In Tauberrettersheim musste bisher jeder Häuslebauer seine Anschlussbeiträge ans öffentliche Wasser- und Abwassernetz bezahlen. Nur der Tochter des Bürgermeisters hat der Gemeinderat die Gebühren für ihr Wohnhaus mit Pferdestall, das sie an einem der schönsten Hänge des Taubertals gebaut hat, erlassen. Nach Informationen dieser Redaktion immerhin 32 000 Euro. Der Gemeinderat hatte dies bereits vor einigen Jahren beschlossen. Nun kam die überörtliche Rechnungsprüfung dahinter – das Ergebnis: die Bürgermeistertochter muss bezahlen. Der Tauberrettersheimer Gemeinderat hat mittlerweile seinen Beschluss von damals wieder aufgehoben.
Baugenehmigung für den Außenbereich ist umstritten
Das Wohnhaus mit Pferdestall im Außenbereich von Tauberrettersheim, gebaut in einem ehemaligen Landschaftsschutzgebiet, hat schon für viel Aufsehen gesorgt. Umstritten war vor allem die Baugenehmigung des Landratsamtes Würzburg.
Eine Villa durfte die Bürgermeistertochter und ihr Mann auf dem Grundstück ihres Vaters nur bauen, weil sie angab, Pferde halten zu wollen. Schließlich erlaubte das Landratsamt den Bau des Wohnhauses, aber mit der Bedingung, dass auch ein Pferdestall gebaut wird. Noch bevor der Pferdestall fertig war, zogen die Bauherren in ihre Villa. Das Landratsamt verhängte ein Bußgeld von 2500 Euro für jeden. Es kam zu einer Auseinandersetzung vor dem Würzburger Amtsgericht. Im Raum stand die Frage, wann ist ein Pferdestall ein Pferdestall. Die Bauherren kamen mit einem blauen Auge davon. Jeder musste 250 Euro zahlen. Pferde zogen in den Stall aber nie ein. Stattdessen werden Alpakas gehalten.
Angst vor Repressalien des Bürgermeisters
Für die Villa im Außenbereich musste eigens eine Wasser- und Kanalleitung über öffentlichen Grund zum Wohnhaus verlegt werden. Die Kosten dafür übernahmen die Bauherren. Die Leitungen gingen anschließend in das Eigentum der Gemeinde über. Wie das Landratsamt Würzburg mitteilt, war der Tauberrettersheimer Gemeinderat nun der Auffassung, dass die Bauherren verglichen mit der Höhe der Anschlussbeiträge dadurch bereits eine „deutlich höhere Leistung für die gemeindlichen Einrichtungen“ erbracht haben. Bei den Tauberrettersheimern ist die Aufregung groß.
„Wir alle müssen zahlen. Nur die Tochter des Bürgermeisters nicht. Das ist doch eine Straftat, wie der Bürgermeister sein Amt ausübt“, heißt es in einem anonymen Brief, der dieser Redaktion vorliegt. Die Verfasser wollen ihren Namen nicht nennen. Sie befürchten Repressalien durch Bürgermeister Hermann Öchsner. Dieser möchte keinen Kommentar abgeben und teilt auch mit, dass weder seine Tochter noch ihr Mann dazu ihre Sicht schildern wollen.
Öchsner hat sich bei der Abstimmung aus persönlichen Gründen nicht beteiligt. Sein damaliger Vertreter, 2. Bürgermeister Wolfram Blumentritt, übernahm die Sitzungsleitung. Der Gemeinderatsbeschluss wurde einstimmig gefasst.
Bescheid über 32 000 Euro ist nun zugestellt
„Die Ansicht des Tauberrettersheimer Gemeinderates ist fehlerhaft“, schreibt das Landratsamt. Eine Gemeinde könne ausnahmsweise zwar durch entsprechende Regelungen in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag mit einem Beitragspflichtigen vereinbaren, dass keine oder nur ein Teil der Herstellungsbeiträge erhoben werden. Aber nur, wenn dieser sich auch bereit erkläre, eine Aufgabe zu übernehmen, zu der die Gemeinde eigentlich verpflichtet wäre, so das Landratsamt. Allerdings sei es nicht Aufgabe der Kommune, Außenbereichsgrundstücke zu erschließen. „Ein Beitragsverzicht scheidet hier aus Rechtsgründen also aus“, schreibt das Würzburger Landratsamt.
Mittlerweile hat die Verwaltungsgemeinschaft Röttingen den Bauherren in Tauberrettersheim auch den Gebührenbescheid zugestellt. Nach Informationen dieser Redaktion sind 32 000 Euro zu bezahlen.
Kleines Beispiel dazu am Rande: Ich hatte heute in einer völlig harmlosen Sache ein Gespräch mit einem Landkreis-Bgm (in dessen Gemeinde ich aber nicht wohne), in dessen Verlauf er von "seinem" Bauhof sprach. Auf meinen Einwurf, dass er doch nur der zeitlich befristete Chef des Bauhofes seiner Gemeinde sei erntete ich einen erstaunten Augenaufschlag; ein mögl. Ende seiner Macht hat der scheinbar gar nicht auf dem Radar
Im Ernst: Der gute Herr Bürgermeister samt Tochter ist doch schon mehrfach auffällig geworden. Ich denke da z.B. an das bescheidene Anwesen des Töchterleins in bester Lage, mit Blick auf's Taubertal. Können die wirklich machen was die wollen?
@gerdi2309: Wenn Sie nur einigermaßen die Berichterstattung in dieser Zeitung verfolgen, werden Sie unschwer auf zumindest eine dieser Kommunen stoßen.
Weiter: Da hat sich diese Gemeinde vor vielen Jahren den Bebauungsplan für ein relativ kleines Baugebiet vom Bayer. Verwaltungsgerichtshof in München im Rahmen eines so genannten Normenkontrollverfahrens "adeln" lassen. Nun sollte jeder meinen, aufgrund dieses Prädikats wird dieser Bebauungsplan genau umgesetzt: weit gefehlt... Die Schlampereien werden mit hanebüchenen Begründungen fortgeführt. Das Landratsamt schaut da zu.
Das Problem liegt aber auch bei den Aufsichtsbehörden. Die Landratsämter sehen "gerne" einmal weg, um "unnötigen" Ärger mit beratungsresistenten Gemeinderatsmitgliedern aus dem Weg zu gehen. Die Grundsätze von Gleichbehandlung oder Verhältnismäßigkeit - die jeden Rechtskundigen aufhorchen lassen - werden da schon einmal mit Füßen getreten...
Untreue ist in vielen Gemeinden an der Tagesordnung. Unter den Augen der Rechtsaufsicht!
Da gibt es eben Menschen, die ihrer Meinung Nachdruck geben und damit auch einen Gemeinderatsbeschluss "drehen" können.
Tatsache bleibt, dass die Herstellungsbeiträge für das Herstellen des öffentliche Netzes/ Kläranlage eingefordert werden. Und wenn jemand jwd (janz weit draussen) bauen kann, dann soll er seine zusätzlichen Leitungskosten eben mit einplanen.
Wie schaut das eigentlich im,Rest des Landkreises aus? Vor allem im südlichen?
Was sagt da der Landrat dazu? Wäre es nicht an der Zeit vor Ort die Dienstaufsicht zu verdichten?
Aber das geht nicht mehr
mit normalen Dingen.
Oder: Der Krug geht so lange.......