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Würzburg-Zellerau: Sind Radfahrende trotz Schutzstreifen nicht sicher?
Seit in der Frankfurter Straße in Würzburg der Radverkehr auf die Straße verlegt wurde, können Autofahrer den Mindestabstand kaum noch einhalten – eine Bestandsaufnahme.
Blick auf die Gefahrstelle in der Frankfurter Straße in Würzburg: Wegen der Fahrradstreifen können Autofahrer oft nicht mehr den Mindestabstand zu den Radfahrenden einhalten.
Foto: Patty Varasano | Blick auf die Gefahrstelle in der Frankfurter Straße in Würzburg: Wegen der Fahrradstreifen können Autofahrer oft nicht mehr den Mindestabstand zu den Radfahrenden einhalten.
Patrick Wötzel
 |  aktualisiert: 10.02.2024 04:38 Uhr

Fehlplanung oder Verbesserung für den Radverkehr? Seit in der Frankfurter Straße Radfahrende und parkende Autos die Plätze getauscht haben, gibt es von mehreren Seiten Kritik an der Neuaufteilung des Straßenraums, zuletzt von der AG Radverkehr der Agenda 21 und Mitgliedern des Radverkehrsbeirats. Eine Aufklärungsaktion der Polizei vor Ort brachte allerdings überraschende Erkenntnisse: Viele Radfahrerinnen und Radfahrer fühlen sich auf den neu angelegten Schutzstreifen sicher, obwohl sie von Kraftfahrzeugen häufig ohne den vorgeschriebenen Mindestabstand überholt werden.

Schutzstreifen nicht mehr als Verbesserung angesehen

Im Jahr 2015 hatte der Radverkehrsbeirat die Anlage von Schutzstreifen im gesamten Stadtgebiet noch begrüßt, spätestens seit dem Radentscheid im September 2019 werden die maximal 1,50 Meter breiten Streifen am rechten Fahrbahnrand aber nicht mehr als echte Verbesserung angesehen.

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Das gilt besonders für die Frankfurter Straße: Zwar kommen Radfahrende auf den Schutzstreifen in beiden Fahrtrichtungen deutlich flotter voran als vorher auf holprigen Radwegen auf der anderen Seite der parkenden Autos. "Gleichzeitig muss ich aber so weit links fahren, dass mich kein Auto mit dem nötigen Abstand überholen kann. Das sorgt bei den Autofahrern natürlich für Frust, weil sie sich behindert fühlen", sagt Sebastian Goll, der auf dem Weg zu seinem Arbeitsplatz täglich mit dem Rad in der Frankfurter Straße unterwegs ist.

Mit dem Reifen fast auf der gestrichelten Linie fahren müssen Radler, die wegen der sogenannten "Dooring-Zone" einen Abstand von etwa einem Meter zu den am Fahrbahnrand geparkten Autos einhalten wollen – tun sie das nicht, können sie im Falle einer Kollision mit einem aussteigenden Autofahrer vor Gericht eine Mitschuld bekommen. Zusätzlich verschärft wird die Situation dadurch, dass viele parkende Autos nicht innerhalb der markierten Stellplätze, sondern zu weit auf der Fahrbahn stehen.

Polizei zieht positives Fazit

"Es ist insgesamt eine unbefriedigende Situation entstanden. Der Streifen bringt keinen zusätzlichen Schutz für Radler, erweckt bei Autofahrern aber den Eindruck, gefahrlos vorbeifahren zu können", so Goll weiter. Seinen Eindruck hat auch der ein oder andere Pkw-Lenker bei der Polizeiaktion in der Frankfurter Straße bestätigt: "Ohne den Streifen hätte ich nicht überholt", sagte zum Beispiel eine Frau, als sie von den Beamten freundlich aufgeklärt wurde. "Die Pkw-Fahrer haben sehr verständnisvoll reagiert, teilweise war ihnen die Rechtslage auch nicht bewusst", sagte Polizeirat Joachim Hupp vor Ort: "Wir konnten die Sensibilität für die Situation erhöhen, deswegen ziehen wir insgesamt ein positives Fazit."

"Wir konnten die Sensibilität für die Situation erhöhen, deswegen ziehen wir insgesamt ein positives Fazit."
Polizeirat Joachim Hupp

Die Polizei setzt mit zahlreichen Aufklärungs- und Präventionsaktionen in diesem Jahr einen Schwerpunkt auf die Sicherheit des Radverkehrs in Würzburg. "Es wird aber sicherlich auch eine Kontrollaktion geben, bei der wir Pkw-Fahrer in gravierenden Fällen mit Verwarnungsgeld belegen werden", kündigte Hupp an.

Viele Radfahrer fühlen sich auf Schutzstreifen sicher

Während die AG Radverkehr der lokalen Agenda 21 davon ausgeht, dass sich die Mehrzahl der Radfahrenden auf den Schutzstreifen in der Frankfurter Straße nicht sicher fühlt, ergab sich zumindest bei der Befragung durch die Polizei vor Ort ein anderes Bild. "Wir waren ein Stück weit überrascht, dass sich Radfahrer auf den Schutzstreifen relativ sicher fühlen, obwohl sie mit geringerem Abstand überholt werden", sagte Hupp.

Sicherer fühle sie sich nicht, "aber man kommt schneller voran", sagte die 42-jährige Monika R. im Gespräch mit der Redaktion. Für eine 68-jährige Zellerauerin sind die Schutzstreifen dagegen eine echte Verbesserung: "Ich habe mich vorher auf dem Radweg direkt neben den parkenden Autos unsicherer gefühlt. Die meisten Autofahrer halten den Abstand ein. Nur einige sind rücksichtlos, und das sind fast immer die großen SUVs."

Schutzstreifen und Mindestabstand – das sagt die Straßenverkehrsordnung:

Die sogenannten Schutzstreifen können gemäß der Verwaltungsverordnung zu § 2 StVO "innerhalb geschlossener Ortschaften auf Straßen mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von bis zu 50 km/h markiert werden, wenn die Verkehrszusammensetzung eine Mitbenutzung des Schutzstreifens durch den Kraftfahrzeugverkehr nur in seltenen Fällen erfordert". Kfz dürfen den durch eine Leitlinie abgegrenzten Schutzstreifen "nur bei Bedarf überfahren, insbesondere um dem Gegenverkehr auszuweichen. Der Radverkehr darf dabei nicht gefährdet werden" (Anlage 3 zu § 42 Abs. 2 StVO). Beim Überholen von Radfahrenden müssen Autofahrer innerhalb geschlossener Ortschaften grundsätzlich einen Seitenabstand von mindestens 1,50 Metern einhalten (§ 5 Abs.4 StVO). Ist das nicht möglich, besteht ein Überholverbot. Radfahrende dürfen stehende Kraftfahrzeuge "mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht" rechts überholen – nicht nur auf den Schutzstreifen, sondern immer dann, wenn "ausreichender Raum" vorhanden ist (§ 5 Abs.8 StVO).
Quelle: Straßenverkehrsordnung und ergänzende rechtliche Vorschriften
 
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Kommentare
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  • letsgo101
    Was mich stört ist, das der Verkehr (jeder Bereich seine eigene Spur) gut funktioniert hat. Dann kam man auf die Idee das die Radfahrer eine schlechte Spur(Radweg) haben, doch anstatt man den Radweg instandgesetzt hat werden die anderen Verkehrsteilnehmer im Bewegungsraum eingeschränkt ! So hat man einen Mangel behoben(?) dafür aber zwei Neue geschaffen. Die Fussgänger werden durch mehr Radverkehr am Gehweg gefährdet, den Autofahrern wird die Spur verschmälert. Irgend etwas ist doch hier nicht Normal gelaufen ?
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  • Davera18021612
    Schön, dass es doch noch Lesende und Kommentierende zwinkern gibt, die sich zur Thematik äußern anstatt ihre große Abneigung dem Geldern immer wieder zu "besten" zu geben...
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  • Doedi.wue
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  • letsgo101
    Was mir in dem Artikel auch fehlt sind die Meinungen der Anwohner. Viele Bewohner haben ihr Fahrzeug im Hof stehen. Wenn man sich damit, durch die Hofeinfahrt, zur Strasse bewegen möchte muß man immer öfter mit Radfahrern auf dem Gehweg (in beiden Richtungen fahrend) rechnen. Doch das Problem dabei ist das man den Gehweg vom Fahrzeug aus nicht einsehen kann. Mit den Fußgängern funktioniert das ganz gut, die bleiben auch einmal stehen wenn sich ein Fahrzeug aus der Einfahrt bewegt. Doch die Radfahrer kommen mit Tempo auf dem Gehweg, so daß Unfälle schon vorprogrammiert sind. Radfahrer sind keine Fußgänger und haben anscheinend keine Bremse. Aber es ist ja so von der Stadt Würzburg gewollt bzw. nicht überprüft worden !
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  • Doedi.wue
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  • "Es wird aber sicherlich auch eine Kontrollaktion geben, bei der wir Pkw-Fahrer in gravierenden Fällen mit Verwarnungsgeld belegen werden", kündigte Hupp an.

    "Gravierende Fälle" Schön! Unsere Helfer in Blau haben also vor Ordnungswidrigkeiten im Amt(!) zu begehen. Nach den einschlägigen Vorschriften - im Gegensatz zur landläufigen Meinung - gibt es den kolportierten "Ermessensspielraum" so wie angewendet gar nicht. Und noch deutlicher: Es gibt Urteile gegen Ordnungsbehörden wegen Unterlassung von Maßnahmen. Liebe Mainpost: Notiert euch das 'mal bitte für später ...
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  • mainpost@swamp.franken.de
    Können Sie belegen, daß bei Ordnungswiedrigkeiten das Opportunitätsprinzip nicht (mehr) gilt?

    §47(1) OWiG verstehe ich anders. "Die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Verfolgungsbehörde."

    Wenn Sie Recht haben, hätten Polizisten in der Fußgängerzone viel zu tun. Sie müßten z.B. praktisch jeden Radfahrer wegen Verstoß gegen die Schrittgeschwindigkeit anzeigen. ...
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  • terrain
    Gilt der erforderliche Abstand auch für rechts überholende Fahrradfahrende? Und wird das auch kontrolliert?
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  • poetry2000@web.de
    Radfahrer dürfen rechts vorbeifahren. Lesen Sie doch einfach mal die StVO.
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  • popp.58
    Das stimmt, Radfahrer dürfen rechrs vorbei fahren.
    Aber Radfahrende?
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  • terrain
    Ich kann schon lesen und das Gelesene auch verstehen. Ich rede hier nicht von stehenden Autos und rechts vorbeifahrenden Radfahrern. Bitte an die eigene Nase fassen
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  • FamilieGoetz
    Was ist das Problem? Sie stehen in ihrem Auto und Fahrradfahrer fahren auf dem Schutzstreifen weiter?
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  • p.woetzel@mail.de
    Radfahrende dürfen stehende Kraftfahrzeuge "mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht" rechts überholen – nicht nur auf den Schutzstreifen, sondern immer dann, wenn "ausreichender Raum" vorhanden ist (§ 5 Abs.8 StVO).
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  • 123brandies
    Wie wäre es denn, wenn die "glorreichen" schmalen Grünstreifen, welche die Straßenbahngleise zur Fahrzeugfahrn abgrenzen, wieder entfernt werden würden? Die wurden einmal aufwändig gebaut und waren von Anfang an im Weg für alle Kfz. Damit wäre der größte Teil der Frankfurter Str. wieder einigermaßen befahrbar. Oder möchte der Stadtrat die Kfz aus der Frankfurter Straße verbannen und zwar so wie im gesamten Innenstadtbereich?
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  • dbuettner0815@gmail.com
    Nachdem ich zu den Lesenden gehöre, werde ich jetzt zum Trinkenden, da ich nicht zu den Verstehenden dieser Verbalhornung gehöre!
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  • hans-martin.hoffmann@t-online.de
    Das "?" - @ MP -

    können Sie sich mMn sparen - ich würde sagen dieser so genannte Schutzstreifen gaukelt eine Sicherheit vor, die in Wirklichkeit nicht besteht. Sicherheit gäbe es nur, wenn wirklich alle(!!) Rücksicht aufeinander nehmen würden. Die Realität sieht halt leider anders aus...

    Nachdem sich inzwischen immer klarer herausstellt, dass die autogerechte Stadt eine tatsächlich nicht zu verwirklichende Utopie (Dystopie?) ist, wären andere Konzepte gefragt, die die Leute zu bewussterem Verhalten bringen. Z. B. "Shared Space"; s. hierzu https://www.svpt.uni-wuppertal.de/fileadmin/bauing/svpt/Publikationen/Sinn_und_Unsinn_von_Shared_Space.pdf
    und auch wenn ich mich da zum x-ten Male wiederhole: der ÖPNV in WÜ ist dringend verbesserungsbedürftig insbesondere im Hinblick auf "vernünftiges" Park+Ride sowie familienfreundliche Regelungen!
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  • So neumodisches Zeugs ist in Deutschland doch verpönt. Egal, auch wenn es wonaders funktioniert ... Wie in Brüssel.
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  • hans-martin.hoffmann@t-online.de
    Fürchte ich auch - @ xyz12 -

    aber wenn ich das in einem Kommentar schreib und auch noch eine Literaturstelle anführ, können zumindest nicht mehr alle behaupten, davon hätten sie ja noch nie was gehört XD
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  • Schottenanger
    Einmal sind es die Radler dann die Radfahrenden und wieder mal die Radfahrerin. Hört endlich auf mit diesen Schwachsinn.
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  • schuema@web.de
    Warum sind es "Radfahrende" aber keine "Autofahrenden". Und als verantwortlicher Schreibender und Redakteurender würde ich solche Sprachvergewaltigungen gleich mal weglassen. Da gönne ich mir doch gleich mal ein Bier aus der Zapfhenne zwinkern
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