
Seit dem 8. Dezember müssen auch auf allen Weinen und Sekten Zutaten und Nährwertangaben auf dem Etikett stehen. Da dies aber nur für ab diesem Datum erzeugte Produkte gilt, war der Weinjahrgang 2023 größtenteils noch nicht betroffen. Denn Wein gilt dann als erzeugt, wenn der Gärprozess abgeschlossen ist. So ist der aktuelle Federweiße jetzt das erste Wein-Produkt, bei dem die neue EU-Verordnung vollständig greift.
Und das sorgte auch für etwas Unsicherheit - befindet sich der Federweiße doch im Gärprozess: Alkohol- und Zuckergehalt können sich folglich noch ändern. Einige Nebenerwerbswinzer kündigten zudem an, gar keinen Federweißen mehr zu produzieren. Der Aufwand mit den Nährwerten sei bei der geringen Menge einfach zu hoch.
Und dann stellte sich noch die Frage, ob Federweißer nicht in die Kategorie der Lebensmittel gehöre, die nicht oder nur auf Wunsch des Kunden verpackt würden - zum Beispiel in eine eigens mitgebrachte Flasche. Diese Lebensmittel sind von der verpflichtenden Kennzeichnungspflicht laut EU-Vorgabe befreit.
"Bei der Kaufentscheidung müssen dem Kunden die wesentlichen Daten zum Federweißen bekannt sein", sagt dazu Stefan Kraus, Weinfachberater beim Bezirk Unterfranken. Auch das zuständige Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) teilt auf Nachfrage mit: "Die Informationen zu den Nährwertangaben müssen zur Verfügung gestellt werden." Das könne dann auch auf einem Schild oder QR-Code auf dem Kanister sein, aus dem der Federweiße abgefüllt wird.
Welche Angaben müssen nun gemacht werden und wie sind sie bei dem noch gärenden Produkt zu bewerten? Zucker und Brennwert, also Kalorien oder Joule werden aus dem Mostgewicht abgeleitet - also vor der Vergärung, so das LGL. Alle für die Kennzeichnung notwendigen Nährwertangaben könnten über das Mostgewicht und über die Gesamtsäure in hinreichender Näherung auch aus einer online verfügbaren Tabelle abgelesen werden.
Es sollte hier noch ein Zusatz wie, "Werte verändern sich während der Gärung" oder "Werte im unvergorenen Most" auf dem Etikett angegeben werden, sagt Stefan Kraus. Hierzu gebe es Empfehlungen und Musteretiketten. Aus dem Mostgewicht könne auch der zu erwartende Alkohol abgeleitet werden, wenn der Most vollständig vergoren ist. Natürlich sei der beim Federweißen noch geringer, sagt Stephan Schmidt, Weinbaureferent beim Fränkischen Weinbauverband.
Die Zutaten müssen in der Reihenfolge ihrer Menge angegeben werden. An erster Stelle stehen beim Federweißen also die Trauben, an zweiter - wenn angereichert - der Zucker. Es folgen eventuell verwendete Stabilisatoren.

Jeder Frankenwein muss, um zur sensorischen Qualitätsweinprüfung zugelassen zu werden, analytisch geprüft werden. Nicht aber der Federweiße. Entsteht hier also zusätzlicher Aufwand?
Die Werte könnten Winzerinnen und Winzer selbst ermitteln, sagt Stephan Schmidt, Weinbaureferent beim Fränkischen Weinbauverband. Das LGl ergänzt: Mostgewicht und Gesamtsäure seien im Zuge der Ernteaufzeichnungen zu dokumentieren und lägen daher sowieso vor.
Weder Schmidt noch Kraus seien Fälle bekannt, in denen Winzer aufgrund der neuen Nährwertangaben auf die Produktion von Federweißen verzichten würden. Vorstellbar aber sei, dass im Einzelfall wegen der geringeren Erträge durch die Frostschäden in diesem Jahr weniger Federweißer produziert werde.