Seit bekannt wurde, dass sie im Wassereinzugsgebiet der Zeller Quellstollen liegt, die seit 100 Jahren mehr als die Hälfte der Stadt Würzburg mit sauberem Trinkwasser versorgen, ist sie umstritten: die geplante Deponie in Helmstadt im Landkreis Würzburg. Jetzt hat das Bergamt Nordbayern entschieden: Die Deponie darf an dem umstrittenen Standort gebaut werden - allerdings unter verschärften Sicherheitsvorkehrungen.
Die Entscheidung ist gefallen: Die SBE GmbH & Co. KG, ein Tochterunternehmen der Firma Beuerlein aus Volkach im Landkreis Kitzingen, darf in der Gemeinde Helmstadt im Landkreis Würzburg eine Deponie der Klasse 1 (DK1) errichten. Dies hat das Bergamt Nordbayern, das bei der Regierung von Oberfranken in Bayreuth angesiedelt ist, jetzt entschieden. Umstritten ist der Standort, weil er am südwestlichen Rand des geplanten 66 Quadratkilometer großen Trinkwasserschutzgebietes für die Zeller Quellen liegt, das in Kürze ausgewiesen werden soll.
Asbest und Abfälle aus Kernkraftwerken ausgeschlossen
Vom 16. bis 30. Oktober kann die Öffentlichkeit die Unterlagen zur DK1-Deponie sowohl auf der Internetseite der Regierung von Oberfranken (https://reg-ofr.de/dk1helm) als auch bei der Verwaltungsgemeinschaft in Helmstadt im Landkreis Würzburg einsehen. Reicht niemand Klage ein, kann die DK1-Deponie im Anschluss gebaut werden.
Auf ihr dürfen toxisch leicht belastete und mineralische Materialien, etwa Bodenaushub, Bauschutt, Gleisschotter und Schlacken, entsorgt werden. Einige Abfallstoffe, die auch erlaubt wären, habe die Betreiberfirma im Vorfeld freiwillig ausgeschlossen, so eine Sprecherin der Regierung von Oberfranken, auf Anfrage: Dazu gehören asbest- und PFC-haltige Abfälle sowie Abfälle aus dem Rückbau von Kernkraftwerken.
Auf Nachfrage schreibt das Bergamt, die DK1-Deponie habe eine Kapazität von etwa einer Million Kubikmeter. Das seien etwa 1,8 Millionen Tonnen. Damit könnten in den nächsten 15 Jahren pro Jahr etwa 120.000 Tonnen Abfall in Helmstadt verfüllt werden.
Wird das Trinkwasser der Stadt Würzburg ausreichend geschützt?
Die SBE GmbH & Co.KG betreibt seit 2011 in Helmstadt eine Recycling-Anlage für mineralische Abfälle und eine Tongrube. Seit 1999 darf dort bereits in einer zweiten Tongrube sogenanntes Z2-Material verfüllt werden. Ob Bauschutt oder mineralischer Abfall als Z2- oder DK1-Material eingestuft wird, hängt von den zugelassenen Stoffen, aber auch von den Grenzwerten ab. Weil bei einer DK1-Deponie ähnliche Abfallstoffe, allerdings mit höheren Grenzwerten erlaubt sind (zum Beispiel bei Sulfat), sind auch höhere Sicherheitsvorkehrungen vorgeschrieben.
Das Bergamt Nordbayern hat deshalb festgelegt, dass bei der künftigen DK1-Deponie Ton- und Kunststoffdichtungen eingebaut werden müssen. Außerdem müssten die Sickerwässer der Deponie erfasst werden, damit sie nicht in den Untergrund gelangen. Alles in allem sei das eine Verbesserung der Situation im Sinne des Grundwasserschutzes, so die Sprecherin der Regierung von Oberfranken. Oder anders formuliert in der Pressemitteilung des Bergamtes: Mit den technischen Sicherungsmaßnahmen und der Sickerwasserentsorgung bewirke die Deponie sogar einen höherwertigen Grundwasserschutz im Einzugsgebiet des Wasserschutzgebiets als heute.
Gemeinderat wollen klagen. Ob sie da aber nicht auf taube Ohren stoßen?
Wozu hat denn so ein Gebiet den Namen "Schutzgebiet" verdient ?
Und wenn nicht, auch nicht soooo schlimm, die Firma SBE GmbH & Co. KG gibt es in diesem Falle dann eh nicht mehr, genauso wie die Entscheider im Bergamt und unser Nachkommen müssen dann schaun wie sie die Deponie leer buddeln.
entstehen. Aber, wie gesagt, Ober sticht Unter aus, wie beim Kartenspiel.
Für beide Genehmigungen ist das Bergamt Bayreuth zuständig - so einfach geht das!