Die Bürgerinitiative Höchberg Leiser! e.V. setzt sich weiterhin vehement dafür ein, dass die Anwohner im Leistengrund nicht mehr von Verkehrslärm und Abgasen geplagt werden. "Aufgeben kommt für uns nicht in Frage", sagt BI-Vorsitzender Sven Winzenhörlein entschlossen, der eine Klage gegen das Landratsamt als zuständige Verkehrsbehörde allerdings als letztes Mittel anstrebt. Dem aktuellen Stand zur Folge aber sieht es so aus, als käme die Bürgerinitiative um eine solche nicht herum. Denn das jüngste Schreiben aus dem Landratsamt Würzburg lasse darauf schließen, dass "man uns nur hinhalten möchte", so Winzenhörlein.
Seit ihrer Gründung Ende 2017 verfolgt die BI das Ziel, für fünf direkt betroffene Anwohnerinnen und Anwohner sowie weiteren 700 Bürgerinnen und Bürgern eine Lärmreduzierung und Geschwindigkeitsbegrenzung von 70 auf 50 Stundenkilometer auf der Bundesstraße entlang des Leistengrundes zu erreichen. Darüber hinaus soll der Schwerlastverkehr nachts auf Tempo 30 gedrosselt werden.
Wegen Ampelschaltung in der Leistenstraße oft Rückstau bis nach Höchberg
Es geht um 700 Meter, in denen die Geschwindigkeit von 70 auf 50 Stundenkilometer reduziert werden soll. Dazu hatte man im Juni vergangenen Jahres einen entsprechenden Antrag formuliert, der von der Gemeinde unterstützt wurde. Denn der Verkehr werde durch das Würzburger Ortseingangsschild ohnehin auf Tempo 50 gedrosselt. "Die Behörden begründen aber alles damit, dass es sich um eine Bundesstraße handelt und somit der Verkehrsfluss gewährleistet sein muss", sagt Winzenhörlein, der dafür umso weniger Verständnis hat, da es wegen der Ampelschaltung in der Leistenstraße und am Ende des Schloßberges ohnehin oft Staus gibt.
Dem Antrag vorausgegangen waren etliche Gespräche mit den Betroffenen im Leistengrund, eine Unterschriftenaktion, Immissionsgutachten und nicht zuletzt die Einschaltung eines Fachanwaltes, um alle rechtlichen Möglichkeiten - insbesondere im Fall einer Ablehnung - ausschöpfen zu können.
Berechnungen liegen dem Lärmaktionsplan der Gemeinde zu Grunde
Dieser Antrag stützt sich auf Berechnungen nach den einschlägigen Methoden der Lärmberechnung (RLS=Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen), die die Wölfel-Gruppe, ein renommiertes Fachbüro, erstellt hat. Diese Berechnung ist die gleiche, die der Fortschreibung des Lärmaktionsplans 2021 der Gemeinde Höchberg zugrunde liegt.
"Als wir diesen Antrag gestellt haben, hieß es seitens des Landratsamtes, dass man sich bei der Prüfung des Antrags genau auf diese Berechnung beziehen möchte", erklärt Winzenhörlein. Nun aber teilt das Landratsamt der BI mit, dass "das Staatliche Bauamt Würzburg als Straßenbaubehörde zur Durchführung einer Lärmberechnung beauftragt wurde" und sich diese "auf Daten der Verkehrszählung von 2021" stützen werde. Veröffentlicht werden diese "im Laufe des Jahres 2022". Erst danach werde eine Entscheidung getroffen.
"Jetzt möchte das Landratsamt die Zahlen von 2021 für die Lärmberechnung heranziehen", so Winzenhörlein verärgert, der darauf hinweist, dass diese die realistischen Werte verfälschen würden. "In den zwei Jahren der Corona-Pandemie nahm der Verkehr deutlich ab."
Sven Winzenhörlein, zweiter Bürgermeister in Höchberg, hadert aber nicht nur mit der Antwort des Landratsamtes, das "einer Abfolge von Gerichtsurteilen, Paragrafen und unverständlichen Abkürzungen gleicht". Er ist auch persönlich enttäuscht von Landrat Thomas Eberth (CSU), der "eigentlich mit uns regelmäßig in Kontakt bleiben wollte, bevor überhaupt etwas raus geht. Mal abgesehen davon, dass die Behörde allein acht Monate gebraucht hat, um eine Antwort zu generieren, ist das für mich keine Begegnung auf Augenhöhe."
Viele Daten vorhanden, die unzumutbare Lärmbeeinträchtigungen beweisen
Diese Einschätzung teilt auch Johannes Bohl, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, und Anwalt der Bürgerinitiative. "Persönlich habe ich so etwas erwartet." Dennoch sei die Behörde auf dem Holzweg, wenn sie meine, "dass nach Prüfung der bisher vorgelegten Unterlagen keine Ermessensreduzierung auf Null gegeben ist. Wir haben hier jede Menge Daten eines renommierten Fachbüros, die unzumutbare Lärmbeeinträchtigungen beweisen". Wie es aber nun weitergeht, liege in den Händen der Bürgerinitiative, so Bohl.
"Wir prüfen auf jeden Fall weitere rechtliche Möglichkeiten", stellt Winzenhörlein klar, denn: "Ein Beispiel für mögliche straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen liefert die Stadt Würzburg in der Höchberger Straße - sozusagen gegenüber auf dem Schloßberg - wo schließlich Tempo 50 gilt und nachts Tempo 30 für den Schwerlastverkehr. Das entspricht genau unserer Forderung - warum ist das bei uns nicht machbar?"
Weitere Informationen zur Bürgerinitiative auf der Homepage der BI unter www.hoechbergleiser.de
Ich freue mich, dass heute nicht mehr alles der heiligen Kuh Verkehr untergeordnet wird und hoffe auf eine Reduzierung der Geschwindigkeit an dieser Stelle - auch wenn ich nicht da wohne.
Wer hat dieses Land zu dem gemacht was es heute ist und hält den Laden nach wie vor am Laufen? Due Automobilindustrie und die Autofahrer! Und das Geschwätz von Verkehrswende... seid froh, dass es in diesem Land noch ein paar Dumme gibt, die morgens den Wecker stellen und zur Arbeit gehen. Und die meisten davon müssen nunmal mit dem Auto fahren. Ist auch nicht schlimm, oder glaubt ein nur halbwegs intelligenter Mensch, dass der deutsche Michel die Welt rettet, wenn er mit einem Elektrofahrzeug fährt?
Das Gutachten des Büros Wölfel wurde von der BI in Auftrag gegeben. Was glauben Sie, was da rauskommt? Wer die Musik bezahlt, bestimmt was gespielt wird.
Auf der B27 fahren in diesem Abschnitt rund 29.000 Kfz am Tag. Da geht es sehr wohl darum, die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs zu gewährleisten. Notfalls müssen auch mal die betr. Anwohner umziehen. Klingt hart, ist aber so. Das öffentliche Interesse überwiegt hier eindeutig.... und die Ideologie, sprich Kampf gegen das Kfz, der Grünen, bei denen Herr Winzenhörlein Mitglied ist.