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Würzburg
Fall Halemba: Amtsgericht Würzburg will Verfahren gegen den AfD-Politiker an höhere Instanz abgeben
Welches Gericht soll Daniel Halemba den Prozess machen? Und kommt es überhaupt so weit? Ein halbes Jahr nach Anklageerhebung liegt nun der Ball beim Landgericht Würzburg.
Die Staatsanwaltschaft Würzburg erhob im Mai Anklage gegen den AfD-Politiker Daniel Halemba.
Foto: Daniel Löb, dpa | Die Staatsanwaltschaft Würzburg erhob im Mai Anklage gegen den AfD-Politiker Daniel Halemba.
Benjamin Stahl
 |  aktualisiert: 16.12.2024 02:29 Uhr

Bereits im Mai 2024 hat die Staatsanwaltschaft Würzburg Anklage gegen den unterfränkischen AfD-Landtagsabgeordneten Daniel Halemba erhoben. Seither stockt das Verfahren gegen den 23-Jährigen. Eine Entscheidung über die Zulassung der Anklage ließ auf sich warten. Nun kommt wieder Bewegung in den Fall.

Wie ein Sprecher des Amtsgerichts Würzburg am Mittwoch mitteilte, habe der Vorsitzende des Jugendschöffengerichts die Verfahrensakten an die Jugendkammer des Landgerichts Würzburg weitergeleitet. Die höhere Instanz soll nun prüfen, ob sie das Verfahren an sich zieht. Als Grund wird die Dimension des Falles genannt.

Mehrere Verzögerungen

Laut Gesetz kann ein Jugendschöffengericht "bis zur Eröffnung des Hauptverfahrens" Fälle der Jugendkammer vorlegen, die dann darüber entscheiden muss, "ob sie eine Sache wegen ihres besonderen Umfangs übernehmen will". Das ist im Fall Halemba nun geschehen. Ob dem umstrittenen Politiker tatsächlich vor der Jugendkammer des Landgerichts der Prozess gemacht wird, ist laut einer Sprecherin noch nicht entschieden.

Dass seit der Anklageerhebung mehr als ein halbes Jahr vergangen ist, bis sich nun wieder etwas tut, hängt offenbar mit mehreren Verzögerungen zusammen: So hat es laut Amtsgericht schon "geraume Zeit in Anspruch genommen" bis notwendige Nachweise vorlagen, dass die Anklageschrift den Verfahrensbeteiligten zugestellt worden ist. Anschließend hätten die Verteidiger Halembas und eines weiteren Angeklagten noch Akteneinsicht genommen.

Was Daniel Halemba vorgeworfen wird

Die Staatsanwaltschaft wirft Halemba vorsätzliche Geldwäsche in drei Fällen, versuchte sowie vollendete Nötigung, Sachbeschädigung, Volksverhetzung sowie Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen vor.

Innerhalb der AfD entging der Landtagsabgeordnete zuletzt einem Parteiausschlussverfahren. Im Oktober verzichtete der AfD-Bundesvorstand, der einen Rauswurf Halembas forciert hatte, auf einen Widerspruch gegen die Entscheidung des AfD-Landesschiedsgerichts, den 23-Jährigen nicht aus der Partei zu werfen.

 
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  • Klaus B. Fiederling
    anscheinend will ihn die Partei auch nicht fallen lassen, denn am vernünftigsten für solch einen
    Möchte-Gern-Politiker wäre der Ausschluß der Partei und Abgabe des Parteibuches + Verbot in irgendeiner anderen Partei mitzuwirken. Auf solche Typen können Parteien gerne verzichten.
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  • Christine Gerhardt
    Wie kann es sein, dass man dem Volk als Mitglied in den Landtag zugemutet werden darf und es gleichzeitig zur Anwendung des Jugendstrafrechts kommen könnte. Falls das so wäre, bin ich auf die Begründung gespannt, zudem sollte nach einer solchen Einschätzung das Mandat aberkannt werden. Wer nicht reif genug ist nach Erwachsenenstrafrecht be-/verurteilt zu werden der sollte auch nicht im Landtag sitzen dürfen.
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  • Herbert Stapff
    Schon 1986 hat Grönemeyer gesungen "Kinder an die Macht". Oder heißt es heute "Kinder ins Parlament"? Deshalb Verhandlung vor der Jugendkammer?
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  • Hans Kaiser
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  • Martin Deeg
    ….“Als Grund wird die Dimension des Falles genannt.“….

    Welche „Dimension“….? Die politische Brisanz?

    Es scheint eher, dass dieser von der Staatsanwaltschaft mittels Haftbefehl aufgeblähte Popanz nur noch wie eine heiße Kartoffel weiter gereicht wird und keiner mehr wirklich was damit zu tun haben will, aus Gründen.
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  • Klaus B. Fiederling
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  • Peter Koch
    Der Bursche war doch über 21 als er die mutmasslichen Taten begangen haben soll. Das war jetzt politisch so was von korrekt, dass ich mich loben muss.
    Wenn jetzt aber eine Jugendkammer zuständig ist kann das nur bedeuten, dass bei diesem Burschen ein geistiger Entwicklungsrüchstand festgestellt wurde.
    Wer hat dem Burschen denn die Wahl zum Volksvertreter ermöglicht und wer hat ihn gewählt?
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