Im Prozess gegen den Messerangreifer von Würzburg bemüht sich das Landgericht weiter um eine schonende Behandlung der Betroffenen - auch, wenn deren Schilderung wichtig für die Beurteilung der Vorgänge am 25. Juni 2021 ist.
Eines der Opfer sollte ursprünglich am dritten Verhandlungstag an diesem Mittwoch in den Zeugenstand treten. Doch der von der Attacke stark mitgenommenen Frau fehlte die Kraft dafür. Im letzten Moment sagte sie ab. Ersatzweise wird der Vorsitzende Thomas Schuster nun ihre per Video aufgenommene Vernehmung bei der Polizei zeigen, damit das Gericht einen Eindruck gewinnt.
Daneben kommt am Mittwoch der Würzburger Rechtsmediziner Thomas Tatschner zu Wort. Er soll darlegen, welche Schlüsse sich aus der Obduktion der drei Frauen ziehen lassen, die bei der Messerattacke getötet worden waren. Er kann in seinen Gutachten fundierte Aussagen über Art und Schwere der Verletzungen bei den Opfern und die Vorgehensweise des Täters machen.
Gericht tagt erstmals in der Weißen Mühle in Estenfeld
Am ersten Verhandlungstag hatte sich der Täter über seinen Pflichtverteidiger Hanjo Schrepfer zu den Vorwürfen geäußert. Der Anwalt erklärte: Der heute 32-Jährige gebe die ihm vorgeworfenen Taten zu und bedauere sie heute. Der Beschuldigte hatte sich am Montag schwer damit getan, im Gericht jene Videos anzuschauen, die ihn während der Tat zeigen.
Bisher ging diese Redaktion davon aus, dass der Täter am 1.1.1989 geboren ist, also zum Tatzeitpunkt 32 Jahre alt war. Am ersten Prozesstag gab der Beschuldigte jedoch vor Gericht an, im Dezember 1989 geboren zu sein. Demnach wäre er heute 32 und zur Tatzeit 31 Jahre alt gewesen.
Das Gericht tagt am Mittwoch ab zehn Uhr erstmals nicht in den Mainfrankensälen in Veitshöchheim, sondern in der Weißen Mühle in Estenfeld. Einige der 27 Prozesstage werden an einem dritten Ort, dem Vogel Convention Center in Würzburg, stattfinden. Ein Urteil wird im September erwartet.
Ich teile Ihr Mitgefühl, die Opfer betreffend. Aber wenn wir anders, nämlich besser, sein wollen als Nordkorea, Russland oder die Türkei, muss der Rechtsstaat einen entsprechenden Standard einhalten. Ich gehe davon aus, dass die Richter im Rahmen der bestehenden gesetzlichen Möglichkeiten die individuelle Lage der Opfer berücksichtigen.