Geimpfte, Genesene und Geboosterte sind laut der aktuellen Corona-Verordnung in Bayern von vielen Infektionsschutzmaßnahmen ausgenommen. In weiten Teilen gilt die 2G-Plus-Regel - doch viele sind von dieser Testpflicht befreit. Wer genau und wer muss künftig als Kontaktperson nicht mehr in Quarantäne? Antworten auf die häufigsten Fragen.
Wann gilt man in Bayern als geboostert?
Als Auffrischungsimpfung oder Booster gilt eine weitere Impfung nach der empfohlenen Grundimmunisierung. Bei den Impfungen mit den Vakzinen von Astrazeneca, Biontech und Moderna sind jeweils zwei Impfungen zur Grundimmunisierung nötig, dabei sind auch Kreuz-Impfungen mit zwei verschiedenen Impfstoffen sind möglich. Als Booster gilt hier die dritte Impfung, die frühestens nach drei Monaten erfolgen kann.
Beim Impfstoff von Johnson & Johnson sollte ursprünglich eine Impfung zur Grundimmunisierung ausreichen. Aufgrund des unterdurchschnittlichen Impfschutzes sieht Bayerns Staatsregierung jedoch die Grundimmunisierung erst nach einer zweiten Impfung mit einem mRNA-Impfstoff erreicht. Anders als in anderen Bundesländern gilt deshalb im Freistaat nach einer Erstimpfung mit Johnson & Johnson auch hier eine dritte Impfung - mit einem mRNA-Impfstoff - als Booster.
Neu seit dieser Woche: Die Testpflicht in Bereichen mit 2G-Plus-Regel (etwa Schwimmbad, Kino, Theater) entfällt laut Kabinettsbeschluss bereits unmittelbar nach der Auffrischungsimpfung. Nach der dritten Impfung gilt man also sofort als geboostert. Bislang galt dafür eine Wartezeit von 14 Tagen.
Wann gelten Genesene nach einer Corona-Infektion als geboostert?
Schon länger gilt in Bayern: Wer von einer Corona-Infektion genesen ist und danach zwei Mal geimpft wurde, gilt im Sinne der 2G-Plus-Regel ebenfalls als geboostert. Diese Vorgabe galt aber bislang nicht für Personen, die nach der doppelten Impfung eine Corona-Infektion überstanden haben.
Eine Schieflage, die nun behoben ist: "Jede Infektion wirkt wie eine Impfung", sagt Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) jetzt. Auch für zweifach Geimpfte mit anschließender überstandener Infektion entfällt nun die Testpflicht bei 2G-Plus. Achtung: Der Genesenen-Status kann in ihrem Fall bislang nicht in der digitalen App nachgewiesen werden. Laut Holetschek wird hier aber bundesweit an einer Lösung gearbeitet.
Sind Neu-Geimpfte auch von der Testpflicht bei 2G-Plus befreit?
Wer erst in den letzten Wochen die erste und zweite Corona-Impfung bekommen hat, ist im Sinne der 2G-Plus-Regel in Bayern nicht von der Testpflicht befreit. In einigen anderen Bundesländern gilt hier eine dreimonatige Gleichstellung mit Geboosterten – auch um Ungeimpfte zur Impfung zu motivieren.
Dass die frisch Geimpften im Freistaat nicht wie Geboosterte behandelt werden, sei "aktuell Stand der fachlichen Empfehlung", erklärt Holetschek. So hält etwa der Münchner Virologe Prof. Clemens Wendtner bei der Omikron-Variante erst die dritte Impfung für eine ausreichende Grundimmunisierung.
Frisch geimpft, geboostert oder genesen – was bedeutet das für eine Quarantäne?
Während eine gerade erst zurückliegende zweite Impfung in Bayern also nicht reicht, um ohne zusätzlichen Test ins Schwimmbad oder Kino gehen zu können, genügen diese zwei Pikse künftig auch im Freistaat, um als enge Kontaktperson eines Infizierten von der Quarantäne befreit zu sein.
Diese Lockerung gilt ebenfalls für Geboosterte und für Genesene, die vor oder nach einer Zweifach-Impfung eine Corona-Infektion überstanden haben. Der Freistaat setzt hier die neue Quarantäne-Vorgabe des Bundes unverändert um, die voraussichtlich ab diesem Samstag, 15. Januar, bundesweit gültig sein wird.
Im Falle einer Corona-Infektion spielt der Impfstatus dagegen keine Rolle: Bei Infizierten beträgt die Dauer der Isolation künftig immer zehn Tage (statt bisher 14 Tage). Dazu gibt es die Möglichkeit sich nach sieben Tagen per PCR- oder Schnelltest "freizutesten".
Das eigentlich Schlimme ist, dass selbt viele interessierte Menschen die auch Verständnis für die Thematik zeigen mittlerweile aus dem Thema raus sind was das betrifft und eben ihr eigenes Ding machen. Oft bin ich auch bei denjenigen die für Kontrollen zuständig sind auf "Ahnungslosigkeit" oder "falsches Verhalten" gestoßen.
Bin schon auf die Streitgespräche gespannt, was ich jetzt machen darf, und was nicht...
Der größte Witz ist allerdings der, dass eine Booster-Impfung schon als wirksam erklärt wird, während die Einstichstelle noch blutet ))
Sowohl die CovPass-App, als auch die Corona-WarnApp sagen, nach Einlesen des QR-Codes, das man den vollen Schutz erst nach 15 Tagen erreicht hat...
Als nächstes muss man wahrscheinlich nur noch ganz kurz, und konzentriert, so ein Impf-Fläschchen angucken, um als geimpft zu gelten??
Diese Regelung bietet wieder nur Futter für die schlimmsten Impfgegner, und wenn die das aufgreifen, müsste ich denen dann sogar sehr widerwillig Recht geben!
An der Stelle trifft die Politik eine Entscheidung, die wissenschaftlich gesehen, ein absoluter Rohrkrepierer werden kann!
Es dauert nun mal einige Zeit, bis so eine Impfung auch ihre Wirkung entfalten kann.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Zimmermann, Main-Post Digitales Management
Standesdünkel?
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Zimmermann, Main-Post Digitales Management
Wie schon geschrieben entnehme ich der 15. Verordnung etwas Anderes.
Ich habe am 20.12. beim bay. Gesundheitsministerium nachgefragt, aber noch keine Antwort. Ansch. müssen sich die Beamten noch von den Feiertagen erholen ...
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Zimmermann, Main-Post Digitales Management
Aber es ist doch irgendwie seltsam, daß diese eigentlich einfache Frage ansch. sehr schwer zu beantworten ist ...
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Zimmermann, Main-Post Digitales Management