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ERLABRUNN
Erlabrunn-Fall: Gemeindearbeiter klagt gegen Kündigung
Herbert Ehehalt
 |  aktualisiert: 07.04.2020 11:34 Uhr

Mit Klagen vor dem Arbeitsgericht und dem Verwaltungsgericht Würzburg wehrt sich ein Ex-Bauhofmitarbeiter der Gemeinde Erlabrunn (Lkr. Würzburg) gegen seine fristlose Kündigung sowie gegen die Suspendierung vom Amt des Kommandanten und Ausschluss aus dem aktiven Dienst der Freiwilligen Feuerwehr. Der Betroffene war am 29. November 2017 durch das Amtsgericht Würzburg im so genannten „Erlabrunn-Prozess“ zu 22 Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt worden. Bürgermeister Thomas Benkert (UBE) informierte am Donnerstagabend den Gemeinderat in der ersten Sitzung des neuen Jahres über die anstehenden Verfahren. Der Kläger, selbst Ratsmitglied, war bei der Sitzung nicht anwesend.

Information vom Bürgermeister

Nach Informationen des Bürgermeisters wurde der öffentliche Gütetermin vor dem Arbeitsgericht bereits für Donnerstag, 18. Januar terminiert. Zu dem Verfahren am Verwaltungsgericht gegen die Suspendierung aus dem Feuerwehrdienst liegt der Gemeinde noch kein Verhandlungstermin vor. Die Informationen des Bürgermeisters wurden vom Gremium ohne weitere Wortmeldungen zur Kenntnis genommen.

Die fristlose Kündigung ihres Bauhofmitarbeiters durch die Gemeinde Erlabrunn erfolgte am Tag nach der Urteilsverkündung am 30. November 2017. Damals war der 57-jährige Leiter des Bauhofs für schuldig befunden worden, als Fahrer eines kommunalen Streufahrzeuges eine 71-jährige Fußgängerin am 5. Januar 2016 an einer Engstelle im Ort überrollt, Unfallflucht begangen und den Unfall vertuscht zu haben. Sowohl Staatsanwaltschaft wie auch der in erster Instanz Verurteilte haben gegen das Urteil Berufung eingelegt.

Neuwahl des Kommandanten am 21. Februar

Dem bisherigen Kommandanten war nach Aussage von Bürgermeister Thomas Benkert am Tag nach der Urteilsverkündung die Widerrufung seiner Bestätigung im Feuerwehramt zugestellt worden. Im Vorfeld habe sich die Gemeinde laut Benkert bereits seit dem tragischen Unfallereignis vor zwei Jahren in regelmäßigem Kontakt mit einem Fachjuristen für Kommunalrecht und Bayerischen Feuerwehrrecht befunden. Ohne weitere Begründung sei am 20. Dezember 2017 die Klage des Ex-Kommandanten gegen seine Suspendierung vor dem Verwaltungsgericht Würzburg eingegangen. Die geplante Neuwahl eines Kommandanten am 21. Februar sei dennoch möglich, so die Information des Bürgermeisters.

Termin vor Landgericht steht noch nicht fest

Auf Anfrage dieser Redaktion erklärte Rechtsanwalt Andreas Franz (Aschaffenburg), in den Klagen vor Arbeits- und Verwaltungsgericht nicht zuständig zu sein. Lediglich vertrete er den 57-Jährigen im weiteren Verlauf des Strafverfahrens, das in zweiter Instanz vor dem Landgericht Würzburg verhandelt werden wird. Ein Termin dafür steht noch nicht fest.

 
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  • M. B.
    Also entweder ist er zu Unrecht verurteilt worden was ja dem Verlauf der Verhandlung und der verurteilung eher unwahrscheinlich ist. Oder was ich jetzt denke nach der Klage des Veurteilten dieser an völligem Realitaätsverlust leidet. Wie sonst kam man jetzt sein Verhalten noch deuten? Echt Krass!
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  • U. A.
    Das Posting verstößt gegen unsere Netiquette und wurde daher gesperrt.
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    Das ist das Ergebnis von Verfilzung auf kommunaler Ebene. Bauhof, Feuerwehr, Gemeinderat. Irgendwann ist es dann soweit, dass selbst bei gröbsten Verletzungen des Rechts einzelne Prodagonisten immer noch glauben, das die „die linke Hand weiter die „rechte“ Hand waschen muss. Das ist nicht nur in Erlabrunn so.
    Deshalb ist es wichtig durch möglichst häufigen Austauch des Bürgermeisters, der Gemeinderäte und anderer einflussreicher Funktionsträger ein Mindestmaß an Transparenz herzustellen. Soweit ich erinnere war der Verurteilte auch CSU Mitglied. Ist er da jetzt ausgetreten oder aus der Partei entfernt worden?
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  • C. H.
    Lieber User Laule, einige Kommentare mussten wir wegen Verletzung der Netiquette sperren. Mit freundlichen Grüßen, Denise Schiwon
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  • R. A.
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  • P. T.
    Da wir den Mutterkommentar von Thomas B sperren mussten (Schwebendens Verfahren und relativ persönlich gegenüber dem Gemeindearbeiter) werden wir diesen Kommentar auch verbergen.
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  • T. B.
    So sehr wir auf Ihrer Seite sind: Da es sich aber um schwebende Verfahren handelt, können wir das so nicht stehenlassen. Nach Hinweis wird der Kommentar gesperrt.
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