
"So viel Freiheit wie möglich, so viel Sicherheit wie nötig", lautet der Grundsatz, mit dem das Bayerische Innenministerium seinen aktuellen Fahrplan in der Corona-Krise beschreibt. Das öffentliche Leben und die Wirtschaft sollen gestärkt werden, ohne dabei die Gesundheit der Bürger zu gefährden. Dementsprechend sind zahlreiche Wochenendaktivitäten nun wieder möglich. Andere bleiben jedoch verboten.
Wo und wie darf ich Freunde und Familie treffen?
Seit 6. Mai bedarf es keines triftigen Grundes mehr, die eigene Wohnung zu verlassen. Seit 8. Mai ist es erlaubt, Freunde und Familie innerhalb oder außerhalb der eigenen vier Wände zu treffen. Wichtig: Erlaubt ist dies für die Angehörigen zweier Hausstände. Es ist also möglich, die Nachbarn zum Kaffee einzuladen oder gemeinsam mit den eigenen Kindern die Großeltern zu besuchen. Nicht erlaubt sind Feiern im erweiterten Familien- oder Freundeskreis.
Sind Grillparties am Wochenende erlaubt?
Im eigenen Garten mit einem weiteren Hausstand zu grillen, ist erlaubt. Im öffentlichen Raum ist dies jedoch ausdrücklich verboten. Die Bayerische Staatsregierung schreibt hierzu: "Das Feiern und Grillen auf öffentlichen Plätzen und Anlagen ist untersagt."
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Was ist im Schrebergarten erlaubt?
Laut Webseite der Staatsregierung gilt hier die Kontaktbeschränkung für den öffentlichen Raum. Das Treffen zweier Hausstände im Schrebergarten ist unter Einhaltung der Hygieneregeln also erlaubt, gemeinsames Grillen und Feiern jedoch nicht.
Kann ich am Wochenende normal Shoppen gehen?
Seit dem 11. Mai haben fast alle Handels- und Dienstleistungsbetriebe wieder geöffnet. Eine ausgiebige Shoppingtour in der Innenstadt ist unter Einhaltung der Kontaktbeschränkung, des Distanzgebotes (1,5 Meter Abstand) und der Maskenpflicht also wieder möglich.
Haben Gaststätten und Biergärten am Wochenende wieder geöffnet?
Nein, die Lockerung der Corona-Maßnahmen gilt für Gastronomiebetriebe erst ab Montag, 18. Mai. Dann dürfen Außenanlagen wie Biergärten unter strengen Auflagen wieder öffnen. Ihren Innenbereich dürfen Gastronomiebetriebe erst eine Woche später ab Montag, 25. Mai, wieder öffnen.
Werden die Regelungen für Bestattungen gelockert?
Den staatlichen Corona-Lockerungen entsprechend, mildert auch das Bistum Würzburg seine strengen Bestimmungen für Bestattungen. "Dies bedeutet, dass bis zu 50 Personen an der Beisetzung teilnehmen dürfen und die Feier nicht mehr auf den engsten Familienkreis beschränkt sein muss", heißt es dazu in einem am Freitag veröffentlichtem Brief von Bischof Franz Jung. Die Lockerung gilt laut Bistum seit dem 13. Mai.
Darf ich übers Wochenende Familie in anderen Bundesländern besuchen?
Ja, das ist erlaubt. Für den Besuch anderer Bundesländer braucht es keinen triftigen Grund mehr. Es ist jedoch zu beachten, dass in anderen Bundesländern unter Umständen andere Corona-Regeln gelten. Die Regeln finden sich üblicherweise auf der jeweiligen Regierungs-Webseite.
Sind Corona-Demonstrationen in Bayern erlaubt?
Laut Bayerischem Innenministerium sind Versammlungen derzeit zwar prinzipiell verboten, werden jedoch regelmäßig trotzdem gestattet, sofern sie Hygieneauflagen erfüllen und eine bestimmte Teilnehmerzahl nicht überschreiten. Große Demonstrationen, wie sie am vergangenen Wochenende etwa in München stattfanden, wurden laut Polizei nicht aufgelöst, um eine Eskalation zu vermeiden.
Sind Zoos und Tierparks am Wochenende geöffnet?
Ja, Zoos, Tierparks und botanische Gärten sind auch in Unterfranken seit dem 11. Mai wieder geöffnet. Dabei gelten bestimmte Auflagen, wie Beschränkung der Besucherzahlen, keine Streichelzoos und keine Gastronomie.
Haben Museen wieder offen?
Ja, Museen, Bibliotheken, Galerien, Ausstellungen und Gedenkstätten dürfen seit dem 11. Mai wieder öffnen. Auf der Webseite des Kulturspeicher Würzburg heißt es dazu: "Ein Stück Normalität kehrt zurück, aber Hygiene- und Abstandsregeln werden den Besuch verändern und müssen auch im Museum eingehalten werden."
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Haben Schwimmbäder und Fitnessstudios wieder offen?
Nein, Freizeiteinrichtungen, zu denen Schwimmbäder und Fitnessstudios zählen, bleiben in Bayern auf vorerst unbestimmte Zeit geschlossen. Während Fitnessstudios in anderen Bundesländern bereits wieder öffnen durften, ist im bayerischen Corona-Fahrplan mindestens bis Pfingsten keine Öffnung vorgesehen.
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Darf ich nur Familie in anderen Bundesländern besuchen oder darf ich auch einen guten Freund aus einem anderen Bundesland übers ganze Wochenende besuchen?
Wie soll man feststellen, ob die Person in 1,5 m Abstand ein Verwandter, Bekannter oder eine zufällig andere anwesende Person ist.
Nach dem lockdown ist vor dem lockdown.
Wandern und Grillen findet normalerweise im Freien statt. Nur Angst hält davon ab.