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Würzburg/Helmstadt
Die Entscheidung ist gefallen: Deponie darf im künftigen Trinkwasserschutzgebiet bei Würzburg gebaut werden
Die Deponie der Klasse 1 in Helmstadt darf gebaut werden, auch wenn sie im geplanten Trinkwasserschutzgebiet für Würzburg liegt. Warum das sogar gut fürs Wasser sei.
Auf dem Archivfoto aus dem Jahr 2021 entsteht bei der Firma Beuerlein in Helmstadt gerade eine Baugrube.
Foto: Thomas Obermeier | Auf dem Archivfoto aus dem Jahr 2021 entsteht bei der Firma Beuerlein in Helmstadt gerade eine Baugrube.
Angelika Kleinhenz
 |  aktualisiert: 08.02.2024 12:18 Uhr

Seit bekannt wurde, dass sie im Wassereinzugsgebiet der Zeller Quellstollen liegt, die seit 100 Jahren mehr als die Hälfte der Stadt Würzburg mit sauberem Trinkwasser versorgen, ist sie umstritten: die geplante Deponie in Helmstadt im Landkreis Würzburg. Jetzt hat das Bergamt Nordbayern entschieden: Die Deponie darf an dem umstrittenen Standort gebaut werden - allerdings unter verschärften Sicherheitsvorkehrungen.

Die Entscheidung ist gefallen: Die SBE GmbH & Co. KG, ein Tochterunternehmen der Firma Beuerlein aus Volkach im Landkreis Kitzingen, darf in der Gemeinde Helmstadt im Landkreis Würzburg eine Deponie der Klasse 1 (DK1) errichten. Dies hat das Bergamt Nordbayern, das bei der Regierung von Oberfranken in Bayreuth angesiedelt ist, jetzt entschieden. Umstritten ist der Standort, weil er am südwestlichen Rand des geplanten 66 Quadratkilometer großen Trinkwasserschutzgebietes für die Zeller Quellen liegt, das in Kürze ausgewiesen werden soll.

Asbest und Abfälle aus Kernkraftwerken ausgeschlossen

Vom 16. bis 30. Oktober kann die Öffentlichkeit die Unterlagen zur DK1-Deponie sowohl auf der Internetseite der Regierung von Oberfranken (https://reg-ofr.de/dk1helm) als auch bei der Verwaltungsgemeinschaft in Helmstadt im Landkreis Würzburg einsehen. Reicht niemand Klage ein, kann die DK1-Deponie im Anschluss gebaut werden. 

Auf ihr dürfen toxisch leicht belastete und mineralische Materialien, etwa Bodenaushub, Bauschutt, Gleisschotter und Schlacken, entsorgt werden. Einige Abfallstoffe, die auch erlaubt wären, habe die Betreiberfirma im Vorfeld freiwillig ausgeschlossen, so eine Sprecherin der Regierung von Oberfranken, auf Anfrage: Dazu gehören asbest- und PFC-haltige Abfälle sowie Abfälle aus dem Rückbau von Kernkraftwerken.

Auf Nachfrage schreibt das Bergamt, die DK1-Deponie habe eine Kapazität von etwa einer Million Kubikmeter. Das seien etwa 1,8 Millionen Tonnen. Damit könnten in den nächsten 15 Jahren pro Jahr etwa 120.000 Tonnen Abfall in Helmstadt verfüllt werden.

Wird das Trinkwasser der Stadt Würzburg ausreichend geschützt?

Die SBE GmbH & Co.KG betreibt seit 2011 in Helmstadt eine Recycling-Anlage für mineralische Abfälle und eine Tongrube. Seit 1999 darf dort bereits in einer zweiten Tongrube sogenanntes Z2-Material verfüllt werden. Ob Bauschutt oder mineralischer Abfall als Z2- oder DK1-Material eingestuft wird, hängt von den zugelassenen Stoffen, aber auch von den Grenzwerten ab. Weil bei einer DK1-Deponie ähnliche Abfallstoffe, allerdings mit höheren Grenzwerten erlaubt sind (zum Beispiel bei Sulfat), sind auch höhere Sicherheitsvorkehrungen vorgeschrieben.

Das Bergamt Nordbayern hat deshalb festgelegt, dass bei der künftigen DK1-Deponie Ton- und Kunststoffdichtungen eingebaut werden müssen. Außerdem müssten die Sickerwässer der Deponie erfasst werden, damit sie nicht in den Untergrund gelangen. Alles in allem sei das eine Verbesserung der Situation im Sinne des Grundwasserschutzes, so die Sprecherin der Regierung von Oberfranken. Oder anders formuliert in der Pressemitteilung des Bergamtes: Mit den technischen Sicherungsmaßnahmen und der Sickerwasserentsorgung bewirke die Deponie sogar einen höherwertigen Grundwasserschutz im Einzugsgebiet des Wasserschutzgebiets als heute.

 
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  • Klaus Fiederling
    heute um 16.30 in B1 in den Mainfrankennachrichten gehört: Bürgermeister Klempt und sein
    Gemeinderat wollen klagen. Ob sie da aber nicht auf taube Ohren stoßen?
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  • Robert Hippeli
    Die Klage ist für mich nachvollziehbar denn die Argumente des Bergamtes sind nicht schlüssig und das mit dem höherwertigen Grundwasserschutz ist ein Hohn!
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  • Alfred Holl
    Ich fahre gerne Bahn und dank eines Asbesthaltigen Daches blieben viele Quadratmeter Wohnraum Jahrelang trocken. War es ein Fehler Asbest zu verbauen, JA. War es ein Fehler an Bahnstrecken Glyphosat zu sprühen, JA. Aber es gibt diese Abfälle nun und sie müssen entsorgt werden und dafür, dass sie hier und dort nicht hinkönnen, findet jeder einen Grund, sobald es ihn betrifft.
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  • Elisabeth Hofmann
    natürlich muss man diese belasteten Abfälle entsorgen, aber nicht in einem Trinkwasserschutzgebiet.
    Wozu hat denn so ein Gebiet den Namen "Schutzgebiet" verdient ?
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  • Robert Hippeli
    Nur gut. dass wir soooo ein weitsichtiges Bergamt haben! Die wissen heute schon, dass die Kunststoffdichtungen mehrere Hundertjahre halten werden! Das ist Weitsicht!

    Und wenn nicht, auch nicht soooo schlimm, die Firma SBE GmbH & Co. KG gibt es in diesem Falle dann eh nicht mehr, genauso wie die Entscheider im Bergamt und unser Nachkommen müssen dann schaun wie sie die Deponie leer buddeln.
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  • Heike Pauline Grauf
    Zitat: "Einige Abfallstoffe, die auch erlaubt wären, habe die Betreiberfirma im Vorfeld freiwillig ausgeschlossen, so eine Sprecherin der Regierung von Oberfranken, auf Anfrage: Dazu gehören asbest- und PFC-haltige Abfällle sowie Abfälle aus dem Rückbau von Kernkraftwerken." DAS wäre erlaubt ??? Ich glaub mein Schwein pfeift.
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  • Klaus Fiederling
    was braucht es da eigentlich noch Bürgerbegehren, wenn die Oberen alles über die Köpfe der Gemeinde entscheiden. Die Firma Beuerlein ist in der Hauptstraße von Neubrunn kommend bis zur Kreisstraße durch den Wald schon ne echte Belastung, wird jetzt wohl noch mehr werden. Fragt sich nur, was wenn dann doch Schadstoffe ins Trinkwasser durch unsachgemäße Entlagerung kommen. Muesste eigentlich ne Protestwelle ungekannten Maßes in Helmstadt
    entstehen. Aber, wie gesagt, Ober sticht Unter aus, wie beim Kartenspiel.
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  • Friedrich Angene
    Ohne Genehmigung für Beuerlein, keine Genehmigung für den Gipsabbau Knauf. Also erst die Genehmigung für den Betrieb der Deponie und dann folgt im Umkehrschluss die Genehmigung zum Untertageabbau für Gips.
    Für beide Genehmigungen ist das Bergamt Bayreuth zuständig - so einfach geht das!
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  • Henry Göricke
    Nix gelernt.
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  • Elisabeth Hofmann
    es ist Gleisschotter erlaubt ? Da wurden viele Jahrzehnte Glysophat in Unmengen auf die Gleisanlagen versprüht ? damit kein Grashalm hochkommt.
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