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Würzburg
Gefährliche Körperverletzung: Bodycam der Polizei zeigt vor Gericht brutalen Angriff am Würzburger Hauptbahnhof
Weil sie für zerbrochene Flaschen am Würzburger Hauptbahnhof kritisiert wurden, fielen zwei Männer über ihr Opfer her. Ein Beweisvideo zeigte vor Gericht den hektischen Einsatz.
Ein 27-Jähriger (links) und ein 35-Jähriger (Mitte rechts) wurden nach einem gewalttätigen Angriff vom Landgericht Würzburg wegen gefährlicher Köperverletzung verurteilt.
Foto: Thomas Obermeier | Ein 27-Jähriger (links) und ein 35-Jähriger (Mitte rechts) wurden nach einem gewalttätigen Angriff vom Landgericht Würzburg wegen gefährlicher Köperverletzung verurteilt.
Aaron Niemeyer
 und  Julian Bandorf
 |  aktualisiert: 15.10.2023 02:44 Uhr

Grelle Lichter, schnelle Schritte, die Aufnahme der Bodycam, die am Dienstag als Beweisstück am Landgericht Würzburg gezeigt wurde, ist verwackelt: "Auseinander! Auseinander!", brüllt ein Polizist in Richtung der drei Personen, die verkeilt auf dem Vorplatz des Würzburger Hauptbahnhofs liegen. Zwei von ihnen haben den Kopf des dritten zwischen ihren Beinen eingezwängt.

Dann steht einer der Angreifer auf, holt zu einem wuchtigen Tritt in Richtung des Kopfes seines Opfers aus, verfehlt und trifft beim zurückschwingen. Ein Polizist sprüht Reizgas, dann werden die Angreifer gefesselt. Die Bilder vom frühen Sonntagmorgen des 16. Oktobers 2022 sind erschreckend. Am Dienstag, fast genau ein Jahr später, begann nun die Verhandlung am Würzburger Landgericht.

Opfer über Angriff in Würzburg: "Ich hatte in dem Moment wirklich Todesangst"

"Die Angeklagten haben am Bahnhof Glasflaschen auf den Boden geworfen, woraufhin der Geschädigte sie konfrontierte", sagte Oberstaatsanwalt Thorsten Seebach. Daraus habe sich ein Streit ergeben, in dessen Folge die alkoholisierten 27 und 35 Jahre alten Angreifer das Opfer attackiert hätten. Der Ältere habe das Opfer zunächst mit einem Faustschlag angegriffen, woraufhin der Jüngere versucht habe, zu schlichten. Schnell habe jedoch auch er sich gegen das Opfer gewandt.

Faustschläge, Daumen in den Augen, Würgegriffe: Die Männer hätten eine Tötung des Opfers "zumindest billigend in Kauf genommen", sagte Oberstaatsanwalt Seebach. "Ich hatte in dem Moment wirklich Todesangst", sagte das Opfer, ein 33-Jähriger aus dem Landkreis Kitzingen.

Der 35-jährige Hauptangreifer, ein Landwirt und Mechaniker aus Algerien, zeigte sich weitgehend geständig, konnte sich jedoch an den Tritt nicht erinnern. Die Tötungsabsicht bestritt er. Die Festnahme habe ihn nicht beeindruckt, sagten Zeuginnen der Polizei. Er habe gelacht und Witze gerissen. Sein Mandant, der über so gut wie keine Deutschkenntnisse verfügt, wolle sich nun bezüglich eines bereits vorliegenden Ausreisebescheids kooperativ zeigen, sagte der Verteidiger.

Angreifer wollte sich in JVA-Schweinfurt erhängen und griff dann Helfer an

Größere Wirkung hatte die Festnahme offenbar auf den Jüngeren, der ebenfalls eine Tätigkeit als Landwirt und Mechaniker angab. Über eine Übersetzerin ließ er mitteilen, dass er und sein Kumpan sich lediglich gegen den Angriff einer größerer Gruppe gewehrt hätten. Damit widersprach er seinem Verteidiger, der die Vorwürfe weitgehend bestätigt hatte. "Sie wissen, dass Sie sich hier um Kopf und Kragen reden", sagte dazu der Vorsitzende Richter Thomas Schuster zum Angeklagten.

Der war nach seiner Festnahme in die Justizvollzugsanstalt Schweinfurt gebracht worden und hatte einen Tag später versucht, sich zu erhängen. Herbeigeeilte Helfer griff er mit Fäusten und einem Stuhl an. Als die sich zurückzogen, erhitzte er Wasser in einem Wasserkocher und griff damit ein hinzugezogenes Einsatzkommando an. Die Helfer waren von seinen Attacken leicht verletzt und psychisch geschädigt worden. Einer von ihnen konnte in Folge ein halbes Jahr nicht arbeiten.

Landgericht Würzburg verurteilt beide Angreifer wegen gefährlicher Köperverletzung

Aus dem Vorwurf des versuchten Totschlags wurde während der Verhandlung eine gefährliche Körperverletzung, denn Lebensgefahr bestand für das Opfer nicht. Staatsanwalt Seebach forderte eine Strafe von vier Jahren für den Hauptangreifer. Für den bereits vorbestraften 27-Jährigen forderte er eine Strafe von vier Jahren und sechs Monaten. Die Verteidiger forderten für den Älteren eine Strafe von zwei Jahren und für den Jüngeren eine "milde" Strafe.

"Es war kein Tötungsmotiv zu erkennen", sagte Richter Schuster in seiner Urteilsbegründung am Mittwoch. Die Angreifer verurteilte er wegen gefährlicher Körperverletzung zu jeweils drei Jahren und sechs Monaten. Dem Älteren warf er die Schwere seiner Angriffe vor. Dem Jüngeren seine Vorstrafen und seine Beteiligung an der Tat. Beide Fälle seien nun für die Ausländerbehörde relevant, die über eine Abschiebung entscheiden müsse. Gegen das Urteil ist Revision möglich.

 
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  • Alfred Neumann
    In Kanada muss ein Bewerber ausreichende Sprachkenntnisse nachweisen, berufliche Qualifikationen vorweisen und darf sich nichts zu schulden kommen lassen - dann ist er willkommen. Warum kriegen wir das nicht in Deutschland /Europa hin?
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  • Hans-Martin Hoffmann
    Und weiter

    wird über die Kontrolle der Migration diskutiert, und weiter wählen immer mehr Leute die AfD...

    Kann man vielleicht mal festlegen und durchsetzen, dass zugewanderte Personen, die hier durch Gewaltkriminalität auffallen, wegen erwiesenen Undanks ihr Aufenthaltsrecht verlieren? Kriminelle haben wir selber genug, da brauchen wir keine mehr zu importieren...
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  • Manfred Englert
    "Es war kein Tötungsmotiv zu erkennen", so der Richter.
    Aus versuchtem Tötungsdelikt wird Körperverletzung. Was wohl gewesen wäre, würde die Polizei nicht so schnell eingegriffen haben?
    Muß erst jemand totgeschlagen sein, um den Täter dann nach dem schwereren Delikt verurteilen zu können?
    Unsere Gerichte urteilen hier nach meiner Meinung zu gnädig. Ob das wohl an mangelnder Selbsterfahrung liegt?
    Kann überhaupt abgeschoben werden solange nicht alle Rechtsmittel ausgeschöpft sind?
    Fragen über Fragen. Mir ist angst und bange wenn ich an so schlimme Vorfälle in Frankreich denke.
    Den Ausführungen des Herrn Bach schließe ich mich vollumfänglich an!
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  • Aaron Niemeyer
    Hallo Herr Englert,

    Gerichte arbeiten zurecht mit nachweisbaren Fakten und entscheiden im Zweifel für die Angeklagten. Vielleicht erinnern Sie sich etwa noch an das Hitlergruß-Verfahren, bei dem der objektive Tatbestand klar erfüllt, ein subjektiver Tatbestand jedoch nicht nachweisbar war (www.mainpost.de/11190558). Ähnlich dürfte die Entscheidungsfindung hier ausgesehen haben.

    Beste Grüße,
    Aaron Niemeyer (Autor)
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  • Thomas Müller
    Der Autor hat nur die juristische Entscheidung erklärt. Bitte bleiben Sie bei einem respektvollen Ton.
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  • Helga Scherendorn
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  • Harald Bach
    Hallo MP, was ist los? Sie nennen die Nationalität der beiden Täter ! Respekt!
    Mehr will ich vorerst nicht dazu schreiben, sonst kommt der Netiquetten -Hammer wieder über mich 😉
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  • Silke Albrecht
    Guten Tag Herr Bach,

    in diesem Fall ist die Nationalität relevant für den Kontext des Falls, weil es auch um die Abschiebung der beiden Männer geht.

    Freundliche Grüße
    Silke Albrecht
    MP Digitales Management
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  • Roland Rösch
    Hoffentlich gute Reise.
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  • Thomas Müller
    Hoffentlich nicht!
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