Ein Parteiausschluss des umstrittenen unterfränkischen AfD-Landtagsabgeordneten Daniel Halemba ist vorerst vom Tisch: Der Bundesvorstand der Rechtsaußen-Partei, der das Parteiausschlussverfahren gegen den 23-Jährigen im Mai selbst eingeleitet hatte, verzichtet auf einen Widerspruch gegen einen Vergleich des bayerischen Landesschiedsgerichts mit Halemba. Damit bleibt es bei einem 18-monatigem Ämterverbot für den Jung-Politiker.
Bundes-AfD: Trotz "satzungswidriger Mitgliederaufnahmen" kein Parteiausschluss
Zwar sei es "zu einigen satzungswidrigen Mitgliederaufnahmen im Kreisverband Würzburg wegen Falschangaben zum Wohnsitz von Neumitgliedern" gekommen, teilt die AfD-Bundesgeschäftsstelle mit. "Eine Mittäterschaft des Herrn Halemba" habe jedoch "nicht hinreichend" bewiesen werden können. Das Ämterverbot als zweithöchste mögliche Ordnungsstrafe beende damit das Verfahren.
Im Mai hatte die AfD-Bundesspitze um die Parteivorsitzenden Alice Weidel und Tino Chrupalla mit dem Ausschlussverfahren auf die auch in der Partei heftig kritisierten Umstände der Kandidatenaufstellung Halembas vor der Landtagswahl 2023 reagiert. Er soll sich damals unter anderem mit Meldebetrug die notwendige Mehrheit für seine Kandidatur im Stimmkreis Haßberge/Rhön-Grabfeld verschafft haben.
Bundeschefin Weidel hatte schon letzten Dezember Rausschmiss Halembas gefordert
Die Umstände der Kandidatenkür hatten bereits im Winter für mächtig Ärger in der AfD gesorgt: "Für uns ist völlig klar, dass Herr Halemba nicht in der AfD Mitglied bleiben kann", hatte Bundeschefin Alice Weidel Mitte Dezember gesagt.
Im Januar hatte dann auf einem AfD-Landesparteitag eine klare Mehrheit Halemba aufgefordert, sein Landtagsmandat niederzulegen. Halemba kam dieser Aufforderung mit Unterstützung der AfD-Fraktionsspitze im Landtag jedoch nicht nach.
Volksverhetzung, Geldwäsche, Nötigung: Zulassung der Anklage noch immer offen
Offen sind noch immer die strafrechtlichen Verfahren gegen Halemba, unter anderem wegen Volksverhetzung, Geldwäsche, Nötigung und Sachbeschädigung. Das Amtsgericht Würzburg hat allerdings noch immer nicht über die Zulassung der Anklage entschieden.
Sollten strafrechtlich "in der Zukunft belastbare Ergebnisse" oder "neue Erkenntnisse" vorliegen, will der AfD-Bundesvorstand gegen Halemba jedoch "erforderlichenfalls (...) eine weitere Parteiordnungsmaßnahme beantragen", teilt die Bundesgeschäftsstelle mit.
unsere Gesetzgebung richtig an.
Nicht wie bisher nur ein Kuschelurteil.
Gruß Klaus Habermann, Estenfeld ! ! !
Soll erst mal erwachsen werden der Typ