das Internet ist kein rechtsfreier Raum!"
Vermutlich hätte der CDU-Vorsitzende dem entsprochen. Eventuell unter gleichzeitiger Auflage, diese Entschuldigung außergerichtlich öffentlich zu machen. Dann hätten im Ergebnis beide Seiten hieraus rofitiert.
Letztlich unter Namensnennung sogar der klug einfädelnde Rechtsanwalt.
Andere, vor allem von den Grünen, erleben das tagtäglich zu hunderten, wenn nicht zu tausenden, in den sozialen Medien. Und werden dort umjubelt und gefeiert.
Deshalb: Chapeau, Friedrich Merz. Auch wenn er beileibe nicht mein Favorit ist.
Aber er kämpft um politischen Anstand.
freilich ist es der CDU-Spitzenpolitiker!
Die beiden Buchstaben liegen auf der Tastatur verdächtig nahe beieinander... Bitte entschuldigen Sie den Fehler.
Und vielen lieben Dank für den Hinweis.
Mittlerweile ist der Titel auch korrigiert.
Viele Grüße aus der Redaktion, Johanna Heim