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Würzburg/Schweinfurt
Beeilen bei der Grundsteuererklärung: Drei Viertel der Immobilienbesitzer in Bayern haben noch nicht abgegeben
Eine Verlängerung der Frist ist nicht mehr geplant, nur noch bis 31. Oktober kann man seine Grundsteuererklärung abgeben. Was jetzt zu tun ist und für wen es knapp wird.
Wer seine Grundsteuererklärung  mit dem 'ELSTER-Portal' der Finanzämter digital machen möchte und noch keinen Zugang hat, muss sich sputen. 
Foto: Marijan Murat, dpa | Wer seine Grundsteuererklärung  mit dem "ELSTER-Portal" der Finanzämter digital machen möchte und noch keinen Zugang hat, muss sich sputen. 
Folker Quack
 |  aktualisiert: 12.02.2024 13:39 Uhr

Bis zum 31. Oktober diesen Jahres müssen alle Immobilienbesitzer und Immobilienbesitzerinnen ihre Grundsteuererklärung beim Finanzamt abgeben. Danach wird die Grundsteuer bundesweit dann neu berechnet. Dies ist nötig geworden, weil das Bundesverfassungsgericht die bisherige Berechnungsgrundlage für verfassungswidrig erklärt hat. 

Bis Ende September sind bayernweit 1,64 Millionen Grundsteuererklärungen elektronisch oder auf Papier abgegeben worden, teilt das Bayerische Landesamt für Steuern auf Nachfrage mit. Dies entspreche einem Anteil von rund 25,3 Prozent. Einen Monat vor Ablauf der Frist hatte also gerade mal ein Viertel derer, die seit 1. Juli diese Erklärung abgeben müssen, dies bereits getan. Immer wieder fordern Haus- und Grundbesitzer-Vereinigungen deshalb eine Fristverlängerung.

Abgabetermin 31. Oktober ist bundesweit abgestimmt

Dazu heißt es beim Bayerische Landesamt für Steuern: Erfahrungsgemäß würde ein Großteil der fälligen Steuererklärungen erst gegen Ende des Abgabezeitraums gemacht. Der Zeitraum für die Abgabe für die Grundsteuererklärung sei zudem bundeseinheitlich abgestimmt. Den aktuellen Stand der Eingänge überprüfe man fortlaufend zusammen mit den anderen Bundesländern und man beobachte das "Abgabeverhalten".

Beeilen bei der Grundsteuererklärung: Drei Viertel der Immobilienbesitzer in Bayern haben noch nicht abgegeben

"Wir halten es zum jetzigen Zeitpunkt für verfrüht, über eine Fristverlängerung zu entscheiden", teilt die Pressestelle des Landesamtes mit. Die Finanzverwaltung arbeite mit Hochdruck an der zeitnahen Festsetzung. Die Kommunen benötigten die Berechnungsgrundlagen möglichst frühzeitig, um die neuen, ab 2025 geltenden Hebesätze festzulegen und die Grundsteuerbescheide versenden zu können.

Hintergrund dieses Vorgehens ist, dass die Grundsteuerreform weder zu Mehr- noch zu Mindereinnahmen bei den Kommunen führen soll, sondern diese ihre Hebesätze entsprechend der neuen Berechnungsgrundlagen anpassen sollen. 

Nach Informationen des Würzburger Steuerberaters Frank Rumpel wird aufgrund des niedrigen Stands bei den abgegebenen Erklärungen eine bundesweite Fristverlängerung diskutiert. Ein Beschluss dazu scheine jedoch bis zum aktuellen Zeitpunkt gescheitert zu sein. 

Wer folglich noch keine Grundsteuererklärung abgegeben hat, aber dazu verpflichtet ist, sollte sich jetzt schnell an die Arbeit machen. Denn schon jetzt könnte es vor dem 31. Oktober knapp werden: Dann nämlich, wenn man die Erklärung elektronisch mit Hilfe des Elster-Portal der Finanzämter machen möchte, aber dort noch keinen persönlichen Zugang beantragt hat. Denn der kann allein schon bis zu drei Wochen dauern, wie die Erfahrungen des Sommers gezeigt haben.

Individuelle Fristverlängerung auf Antrag möglich

Frank Rumpel empfiehlt deshalb bei persönlicher Verhinderung eine individuelle Fristverlängerung beim Finanzamt zu beantragen. Wie auch bei den Erklärungen zu anderen Steuerarten gingen in den Finanzämtern bereits Anträge auf Fristverlängerung ein, teilt das Landesamt für Steuern dazu mit. In begründeten Fällen könne das zuständige Finanzamt auf Antrag eine solche individuelle Fristverlängerung gewähren.

 
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  • H. T.
    Ich kann mir beim Besten Willen nicht vorstellen, dass diese Form der Grundsteuer gerechter sein soll. Früher konnte bei der Bewertung der Zustand des Gebäudes (nicht bewohnbar, baufällig, etc.) berücksichtigt werden. Nun wird die Wohn-/Nutzfläche mit 0,50 €/m² und die Grundstücksgröße mit 0,04 €/m² bewertet.

    Ebenso dürfen Grundstückseigentümer, deren Grundstücke als wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens (Grundsteuer B) eingestuft sind, künftig für ihre Scheunen und Nebengebäude ebenfalls 0,50 €/m² als Nutzfläche zahlen. Für diese ehemaligen landwirtschaftlichen Grundstücke es wird es auf jeden Fall teurer, wenn die Gemeinden die Hebesätze nicht verringern.
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  • A. H.
    Na ja, mit der Vorstellungskraft seiner Bürger hat der Vater Staat natürlich schon ein unlösbares Problem. Aber was ist die Alternative? Hunderte von Ausnahmen??
    Der Staat is halt der Staat und der schafft an. Außerdem haben Sie ja auch noch Ihren Abgeordneten, der Sie vertritt (ironie out).
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  • M. Z.
    Da das BVerfG das alte Modell gekippt hat, weil es zu ungerecht war, muß halt jetzt ein gerechteres Modell her. Das kann eigentlich nicht ganz einfach sein.

    Die bayerische Version führt dazu, daß ein qm einer neuen Luxusimmobilie in Top-Lage gleich viel Steuer kostet, wie ein qm einer uralten Bruchbude irgendwo im Nirgendwo. Gut, wenn Erstere in München-Zentrum liegt und Letztere irgendwo in der Provinz, dann spielt noch der Hebesatz mit rein. Aber in der gleichen Gemeinde kostet das dann die gleiche Steuer.

    Und das soll gerechter sein, als die alte Version. Nur weil es schön einfach ist und die Amigos mit ihren Luxus-Immobilien schont?
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  • K. K.
    Meiner Meinung nach sind privat genutzte Scheunen oder Garagen in der Grundsteuererklärung mit "Nutzfläche null" anzugeben, werden also in der Preisfindung auch nicht berücksichtigt.
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  • H. T.
    In der Anleitung zur Anlage Grundstück (BayGrSt2) steht drinnen:

    Nebengebäude, die
    - von untergeordneter Bedeutung sind (z.B. Schuppen oder Gartenhaus) und
    - sich in unmittelbarer Nähe zur Wohnung befinden, zu der sie gehören
    werden nur angesetzt, soweit die Gebäudefläche größer als 30 m² ist.

    Tragen Sie bitte nur die Fläche als Nutzfläche ein, die den Freibetrag von 30 m² übersteigt. Ist die gesamte Fläche nicht größer als 30 m², tragen Sie bitte eine Nutzfläche von 0 m² ein.

    Da steht nix von privaten genutzten Scheunen! Ist das Grundstück der Grundsteuer B zugeordnet, muss die Scheune als Nebengebäude angegeben werden.
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  • S. M.
    Die hohen Herren da oben in München sollten eines nicht vergessen: in Bayern ist bald Wahl.
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  • A. H.
    HALLO, es war das Gericht, nicht die "hohen Herrn, und schon gar nicht die in München!
    Das würde aber schon öfters so kommuniziert, aber scheinbar immer noch nicht oft genug, dass es jede(r) schnalllt.
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  • K. E.
    Und wegen der Wahl wollen Sie Ihren Verpflichtungen nicht nachkommen? Toller Staatsbürger!
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  • J. H.
    Ob man danach tatsächlich nicht mehr bezahlt als vorher, glaube ich erst, wenn ich es schwarz auf weiß habe.

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Staatsdiener jetzt Sonderschichten schieben oder aus anderen Fachgebieten abgezogen werden, um die ganzen Grundsteuererklärungen bearbeiten zu können, nur dass am Ende das selbe herauskommt. So viel Aufwand für nichts? Werden wir sehen.

    Apropos Sonderschichten: die Behörden können froh sein, dass noch nicht mehr Leute ihre Erklärung abgegeben haben. Die saufen ja schon mit den bereits abgegebenen Erklärungen ab, was man so hört.

    Ich gehöre dann wohl zu den 25%, die die Erklärung schon abgegeben haben. So schwer war das jetzt nicht. Da gibt es genug gute Anleitungen im Netz, sogar nach Bundesländern sortiert. Bayern brät ja mal wieder eine Extrawurst mit seiner Wohnflächenberechnung. Das war dann auch schon der aufwendigste Teil. Wenn man die Informationen alle hat, ist das keine große Sache mehr.
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  • D. E.
    "Ob man danach tatsächlich nicht mehr bezahlt"?

    Versprochen ist versprochen und wird in Bayern nicht gebrochen.
    "Mit unserer bayerischen Einfachgrundsteuer bewahren wir Bayerns Bürgerinnen und Bürger vor ständig steigenden Steuern und vor riesiger Bürokratie – regelmäßige Steuererhöhungen durch die Hintertür wie beim Bundesmodell wird es in Bayern nicht geben."

    https://www.bayern.de/fueracker-bayerns-grundsteuermodell-verhindert-steuererhoehungen-durch-die-hintertuer-bayerns-neue-grundsteuer-ist-einfach-unbuerokratisch-und-transparent-umsetzung-mit-vielfaeltigem-serviceang/
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  • C. J.
    Auf eigenen Wunsch hin entfernt.
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  • D. E.
    "Das kann eine ganze Woche brauchen"

    Eher nicht. Ausmessen hat bei landwirtschaftlichen Betrieb 1-2 Stunden gedauert. Und wird meist durch Externe gemacht.
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  • C. J.
    Auf eigenen Wunsch hin entfernt.
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  • D. E.
    Sie Wissen doch die Fläche von ihrem EFH? Müssen Sie wirklich jedes einzelne Zimmer ausmessen und angeben? Will das ihre Kommune?

    Das ist wahrscheinlich der Unterschied wenn das ein von der Gemeinde beauftragtes Unternehmen das macht oder Sie als "Hobby" grinsen mit einem uralten Messinstrument (Maßstab) selbst.
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  • W. T.
    Da ich nicht mal die Fragen im Antrag verstehe gebe ich den Antrag ohne Angaben wieder ab.Selbstverständlich würde ich ihn ausfüllen benötige aber dazu eine Hilfe vom Amt.
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  • A. H.
    Steuerberater gibts auch......
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  • J. W.
    Bei den entsprechenden Behörden liegen alle Unterlagen vor. Warum wurden diese nicht komplett zur Überprüfung zur Verfügung gestellt? So muss man seine Daten in einem Portal eintragen. Dann wird alles überprüft und man bekommt nach einigen Monaten einen neuen Bescheid. Wie kann man dann überprüfen, ob da alles richtig ist? Und wenn dann evtl. Grundstücke mit unterschiedlichen Flurnummern in einer Veranlagung erfasst werden, ist das auch nicht unbedingt ersichtlich.
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  • M. M.
    Jetzt noch mal für mich ganz langsam
    Also die neue Grundsteuererklärung führt weder zu Minder- noch zu Erhöhung der Grundsteuer.
    Jedoch kann die Gemeinde den Hebesatz anpassen „ auch nach oben“ somit wird die Grundsteuer höher oder??????
    Was sind den das für Berichte unglaublich!!!!!!
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  • D. E.
    Die Bemessung der Grundsteuer für Immobilien ist verfassungswidrig. Die seit mehr als 50 Jahren nicht mehr angepassten Einheitswerte für Grundstücke seien "völlig überholt" und führten zu "gravierenden Ungleichbehandlungen" der Immobilienbesitzer, entschied das Bundesverfassungsgericht.
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  • A. H.
    Gut, dass Sie es noch einmal so deutlich ausführen!
    Aber das wurde doch schon "1000 x" gesagt und ich verstehe nicht, dass es jetzt wieder gesagt werden muss: Es war das Gericht, dass die Neubemessung angeordnet hat, nicht die Politik; diese ist m.W. selbst nicht glücklich darüber....
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