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Würzburg
Raserunfall in Heidingsfeld: Führen Videos zu weiterem Fahrer?
Nach dem Raserunfall hat die Polizei von einigen Autofahrern Videos zugespielt bekommen: Um Klarheit über das Geschehen zu gewinnen, suchen die Beamten weitere Zeugen.
Das mutmaßliche Tatwerkzeug stellte die Polizei nach dem Raserunfall in Würzburg sicher.
Foto: Berthold Diem | Das mutmaßliche Tatwerkzeug stellte die Polizei nach dem Raserunfall in Würzburg sicher.
Michael Czygan
 |  aktualisiert: 19.10.2020 10:33 Uhr

Dank Videoaufnahmen, die ihr Verkehrsteilnehmer zur Verfügung gestellt haben, ist die Polizei beim Ermitteln der Hintergründe des schweren Unfalls am Sonntag, 1. Dezember, ein Stück vorangekommen. Wie berichtet, hatte ein 20-jähriger Autofahrer, der sich mutmaßlich ein Rennen mit einem zweiten Pkw lieferte, im Würzburger Stadtteil Heidingsfeld mit einem Mercedes AMG eine rote Ampel überfahren und dabei eine 42-jährige gehörlose Fußgängerin erfasst und verletzt, die gerade mit ihrem Hund die Straße überquerte. Die Frau erlitt Prellungen am ganzen Körper, konnte das Krankenhaus aber schnell wieder verlassen.

Gezielt sucht die fünfköpfige Ermittlungskommission (Eko) mit dem Namen "Ampel" nun den Fahrer eines schwarzen Kleinwagens, der vom Parkplatz des Kupsch-Marktes in die Mergentheimer Straße Richtung Aral-Tankstelle eingebogen war und dort unmittelbar nach dem Unfall von einem silbernen oder grauen Mercedes mit MSP-Kennzeichen überholt wurde. Der Lenker dieses Pkw aus dem Main-Spessart-Kreis könnte laut Zeugenaussagen mit dem Unfallfahrer ein Rennen ausgetragen haben. Auch nach ihm wird weiterhin gefahndet, so Polizei und Staatsanwaltschaft Würzburg in einer gemeinsamen Presseerklärung.

Gesucht wird ein Pärchen mit Kinderwagen

Gesucht wird zudem ein Pärchen, das zur Tatzeit, gegen 17.05 Uhr, mit einem Kinderwagen auf Höhe der Aral-Tankstelle unterwegs war und die Tat sowie die beteiligten Fahrzeuge gesehen haben müsste.

Der Unfallfahrer sitzt derweil weiter in Untersuchungshaft. Die Justiz ermittelt nicht nur wegen des Verdachts eines "verbotenen Kraftfahrzeugrennens", sondern auch wegen versuchten Mordes. Dem 20-Jährigen wird vorgeworfen, dass er durch seine Fahrweise den Tod der Frau zumindest billigend in Kauf genommen hat. Laut Oberstaatsanwalt Boris Raufeisen hat der Beschuldigte sich bislang nicht zu den Vorwürfen geäußert.

Der Beschuldigte hat sich bislang nicht geäußert 

Um die Tat aufzuklären, ist die Eko "Ampel" für jeden Hinweis dankbar. Wer Hinweise zum Unfallgeschehen an der Kreuzung Mergentheimer Straße/Andreas-Grieser-Straße geben kann, soll sich ebenso bei der Kriminalpolizei, Telefon (09 31) 457 17 32, melden wie Zeugen, denen Autos aufgefallen sind, die mit großer Geschwindigkeit in Heidingsfeld unterwegs waren. Falls es weitere  Videoaufnahmen gibt, können diese über das Medien-Upload-Portal auf der Homepage des Polizeipräsidiums Unterfranken hochgeladen werden. Die Weiterleitung der Dateien ist auch anonym möglich. 

 
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  • kleinhenz_philipp@web.de
    Im letzten Artikel stand, dass beim Angeklagten sowie dessen Mitfahrern, die Zeugen sind, Wohnungsdurchsuchungen gemacht wurden. Auch wenn ich die Raserei verurteile würde mich dennoch interessieren, ob es rechtlich zulässig ist, bei Zeugen Hausdurchsuchungen durchzuführen. Oder wurden etwa die Mitfahrer erst als Beschuldigte geführt, um durchsuchen zu können und im Anschluss zu Zeugen gemacht, um Aussagen zu bekommen? Dies wäre rechtlich gesehen äußerst bedenklich...
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  • Funkenstern
    Der Stufenführerschein war mal ne zeitlang ein probates Mittel, zumindest im Motorradbereich für eine höhere Lebenserwartung der jugendlichen Biker zu sorgen.
    Aber nachdem man meinte, dass das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen ein höheres Gut ist, hat man diese "diskriminierenden" Altersbeschränkungen fallen gelassen. Während in früheren Zeiten auch das Arbeitseinkommen für eine Beschränkung der Motorisierung gesorgt hatte, ist heutzutage Leasing, Finanzierung und Opa und Oma mit den finanzstarken Geschenken keine wesentliche Beschränkung mehr gegeben. Ich kann mich erinnern, dass ich mich nach meiner finanziellen Decke strecken musste. Einen Sportwagen konntest du dir seinerzeit ohne Empfehlung oder Kilometernachweis nicht mieten, da haben die Vermieter schlichtweg geblockt, auch wenn du mit dem Geldbeutel gewedelt hast.
    Alles ist dem Umsatz und dem Kommerz untergeordnet.
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  • Lebenhan1965
    Nachdem was

    ich mitbekommen habe, war der übermotorisierte Mercedes vom jugendlichen Raser gemietet.

    Eigentlich müsste der Vermieter derartiger PKWs mit zur Verantwortung gezogen werden, wenn jugendliche Mieter, denen natürlich die Fahrerfahrung für solche Geschosse fehlen muss, damit Unfug anstellen.
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  • holle4es
    So sehr ich die Empörung über den Unfall teile und mir wünsche, dass bei solchen Sachverhalten wirklich wegen (versuchten)Mordes geurteilt wird, da Autos einfach eine Waffe darstellen, so wäre eine Mithaftung des Verleihers doch etwas übertrieben. Oder soll nun auch das Haushaltswarengeschäft immer haftbar gemacht werden, wenn bei einem eskalierten Familienstreit ein Küchenmesser zum Einsatz kommt?
    Außerdem hoffe ich, dass hier kein Jugendstrafrecht zum Zug kommt (wird der Verteidiger sicher versuchen). Der Mann ist 20 Jahre alt! Wenn er wirklich noch Reifedefizite haben sollte, warum hat der dann einen Führerschein, der ihm erlaubt solche Autos zu fahren?
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