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Würzburg
Urteil zu Drogenplantage in Würzburg: Staatsanwalt und Verteidiger wollen neuen Prozess
Dem Ankläger ist das Urteil gegen einen 60-jährigen Unternehmer zu mild, sein Anwalt will einen Freispruch. Gibt es einen neuen Prozess im kommenden Jahr?
Neuer Prozess im Fall um eine Würzburger Drogenplantage? Weder die Staatsanwaltschaft noch die Verteidigung eines 60-jährigen Unternehmers sind mit dem Urteil des Landgerichts einverstanden.
Foto: SymbolOliver Berg, dpa | Neuer Prozess im Fall um eine Würzburger Drogenplantage? Weder die Staatsanwaltschaft noch die Verteidigung eines 60-jährigen Unternehmers sind mit dem Urteil des Landgerichts einverstanden.
Manfred Schweidler
 |  aktualisiert: 17.02.2024 02:49 Uhr

Nach elf Monaten hinter Gittern durfte ein bekannter Würzburger Unternehmer das Gefängnis jetzt verlassen. Ob ihn die Drogenplantage mit 50 Kilogramm Rauschgift in seinem Gartenhaus am Ende doch noch ins Gefängnis bringt, ist ungewiss. Das Urteil des Landgerichts Würzburg - zwei Jahre mit Bewährung für Beihilfe beim Drogenhandel - brachte den 60-Jährigen in der vergangenen Woche zunächst aber auf freien Fuß. Im Unterschied zu seinen zwei Söhnen, die gestanden hatten, die Plantage betrieben zu haben. Doch nun droht ein neuer Prozess.

Oberstaatsanwalt Thorsten Seebach bestätigte auf Nachfrage dieser Redaktion: Die Staatsanwaltschaft werde das Urteil nicht akzeptieren, sondern gehe in Revision. Auch Verteidiger Peter Möckesch, der Freispruch für seinen Mandanten gefordert hatte, will in die nächste Runde: "Das Gericht hat sich in der mündlichen Urteilsbegründung teilweise mit meinen rechtlichen Ausführungen gar nicht auseinandergesetzt. Daher darf man auf das schriftliche Urteil gespannt sein", sagte Möckesch auf Anfrage.

Indizien für gemeinsamen bewaffneten Handel

Die 24 und 26 Jahre alten Söhne des Würzburger Unternehmers hatten behauptet, die Plantage allein betrieben zu haben – zum Eigenbedarf. Ermittler und Staatsanwaltschaft sahen hingegen Indizien für gemeinsamen bewaffneten Handel. Zudem hatten sie den Eindruck, dass der finanziell angeschlagene Unternehmer am Drogenhandel beteiligt gewesen war. Der Ankläger hielt deshalb acht Jahre Haft für die Söhne und siebeneinhalb Jahre für den Vater für angemessen. Verteidiger Möckesch sagt jedoch: Der Prozess habe keine Belege für eine finanzielle Beteiligung gefunden.

Die Strafe fiel im Urteil mit fünfeinhalb und sechs Jahren für die Söhne deutlich geringer aus. Verteidiger Norman Jacob junior hatte bereits erklärt, er akzeptiere das Urteil für einen seiner Mandanten. Bis zu einer Entscheidung über die Revision können die zwei jungen Männer nun nicht so schnell wie möglich vom Gefängnis in eine Entzugsklinik wechseln. Mit dieser Entscheidung ist erst im Frühsommer 2022 zu rechnen.

 
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