
Bereits im Mai 2024 hat die Staatsanwaltschaft Würzburg Anklage gegen den unterfränkischen AfD-Landtagsabgeordneten Daniel Halemba erhoben. Seither stockt das Verfahren gegen den 23-Jährigen. Eine Entscheidung über die Zulassung der Anklage ließ auf sich warten. Nun kommt wieder Bewegung in den Fall.
Wie ein Sprecher des Amtsgerichts Würzburg am Mittwoch mitteilte, habe der Vorsitzende des Jugendschöffengerichts die Verfahrensakten an die Jugendkammer des Landgerichts Würzburg weitergeleitet. Die höhere Instanz soll nun prüfen, ob sie das Verfahren an sich zieht. Als Grund wird die Dimension des Falles genannt.
Mehrere Verzögerungen
Laut Gesetz kann ein Jugendschöffengericht "bis zur Eröffnung des Hauptverfahrens" Fälle der Jugendkammer vorlegen, die dann darüber entscheiden muss, "ob sie eine Sache wegen ihres besonderen Umfangs übernehmen will". Das ist im Fall Halemba nun geschehen. Ob dem umstrittenen Politiker tatsächlich vor der Jugendkammer des Landgerichts der Prozess gemacht wird, ist laut einer Sprecherin noch nicht entschieden.
Dass seit der Anklageerhebung mehr als ein halbes Jahr vergangen ist, bis sich nun wieder etwas tut, hängt offenbar mit mehreren Verzögerungen zusammen: So hat es laut Amtsgericht schon "geraume Zeit in Anspruch genommen" bis notwendige Nachweise vorlagen, dass die Anklageschrift den Verfahrensbeteiligten zugestellt worden ist. Anschließend hätten die Verteidiger Halembas und eines weiteren Angeklagten noch Akteneinsicht genommen.
Was Daniel Halemba vorgeworfen wird
Die Staatsanwaltschaft wirft Halemba vorsätzliche Geldwäsche in drei Fällen, versuchte sowie vollendete Nötigung, Sachbeschädigung, Volksverhetzung sowie Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen vor.
Innerhalb der AfD entging der Landtagsabgeordnete zuletzt einem Parteiausschlussverfahren. Im Oktober verzichtete der AfD-Bundesvorstand, der einen Rauswurf Halembas forciert hatte, auf einen Widerspruch gegen die Entscheidung des AfD-Landesschiedsgerichts, den 23-Jährigen nicht aus der Partei zu werfen.
Möchte-Gern-Politiker wäre der Ausschluß der Partei und Abgabe des Parteibuches + Verbot in irgendeiner anderen Partei mitzuwirken. Auf solche Typen können Parteien gerne verzichten.
Welche „Dimension“….? Die politische Brisanz?
Es scheint eher, dass dieser von der Staatsanwaltschaft mittels Haftbefehl aufgeblähte Popanz nur noch wie eine heiße Kartoffel weiter gereicht wird und keiner mehr wirklich was damit zu tun haben will, aus Gründen.
Wenn jetzt aber eine Jugendkammer zuständig ist kann das nur bedeuten, dass bei diesem Burschen ein geistiger Entwicklungsrüchstand festgestellt wurde.
Wer hat dem Burschen denn die Wahl zum Volksvertreter ermöglicht und wer hat ihn gewählt?