
Martin Philipp lebt sein zweites Leben. Narben auf seinem Kopf trennen die Linie zwischen seinem ersten und zweiten. Mit seinem Finger fährt er sich langsam über die Kopfhaut, "Plastikplatte", sagt er und klopft sich anschließend auf den Schädel. Das erste Leben des Martin Philipp dauerte 25 unbeschwerte Jahre. In der Schule schrieb er gute Noten, seine Ausbildung schloss er als Kammersieger ab, im Beruf war er fleißig, beliebt bei Chef und Kollegen, er konnte sich eine Wohnung leisten, ein Auto, ein Motorrad. Dann kam der 24. Juli 2000. Philipp wurde von einer Gruppe junger Männer fast zu Tode geprügelt. Ab dann begann sein zweites Leben.
Aggressive Stimmung schon vor dem Clubbesuch
Martin Philipp war Ringer, kämpfte in der bayerischen Oberliga. Bilder aus der Vergangenheit zeigen: Er war ein Mann von Statur, groß und kräftig gebaut, Muskeln zieren seinen Körper. Sein letzter Kampf fand am 23. Juli 2000 in Bamberg statt. Es war ein Freundschaftskampf. Philipps Mannschaft gewann, den Sieg wollte man in einer Bamberger Disco feiern.

Es ist frühmorgens, als die Sportler dort ankommen. Vor der Tür wartet schon eine andere Gruppe. Bis heute erinnert er sich an die aggressive Stimmung, die die Männer ausgestrahlt haben. "Sie suchten eindeutig Streit", erzählt der heute 46-Jährige. Seine Augen werden dabei klein, so wütend wird er noch heute bei dem Gedanken an sie. 15 bis 20 Männer sollen es gewesen sein. Doch sie kommen nicht in den Club. Die Ringer hingegen werden durchgewunken. "Das hat die so geärgert, dass sie einem von uns eine blutige Lippe schlugen."
Täter treten wutentbrannt auf den regungslosen Körper ein
Um 2.30 Uhr verlassen die Sportler die Disco. Ab diesem Moment hat Philipp nur noch Bruchteile von Erinnerungen. Auf dem Weg zum Parkhaus lauern die Männer ihm und seinen Freunden auf. Philipp trifft ein Faustschlag mitten ins Gesicht. Er fällt um, schlägt mit dem Kopf aufs Pflaster, verliert das Bewusstsein. Dass die Schläger nun wutentbrannt in seinen regungslosen Körper einschlagen und eintreten, weiß er nur von seinen Freunden und aus späteren Zeugenaussagen. Seine Freunde können nicht eingreifen. Sie werden festgehalten und müssen dabei zusehen, wie ihr Freund fast zu Tode geprügelt wird.
Zwei amerikanische Soldaten retten ihm das Leben. "Sie haben sich schützend über mich gelegt", wird ihm später erzählt. Als die Polizei eintrifft, rennen die Schläger davon. Die Soldaten, seine Schutzengel, seine Lebensretter hat er später mehrmals versucht zu kontaktieren - vergeblich.
Diagnose: Schädelbruch, Schädel-Hirn-Trauma, Gehirnblutung
Um etwa 2.45 Uhr bringt ein Rettungswagen den Ringer mit schweren Schädel-Hirn-Verletzungen in ein Bamberger Krankenhaus, um 5.20 Uhr wird er mit dem Rettungshubschrauber in die Würzburger Universitätsklinik geflogen. Diagnose: Schädelbruch, Schädel-Hirn-Trauma dritten Grades, Gehirnschwellung, Gehirnblutung. Lebensgefahr.
All dies wird Philipp später von Außenstehenden erzählt, denn erinnern kann er sich an nichts mehr. Die Mediziner öffnen seinen Schädel, damit das geschwollene Gehirn Platz hat. Die Chancen stünden schlecht, teilen die Ärzte seinen Eltern mit. Wenn ihr Sohn überhaupt noch einmal aufwache, dann wohl als Pflegefall. Als die Mediziner ihm eine Schädeldecke aus Plastik einsetzen, überlegt der Vater, wie er das Haus der Familie in Würzburg behindertengerecht umbauen kann.

Fast vier Wochen liegt Martin Philipp im Koma. Dass er fast gestorben wäre, daran erinnert ihn ein Nahtoderlebnis, an das er bis heute fast jeden Tag denken muss. "Ich erinnere mich, dass mir auf einmal so kalt wurde. Dann habe ich mich selber im Krankenbett gesehen mit all den Schläuchen, die aus meinem Körper kamen", erzählt er heute mit Gänsehaut am ganzen Körper. "Das prägt mich bis heute."
Seine Schultern werden schmaler. Als er aufwacht, lächelt er nicht. Er kann kaum reden, seine linke Körperhälfte ist gelähmt. Aber er will wieder laufen, wieder sprechen, wieder arbeiten. Der Ringer plant sein zweites Leben.
Verfahren wegen Paragraph 154 eingestellt
Die Ermittlungen gegen die Schläger ziehen sich hin. Im Oktober 2001 teilt die Bamberger Kripo Philipps Anwältin mit, dass nun "fünf Tatverdächtige bekannt" sind. Als die Bamberger Staatsanwaltschaft Einsicht in die Ermittlungsakten gewährt, ist es Ende Februar 2002 und der Überfall seit 19 Monaten Vergangenheit.
Im März 2002 erfährt er, dass das Verfahren gegen zwei von ihnen "gemäß Paragraph 154 Strafgesetzbuch behandelt worden" ist. Paragraph 154 bedeutet, dass die Täter noch andere Straftaten begangen haben. Dass die Strafe, die ihnen dafür droht, hoch ist. So hoch, dass die Strafe für das, was sie Philipp angetan haben, "nicht mehr beträchtlich ins Gewicht fallen würde", so seine damalige Anwältin.
Die Erklärungen interessieren ihn nicht. In seinem vernarbten Kopf kommen nur die Worte "Verfahren eingestellt" an. Sie erzeugen unendliche Wut. "Da gehen ein paar dahergelaufene Typen mit dir um, als wäre dein Leben nix wert und die Justiz interessiert das einen Scheißdreck", sagt er. Doch diese Wut macht ihn stark.
Wochenlange Klinikaufenthalte und monatelange Reha-Maßnahmen
Philipp hat wochenlange Klinikaufenthalte und monatelange Reha-Maßnahmen hinter sich. Seine Schultern sind wieder breiter geworden. Sogar zur Arbeit geht er stundenweise. Doch manchmal auch gar nicht, weil ihm schwindelig ist, weil er Kopfschmerzen hat, weil er sich nicht konzentrieren kann. Das zweite Leben des Martin Philipp ist mühsam. Jetzt denkt er öfter an die Menschen, die das erste beendet haben.

"Mein Fall ist die Kapitulation des Rechts- und Sozialstaates", schreibt er an das Justizministerium, an den Innenminister, den Petitionsausschuss, verschiedene Abgeordnete, den Sozialreferenten der Stadt Würzburg. Am 7. August 2002 informiert die Bamberger Staatsanwaltschaft, dass gegen die Schläger Anklage erhoben wurde. Und dass er im Prozess als Nebenkläger auftreten und einen Entschädigungsanspruch geltend machen kann. Der Weiße Ring, eine Organisation zur Unterstützung von Kriminalitätsopfern, gibt ihm eine Rechtsschutzzusage.
Angeklagt sind fünf Männer zwischen 22 und 30 Jahren
Der Prozess beginnt am 26. Juni 2003 vor dem Bamberger Amtsgericht. Angeklagt sind fünf Männer zwischen 22 und 30 Jahren, sie sind drogenabhängig, einer steht unter Bewährung, zwei sind wegen anderer Straftaten in Haft. Philipp ist Nebenkläger und Zeuge. Obwohl ein paar seiner Ringer-Freunde ihn begleiten, fürchtet er sich. Der Mann, der kaum durch eine schmale Tür passt, fühlt sich klein und hilflos. "Als ich die Angeklagten sah, ist alles wieder hoch gekommen", sagt er. Im Gerichtssaal setzt er sich mit dem Rücken zur Wand. "Die Typen kauten Kaugummi und lachten. Sie bereuten nichts", sagt er und macht die Bewegungen mit seinem Mund nach.
Drei machen keine Angaben, zwei bestreiten die Vorwürfe. In einer Pause schaut einer Martin Philipp tief in die Augen und zieht ganz langsam ein imaginäres Messer an seinem Hals entlang. "Er war so klein und schmächtig und hat sich gefühlt wie ein Großer", heute kann er darüber lachen.
Zwei Tage dauert der Prozess. Drei der fünf Männer werden verurteilt, zwei werden frei gesprochen, weil das Gericht ihnen "eine Tatbeteiligung nicht nachweisen kann". Der Hauptangeklagte bekommt vier Jahre und drei Monate, der zweite ein Jahr und vier Monate, der dritte zehn Monate mit Bewährung. "Viel zu wenig", sagt Martin Philipp. Zwei der Angeklagten müssen ihm laut Urteil 15 000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Erst acht Jahre später meldete sich einer der Gesamtschuldner, dass er das Geld in Raten an ihn zahlen werde.
Am 16. Februar 2005 schließt der Mann, der Martin Philipp den ersten Schlag versetzt hat, vor dem Bamberger Landgericht einen Vergleich mit seinem Opfer. Seitdem weiß er, dass sein erstes Leben 9000 Euro wert war.
Geschichte kann man nun in einem Buch lesen
Heute fühlt sich Martin Philipp stärker als je zuvor. Seine Frau und seine Kinder geben ihm Kraft, nur noch seine Narben am Kopf erinnern ihn an die schreckliche Tat vor 21 Jahren. Er möchte anderen Gewaltopfern Mut machen, ihnen Kraft geben, aufzustehen und gegen Ungerechtigkeiten zu kämpfen. Deshalb hat er seine Geschichte zusammen getragen und in einem Buch veröffentlicht. "Mit ganzer Härte - Der letzte Ringkampf für Gerechtigkeit" hat er es genannt.
"Heute suche ich jeden Abend nochmal die Zimmer meiner Kinder auf. Ich schaue ihnen noch eine Weile beim Schlafen zu und bin unheimlich glücklich, dass sie da sind", ist auf Seite 99 zu lesen. "Ich danke Gott, dass ich das alles noch erleben darf."
Das Buch "Mit ganzer Härte - Der letzte Ringkampf für Gerechtigkeit" ist online überall dort erhältlich, wo es Bücher gibt.
Um das Opfer kümmert sich vielleicht der "Weiße Ring". Ob und ggf. wie weit das Opferentschädigungsgesetz greift, unterliegt jeweils einer Einzelfallprüfung.
Und es scheitert in dem Moment wo sich der Täter eben nicht resozialisieren will, sondern außerhalb der gesellschaftlichen Normen bleiben will…
Was ist die Alternative?
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Sexueller_Missbrauch_von_Kindern_(Deutschland)
Viel mehr als "spazierengehen" helfen schon viel früher aufmerksame Freunde und Nachbarn (und auch Schule).
Und dann aber alleine und nicht in der Gruppe!
Die Justiz ist schlichtweg krank in diesem Land.
Würde wahrscheinlich gegen die Kommentarregeln verstoßen…
Doch was es in den USA auch noch gibt, ist die Mithaftung: Wenn ich mit einem Kumpel eine Tankstelle überfalle, und der Kumpel erschießt jemanden, dann bin auch ich wegen Mordes dran!
Unser Strafsystem in Deutschland lässt die Opfer fast immer fassungslos zurück! Opfer von Gewalttaten, oder schweren Verbrechen, müssen zusehen, wie die Täter gehätschelt werden, anstatt dass sie wirksam bestraft werden.
Straftäter aus Osteuropa wissen das, und bauen sogar darauf! In Deutschland kann einem eigentlich kaum was passieren, so denn man wirklich erwischt wird...
Das beginnt schon bei dem Thema Jugend-Strafrecht: Das wird bis auf 21 Jahre ausgedehnt, während die Politik heute schon das Wahlrecht ab 16 ins Gespräch bringt.
Wenn ein junger Mann, im Alter von 19 Jahren, jemanden totschlägt, gilt er als Jugendlicher und kommt mit einem "Verweis" davon...
https://www.koerperverletzung.com/jugendstrafrecht/
https://www.t-online.de/region/id_83151086/mord-16-jaehriger-zu-zehn-jahren-jugendstrafe-verurteilt.html
Die Handlung des einen wirkt dabei für und gegen den jeweils anderen Täter. Jeder muss sich mithin die Handlungen des anderen zurechnen lassen.
https://www.anwalt.org/mittaeterschaft/
https://www.focus.de/politik/deutschland/deutscher-rechtsstaat-im-globalen-vergleich-weit-vorn-justiz_id_2149980.html