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Waigolshausen
Verwirrung um Corona-Regel: Gärtner dürfen wieder Salat verkaufen
Am Freitag noch galt ein striktes Verkaufsverbot, jetzt können Gärtnereien ihre Vertrauenskassen wieder aufbauen: Was der Lebensmittelversorgung dient, darf verkauft werden.
Ein zufällig vorbeikommender Fahrradfahrer wirft in Oberwerrn das Geld in die Vertrauenskasse einer Gärtnerei. Das Bild entstand, als der Verkauf von Blumen noch erlaubt war. 
Foto: Silvia Eidel | Ein zufällig vorbeikommender Fahrradfahrer wirft in Oberwerrn das Geld in die Vertrauenskasse einer Gärtnerei. Das Bild entstand, als der Verkauf von Blumen noch erlaubt war. 
Silvia Eidel
 |  aktualisiert: 27.04.2023 09:43 Uhr

"Es gibt wieder was Neues: Wir dürfen unseren Straßenverkauf wieder öffnen!" So kündigte am vergangenen Sonntag die Gärtnerei Benkert in Waigolshausen (Lkr. Schweinfurt) an, dass sie ab Montag wieder Ware anbieten darf: allerdings nur Salat, Gemüse, Gemüsejungpflanzen, Salatpflanzen und Kräuter. Blumen sind weiter tabu. Hintergrund sind neue Bestimmungen des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) vom Freitag.

Was das LGL nun erlaubt – und was nicht

Was der Lebensmittelversorgung dient, dürfen die Gärtnereien jetzt doch verkaufen, erklärt Jörg Freimuth, Geschäftsführer des Bayerischen Gärtnerei-Verbandes, auf Anfrage. "Über die Form des Verkaufs können die Betriebe selbst entscheiden."

Ganz so unkompliziert sind die modifizierten Regelungen allerdings nicht, wie ein Blick in das mit "Hinweise zu Gärtnereien" überschriebene LGL-Papier zeigt, das der Redaktion vorliegt: Demnach "fallen nicht nur Obst und Gemüse, sondern auch Salat-, Gurken- oder Tomatensetzlinge" unter den Bereich Lebensmittelversorgung. Der Ladenverkauf von "Blumen, Büschen und sonstigem Gartenbedarf" bleibt untersagt – außer eine Gärtnerei bietet auf mehr als 50 Prozent ihrer Verkaufsfläche Lebensmittel an. "Aber das sind maximal zehn Betriebe in Bayern", so Freimuth.

Was auf Wochenmärkten gilt

Weiterhin dürfen Gärtnereien laut LGL aber auch dann geöffnet sein, wenn das "untersagte" Sortiment klar von den erlaubten Lebensmitteln abgegrenzt ist, etwa durch eine "Direktvermarktungshütte" oder ein "gesondertes Zelt". Unterdessen dürfen die Betriebe alle ihre Produkte über einen Lieferdienst anbieten.

Auf Wochenmärkten dürfen die Gärtnereien ihre Produkte der "Lebensmittelversorgung" ebenfalls anbieten. Aber: "Wenn auf dem gesamten Wochenmarkt der Verkauf von Lebensmitteln überwiegt, sind auch Gärtnerstände, bei denen Zierpflanzen verkauft werden, erlaubt", schreibt das LGL weiter. Gartencenter bleiben unterdessen wie Bau- und Heimwerkermärkte geschlossen.

"Wir haben hier Wild-West."
Jörg Freimuth, Geschäftsführer des Bayerischen Gärtnerei-Verbandes

Ob nun Klarheit herrscht? Freimuth ist skeptisch, denn: Wie die Landkreise mit den Regelungen umgehen, sei sehr unterschiedlich. "Wir stellen fest, dass einige Landkreise von einer eigenen Risikobewertung Gebrauch machen und Ausnahmegenehmigungen erteilen." Außerdem werde nicht überall gleich streng kontrolliert, ob sich die Betriebe an die Einschränkungen halten. "Es gibt Betriebe, die von Anfang an, auch unerlaubte Artikel weiter verkauft haben, aber nie sanktioniert worden sind", so der Verbandsverantwortliche. "Wir haben hier Wild-West", meint er sarkastisch.

Für die Waigolshäuser Gärtnerei heißt die neue Regelung, sie darf ihren selbst gezogenen Salat, ihre Tomaten- oder Kohlrabipflanzen zur Selbstbedienung an ihrem Betriebsgelände anbieten, mit Vertrauenskasse. "Und fünf Meter weiter stehen die Stiefmütterchen, die die Kunden nicht kaufen dürfen", verweist Rupert Benkert auf die aktuelle Änderung.

Dennoch gewinnt er der aktuellen Behördenvorgabe etwas Positives ab. "Der Gesetzgeber hat uns einen Strohhalm gegeben, wenigstens den Salat zu verkaufen", sagt der Gärtnermeister. Allerdings schafft er es zeitlich nicht mehr, die Ware auszuliefern. "Wir können keine Bestellungen mehr entgegennehmen. Wir kämpfen uns jetzt durch mit der Hoffnung auf den 20. April", meint Benkert. "Dass die Türen wieder aufgehen, wenn die Geranienzeit kommt." Wenn das aber nicht klappe, "dann gehen die Lichter aus".

Mitarbeit: ben

 
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Kommentare
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  • R. G.
    immern auf die kleinen, während supermärkte und discounter blumen verkaufen dürfen, und mit blumen ein zustzliches geschäft machen, macht man jagt auf die gärtnereien.
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  • A. G.
    Ich würde meine Blumen viel lieber in einem Blumenladen oder Gärtnerei kaufen als im Einzelhandel. Wenn die Leute vernünftig sind und genug Abstand halten oder wenn das Geschäft nicht sehr groß ist einzeln reingeht müßte das doch machbar sein. Gerade in nicht so guten Zeiten hat man das Bedürfnis es sich daheim gemütlich und schön zu machen, das hellt viele Gemüter wieder auf.
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  • M. S.
    Ich sehe das genauso
    Stiefmütterchen kann man auch essen
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  • R. H.
    Ich bin der Meinung, dass bei dieser Regelung der offenen Vertrauenskassen auch der Verkauf von Blumen erlaubt sein sollte. Aber nein, man lässt lieber die Gärtner pleite gehen, bzw unterstützt sie dann mit Steuergeldern. Ein bisschen Fingerspitzengefühl und Wertschätzung der Arbeit die da drin steckt wäre angebracht. Auch wenn z. B. Blumen nicht Systemrelevant sind
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