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Würzburg/Schweinfurt
Einzelhandel: Verwaltungsgericht kippt für Wöhrl Corona-Regel
Eigentlich dürfen ab Montag nur Geschäfte öffnen, deren Verkaufsfläche kleiner als 800 Quadratmeter ist. Das Textilunternehmen Wöhrl hat sich dagegen gewehrt – mit Erfolg.
Modehändler Wöhrl darf am Montag seine Filialen in Unterfranken öffnen.
Foto: Daniel Peter | Modehändler Wöhrl darf am Montag seine Filialen in Unterfranken öffnen.
Benjamin Stahl
,  und   Martina Harasim
 |  aktualisiert: 02.05.2020 02:10 Uhr

Es war eine der Lockerungen der Corona-Einschränkungen, die Ministerpräsident Markus Söder (CSU) in der vergangenen Woche verkündet hatte: Ab Montag, 27. April, dürfen in Bayern alle Läden mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern wieder öffnen, wenn sie ein Hygienekonzept vorlegen können. Größere Läden – mit Ausnahme von Kfz-Händlern, Fahrradläden und Buchhandlungen – müssen laut Staatsregierung dagegen weiter geschlossen bleiben. Doch ob diese Regelung bestehen bleibt, ist nun fraglich. Grund ist eine kurzfristige Entscheidung des Verwaltungsgerichts Würzburg vom Freitag.

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