Über das Urteil des Landgerichts Würzburg vom Dezember 2021 gegen einen Mann aus Würzburg gehen die Meinungen auseinander. Nicht jeder nahm dem 60-jährigen Unternehmer ab, dass er von der Drogenplantage seiner beiden Söhne in seinem Gartenhaus lange nichts wusste. Mit dem Fall vertraute Juristen meinen: Der Verurteilte sei mit einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren gnädig davongekommen dafür, dass er bei den Drogengeschäften seiner Söhne lange weggesehen hatte. Zuletzt bekam er mit, was in seinem Gartenhaus geschah und legte selbst bei der Pflanzenpflege mit Hand an, was in Bildern vor Gericht dokumentiert wurde.
Von einer der größten Plantagen zur Aufzucht von Marihuana in der Region hatten Ermittler in Würzburg bei der Entdeckung gesprochen: 30 Kilogramm Pflanzen wucherten in einem Gewächshaus nicht weit vom Würzburger Gefängnis entfernt. Bei der Durchsuchung stellten die Beamten rund 50 Kilogramm Rauschgift sicher.
Der Vater wurde zur einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt
Monatelang hatten Beamte gegen das Familientrio ermittelt, das im Verdacht stand, einen schwunghaften Handel mit Betäubungsmitteln zu treiben. Die professionell ausgestattete Anlage befand sich im Gartenhaus des Vaters, die dazugehörige Trockenkammer in einem weiteren Gebäude. In einem Firmenanwesen stießen die Polizisten auf 20 Kilo tiefgefrorenes Marihuana und 30 Kilo Marihuana-Pflanzen.
Dafür wurde auch der 60-Jährige Vater verurteilt. Doch ihm waren zwei Jahre Haft mit Bewährung zu hart, dem Staatsanwalt dagegen zu mild - weshalb beide Revision und damit einen neuen Prozess anstrebten. Darüber sollen nun an diesem Mittwoch, 2. November, die Juristen am Bundesgerichtshof (BGH) in Leipzig entscheiden.
Auch Oberstaatsanwalt Thorsten Seebach wollte das Urteil nicht akzeptieren
Oberstaatsanwalt Thorsten Seebach hatte auf Nachfrage dieser Redaktion bestätigt: Er werde das Urteil nicht akzeptieren. Der Ankläger hielt acht Jahre Haft für die Söhne und siebeneinhalb Jahre für den Vater für angemessen. Die 24 und 26 Jahre alten Söhne des Würzburger Unternehmers hatten behauptet, die Plantage allein betrieben zu haben – nur zum Eigenbedarf.
Ermittler und Staatsanwaltschaft sahen hingegen Indizien für einen gemeinsamen bewaffneten Handel. Zudem hatten sie den Eindruck, dass der finanziell angeschlagene Unternehmer am Drogenhandel beteiligt war. Verteidiger Peter Möckesch hatte aber betont: Der Prozess in Würzburg habe keine Belege für eine finanzielle Beteiligung des Vaters gefunden.
Für die geständigen Söhne fiel die Strafe im Urteil mit fünfeinhalb und sechs Jahren deutlich geringer aus als von der Staatsanwaltschaft gefordert. Einer der Verteidiger, Norman Jacob, hatte nach dem Urteil auch erklärt, er akzeptiere das Urteil für einen der Söhne.
Keine Drogentherapie für die Söhne solange sie in Untersuchungshaft sind
Doch die Revisionsanträge des Vaters und des Staatsanwalts sorgen nicht nur für eine Zeitverzögerung, sie haben auch Folgen für die Söhne. "Vor einer Entscheidung über die Revision können die zwei nun nicht in eine Entzugsklinik wechseln, wo während der Strafhaft eine Drogentherapie für sie möglich wäre", sagt Verteidiger Norman Jacob. "Das ist sehr ärgerlich für meinen Mandanten." Die Söhne bleiben - statt in Strafhaft - in Untersuchungshaft, während der Vater auf freiem Fuß ist.
Der verurteilte Unternehmer habe deshalb, als ihm das bewusst wurde, seine Bemühungen für einen neuen Prozess eingestellt und wollte die Verurteilung akzeptieren, so sein Verteidiger Peter Möckesch. Aber der Staatsanwalt hielt seinen Revisionsantrag aufrecht. Nun muss der BGH entscheiden.