Beste Wetteraussichten und für viele wohl auch die Aussicht auf ein verlängertes Wochenende: Eigentlich stehen die Bedingungen für eine ausschweifende Vatertags-Tour mit dem Bollerwagen gut – wären da nicht Corona und die zahlreichen Einschränkungen, die das Virus mit sich bringt. Die Schutzmaßnahmen, die eine Überlastung unseres Gesundheitssystems verhindern sollen, gelten natürlich auch am Vatertag. Viele gewohnte Aktivitäten sind verboten, andere wiederum sind problemlos möglich. Was an Vatertag erlaubt ist und was nicht.
Ja! Trotz Corona ist am Vatertag in Bayern die Tour mit dem Bollerwagen erlaubt. Die Ausgangsbeschränkung ist seit 6. Mai aufgehoben. Jeder darf das Haus ohne triftigen Grund verlassen. Einer gemütlichen Tour mit dem Bollerwagen steht also nichts im Wege.
Im öffentlichen Raum ist es erlaubt, sich mit Angehörigen des eigenen Hausstandes, Ehe- und Lebenspartnern, Verwandten in gerader Linie sowie mit Angehörigen eines weiteren Hausstandes zu treffen. Pro Bollerwagen sind zwei Hausstände erlaubt, eine Personenbeschränkung gibt es nicht. Denkbar ist also, dass sich etwa die Mitglieder zweier WGs miteinander verabreden.
Nein, im öffentlichen Raum gibt es keine Maskenpflicht. Es gelten jedoch die Regeln der Kontaktbeschränkung – ein Mindestabstand von 1,5 Metern muss zwischen den zwei Hausständen und zu allen anderen Gruppen also stets eingehalten werden.
Grillparties im öffentlichen Raum sind auch an Vatertag unabhängig von den beteiligten Personen verboten. Das gilt auch für sonstige Ansammlungen und Veranstaltungen. Im eigenen Garten hingegen ist Grillen erlaubt, solange nicht mehr als zwei Hausstände beteiligt sind.
Seit Montag, 18. Mai, sind die Biergärten in Bayern unter strengen Auflagen wieder geöffnet. Derzeit ist es für bis zu zwei Hausstände möglich, gemeinsam an einem Tisch zu sitzen. Eine Personenbeschränkung gibt es nicht und auch keine Reservierungspflicht. Abseits vom Tisch gilt Maskenpflicht, es sollte unbedingt auf einen Mindestabstand von 1,5 Metern geachtet werden.
Ein gemeinsamer Kneipenbesuch ist derzeit leider nicht möglich. Erst ab Montag, 25. Mai, dürfen Gaststätten ihren Innenbereich wieder öffnen.
Es ist in Bayern nicht verboten, auswärts zu übernachten. Möglich ist etwa, an Vatertag bei Freunden oder der Familie zu schlafen. Nicht erlaubt ist aktuell die Übernachtung in Hotels, auf Campingplätzen oder in Ferienwohnungen. Hier ist eine Öffnung erst für den 30. Mai angedacht.
Der Besuch von Freunden und Familie in anderen Bundesländern ist an Vatertag möglich und braucht keinen triftigen Grund. Allerdings gelten in anderen Bundesländern unter Umständen andere Regeln als in Bayern. So ist es in Bremen etwa verboten, Alkohol im Bollerwagen zu transportieren, da der Bremer Senat fürchtet, dass mit steigendem Alkoholpegel die Corona-Maßnahmen in Vergessenheit geraten.
Das Polizeipräsidium Unterfranken hat den Vatertag auf dem Schirm und hat angekündigt, Kontrollen durchzuführen. In einer Pressemitteilung dazu heißt es: "Unser Einschreiten wird stets mit Augenmaß erfolgen." Insbesondere nach Alkoholkonsum könnte es schwer fallen, die notwendigen Regelungen konsequent einzuhalten, so die Polizei. Alle Bürger seien daher gebeten, stark frequentierte Örtlichkeiten zu meiden.