
Die Messerattacke von Aschaffenburg hat den Umgang mit Geflüchteten neu befeuert. Offenbar plant die Bundesregierung noch vor der Bundestagswahl am 23. Februar einen erneuten Abschiebeflug nach Afghanistan, um Straftäter und Gefährder auszufliegen. Das Bundesinnenministerium hat einen Bericht der Süddeutschen Zeitung darüber bestätigt.
Das bayerische Innenministerium teilte jetzt mit, dass die Zahl der Aufenthaltsbeendigungen in bayerischer Zuständigkeit im vergangenen Jahr erneut gestiegen ist. 3010 der insgesamt 17.767 Aufenthaltsbeendigungen waren 2024 demnach Abschiebungen, 14.757 waren freiwillige Ausreisen - eine Steigerung von 27 beziehungsweise 26 Prozent im Vergleich zu 2023.
Mehr als die Hälfte der Abschiebungen in Zuständigkeit bayerischer Ausländerbehörden scheiterten 2024 allerdings, in Unterfranken waren es mehr als 70 Prozent. Wie das Landesamt für Asyl und Rückführungen (LfAR) auf Nachfrage bekanntgab, wurden bayernweit 3440 Abschiebungen storniert oder abgebrochen, etwa, weil eine Sammelcharter-Abschiebung wegen fehlender Landeerlaubnis im Zielland abgesagt wurde oder Betroffene reiseunfähig waren.
650 Abschiebungen in Unterfranken gescheitert
650 der gescheiterten Abschiebungen betrafen Unterfranken. Das geht aus einer Anfrage an die Zentrale Ausländerbehörde, angesiedelt bei der Regierung von Unterfranken, hervor. In 370 Fällen seien die abzuschiebenden Personen nicht in ihrer Unterkunft angetroffen worden, in 62 Fällen untergetaucht gewesen. "Ein weiterer wichtiger Grund für das Scheitern von Abschiebungen ist renitentes Verhalten der Abzuschiebenden gegenüber Polizeikräften während der Abschiebung", heißt es. "Hierzu verfügt die Regierung allerdings nicht über belastbare Zahlen."
Bei insgesamt 256 Menschen in Unterfranken seien aufenthaltsbeendende Maßnahmen erfolgreich vollzogen worden. Davon waren 96 Abschiebungen ins jeweilige Heimatland, 112 Rücküberstellungen im Dublin-Verfahren sowie 48 Überstellungen mit Schutzstatus in ein anderes EU-Land. 269 Personen seien freiwillig ausgereist.
Wie läuft eine Abschiebung in Bayern konkret ab? Wird sie angekündigt und was passiert, wenn sie nicht zustande kommt? Antworten auf die zentralen Fragen geben das Landesamt für Asyl und Rückführungen und das bayerische Innenministerium.
Was sind die rechtlichen Voraussetzungen für eine Abschiebung?
Die Voraussetzungen sind in Paragraf 58 des Aufenthaltsgesetzes aufgeführt. Im Kern geht es darum, dass ein Mensch kein Recht zum Aufenthalt in Deutschland hat – weil er unerlaubt eingereist ist, keinen gültigen Aufenthaltstitel hat oder weil aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung eine Überwachung der Ausreise erforderlich erscheint.
Wenn das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) einen Asylantrag abgelehnt oder die zuständige Ausländerbehörde gegen das Recht auf Aufenthalt entschieden hat, muss dies den Asylsuchenden schriftlich mitgeteilt werden. Die Betroffenen erhalten in der Regel eine Frist für eine freiwillige Ausreise.
Wer nicht freiwillig ausreist, erhält einen Abschiebebescheid. Dagegen können Betroffene Rechtsmittel einlegen. Gegen eine Abschiebung selbst können sie im Vorfeld einen Eilantrag auf Aussetzung beim zuständigen Verwaltungsgericht stellen.
Welche Behörde entscheidet, wer wann wohin abgeschoben wird?
Zuständig für "aufenthaltsbeendende Maßnahmen" sind die Ausländerbehörden. Sie informieren die Zentralen Abschiebestellen – in Bayern also das Landesamt für Asyl und Rückführungen, das die Flüge organisiert.
Der Zielort hängt davon ab, ob jemand in sein Heimatland rückgeführt werden soll oder in einen anderen Staat. Das könnte der Fall sein, weil er dort entweder bereits einen Schutzstatus hat (sogenannte Drittstaatenfälle) oder – sofern es sich um einen EU-Staat handelt – weil das Asylverfahren dort erst durchgeführt werden muss.
Muss eine Abschiebung vorher angekündigt werden?
Vor dem 27. Februar 2024 sollten die Betroffenen über das Datum ihrer Abschiebung mindestens eine Woche vorher informiert werden. Dann trat das Gesetz zur Verbesserung von Rückführungen in Kraft. Seither wird der Termin nach Ablauf der Frist zur freiwilligen Ausreise nicht mehr angekündigt. Eine Ausnahme ist nur noch für Familien mit Kindern unter zwölf Jahren vorgesehen. Das LfAR verweist darüber hinaus auf die Geheimhaltungspflicht laut Aufenthaltsgesetz.
Wann kommt es zu einer Einzelabschiebung, wann zu einer Sammelabschiebung?
Als Vorteil von Sammelabschiebungen nennt das Landesamt, dass die Bundespolizei dabei für umfassende Sicherheitsbegleitung sorgt und Widerstand durch Betroffene nicht zum Abbruch der Abschiebung führe. Die Abschiebung Einzelner komme vor allem dann in Betracht, wenn kein Widerstand zu erwarten sei oder "Sammelcharter", also Flugzeuge mit einer Gruppe von Ausreisepflichtigen, im Zielstaat nicht zugelassen seien.
Was ist der Unterschied zwischen einer kontrollierten Ausreise und einer begleiteten Abschiebung?
Der Begriff kontrollierte Ausreise wird laut LfAR im Zusammenhang "mit einer freiwilligen Ausreise aus Haft oder Gewahrsam" verwendet, wenn Betroffene von den Behörden an den Flughafen oder Grenzübergang gebracht werden. Eine begleitete Abschiebung ist eine Zwangsmaßnahme mit Sicherheitsbegleitung während der gesamten Rückführung.
Wie läuft eine Abschiebung in Bayern ab?
Normalerweise holt die Polizei Betroffene in ihrer Wohnung oder Unterkunft ab (Gewahrsamnahme), um sie zum Flughafen oder Bahnhof zu bringen (Zuführung). Bei einer begleiteten Abschiebung übernimmt dann die Bundespolizei das Weitere bis im Zielland. Die Pässe werden laut LfAR möglichst schon vorher eingezogen und in der Regel den Behörden am Zielort übergeben.
Was passiert, wenn sich ein Herkunftsland weigert, Ausreisepflichtige zurückzunehmen?
"Ein wesentliches Hindernis für Abschiebungen ist die fehlende Kooperationsbereitschaft zahlreicher Herkunftsländer", heißt es beim Landesamt für Asyl und Rückführungen. "Eine Vielzahl von Ausreisepflichtigen kann nicht abgeschoben werden, weil sich die Herkunftsländer entweder bei der Beschaffung von Passersatzpapieren oder der Durchführung von Rückführungen unkooperativ zeigen." Dafür zu sorgen, dass Herkunftsländer kooperieren, sei Aufgabe der Bundesregierung, die für die auswärtigen Beziehungen zuständig ist.
Nicht immer ist klar, aus welchem Land ein Mensch tatsächlich stammt. Daher kann es vorkommen, dass das vermutete Herkunftsland eine Rücknahme verweigert, weil die Person nicht zweifelsfrei identifiziert werden kann oder weil es Rückübernahmen limitiert hat. In diesen Fällen erhalten Betroffene zunächst eine Duldung in Deutschland.
Was passiert, wenn Ausreisepflichtige beim Abholtermin krank, nicht anzutreffen oder untergetaucht sind?
Bei Sammelabschiebungen stellt laut LfAR ein unabhängiger Arzt am Flughafen die Reisefähigkeit der Betroffenen fest. Bei Einzelabschiebungen werde "aufgrund einer gesetzlichen Regelung vermutet, dass der Abschiebung gesundheitliche Gründe nicht entgegenstehen".
Die Betroffenen müssten eine Erkrankung, die die Rückführung beeinträchtigen kann, durch eine ärztliche Bescheinigung glaubhaft nachweisen. In akuten Fällen könne die Reisefähigkeit kurzfristig überprüft werden. Falls notwendig, würden Ausreisepflichtige unter medizinischer Begleitung rückgeführt werden.
Wenn Betroffene beim Abholtermin nicht anzutreffen sind, muss der Antrag auf Abschiebung storniert und erneut gestellt werden, sobald sie wieder auftauchen. Dann erfolgt ein weiterer Versuch.
Welche Handhabe gegen Widerstand während der Abschiebung hat die Polizei?
Widerstand ist bei den Behörden offenbar ein sensibles Thema. Keine der angefragten Stellen will sich konkret dazu äußern, wie häufig und mit welchen aktiven und passiven Widerständen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte während Abschiebungen konfrontiert sind. Das bayerische Innenministerium verweist auf eine fehlende automatisierte Auswertung.
In mehreren Einzelgesprächen mit der Polizei wurden gegenüber der Redaktion Fälle genannt, bei denen Ausreisepflichtige passiven Widerstand leisteten – beispielsweise indem sie versuchten, sich durch Seife-Schlucken zu erbrechen oder sich während des Transports zum Flughafen einkoteten.
Das Innenministerium, dem die Landespolizei unterstellt ist, teilt schriftlich mit: "Grundsätzlich gilt, dass die zuführenden oder begleitenden Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte auf passiven oder aktiven Widerstand im Rahmen ihrer rechtlich zulässigen und verhältnismäßigen Möglichkeiten reagieren und wenn erforderlich, geeignet und angemessen auch unmittelbaren Zwang anwenden. Dies kann durch Einwirkung auf die Person in Form von körperlicher Gewalt (zum Beispiel Festhalten, Schieben, Drücken) oder durch Hilfsmittel der körperlichen Gewalt (zum Beispiel Hand- oder Fußfesseln) gemäß den Vorschriften des Polizeiaufgabengesetzes geschehen."
Wie oft kommen Hand- oder Fußfesseln bei Abschiebungen zum Einsatz?
Der Einsatz von Fesseln wird laut Ministerium nicht automatisiert ausgewertet. Grundsätzlich seien alle Maßnahmen des unmittelbaren Zwangs Einzelfallentscheidungen, denen eine Prüfung auf Rechtmäßigkeit und Verhältnismäßigkeit vorangehe. Eine Abschiebung könne eine Ausnahmesituation darstellen, bei der mit Fluchtversuchen zu rechnen sei. In begründeten Fällen könne eine Fesselung schon zu Beginn des Transports geboten sein.
Wer kommt in Abschiebungshaft und wie lange?
Unter dem Oberbegriff Abschiebungshaft, die einer richterlichen Anordnung bedarf, werden laut LfAR Vorbereitungshaft, Sicherungshaft und Mitwirkungshaft zusammengefasst.
Ein möglicher Grund für Sicherungshaft ist Fluchtgefahr. "Diese wird beispielsweise vermutet, wenn die betroffene Person die Ausländerbehörde wiederholt über ihre Identität täuscht, wenn sie nach dem Ablauf der Ausreisefrist umzieht, ohne der Ausländerbehörde eine neue Anschrift mitzuteilen oder wenn sie sich bereits in der Vergangenheit der Abschiebung entzogen hat", erklärt das Landesamt.
Gefangene werden in Abschiebungshaft in speziellen – nicht mit dem Strafvollzug vergleichbaren – Einrichtungen untergebracht: in Bayern in Eichstätt, Hof oder in der kombinierten Transit- und Abschiebungshafteinrichtung am Flughafen München.
Abschiebungshaft kann durch das Rückführungsverbesserungsgesetz für maximal sechs Monate (zuvor drei) angeordnet werden. Ausreisegewahrsam ist mit einer Dauer von bis zu 28 Tagen möglich (zuvor zehn).
Wie lange gilt eine Abschiebung?
Mit einer Abschiebung erhalten Betroffene normalerweise ein Einreise- und Aufenthaltsverbot in Deutschland. In der Regel darf es höchstens fünf Jahre betragen.
Ja, sorry, aber wer an Leib und Leben bedroht ist wehrt sich so gut er/sie kann!
Völkerwanderung aus Gründen,
siehe Afghanistan, Sudan,
Kongo,
Venezuela,
uva.
findet statt, und Menschen brauchen auch Unterstützung, wenn ihre Heimat zerstört oder unbewohnbar geworden ist.
Globale Probleme mit nationalistischen Mitteln zu begegnen ist ist genauso dumm, wie falsch, wie brutal.
Auch wenn viele ihren Horizont auf Unterfranken begrenzt halten:
Es lohnt sich, mal die Perspektive zu wechseln:
Die Erde ist ein Land, wir Menschen bewohnen es.
Damit sollten sämtliche nationalistische
Überlegungen erledigt sein.
Abschiebungen in sämtlicher Form
sind nix als schäbige Gewaltfantasien,
Ausdruck der Ignoranz,
Der Herzlosigkeit,
der Überheblichkeit.
Abgeschoben wird, wenn der Asylantrag abgelehnt wurde, also keine Fluchtursachen bestehen.
Dann ist auch nicht Leib und Leben bedroht.
Es geht den Personen, die sich gewaltsam gegen Umsetzung geltenden Rechts wehren darum, dass Abschiebungen fehlschlagen und sich daraufhin ihr illegaler Aufenthalt samt Sozialleistungen weiter verlängert.
Das belegt dann auch Kapazitäten (Platz, Personal, Geld, Hilfen, Integration...) für Menschen, die unsere Hilfe tatsächlich benötigen. Schonmal daran gedacht ?
der Einfachheit halber:
Sie werfen mir vor, Unsinn zu verbreiten, ich halte dagegen, Ihre Maßnahmen und Vorstellungen sind nicht durchführbar und Unrecht;
-erstmal unterbrechen und ablenken,
danach unterhalten wir uns dann beim nächsten Beitrag über "Faschnacht in Franken"
über die wirklich wichtigen Themen des Lebens weiter.
LG
Das ist grober Unfug.
Abgeschoben wird man, wenn festgestellt wurde, dass es keine anerkannten Fluchtursachen gab, also u.a. das Leben des abgelehnten Asylbewerbers bei Rückkehr nicht in Gefahr ist.
Einen mit der Abschiebung beauftragten Beamten zu verletzen verstößt wie jeden anderen zu verletzen klar gegen Recht und Gesetz.
Genau so ist es!
Gewehrt wird, weil so der Aufenthalt samt Annehmlichkeiten wie Geldleistungen verlängert werden kann.
Immer wenn irgendwelche Poliker*innen, meistens von den
Rechtsaussenparteien mit den christlichen 'C'Grundwerten
oder der AfD,
den Begriff "A B S C H I E B U N G"
in den Mund nehmen,
läuft denen der Geiffer zusammen
und die reden sich in Rage,daß man sich als Mensch ernsthaft fragen muß,
was bei solchen Personen
schiefgelaufen ist.
Im Mttelalter hat man Hinrichtungen
als Volksbelustigung betrieben,
in Talibanafghanistan Eins wurden in der Fußballhalbzeit gelegentlich Personen
im Stadion hingerichtet,
im alten Rom und bald wahrscheinlich
im neuen USA ebenfalls waren blutige,
oft tödliche Gladiator*inn?*en-Kämpfe
die MegaMAGA-Events,
um den Pleb bei Laune zu halten.
Ich verstehs nicht, wozu man sich an derartigen Inhumanitäten freuen kann.
Wer diesen Artikel liest ertappt sich vielleicht dabei, es ein bisschen zu sehr gut zu finden , wie ILLEGALE MIGRATION mit ALLER HÄRTE aber OHNE GNADE rund um den GLOBUS getrieben wird !
Bleib Mensch !
Es ist entscheidend, dass die Kapazitäten für Asyl, Einwanderung, Integration, individueller Hilfe usw den Menschen zur Verfügung steht, die unsere Hilfe wirklich benötigen.
Das kann nicht gehen, wenn abgelehnte Asylbewerber (wo also festgestellt wurde, es gab keinen belastbaren Fluchtgrund) sämtliche Kapazitäten überlasten.
Geltendes Recht ist aus gutem Grund, dass jemand mit keinerlei Asylgrund wieder nach Hause muss. Wie um alles in der Welt kann man das mit öffentlichen Hinrichtungen gleichsetzen ?
Insbesondere Straftäter müssen ausnahmslos abgeschoben werden, dass anderen Einwanderern und Asylsuchenden klar ist, dass man sich zwingend an die Regeln der geltenden Gesetze halten muss, um eine Bleibeperspektive zu haben.
Sonst erleben wir die derzeitigen Auswüchse zum Beispiel bei Messerkriminalität und Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung.
Wir brauchen mehr Ordnung in der Migration und keine Anleitung für Menschen, illegal in Deutschland zu bleiben !
Man unterhält sich halt nicht gern über unterlassene Hilfeleistung, wenn völlig verzweifelte und verwirrte Menschen in und unter der Obhut von Staat und Medizin alleine gelassen werden und dann gefährliche Affekte zeigen.
Auch um denen helfen zu können, die unsere Hilfe wirklich brauchen.
Ach wie originell,
kurz vor der Bundestagswahl noch einmal den gleichen PR-Gag wie vor den beiden Ost-Landtagswahlen.
Diesmal wieder nur Inhaftierte, die also auf den Straßen/in Parks ohnehin nicht gefährlich für Bürger und Kinder waren ?
Diesmal wieder ohne Abkommen, dass die meisten wieder gleich frei kommen (Das ist nicht wirklich Abschiebung, das ist eher Straferlass) ?
Diesmal wieder mit 1000 € Barprämie pro Straftäter zur freien Verfügung ?
Diesmal wieder mit großspurigen Ankündigungen von Scholz und Faeser, dass viele weiter Flüge folgen ?
Der Wähler durchschaut solche Effekthascherei. YouGov hat bei der Sonntagsfrage ermittelt, dass die SPD 4% Zustimmung verlor auf nun 15%. Demnach also nur noch grob jeder siebte Wähler steht hinter der Kanzlerpartei.
Dürfte Allzeit- Negativrekord sein.
dawum.de
Nein, Herr Ries, ich habe als Polizeibeamter ebenso wie meine Kollegen zahlreiche "Abschiebungen" veranlasst: abgeschoben werden vor allem die Menschen, die ordnungsgemäß gemeldet sind, einer Arbeit nachgehen, sich bei Behörden verlässlich melden - um diese "abschieben" zu können, wurde es sogar untersagt, deren Anwälte von geplanten Abschiebungen in Kenntnis zu setzen, Rechtsmittel so zu verhindern...
Die hingegen, die untertauchen, Straftaten begehen, die können eben nicht abgeschoben werden und das hat völlig andere Gründe als die von Ihnen unten genannten.
Abgeschoben wird, wenn der Asylantrag abgelehnt ist und das geschieht dann, wenn keine Fluchtursachen bestehen (drohende Folter...)
Auch diese Aussagen, die gerade in einem weiteren Artikel erschienen, sind als Nebelkerze zu werten!
Es geht, und das sollte Herrmann als Innenminister wissen, nicht um einen"Haftbefehl" oder um eine "Verhaftung"! Was soll das?
Es geht darum, dass ein Unterbringungsbeschluss erwirkt wird, um die "öffentliche Sicherheit" zu wahren - das ist etwas völlig anderes als ein "Haftbefehl".
Zum Vergleich: bei dem Mann in Münnerstadt, dessen Fall hier vorletzte Woche Thema war, wurde genau ein solcher "Beschluss zur Unterbringung" erlassen - nachdem der Mann offenbar in psychischer Ausnahmesituation zwei 9-jährige "leicht getreten" hat..!
..."Der Vorfall: Der junge Mann soll - wie auf Anfrage bei der Staatsanwaltschaft Schweinfurt zu erfahren war - ein achtjähriges Kind zu Boden gestoßen und leicht getreten haben.
Es muss erst "wirklich" was passieren, haben die Münnerstädter monatelang befürchtet, damit der Mann endlich die Hilfe bekommt, die er benötigt...Die gesetzliche Unterbringung ist eine scharfe Waffe und ein tiefer Einschnitt in Persönlichkeitsrechte. Vor diesem Schritt liegen hohe Hürden. Die schien der Mann mit dem jüngsten Übergriff auf das Kind gerissen zu haben.
Die Schweinfurter Staatsanwaltschaft beantragte eine einstweilige Unterbringung beim Amtsgericht Schweinfurt mit dem Ziel einer Unterbringung in einer Psychiatrie. Das Amtsgericht hob den Daumen, der Kranke wurde untergebracht.".....
Ein Angriff auf Polizeibeamte scheint die "Hürden" hingegen nicht zu "reißen"....!
Was also erzählt der Innenminister hier!?
Nur wenn der Staat und die Bundesländer endlich einmal kooperativ zusammenarbeiten , dann käme da wirklich einmal eine vernünftige Lösung heraus . So schiebt jeder die Schuld auf dden anderen , im Wahlkampf nimmt auch keiner Rücksicht auf den anderen und
profitieren tut nur die AFD von den ganzen Unzulänglichkeiten !
Wie gesagt nur wenn sich endlich einmal a l l e Parteien am Riemen reißen , ihr eigenes EGO
zurückstellen dann bekommen wir die Probleme in Deutschland gelöst . Auch das Problem mit der AFD , weil diese dann völlig unnötig wäre !
Und wo bleibt eigentlich das "Wächteramt" der Medien, das Widersprüche und Falschauskünfte hinterfragt....?