Der 20-Jährige Würzburger, dessen rasante Fahrweise im Stadtteil Heidingsfeld um ein Haar ein Menschenleben gekostet hatte, ist wieder auf freien Fuß. Sein Anwalt Norman Jacob sagte am Donnerstagnachmittag: "Das Oberlandesgericht Bamberg bestätigte unsere Auffassung und hat nach sechs Monaten die Freilassung unseres Mandanten verfügt."
Ilegales Rennen mit einem zweiten Auto?
Der Mann soll mit einem PS-starken Leihwagen Anfang Dezember durch den Würzburger Stadtteil Heidingsfeld gerast sein – angeblich beim Wettrennen mit einem zweiten Auto. Dabei sollen beide die Mergentheimer Straße als Rennstrecke benutzt haben, was einer Fußgängerin fast das Leben gekostet hatte. Die Frau wurde beim Überqueren der Fahrbahn an einer für sie grünen Ampel von dem Wagen erfasst.
Solches Rasen wird von der Justiz nicht mehr als Kavaliersdelikt gesehen. Nach einer Reihe aufsehenerregender Todesfälle bei illegalen Autorennen, kann ein solches Verhalten auch als Mord mit der Waffe Auto gewertet werden. Der 20-Jährige, der bereits vorher mehrfach durch rücksichtslose Fahrweise aufgefallen war, wurde unter dem Verdacht des versuchten Mordes festgenommen.
Kein zweites Auto ermittelt
Doch so sehr die Ermittler wochenlang im Bekanntenkreis des Fahrers, bei seinen Mitfahrern und in eine angeblich keimenden Szene junger "Rennfahrer" suchten: Ein zweites Auto konnten sie nicht ermitteln.
Dazu kommt: Weder das Unfallopfer noch die Zeugen, die in jener Dezembernacht nahe zum Unfallort standen, hätten ein zweites Auto bemerkt, betont Verteidiger Jacob, der jetzt vollständige Akteneinsicht hatte. "Für mich ist nicht ganz nachvollziehbar, warum die Polizei trotzdem bis zuletzt darauf beharrte: Man wisse, dass ein zweites Auto beteiligt war", wundert sich der Verteidiger. Nun sei der Fall auf das Maß geschrumpft, das von den Fakten gedeckt sei.
Mit 150 km/h durch die Stadt?
Ein Prozess wegen des Verdachts des versuchten Mordes ist wohl vom Tisch. Doch damit ist der Fall für den 20-Jährigen nicht ausgestanden. Zwar gilt für ihn bis zu einer Verurteilung die Unschuldsvermutung. Aber mit einer Anklage muss er dennoch rechnen, nachdem die Fußgängerin verletzt wurde und möglicherweise weitere Passanten in Gefahr waren.
Oberstaatsanwalt Thorsten Seebach ließ bei den Ermittlungen das Navigationsgerät an dem beschlagnahmten Unfallwagen auswerten. Bestätigt ein Gutachten die dabei ermittelten Daten, hat der 20-Jährige kurz vor der Ampel rücksichtslos noch stärker Gas gegeben. Dann war er vier Sekunden vor dem Aufprall mit etwa 150 Stundenkilometern unterwegs – bei erlaubten 50. Bisher ist noch keine Anklage erhoben.
Sarkasmus aus!