Um 17.25 Uhr war es am Mittwoch soweit: Stadt und Landkreis Würzburg veröffentlichten eine sogenannte Allgemeinverfügung, die vorerst bis zum Ende der Osterferien am 19. April gilt. Diese regelt öffentliche und private Veranstaltungen. Das Ziel dabei? "Die Ausbreitung des Virus' einzudämmen und dennoch das öffentliche Leben aufrechtzuerhalten", betonten sowohl Oberbürgermeister Christian Schuchardt als auch Kommunalreferent Wolfgang Kleiner in einer Pressekonferenz am Abend mehrfach.
Bei der Verfügung hatten sich Stadt und Landkreis zusammengetan, um identische Vorschriften für die Region treffen zu können. "Wir haben versucht, Maß zu halten, weshalb die Regelungen sehr differenziert sind", so der OB.
Veranstalter sind in der Pflicht
Wolfgang Kleiner erklärte, dass öffentliche Veranstaltungen anhand der Besucherzahlen in drei Kategorien eingestuft werden: Solche bei denen über 1000 Personen teilnehmen, wurden bereits von der Bayerischen Staatsregierung untersagt. Bei kleineren Veranstaltungen mit bis zu 499 Besuchern müssen weiterhin die Veranstalter die Risikobewertung anhand verschiedener Kriterien selbstständig vornehmen.
Bei Veranstaltungen mit 500 bis 1000 Besuchern liege die Verantwortung für die Risikobewertung bei den Kreisverwaltungsbehörden, so Kleiner: "Hier geht es zum Beispiel um die Intensität des Kontaktes. Kommen die Teilnehmer eng zusammen?"
Maximal 150 Besucher auf der Tanzfläche
Deshalb wird in der Verfügung auch zwischen Veranstaltungen in offenen und Veranstaltungen in geschlossenen Räumen unterschieden. So müssen zum Beispiel in geschlossenen Räumen pro Person mindestens vier Quadratmeter Fläche zur Verfügung stehen. Und sollten die Besucher tanzen wollen, dürften dies maximal 150 Besucher gleichzeitig tun.
Gibt es eine Bestuhlung, müsse bei bis zu 1000 Besuchern jede zweite Stuhlreihe frei bleiben. Dies treffe zum Beispiel bei Veranstaltungen in der s.Oliver-Arena zu, so Kleiner. Bei Veranstaltungen unter freiem Himmel indes dürfen nur maximal 500 Personen zugegen sein. "Hier ist eine größere Dichtigkeit von Menschen zu erwarten", sagte der Kommunalreferent.
Doch auch bei kleineren Veranstaltungen unter 500 Menschen gelte es zu hinterfragen, ob eine Teilnahme nötig sei, so der Tenor am Mittwochabend. "Wir tragen nicht nur eine Verantwortung für uns selbst, sondern auch für diejenigen, denen wir begegnen, sowie unseren Familien und unserem Freundeskreis", mahnte Kleiner an.
25 000 Euro Strafe fällig
Doch wie kann sichergestellt werden, ob in einem geschlossenen Raum, wie zum Beispiel einer großen Diskothek, jedem Gast vier Quadratmeter Fläche zur Verfügung stehen oder nur 150 Personen gleichzeitig tanzen? Dies exakt zu kontrollieren, habe das Ordnungsamt nicht vor. "Aber wenn Beschwerden kommen, werden wir das prüfen", versicherte Kleiner. Und sollten sich Veranstalter nicht an die Verfügung halten, hat das schwere Konsequenzen. Neben einem Bußgeld von bis zu 25 000 Euro ist dies zudem eine Straftat.
Schuchardt und Kleiner betonten, dass das öffentliche Leben weiterhin stattfinden solle und es keine absolute Sicherheit vor dem Coronavirus gäbe. "Aber es geht darum, das gesamtgesellschaftliche Ziel zu erreichen, die Ausbreitung zu verlangsamen", so Schuchardt.
Tourismus, Gastronomie, Veranstalter - es ist jetzt schon absehbar, dass sie alle wohl erhebliche Einbußen verzeichnen werden müssen. Mit finanziellen Forderungen an die Stadt rechnen die beiden jedoch nicht. "Wir haben ja nichts verschuldet, es ist ein Fall von höherer Gewalt", so der Kommunalreferent. Hier seien die Grundrechtseingriffe durch die Verfügung zulässig, da das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit überwiege, so Schuchardt.
Kommt ein Hilfsfonds für Veranstalter?
Der Oberbürgermeister will in den kommenden Tagen einen Appell an die Staatsregierung richten, den betroffenen Unternehmen Hilfe zukommen zu lassen. "Es wäre hilfreich, einen öffentlichen Ausgleichsfonds einzurichten oder die Unternehmen in anderer Form zu unterstützen", sagte der OB in der Pressekonferenz. In einer Pressemitteilung der Stadt am Donnerstag sicherte er daneben den Betroffenen mit Liquiditätsschwierigkeiten weitere Unterstützung zu, wie "die unbürokratische Stundung der Gewerbesteuerzahlungen".
Die Verfügung betrifft Ereignisse und Institutionen wie Konzerte, Kongresse, Diskotheken, Sportveranstaltungen oder Volksfeste. Ausgenommen davon sind beispielsweise Bahnhöfe, Bäder, Restaurants, Museen und Einkaufszentren. "Man wird über einzelne Dinge noch sprechen müssen. Wichtig ist: Die Intention der Verordnung, das Virus einzudämmen, muss im Vordergrund stehen", stellte Schuchardt klar.
Im einzelnen wird Folgendes in der Allgemeinverfügung geregelt:
- Für Veranstaltungen ab 500 Personen bis 1000 Personen in geschlossenen Räumen gilt Folgendes: Pro anwesende Person müssen jederzeit mindestens vier Quadratmeter Aufenthaltsfläche zur Verfügung stehen und maximal dürfen 150 anwesende Personen gleichzeitig interagieren, zum Beispiel Tanzen.
- Bei Bestuhlung dürfen nicht mehr als 500 Personen gleichzeitig anwesend sein. Sofern Stuhl- oder Bankreihen vorhanden sind, können diese auch über 500 Personen bis zur maximalen Kapazitätsgrenze 1000 anwesende Personen aufnehmen, sofern jeweils eine Stuhl- oder Bankreihe abwechselnd unbenutzt bleibt.
- Für Veranstaltungen ab 500 Personen bis 1000 Personen unter freiem Himmel gilt Folgendes: Es dürfen nicht mehr als 500 Personen gleichzeitig anwesend sein.
- Bei allen Veranstaltungen ab 500 Personen bis 1000 Personen, unabhängig davon, ob sie in geschlossenen Räumen oder unter freiem Himmel stattfinden, muss eine aktive Information über allgemeine Schutzmaßnahmen wie Händehygiene, Abstand halten und Husten- und Nies-Etikette in geeigneter Weise erfolgen. Der Veranstalter hat eine Risikobewertung anhand der Kriterien des Robert-Koch-Instituts und des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheitselbständig durchzuführen.
- Für Veranstaltungen bis 499 Personen hat der Veranstalter, unabhängig davon, ob sie in geschlossenen Räumen oder in Freien stattfindet, eine Risikobewertung anhand der Kriterien des Robert-Koch-Instituts und des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheitselbständig durchzuführen.
- Es ist untersagt, Veranstaltungen durchzuführen, die nicht den vorgenannten Kriterien entsprechen.
- Besuchern von Veranstaltungen wird dringend empfohlen, sich über die Einhaltung der oben genannten Kriterien zu informieren und gegebenenfalls den nicht den Kriterien entsprechenden Veranstaltungen fern zu bleiben oder diese zu verlassen.
- Bei Verstoß gegen diese Allgemeinverfügung kann ein Bußgeld von bis zu 25 000 Euro festgesetzt werden.
- Diese Allgemeinverfügung gilt ab Donnerstag, 12. März 2020, 12 Uhr, bis einschließlich 19. April dieses Jahres.
- Bei den oben genannten Veranstaltungen handelt es sich beispielsweise um Konzerte, Kongresse, Theater, Diskothek, Tanzveranstaltungen, Sportveranstaltungen, Volksfeste, Firmenveranstaltungen, Versammlungen und Tage der offenen Türe. Nicht unter diese Kategorie fallen zum Beispiel normaler Schul- und Ausbildungsbetrieb, Arbeitsplatz, Bahnhöfe, öffentlicher Verkehr, Bäder, Einkaufszentren, Restaurants, normaler Barbetrieb, Märkte und Verkaufsmessen im Freien, normaler Museumsbetrieb und gesellschaftliche Privatfeiern.
- Die Allgemeinverfügung und ihre Begründung können während der Dienstzeiten in der Fachabteilung Ordnungsaufgaben, Domstraße 1, in Würzburg, eingesehen werden.
Dieser Text wurde nach der Pressekonferenz mit Oberbürgermeister Christian Schuchardt und Kommunalreferent Wolfgang Kleiner am Mittwochabend aktualisiert und ein zweites Mal am Donnerstagmittag nach der Veröffentlichung einer Pressemitteilung der Stadt.
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Weihwasserkessel in katholischen Kirchen sind alle leer.
Keine Mundkommunion
Kommunionhelfer und Pfarrer müssen sich vor Austeilung und dannach Hände mit
Desinfektionsmittel waschen.
Friedensgruß darf nicht mehr mit den Händen ausgeteilt werden, finde ich auch bei
normaler Grippe für vernünftig.
Wenn schon in Rom die Feierlichkeiten bis Karfreitag vorläufig nicht stattfinden, so
wünsche ich doch allen Kirchgängern, dass man in DL noch recht lange die Möglichkeit zum Kirchgang hat.
Was gut wäre, dass man etwas Abstand zum Nachbarn hält, vorallem wenn diese(r)
erkältet sind.
Österreich und Dänemark machen es vor....
Macht die Kirchen zu. Gott ist doch angeblich überall.
Bitte MP erfragt das und gebt Meldung!
...habe soeben in Bayern1 gehört, das die Gr0ßveranstaltungen zum Gedenken am 16. März in Wbg. (Gedenken auf Domplatz, Gedenkkonzert usw.) alle abgesagt wurden.
Können sie die Leser hier mal auf den aktuellsten Stand bringen?
Danke und bleiben Sie alle gesund!
Auf der Webseite keine Absage zu finden...
16.03.2020, 19:30 Uhr
Domkonzert - Gedenkkonzert zum 16. März 1945
Johannes Brahms: Ein deutsches Requiem
Könnte ja auch bei Baskets und anderen möglich sein.