
Vor drei Jahren kam der Baustopp in der Diözese Würzburg. Grund waren enorme finanzielle Schwierigkeiten. Nun ist das Bau-Moratorium beendet. Am 1. August trat die neue Ordnung für die Genehmigung von Baumaßnahmen der Kirchen- und Pfründestiftungen in Kraft, informiert das Bistum in einer Pressemitteilung.
Demnach bestehe für Kirchenstiftungen bis 4000 Euro Handlungsfreiheit. Weitere Details zum Genehmigungsverfahren werden in der neuen Ordnung beschrieben. Zudem gebe es Änderungen beim Statut der Diözesanbaukommission.
Rückblick: Mitte 2019 ordnete Bischof Franz Jung per Dekret das Bau-Moratorium aufgrund des erwarteten und dann auch eingetretenen Millionen-Defizits an. Genehmigt wurden nur noch Notmaßnahmen beziehungsweise dringend notwendige Maßnahmen aufgrund von staatlichen oder behördlichen Auflagen. Zudem galt in den drei Jahren eine Kostenobergrenze von 15.000 Euro. Diese konnte bei zwingend erforderlichen Baumaßnahmen auch höher liegen.
Sven Kunkel: Fehlinvestitionen in kirchliche Gebäude wurden vermieden
Ziel war, mit dem Bau-Moratorium den Bauhaushalt um rund sechs Millionen Euro zu reduzieren. Zudem sollten Fehlinvestitionen in kirchliche Gebäude im Hinblick auf künftige pastorale Erfordernisse vermieden werden. Dieses Ziel sei erreicht worden, so Finanzdirektor Sven Kunkel in der Mitteilung der Diözese. Ebenso eine finanzielle Entlastung.

Zugleich wurde im Zuge des Moratoriums bis Ende 2021 der gesamte Gebäudebestand im Bistum erfasst. Ebenso startete danach das noch nicht abgeschlossene Projekt "Kategorisierung Immobilien". Für Kirchen beispielsweise wurden fünf Kategorien von A bis E festgelegt. Demnach sind A-Kirchen von überörtlicher Bedeutung wegen ihrer pastoralen Rolle oder ihres kunsthistorischen Werts. Unter die Kategorie "E" fallen Zweitkirchen, die mittelfristig profaniert und einer neuen Nutzung zugeführt werden sollen.
Mit dem Ende des Bau-Moratoriums gilt seit 1. August für nicht kategorisierte Gebäude Folgendes:
Vorläufige Voraussetzung für eine Genehmigung von Baumaßnahmen sei, dass die jeweilige Stiftung über ausreichend finanzielle Mittel verfügt oder eine Finanzierung durch Dritte erfolgt. Außerdem müsse die finanzielle Leistungsfähigkeit der jeweiligen Stiftung dauerhaft sichergestellt sein und die Finanzierung ohne diözesanen Zuschuss erfolgen. Notmaßnahmen werden den Angaben zufolge weiterhin durch die Diözesanbaukommission bezuschusst.
Nach erfolgter Kategorisierung im Pastoralen Raum gilt nun, dass Anträge auf Genehmigung von Baumaßnahmen aller Art mit diözesanem Zuschuss gestellt werden können. Für die Zuschüsse gibt es eine eigene Richtlinie. Sie wird demnächst veröffentlicht.
Kirchenstiftungen erhalten Info zur neuen Ordnung für Genehmigung von Baumaßnahmen
Laut Finanzdirektor Sven Kunkel erhalten Kirchenstiftungen in den kommenden Tagen ein Schreiben mit ersten Informationen. Der ausführliche Text der neuen Ordnung, ebenso eine Präsentation mit Schaubildern und das neue Antragsformular für Baumaßnahmen werden im Intranet des Bistums in der Gruppe Bauwesen zur Verfügung gestellt. Zudem soll es ab Herbst entsprechende Schulungen für Kirchenpflegerinnen und Kirchenpfleger geben, heißt es weiter.
Rückfragen könnten bei den jeweiligen Verwaltungsreferenten am Ort sowie in den Referaten Bau und Liegenschaften gestellt werden. "Im Mittelpunkt steht für uns, auch beim Thema Bauen, die Unterstützung unserer Ehrenamtlichen in den Kirchenstiftungen vor Ort", so Finanzdirektor Kunkel.
Man hat hier den Eindruck, dass die Sorgen und Nöte der Kirchenstiftungen vor Ort nicht ernst genommen werden. Da ist es kein Wunder, dass die Zahl der Ehrenamtlichen vor Ort immer weiter abnimmt.