Der Blick, die Ruhe, die Landschaft: Alles ist wunderbar idyllisch. Hier im Karlsbergweg in Tauberrettersheim, mitten im Taubertal, lässt es sich gut wohnen. Vorausgesetzt, das beschauliche Landleben liegt einem. Und, wer hier außerhalb des kleinen Ortes bauen will, muss Pferde halten. Sonst erlaubt das Landratsamt Würzburg das Bauen im Außenbereich nicht.
Am Karlsbergweg besitzt Bürgermeister Hermann Öchsner Land. Lange Zeit gehörte es zum Landschaftsschutzgebiet und war wertlos. Dann interessierte sich ein Investor für die herrliche Lage, spann Pläne von einem Hotel und einer Seniorenresidenz. Der Kreistag wollte die Zukunft Tauberrettersheims nicht gefährden und hat Öchsners Grundstücke aus dem Landschaftsschutzgebiet genommen. Doch der Investor sprang ab. Die Pläne wurden nie verwirklicht und die Grundstücke nie mehr zurück ins Landschaftsschutzgebiet genommen.
Einzug nur mit Pferdestall
Einige Jahre später wollte die Tochter des Bürgermeisters am Karlsbergweg einen Pferdestall mit Wohnhaus bauen. Weder die untere Naturschutzbehörde im Landratsamt, noch der Immissionsschutz hatten etwas dagegen. Um die Gerüche vom Dorf weg zu halten, sollten die Pferde in den Außenbereich. „Um sicher zu gehen, dass man sich nicht über den Umweg Pferdestall ein schönes Häuschen im Außenbereich genehmigen lässt, wurde eine Bedingungen in die Baugenehmigung aufgenommen.“
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Nämlich, dass die Bauherren erst in ihre Villa einziehen dürfen, wenn der Pferdestall errichtet ist, so der Jurist des Landratsamtes, der die Baugenehmigung damals erteilte. Er war als Zeuge vor das Amtsgericht geladen, um zu schildern, wie es dazu kam. Denn die Bauherren haben vom Landratsamt Würzburg einen Bußgeldbescheid in Höhe von jeweils 2500 Euro bekommen, weil sie in ihre Villa eingezogen sind, bevor der Pferdestall errichtet war. Weil sie der Meinung sind, der Stall war errichtet, aber nicht fertiggestellt, haben sie Widerspruch eingelegt.
Alpakas statt Pferde
Das Gericht hatte also die Frage zu klären, ob neben der Villa ein Pferdestall errichtet wurde oder nicht. Auch, weil in dem Stall statt Pferde mittlerweile drei Alpakas untergebracht sind. „Die Baugenehmigung wird immer für ein bestimmtes Vorhaben und für eine bestimmte Nutzung erteilt. Dann sollte auch so etwas wie ein Pferd im Stall stehen“, meint der ehemalige Jurist aus dem Landratsamt. Bei Alpakas allerdings ist er unsicher, ob das noch von der rechtlichen Nutzung gedeckt ist. „Einen Schweinestall aber kann man nicht daraus machen“, ist er sich der Rechtslage sicher.
Die Fenster des Pferdestalls sind zu klein
In der ersten Verhandlung vor dem Amtsgericht hatte der Leiter des Würzburger Veterinäramtes Otto Erb bereits dargelegt, dass die Fenster des so genannten Stalls zu klein sind, die Tiere aber Kontakt nach draußen brauchen.
Pferdeboxen waren auch keine eingerichtet. Außerdem hat sich der Richter noch im Internet Bilder von Pferdeställen angesehen. „Die sehen alle anders aus als Ihrer“, richtete er sich an die beiden Kläger. Und auf die Wortklauberei zwischen errichtet oder fertiggestellt wolle er sich gar nicht einlassen. „Denn, wenn die Fenster schon zu klein sind, kann auch kein Pferdestall mehr errichtet werden.“
Der Rechtsanwalt der Bauherren mokierte sich darüber, dass die Fenstergröße und auch andere stallrelevanten Auflagen nicht in der Baugenehmigung vorgeschrieben worden sind. „Das wurde im vereinfachten Verfahren genehmigt. Da hat sich der Bauherr selbst zu informieren, welche Anforderungen an einen Pferdestall erfüllt sein müssen“, erwiderte der ehemalige Mitarbeiter des Landratsamtes.
Dann fiel dem Bauherren wieder ein, dass sein Bauleiter vor drei Jahren im Veterinäramt angerufen habe. Von einem Mitarbeiter sei ihm auch eine bestimmte Lux-Zahl genannt worden. „An die haben wir uns gehalten“, so der Kläger.
Geringe Schuld
Das Gericht sah nach dieser Einlassung nur noch einen geringen Schuldvorwurf. Auch, weil das Landratsamt das öffentliche Interesse an der Sache nicht weiter verfolgte. „Beim Bußgeld kann jeweils eine Null wegfallen“, deutete der Richter an. Nach zwei Beratungen mit ihrem Anwalt beschränkten die Bauherren ihre Einsprüche auf die Rechtsfolgen. Sie akzeptierten also den Sachverhalt. Jeder muss nun 250 Euro Bußgeld zahlen, statt 2500 Euro.
Aber auf unehrliche Hartz IV Empfänger schimpfen. Diese bekommen es doch von solchen Leuten vorgemacht. Die wären doch aufgrund solcher Vorbilder wie Oechsner dumm, nicht zu betrügen.
Gut gemacht.
Von Anfang bis Ende.
Aus dem Landschaftsschutz raus genommen. Ziel ein: Check!
Gründe für Herausnahme aus dem Schutz gecanceled. Ziel zwei: Check!
Baugenehmigung unter schwammigen, schlampigen Auflagen erhalten: Ziel drei:Check!
Das Amt und Gericht mit Alpakas und Lux-Zahlen an der Nase herum geführt: Ziel vier: Check!
Haus in prima Lage verwirklicht (Landschaftsschutz) Keine Nachbarn, unverbaubarer Blick. Daumen hoch.
Herzlichen Glückwunsch!
Hier hätte Vorsorge dahingehend getroffen werden müssen, im Falle der Nichtrealisierung des Projektes (Hotel, Seniorenresidenz) diese Flächen wieder dem Landschaftsschutzgebiet rückzuführen.
Vielleicht wurde aber auch nur versäumt, vorhandene Vorgaben entsprechend umzusetzen.
Absolut schlampig und unpräzise Bedingungen vom Amt. Der Bauherr/Frau nutzt diese Schlampigkeit für sich. Er hat doch recht!?
Weiter unten steht schon, Die Herausnahme bzw. das Rückführen in den Landschaftsschutz war schon schlampig. Und genauso ging es weiter.