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WÜRZBURG/ERLABRUNN
Erlabrunn-Fall: „Hier gilt kein Schweigerecht“
Manfred Schweidler
 |  aktualisiert: 07.04.2020 11:35 Uhr

Sechs Wochen nach dem Ende des Erlabrunn-Prozesses beschäftigt der Fall erneut die Justiz: Der Bauhofleiter, der vor zwei Jahren mit einem Streufahrzeug seine Mitbürgerin Gisela K. totgefahren haben soll, beharrt darauf, unschuldig zu sein – und klagt jetzt auch gegen die Gemeinde wegen seiner Entlassung als Bauhofleiter vor dem Arbeitsgericht Würzburg.

Das bringt den 58-Jährigen in eine Zwickmühle. Denn als Kläger muss er sich zu den Vorgängen äußern, die zu seiner Kündigung geführt hatten – anders als in dem spektakulären Strafprozess, in dem er als Angeklagter weitgehend von seinem Recht Gebrauch gemacht hatte, zu schweigen.

Protest des neuen Strafverteidigers

Dies führte in der nur 15 Minuten dauernden Verhandlung vor dem Arbeitsgericht zu einem ersten Wortgefecht des Richters mit den zwei Anwälten des Klägers. „Hier gilt kein Schweigerecht. Hier wird er sich äußern müssen,“ betonte der Richter Michael Deyringer – unter Protest des neuen Strafverteidigers Martin Reitmaier. Der reklamierte für seinen Mandanten auch in diesem Verfahren das Recht, zu den Vorwürfen zu schweigen, da das Strafurteil nicht rechtskräftig ist. „Definitiv nicht“, machte der Richter deutlich. „So wird es nicht gehen, dass der Kläger meint, er könne hier den Mund halten.“

Anwalt des Klägers: „Er will um seinen Job kämpfen“

Arbeitsrechts-Anwalt Christian Semmler sagte, sein Mandant sei aufgrund tarifvertraglicher Regelungen unkündbar. „Er will um seinen Job kämpfen.“ Eine Entscheidung gab es zunächst nicht: Die Anwälte beider Parteien sollen jetzt zunächst prüfen, ob eine außergerichtliche Einigung möglich ist. Ansonsten werden ab 15. Mai um 10 Uhr am Arbeitsgericht die Fakten auf den Tisch gelegt.

Dort könnten dann bisher unbekannte, aber relevante Fakten zu dem Fall bekannt werden, die dem Strafprozess in zweiter Instanz helfen könnten. Der Fahrer war in erster Instanz vor dem Amtsgericht Würzburg zu einer Freiheitsstrafe von 22 Monaten ohne Bewährung verurteilt worden und hat – wie auch die Staatsanwaltschaft – Berufung eingelegt. Überdies wurde ihm mit dem Urteil für 18 Monate die Fahrerlaubnis entzogen.

Das war auch der Grund, weshalb der erste Termin am Arbeitsgericht deutlich mehr interessierte Zuschauer fand als andere – darunter Ermittler, Medienvertreter und Anwalt Peter Auffermann für die Familie der Getöteten sowie rund ein Dutzend Erlabrunner Bürger.

Bürgermeister reagierte bereits im Februar 2016

Die Gemeinde Erlabrunn hatte sich von Fachleuten beraten lassen und bereits kurz nach dem Unfall vom 5. Januar 2016 erste Konsequenzen gezogen: Als der Verdacht der Unfallflucht gegen den Fahrer des Streufahrzeuges immer stärker keimte, wurde ihm von Bürgermeister Thomas Benkert ab 1. Februar 2016 bereits das Fahren gemeindlicher Fahrzeuge untersagt.

Kritisch wurde es für ihn, als die Ermittlungen wie auch Zeugenaussagen im Strafprozess nebenbei den Verdacht nährten, dass er als Leiter des Bauhofes die Gemeinde bei der Abrechnung seiner Arbeitszeiten betrogen habe. Offenbar hat er an jenem Unglückstag deutlich später mit der Arbeit begonnen als angegeben. Überdies machte er widersprüchliche Angaben darüber, ob er sich an jenem Morgen bei seiner Fahrt an den Streuplan der Gemeinde gehalten hatte oder nicht.

Anweisungen gegeben, Beweismittel zu unterdrücken?

Jörg Kessel, Anwalt der Gemeinde, führte im Arbeitsgericht jetzt einen weiteren Punkt an: Der Bauhofleiter habe Untergebenen Anweisungen gegeben, „Beweismittel zu unterdrücken“. Damit war wohl das rasche Nachlackieren der Streuvorrichtung am Unfalltraktor gemeint, das nach Auffassung der Ermittler dem Verwischen von Spuren dienen sollte.

Die Gemeinde machte öffentlich bisher keine Angaben darüber, welche Gründe zur Kündigung führten.

Der Bürgermeister hatte sich bereits zwei Monate vor dem Urteil die Zustimmung seines Gemeinderates besorgt, dem Mitarbeiter im Fall einer Verurteilung zu kündigen und auch als Feuerwehr-Kommandant abzulösen. Dies wurde mit „ernsthaften Zweifeln an der persönlichen Eignung“ begründet. Auch gegen diese Entscheidung will der Betroffene klagen – dann vor dem Verwaltungsgericht.

 
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    Ohne Häme. Der Mann braucht jetzt einen Beostand der es ehrlich mit ihm meint. Der hat sich so verrannt, dass er nur noch rot sieht.
    Wo sind sie die Helfer die ihn jetzt in der äußerst kritischen Situation begleiten? So wie mir die Zustände in bayrischen Gefängnissen geschildert werden, ist von dort keine Resozialisierung zu erwarten. Ich wäre ja, nicht nur in diesem Fall froh, wenn sich dort doch was ändert. Für diesen Mann, der sicher Schuld auf sich geladen hat und für viele andere.
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  • J. S.
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  • E. B.
    Mir scheint, seine Persönlichkeit ist gestört. So etwas gibt es.
    Nicht zu fassen, das Verhalten dieser Person.
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  • G. S.
    Unglaublich! Der sieht sich noch im Recht und womöglich auch als ehrbar. Jeder mit etwas Schuldbewusstsein wäre längst aus Erlabrunn weggezogen.
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  • B. S.
    dem kann ich mich nur anschliessen meeviertel.

    Erst wird fahrlässig eine Frau tot gefahren -anstelle da Schadensbegrenzung zu betreiben auch noch der JOb zurück gefordert.

    Anstelle des Klägers wäre ich Minimun 50km weit weggezogen und hätte einfach versucht, andernorts neu anzufangen.
    Auch wenn das mit 58 J.sicher nicht so einfach sein mag.

    Da ist ein Mensch gestorben und dann sowas.
    Manche Menschen scheinen Steine im Herz und Kopf zu haben,wo andere Mitgefühl und Zweifel empfinden.
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  • J. S.
    Er zieht doch weg!
    Ins Gefängnis! 22 Monate ohne Bewährung! Er hat doch schon seine Koffer gepackt. Und sicher kriegt er dort einen neuen Job. So wie der Ulli Honeß. Der hat nicht solche Zicken gemacht. Und? Er kam eher raus. Lasst ihn doch klagen. Klagen wird er auch in seinem neuen Zuhause. Klagen über sich selbst. Gut dass wir diese Klagen dann nicht mehr mitbekommen. "Ende gut, alles (für uns) wieder gut. Letzteres aber leider nicht für die Angehörigen des Opfers. Aber sie werden ihren Frieden finden, zu mindest in dem Punkt: Dass der Täter eine gerechte Strafe bekommen hat. Und er aus dem Auge und dem Sinn ist.
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  • B. S.
    das sind nicht ganz 2 Jahre Haftstrafe,die von Ihnen erwähnten 22Mon,erding.
    Das macht die Frau aber nie wieder lebendig.

    Da gibts kaum eine Strafe,die dem Leid der Angehörigen auch nur auszugsweise angemessen Rechnung tragen würde.
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  • J. S.
    Strafe haben auch sowas wie einen Abschreckungscharakter. Leute, wenn schon so was passiert, ein Unglück, dann bitte oder gefälligst ...
    Angehörige müssen auch über Schicksalschläge durch Tod durch Krankheit u. ä. hinwegkommen. Aber schlimm ist es, wenn es so abläuft wie in diesem Fall. Dafür muss er ins Gefängnis. Zwei Jahre eingesperrt zu sein ist eine verdammt lange Zeit. Und dann kommt die Zeit danach: "gebrandmarkt" aber durch eigene Schuld. Und er kann von Pontius zu Pilatus gehen, es wird im alles nichts mehr nützen. "Wegsperrt wird er!"Die Worte der Richter sind doch klar und eindeutig. Und auch das konsequente Handeln des Bürgermeister verdient Respekt. Die haben ihre Sache richtig gemacht, im Gegensatz zu dem Bauhofschef und Feuerwehrmann. Es wird einsam um ihn werden. Und das sein ganzes Leben lang. Auch keine schöne Vorstellung. Ist das nicht auch so was wie "Sterben und Tod"?
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  • A. H.
    Wegziehen? Hätte wohl nicht sein müssen, wenn er ehrlicherweise seine Tat zugegeben hätte. Mit einer Lüge macht er alles noch schlimmer und versucht alles zu vertuschen. Es kann ja sein, dass er diesen Unfall nicht bemerkt oder zu spät bemerkt hat. Dann wäre ein anderes Urteil heraus gekommen und seinen Job hätte er heute noch. Das einzige was wirklich im Dorf wichtig gewesen wäre, wäre eine Entschuldigung an die Hinterbliebenen. Tja, das hätte alles anders ablaufen können. Alles selbst verschuldet!
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  • S. B.
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  • J. S.
    Sehen Sie es doch von der anderen Seite her.
    Der ist doch am Ende. Und jetzt kommt´s noch dicker für ihn. Und er verspielt dabei noch sein Vermögen. Redet er hier, dann ist der "dort"dran. Schweigt er hier, dann hat er hier wieder verloren. Aufgeben will er parout nicht. Sein gutes Recht. Und sein gutes Geld. Am Schluss hat er alles verloren. Na, und. Sein gutes Recht. Einfach nur dem Ganzen zu schauen. Ohne Aufgeregtheit. Das überlassen wir schön "ihm".
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