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Würzburg
Kein Beweis für illegales Rennen in Würzburg: 20-Jähriger frei
Sechs Monate nach dem angeblichen illegalen Autorennen in Heidingsfeld hat das Gericht den Würzburger Raser überraschend aus der Untersuchungshaft entlassen.
Das Fahrzeug des 20-Jährigen wurde nach dem Unfall in der Mergentheimer Straße abtransportiert
Foto: Berhold Diem | Das Fahrzeug des 20-Jährigen wurde nach dem Unfall in der Mergentheimer Straße abtransportiert
Manfred Schweidler
 |  aktualisiert: 08.02.2024 21:11 Uhr

Der 20-Jährige Würzburger, dessen rasante Fahrweise im Stadtteil Heidingsfeld um ein Haar ein Menschenleben gekostet hatte, ist wieder auf freien Fuß. Sein Anwalt Norman Jacob sagte am Donnerstagnachmittag: "Das  Oberlandesgericht Bamberg bestätigte unsere Auffassung und hat nach sechs Monaten die Freilassung unseres Mandanten verfügt."

Ilegales Rennen mit einem zweiten Auto?

Der Mann soll mit einem PS-starken Leihwagen Anfang Dezember durch den Würzburger Stadtteil Heidingsfeld gerast sein – angeblich beim Wettrennen mit einem zweiten Auto. Dabei sollen beide die Mergentheimer Straße als Rennstrecke benutzt haben, was einer Fußgängerin fast das Leben gekostet hatte. Die Frau wurde beim Überqueren der Fahrbahn an einer für sie grünen Ampel von dem Wagen erfasst.

Solches Rasen wird von der Justiz nicht mehr als Kavaliersdelikt gesehen. Nach einer Reihe aufsehenerregender Todesfälle bei illegalen Autorennen, kann ein solches Verhalten auch als Mord mit der Waffe Auto gewertet werden. Der 20-Jährige, der bereits vorher mehrfach durch rücksichtslose Fahrweise aufgefallen war, wurde unter dem Verdacht des versuchten Mordes festgenommen.

Kein zweites Auto ermittelt

Doch so sehr die Ermittler wochenlang im Bekanntenkreis des Fahrers, bei seinen Mitfahrern und in eine angeblich keimenden Szene junger "Rennfahrer" suchten: Ein zweites Auto konnten sie nicht ermitteln.

Dazu kommt: Weder das Unfallopfer noch die Zeugen, die in jener Dezembernacht nahe zum Unfallort standen, hätten ein zweites Auto bemerkt, betont Verteidiger Jacob, der jetzt vollständige Akteneinsicht hatte. "Für mich ist nicht ganz nachvollziehbar, warum die Polizei trotzdem bis zuletzt darauf beharrte: Man wisse, dass ein zweites Auto beteiligt war", wundert sich der Verteidiger. Nun sei der Fall auf das Maß geschrumpft, das von den Fakten gedeckt sei.

Mit 150 km/h durch die Stadt?

Ein Prozess wegen des Verdachts des versuchten Mordes ist wohl vom Tisch. Doch damit ist der Fall für den 20-Jährigen nicht ausgestanden. Zwar gilt für ihn bis zu einer Verurteilung die Unschuldsvermutung. Aber mit einer Anklage muss er dennoch rechnen, nachdem die Fußgängerin verletzt wurde und möglicherweise weitere Passanten in Gefahr waren.

Oberstaatsanwalt Thorsten Seebach ließ bei den Ermittlungen das Navigationsgerät an dem beschlagnahmten Unfallwagen auswerten. Bestätigt ein Gutachten die dabei ermittelten Daten, hat der 20-Jährige kurz vor der Ampel rücksichtslos noch stärker Gas gegeben. Dann war er vier Sekunden vor dem Aufprall mit etwa 150 Stundenkilometern unterwegs – bei erlaubten 50. Bisher ist noch keine Anklage erhoben.

 
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Kommentare
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  • Barbara
    Das grössere Übel ist wohl eher, dass dieser Mensch weiter rast, der hat doch nichts kapiert.Solche Leute gehören unter Beobachtung, die fahren auch ohne Führerschein.Was passiert ihnen denn???Lächerliche Strafen
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  • Auf eigenen Wunsch entfernt.
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  • aljoscha.labeille@vcd-bayern.de
    es wäre technisch längst möglich, die Höchstgeschwindigkeit automatisch zu begrenzen sodass in der Stadt eben nicht schneller als 50 km/h gefahren werden kann. Es gibt keinen Grund, zuzulassen dass solche Typen mit 150 km/h unterwegs sein und Menschenleben gefährden können.
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  • holle4es
    Wir haben einen Hinweis zu Ihrem Kommentar. Ob Mordmerkmale gegeben sind, kann nur ein Gericht entscheiden.
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  • sepele
    Wir sollten die verfügbare Technik auch nutzen und zumindest an den neuralgischen Punkten den Verkehr per Video überwachen und auch für kurze Zeit aufzeichnen. Vieles ließ sich so aufklaren mit den Methoden des 21. Jahrhunderts.
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  • Albatros
    Das Posting verstößt gegen unsere Netiquette und wurde daher gesperrt.
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  • deactivated_20.09.2023.09.15_f534240u
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  • dbuettner0815@gmail.com
    Ich finde dem Jüngling steht eine angemessene Entschädigung zu wegen Freiheitsberaubung.
    Sarkasmus aus!
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  • Funkenstern
    Es kommt nur auf den Anwalt an. Thats the price to pay.
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  • Braun_Matthias@hotmail.com
    Wer einen Menschen grob fahrlässig überfährt kommt frei. Wer einen Strohhaufen anzündet ,ohne einen Menschen zu verletzen, kommt 3 Jahre ins Gefängnis wie kürzlich in der MP zu lesen war. Es tut mir leid, aber ich verstehe das nicht.
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  • sepele
    Das problem ist doch der fehlende Beweis. Deshalb passt ihr Vergleich auch überhaupt nicht.
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