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Estenfeld
Dritter Tag im Prozess um Messerattacke in Würzburg: Einer Betroffenen fehlt die Kraft zum Auftritt vor Gericht
Stattdessen soll die Videovernehmung bei der Polizei im Gericht gezeigt werden. Daneben wird die Aussage des Rechtsmediziners erwartet, der die drei getöteten Frauen obduziert hat.
Die Suche nach der Wahrheit geht weiter im Prozess um die Messerattacke am Landgericht Würzburg. Diesmal zieht das Gericht in die Weiße Mühle in Estenfeld um.
Foto: Thomas Obermeier | Die Suche nach der Wahrheit geht weiter im Prozess um die Messerattacke am Landgericht Würzburg. Diesmal zieht das Gericht in die Weiße Mühle in Estenfeld um.
Manfred Schweidler
 |  aktualisiert: 08.02.2024 13:38 Uhr

Im Prozess gegen den Messerangreifer von Würzburg bemüht sich das Landgericht weiter um eine schonende Behandlung der Betroffenen - auch, wenn deren Schilderung wichtig für die Beurteilung der Vorgänge am 25. Juni 2021 ist.

Eines der Opfer sollte ursprünglich am dritten Verhandlungstag an diesem Mittwoch in den Zeugenstand treten. Doch der von der Attacke stark mitgenommenen Frau fehlte die Kraft dafür. Im letzten Moment sagte sie ab. Ersatzweise wird der Vorsitzende Thomas Schuster nun ihre per Video aufgenommene Vernehmung bei der Polizei zeigen, damit das Gericht einen Eindruck gewinnt.

Daneben kommt am Mittwoch der Würzburger Rechtsmediziner Thomas Tatschner zu Wort. Er soll darlegen, welche Schlüsse sich aus der Obduktion der drei Frauen ziehen lassen, die bei der Messerattacke getötet worden waren. Er kann in seinen Gutachten fundierte Aussagen über Art und Schwere der Verletzungen bei den Opfern und die Vorgehensweise des Täters machen.

Gericht tagt erstmals in der Weißen Mühle in Estenfeld

Am ersten Verhandlungstag hatte sich der Täter über seinen Pflichtverteidiger Hanjo Schrepfer zu den Vorwürfen geäußert. Der Anwalt erklärte: Der heute 32-Jährige gebe die ihm vorgeworfenen Taten zu und bedauere sie heute. Der Beschuldigte hatte sich am Montag schwer damit getan, im Gericht jene Videos anzuschauen, die ihn während der Tat zeigen.

Bisher ging diese Redaktion davon aus, dass der Täter am 1.1.1989 geboren ist, also zum Tatzeitpunkt 32 Jahre alt war. Am ersten Prozesstag gab der Beschuldigte jedoch vor Gericht an, im Dezember 1989 geboren zu sein. Demnach wäre er heute 32 und zur Tatzeit 31 Jahre alt gewesen.

Das Gericht tagt am Mittwoch ab zehn Uhr erstmals nicht in den Mainfrankensälen in Veitshöchheim, sondern in der Weißen Mühle in Estenfeld. Einige der 27 Prozesstage werden an einem dritten Ort, dem Vogel Convention Center in Würzburg, stattfinden. Ein Urteil wird im September erwartet.

 
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    Täter wird auf dem Bild verpixelt...Rest nicht? Täterschutz....schämt euch
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    Was dieser Prozess mit den Opfern macht, zeigt das Beispiel der Frau, welche sich nicht in der Lage sieht, vor Gericht ihre Aussage zu machen. Nach knapp einem Jahr werden die Schwerverletzten des Angriffs und die Angehörigen der Getöteten mit einem Mammutprozess konfrontiert. Dieser Prozess sucht nicht nach einem Mörder, Indizien oder sonstige Personen, welche an der Tötung jener Menschen aus dem vergangenen Jahr in Würzburg verantwortlich war. Nein, der Mörder wurde kurz nach der Tat festgenommen, ist geständig und wartet auf sein Urteil. Daher frage ich mich, und meine Bedenken gehen hier ausschließlich in die Richtung der Verletzten und den Angehörigen der Getöteten. Braucht es diesen "Schauprozess" in 27 Runden, wo in allen grausamen Details das Geschehene noch einmal lebendig gemacht wird. Es sind die Getöteten, Verletzten und Schwerverletzten und Angehörigen, die erneut durch die Hölle gehen und sonst Niemand. Wofür?
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  • uwe.luz@t-online.de
    Wofür? Für die Erforschung der Wahrheit, zu der das Gericht verpflichtet ist (§ 244 StPO), damit das Gericht sein Urteil auf eine stabile eigene Überzeugung gründen kann (§ 261 StPO).

    Ich teile Ihr Mitgefühl, die Opfer betreffend. Aber wenn wir anders, nämlich besser, sein wollen als Nordkorea, Russland oder die Türkei, muss der Rechtsstaat einen entsprechenden Standard einhalten. Ich gehe davon aus, dass die Richter im Rahmen der bestehenden gesetzlichen Möglichkeiten die individuelle Lage der Opfer berücksichtigen.
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  • Albatros
    Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen.
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  • Mementomori
    @Vob.....welche Wahrheit? Was wollen wir mit der Wahrheit anfangen? Die kann doch keiner ertragen, wie sinnlos und banal sein Handeln auf Grund falsch angeschlossener Synapsen war und wie machtlos wir auch in Zukunft gegenüber solchen Mitmenschen sind.
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  • ra.kellermann@gmx.de
    Wahrheitsfindung ja - aber um jeden Preis?
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  • klafie
    liebe barbara. muß ich ihnen recht geben mit dem löschen, aber warum berichtet eigentlich die mp jetzt jeden tag von diesem unsäglichen bericht, damit bei den betroffenen wieder alles hoch kommt? es ist schon schlimm genug, dass 24 verhandlungstage für diesen psychopaten angesetzt werden, obwohl die schuld doch bewiesen ist. ich denke, die betroffenen, sowie die hinterbliebenen der opfer haben hier einen sehr schweren gang zu überwinden, wenn sie diesen irrgeleiteten syrer nochmals in die augen blicken müssen. es würde wirklich ausreichen, wenn man ein kurzes aber rechtskräftiges urteil aussprechen würde, schuldig in allen fällen uneinfach d nicht auch noch die psyche mit ins spiel kommen lassen würde, aber hier sieht man halt wieder unsere rechtssprechung. unnötig viele verhandlungstage ansetzen, 3 oder 4 tage wäre das höchstmaß für meine gefühle und auch zum schutz der opfer/hinterbliebenen. am besten einfach ab dorthin wo er her gekommen ist nicht noch steuerzahlern aufbürden!
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  • ak24.de
    Bitte neu formulieren ohne Provokationen anderer User. Danke
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  • margarete-leleithner-fife@web.de
    Teile Ihre Meinung total, nur ist der Angeklagte nicht aus Syrien, sondern aus Somalia
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  • ParkAndRead
    Macht nichts! Dann eben dahin zurück und zwar dort in Somalia ins Gefängnis! Und das nach eben max. 2..4 Verhandlungstagen hier in Deutschland.
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  • sanduhr
    Das ist ja wieder mal typisch. Alle Asylanten, die in die EU ohne Pässe eingereist sind, haben ihren Geburtsdatum 01.01. genannt und die meisten, durch Tippgeber, auch noch den Jahrgang schön verjüngert, damit diese noch mehr Geld vom Staat erhalten!!!
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  • giacomo
    @sanduhr: Nur mal so nebenbei: Nicht alle(!) Asylbewerber geben den 01.01. als Geburtsdatum an. Manche geben auch ihr tatsächliches Datum an. Viele geben aber nur das Geburtsjahr an. In die Datenbanken bei den Behörden müssen aber auch Tag und Monat eingegeben werden. Deshalb wird in Fällen, in denen das genaue Geburtsdatum nicht genannt wird der 01.01. eingegeben. Sollte das genaue Geburtsdatum in Nachhinein bekannt werden, wird das in den Datenbanken dann berichtigt.
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