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Würzburg
Fall Simone Strobel: Entscheidung über Mordprozess in Australien erneut um drei Monate verschoben
Der Generalstaatsanwalt erbittet vor Gericht noch mehr Zeit zur Vorbereitung. Fällt am 15. März 2023 dann die Entscheidung – oder gar erst 2024?
Wird der Tod von Simone Strobel in Australien noch geklärt? Nun ist eine Entscheidung wieder um drei Monate verschoben worden.
Foto: Peter Johannsen Sat1/Bayern | Wird der Tod von Simone Strobel in Australien noch geklärt? Nun ist eine Entscheidung wieder um drei Monate verschoben worden.
Manfred Schweidler
 |  aktualisiert: 08.02.2024 12:49 Uhr

Die australische Justiz stellt die Geduld der Angehörigen der getöteten Simone Strobel auf eine harte Probe: In einer vorbereitenden Anhörung im australischen Lismore fiel am Mittwoch auch im dritten Anlauf keine Entscheidung darüber, wann der Prozess beginnt. Der soll nach fast 18 Jahren den rätselhaften Tod der 25-jährigen Erzieherin aus Rieden (Lkr. Würzburg) klären.

Dies berichteten Cathy Adams und David Kirkpatrick von der lokalen "Lismore City News" nach der Anhörung. Dort hatte der Generalstaatsanwalt "um mehr Zeit zur Vorbereitung des Verfahrens" gegen Simones Ex-Freund Tobias M. gebeten, der des Mordes verdächtigt wird. Der 42-Jährige stammt aus dem Landkreis Main-Spessart und lebt seit Jahren in Australien.

Verdächtiger Tobias M. beteuert seine Unschuld

Nach einer kurzen Anhörung vor Richter Jeff Linden im Amtsgericht Lismore wurde der Fall erneut vertagt, auf den 15. März 2023. Damit erscheint immer wahrscheinlicher, dass ein Prozess – wenn überhaupt – erst 2024 beginnt. Es werde "ein langwieriger Prozess", sagte ein leitender Ermittler am Rande der Anhörung den Reportern.

Auch bei dem neuen Vorbereitungstermin in drei Monaten muss der Verdächtige nicht persönlich vor Gericht erscheinen, der nach seiner Festnahme im Juli gegen Kaution und strengen Auflagen auf freiem Fuß ist. Tobias M. lebt im westaustralischen Perth. Er wird verdächtigt, seine damalige Freundin nach einem nächtlichen Streit erstickt und auf einem nahen Sportgelände versteckt zu haben. Ihre Leiche wurde erst nach fünf Tagen gefunden.

Der Verdächtige beteuert seine Unschuld. Er machte sich aber durch Handlungsweisen und Aussagen verdächtig, die Ermittler denken lassen, dass er die Tat und seine Rolle dabei zu vertuschen versuchte. Er muss sich dreimal pro Woche bei der Polizei melden. Sein Pass ist eingezogen, ihm ist verboten, mit anderen Beteiligten in Kontakt zu treten – speziell mit seinen zwei Reisebegleitern bei dem tödlichen Vorfall, die wieder in Unterfranken leben. Die Polizei ist überzeugt davon, dass beide mehr über den Vorfall wissen, als sie zugeben. Ihre hiesigen Anwälte bestreiten das.

Paralleles Verfahren in Deutschland denkbar

Denkbar wäre für die hiesige Justiz ein paralleles Verfahren in Deutschland – wenn sie wüsste, welche belastenden Indizien die Australier für eine Schuld von Simones Ex-Freund haben. Bereits Ende Juli hatten die australischen Behörden öffentlich die Auslieferung der beiden Deutschen für den Prozess gefordert – wohl wissend, dass eine Auslieferung nach deutschem Recht kaum möglich ist.

Fünf Monate nach lautstarken Ankündigungen vor den Kameras der australischen Medien ist indes kein formelles Auslieferungsbegehren bei Oberstaatsanwalt Thorsten Seebach in Würzburg angekommen, das ihm Ermittlungen erlauben würde. Dies bestätigte Seebach jüngst erneut auf Anfrage.

Eine Gedenktafel erinnert unweit des Fundortes von Simone Strobels Leiche an die deutsche Rucksacktouristin - und mahnt die Lösung des Falles an.
Foto: Jason O'brien, dpa | Eine Gedenktafel erinnert unweit des Fundortes von Simone Strobels Leiche an die deutsche Rucksacktouristin - und mahnt die Lösung des Falles an.

Er hat seinerseits im September die australischen Ermittler per Rechtshilfe-Ersuchen um Aufklärung gebeten. Bisher bekam er – wie er auf Anfrage sagte – aber lediglich eine formale Bestätigung, dass das Schreiben aus Würzburg eingegangen sei.

Vernehmung in Deutschland für Prozess in Australien?

Theoretisch könnten die australischen Behörden laut Bundesjustizamt mit einem Rechtshilfeersuchen die deutschen Kollegen bitten, die Verdächtigen in Bayern zu vernehmen, sogar in Anwesenheit australischer Beamter. Dies ist aber bisher offenbar nicht geschehen.

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Den Verdächtigen drohten in Australien höhere Strafen als in Deutschland, sagte der in Australien und Deutschland tätige Juraprofessor Greg Taylor der Nachrichtenagentur dpa. "In Australien gibt es keine Höchststrafe für Mord. Es ist buchstäblich lebenslänglich möglich", sagte Taylor. Das gelte auch für Beihilfe zum Mord. Grundlage sei das Strafrecht des Bundesstaats New South Wales.

 
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Kommentare
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  • Ironic
    Die sollen lieber sorgfältig ermitteln um dann eine wasserdichte Beweisführung zu haben. Und wenn man es am Ende nicht beweisen kann, haben der/die Täter Glück gehabt.
    Ich bin nicht sicher, aber: Vielleicht gibt es ja ganz am Ende doch eine noch höhere Instanz als das Strafrecht...
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  • ManfredSchweidler
    Nein, auch wir stehen immer wieder vor dieser Abwägung. Aber ich denke, da darf man nicht den Boten für die Botschaft schlagen - die ja von den Ermittlungsbehörden in Australien kommt. Die haben mit der Verhaftung und optimistischen Aussagen Hoffnungen auf eine Klärung genährt - was Simones Familie zu gönnen wäre. Unsere Aufgabe ist jetzt, sie immer wieder an die Einlösung des Versprechens zu mahnen - auch wenn es manchmal nicht leicht zu ertragen ist. Darin wurden wir gerade von Simones Familie immer wieder ausdrücklich bestärkt, und sehen darin eine Aufgabe, in der uns aufmerksame Leser gerne auch kritisch begleiten sollen.
    Manfred Schweidler, Reporter dieses Berichts.
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  • Arcus
    Wenn die Schuld des Angeklagten so klar wäre, gäbs nicht dieses hin und her. Was erwarten denn die Angehörigen? Das jemand bestraft wird, der möglicherweise gar nicht der Täter war?
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  • georg-ries@web.de
    Leider verstößt Ihr Kommentar gegen die Kommentarregeln auf mainpost.de. Wir haben den Kommentar deshalb gesperrt.
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  • georg-ries@web.de
    zumindest dürfen sie erwarten, dass ein Gericht prüft, ob eine Täterschaft in Frage kommt und ein Urteil fällt. Egal ob schuldig oder unschuldig!
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  • dbuettner0815@gmail.com
    @arcus: Die Schuld ist wohl klar - nur kann man es ihm leider (noch) nicht beweisen ...
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  • m.schmitt.stadtlauringen@gmail.com
    Ich denke es gibt viele Menschen die darauf hoffen, das der oder die Mörder endlich gefunden werden und abgeurteilt werden. Und seit Jahren gibt es genau diesen einen Verdächtigen!

    Wie schlimm muss das für die Freunde und die Familie sein?

    Ich bin der Mainpost dankbar für die Berichterstattung, finde aber das in letzter Zeit in einigen Berichten eine Erwartung geschürt wurde die nicht eingetroffen ist. Vielleicht geht es aber auch nur mir so.
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