Seit gut vier Jahren kämpft die Bürgerinitiative (BI) "Höchberg Leiser!" e.V. nun schon für eine Lärmreduzierung und Geschwindigkeitsbeschränkung von 70 auf 50 Stundenkilometer auf der B8/27 entlang des Leistengrundes in Höchberg. Bislang jedoch nur mit wenig Erfolg. Deshalb stellte die BI im Namen von fünf Anwohnern - die für viele weitere Betroffene stehen - nun über einen Fachanwalt einen Antrag an das Landratsamt Würzburg auf fehlerfreie Ermessensausübung.
Dieser Antrag verfolgt das Ziel, verkehrsrechtliche Anordnungen des Landratsamtes auf der B8/B27 zum Schutz der Anwohner vor Lärmüberschreitungen zu erreichen. Um mit dem Antrag mehr Erfolg zu haben, bat die BI nun auch den Gemeinderat darum, diesen zu unterstützen. "Denn", so der Einwand von Bauamtsleiterin Katja Heilmann-Rath, "die Straßenverkehrsbehörde kann, muss aber nicht handeln".
Die betroffenen Bereiche sind außerorts (Freistreckenbereich zwischen Würzburg und Höchberg, jetzt Tempo 70) und innerorts (zwischen Ortseingang Höchberg von Würzburg kommend und der Einmündung der Hauptstraße). Die erfassten Lärmwerte liegen im Schnitt der fünf besonders betroffenen Anwesen bei 69,5 Dezibel tagsüber und bei 60,5 nachts. Damit überschreiten sie laut des Bayerischen Landesamtes für Umweltschutz in vielen Fällen die Grenzwerte der maßgeblichen Richtlinien beziehungsweise Gesetze. "Deshalb wünschen wir uns auch vor allem nachts eine Geschwindigkeitsreduzierung für die Lastwagen auf Tempo 30", machte Ludwig Weigand von der BI deutlich. Vor allem die Lkw-Reifen erzeugten beim Beschleunigen ohrenbetäubenden Lärm.
Vor allem Lastwagen sorgen nachts für Lärm
Die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit als eine wirksame Maßnahme zur Lärmminderung wurde bereits in der Lärmaktionsplanung der Gemeinde Höchberg vom 9. Dezember 2014 aufgeführt. Eine noch im Entwurf des Lärmaktionsplanes vom Februar 2014 vorgeschlagene Geschwindigkeitsbegrenzung in der Nacht auf 30 Stundenkilometer innerorts wurde vom Staatlichen Bauamt jedoch seinerzeit abgelehnt. Begründung: Auf Straßen des überörtlichen Verkehrs bündele sich der innerörtliche Verkehr und entlaste dadurch gleichzeitig die Wohngebiete. Einer Geschwindigkeitsbegrenzung würde somit auf diesen Straßen deren besondere Verkehrsfunktion entgegenstehen. Aus gleichem Grund wurde auch eine Geschwindigkeitsbegrenzung im Freistreckenbereich zwischen Höchberg und Würzburg vom Landratsamt Würzburg abgelehnt.
Aufgrund dieser Aussagen wurde eine Genehmigung des Lärmaktionsplanes von der Regierung von Unterfranken damals nur dann in Aussicht gestellt, wenn sowohl den Einwendungen des Staatlichen Bauamtes, als auch denen des Landratsamtes Würzburg auf Herausnahme der geforderten Geschwindigkeitsbegrenzung zur Lärmminderung Rechnung getragen würde. Da eine Kompromisslösung - trotz mehrfacher Gespräche - nicht in Sicht war, wurde den Anträgen der beiden Behörden entsprochen. Die Genehmigung des Lärmaktionsplanes wurde mit Schreiben der Regierung von Unterfranken schließlich am 5. März 2015 erteilt.
Gemeinderat unterstützt den Antrag einstimmig
Auch wenn die Gemeinde seinerzeit auf den Wunsch nach Geschwindigkeitsbeschränkungen verzichtet hat, sieht sie eine solche Anordnung immer noch als adäquates Mittel zur Lärmreduzierung an. "Es ist nur eine logische Konsequenz, diesen Antrag zu unterstützen", wandte sich Bürgermeister Alexander Knahn an den Gemeinderat, der dieses Vorhaben einstimmig beschloss. "Damit kann es aber nicht getan sein", mahnte FDP-Gemeinderat Bernd van Elten. Sofern denn der Antrag Erfolg habe, müsste die Geschwindigkeit mittels stationärer Überwachung kontrolliert werden, "sonst ändert sich nie etwas."