Ab Dienstag, 17. März, sind wegen der Verbreitung des Coronavirus alle öffentlichen Gottesdienste im Bistum Würzburg untersagt. Dies hat Bischof Franz Jung am Montag per Dekret erlassen. Laut seinem Beschluss gilt diese Regelung voraussichtlich bis zum 19. April. Deshalb werden auch die Liturgien zu den Kar- und Ostertagen nicht als öffentliche Feiern stattfinden; das Mitfeiern werde aber durch eine Internet-Übertragung ermöglicht. Live übertragen werden dort zudem werktäglich um 12 Uhr eine heilige Messe, an Freitagen der Kreuzweg um 12 Uhr sowie die Sonntagsgottesdienste um 10 Uhr, teilt das Bistum mit.
Erlaubt ist laut Dekret die private Zelebration der Priester – unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Zudem sollen die Kirchen in der Diözese nach Möglichkeit für das persönliche Gebet und unter Beachtung der Hygieneregeln geöffnet bleiben.
Bischof erlaubt nur noch Nottaufen, Krankensalbung und Begleitung von Sterbenden
Weitere Anordnungen des Bischofs betreffen auch die Tauffeiern: Demnach sind nur noch Nottaufen gestattet. Trauungen sollen verschoben werden, Beisetzungen dürfen nur noch im engsten Familienkreis und ohne Requiem stattfinden. Erlaubt bleiben die Krankensalbung für Einzelpersonen sowie die Begleitung von Sterbenden.
Bereits vor dem Bischofsdekret hat das Bistum in der vergangenen Woche mitgeteilt, dass die Erstkommunionfeiern am Weißen Sonntag, der heuer auf den 19. April fällt, verschoben werden. Alle öffentlichen kirchlichen Veranstaltungen sind abgesagt. Ebenso alle Treffen, Gruppenstunden wie auch alle Gremiensitzungen – außer den Treffen von Krisenstäben. So entfiel kurzfristig am vergangenen Wochenende bereits die Frühjahrsvollversammlung des Diözesanrats.
Corona-Hotline der Diözese
Ab Dienstag sind das bischöfliche Ordinariat, sämtliche Dienststellen und Einrichtungen der Diözese einschließlich der Pfarrbüros und Beratungsstellen für den Publikumsverkehr geschlossen. Dies geschieht auf Anordnung von Generalvikar Thomas Keßler.
Weiterhin ist die Corona-Hotline der Diözese besetzt: an den Wochentagen von 7 bis 10 sowie von 14 bis 16 Uhr und – neu – an Samstagen und Sonntagen von 10 bis 12 Uhr: (0931) 386-22 222.
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Die Lage in der evangelischen Kirche
Auch die evangelische Kirche empfiehlt bis auf Weiteres auf alle Gottesdienste zu verzichten. Das gibt der bayerische Landeskirchenrat bekannt. Diese Empfehlung gelte auch für Konfirmationen, Trauungen und Taufen, aber nicht für Bestattungen. Diese sollen im engeren Familien- und Freundeskreis begangen werden.
"Wir können Gottesdienste nicht zentral verbieten, weil jede Kirchengemeinde das selbst beschließt", sagt Gisela Bornowski, Regionabischöfin für den Kirchenkreis Ansbach-Würzburg, "aber wir empfehlen es dringend". Bornowskis Vorschlag: drei kurze Gebetsandachten täglich um 9, 12 und 18 Uhr, in kleineren Gemeinden entsprechend weniger. Mit Punkten gekennzeichnete Sitzplätze in den Kirchen sollen den Mindestabstand gewährleisten.
Weiteren Empfehlungen des Landeskirchenrats zufolge sollen wegen der kurzen Andachten alle Kirchen offen gehalten werden und, wo möglich, die Außentüre offen stehen, um Kontaktflächen beim Öffnen zu vermeiden. Nach den Gebetsandachten könne eine seelsorgerliche Begleitung ermöglicht werden.
Regionalbischöfin Bornowski weist auch auf die Gottesdienste in Rundfunk, Fernsehen und Internet hin. Sie bittet darüber hinaus die Kirchengemeinden Ideen zu entwickeln, was an organisierter Nachbarschaftshilfe und Unterstützung möglich ist, "gerade für ältere Gemeindemitglieder oder Menschen in Quarantäne".
Weitere Informationen zu den Anordnungen und Empfehlungen sowie Übertragungszeiten von Gottesdiensten im Fernsehen und Rundfunk im Internet: www.bistum-wuerzburg.de sowie www.bayern-evangelisch.de
vielen Dank für Ihren Hinweis. Am Dienstag, 17. März, hat das Büro der Regionalbischöfin Gisela Bornowski eine aktualisierte Mitteilung an die Redaktion geschickt. Nun finden auch in evangelischen Kirchen keine Gottesdienste mehr statt. Dazu finden Sie auf mainpost.de folgenden Artikel:
https://www.mainpost.de/regional/wuerzburg/Wegen-Corona-Keine-Gottesdienste-in-evangelischen-Kirchen;art735,10424187
Die Bischöfin wies am Montagnachmittag im Gespräch mit der Redaktion darauf hin, dass sie den Kirchengemeinden nichts vorschreiben kann, nur "dringlich empfehlen". Am Dienstag ist sie jedoch konkreter geworden.
Freundlicher Gruß
Christine Jeske
Momentan ändert sich die Situation von einem auf den anderen Moment - vielleicht ist es möglich, dass die Zeitungsredaktion diesen Artikel entsprechend aktualisiert oder kommentiert? Dann entstehen diese Missverständnisse nicht.
Stimm - fast. Sie sind für den Publikumsverkehr geschlossen.
Und abgesehen davon: gerade im Katstrophenfall tut die Kirche (tun die Kirchen) gut daran, seelsorgerlich zur Verfügung zu stehen. Wer verunsichert ist, sich ängstigt, Zuspruch braucht, muss doch die Möglichkeit haben, Trost und Begleitung zu finden.
Im Übrigen: lies Jos 1, 9
Gott befohlen!
Es war die eindeutige Ansage der Kanzlerin bzw. der Bundesregierung: SÄMTLICHE VERSAMMLUNGEN - AUCH RELIGIÖSER ART - SIND VERBOTEN!
Und auf Nachfrage, nochmal zur Verdeutlichung: ALLE VERABREDETEN ZEITEN, WO SICH MENSCHEN ZUM GEBET TREFFEN WOLLEN/SOLLEN - SIND VERBOTEN!
Das war eindeutig!
Es ist möglicherweise sinnvoll wenn Kirchen, Vereine, Verbände auch die eigenen Mitglieder ansprechen! Das verdeutlicht den Ernst der Lage. Allerdings sollte die Ansprache der Mitglieder sich IMMER an dessen orientieren was der Staat "vorschreibt".
Da muss ich tatsächlich einmal das Bistum Würzburg loben - das veröffentlichte bischöfliche Dekret ist sehr eindeutig und konsequent. Es entspricht den Weisungen der Bundesregierung und sollte allen Katholiken die Augen öffnen und den Ernst der Lage verdeutlichen.
Im Gegensatz dazu eiert die evangelische Kirche die sonst oft "moderner" eingestellt ist rum - und offenbar gibt es noch User die das für gut befinden...
Die Debatte über kirchenrechtliche Verfassungsfragen ist fehl am Platz!