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Aschaffenburg/Schweinfurt
Warum der Messerangreifer von Aschaffenburg im Gefängnis sitzen sollte, aber die Haftstrafe nicht antrat
Verfahren wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung, drei Psychiatrie-Aufenthalte. Dennoch war der Täter von Aschaffenburg frei. Wie die Justiz das begründet.
In einem weißen Papier-Overall wird der Messerangreifer von Aschaffenburg dem Haftrichter vorgeführt.
Foto: Daniel Vogl, dpa | In einem weißen Papier-Overall wird der Messerangreifer von Aschaffenburg dem Haftrichter vorgeführt.
Benjamin Stahl
 |  aktualisiert: 14.02.2025 02:37 Uhr

Hätte der Messerangreifer von Aschaffenburg am Tag der Tat in Haft sitzen müssen? Diese Frage steht seit Freitag im Raum. Denn die Staatsanwaltschaft Schweinfurt wollte den 28-jährigen Afghanen ab 23. Dezember 2024 für 40 Tage in Haft nehmen. Demnach wäre er erst am 1. Februar wieder freigekommen. Aber: Die Haft trat er nicht an.

Hintergrund ist, dass der Mann eine Geldstrafe wegen einer vorsätzlichen Körperverletzung nicht bezahlt hat. Die Staatsanwaltschaft hatte nach einer Auseinandersetzung im März 2023 im Ankerzentrum Geldersheim (Lkr. Schweinfurt) die Höhe der Strafe auf 80 Tagessätze à 10 Euro festgesetzt.

Juristische Begründung: Ohne Bildung einer Gesamtstrafe keine Haft

Der 28-Jährige hätte also ersatzweise ins Gefängnis gehen sollen. Die Justiz erließ im Dezember allerdings keinen Vollstreckungshaftbefehl. Die Begründung ist juristisch kompliziert: Parallel habe sich wegen einer weiteren Verurteilung des Beschuldigten "eine sogenannte Gesamtstrafenlage ergeben", heißt es von der Staatsanwaltschaft.

Bei dieser zweiten Verurteilung - diesmal durch das Amtsgericht Aschaffenburg - sei es um versuchten Betrug durch Schwarzfahren gegangen. Strafmaß hier: 15 Tagessätze à 10 Euro.

In solchen Fällen sei "zwingend" vorgeschrieben, dass über die Bildung einer Gesamtstrafe entschieden werden muss, so der Sprecher der Staatsanwaltschaft Schweinfurt. Doch eine solche Entscheidung habe das zuständige Amtsgericht Schweinfurt auch ein halbes Jahr später noch nicht getroffen. "Unter anderem wegen erforderlicher Zustellungen und Übersetzungen, die Zeit in Anspruch nehmen."

Wie der Sprecher der Staatsanwaltschaft weiter erklärt, sei es in solchen Fällen die Regel, erst "die nachträgliche Gesamtstrafenbildung in die Wege zu leiten, bevor ein Vollstreckungshaftbefehl ergehe". Denn erst dann "steht fest, wie hoch die zu vollstreckende Strafe tatsächlich ist".

Aus der Akte des Messerangreifers von Aschaffenburg: Psychiatrie, Körperverletzungen, Sachbeschädigung

Unterdessen wird klar, wie dick die Akte des Messerangreifers von Aschaffenburg ist. Wie der Bezirk Unterfranken mitteilt, wurde der 28-Jährige dreimal von der Polizei in ein psychiatrisches Krankenhaus gebracht. Er wurde aber schnell wieder entlassen, weil "keine Eigen- oder Fremdgefährdung" diagnostiziert wurde.

Auf strafrechtlicher Seite listet die Staatsanwaltschaft Schweinfurt auf Anfrage vier Fälle zwischen Dezember 2022 und April 2023 auf, bei denen der Mann wegen Körperverletzungen beschuldigt wurde. Drei Fälle wurden unter anderem wegen widersprüchlicher Angaben von Beteiligten eingestellt, in einem Fall wurde die genannte Geldstrafe verhängt. Darüber hinaus gab es ein Verfahren wegen Beleidigung und eine Anklage wegen Sachbeschädigung.

Afghane soll versucht haben, Waffe eines Bundespolizisten zu ziehen

Die Staatsanwaltschaft Aschaffenburg zählt weitere Verfahren auf, darunter versuchter Betrug. Im Mai 2024 soll der Afghane zudem in der Dienststelle der Bundespolizei in Aschaffenburg eine Beamtin "mit der flachen Hand" geschlagen haben, wohl unter Cannabis-Einfluss. In einem Handgemenge habe er den Waffenholster eines Beamten teilweise geöffnet.

Im Juni soll er sich am Aschaffenburger Hauptbahnhof entkleidet und einen Streusalzbehälter beschädigt haben. Im August habe er in Alzenau (Lkr. Aschaffenburg) randaliert und seinen Kopf gegen den Boden geschlagen. Anschließend soll er nach einem Polizisten und einem Sanitäter getreten haben.

Laut einem Sprecher der Staatsanwaltschaft Aschaffenburg lagen in keinem der Fälle "die gesetzlichen Voraussetzungen eines Haftbefehls" oder "für eine strafrechtliche einstweilige Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus vor".

 
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  • Andreas Gerner
    Zwei einfache Fragen :

    In wie vielen Fällen wird Personen, die eine Haft nicht angetreten haben, weiter der Platz in der Unterkunft (in diesem Fall Hotel Alzenau) zugänglich gemacht und bezahlt, sowie Geldleistungen ausgehändigt ?

    In wie vielen Fällen wird Ausreisepflichtigen weiter der Platz in der Unterkunft (in diesem Fall Hotel Alzenau) zugänglich gemacht und bezahlt, sowie Geldleistungen ausgehändigt ?

    De Facto wird doch aktiv belohnt, wer einfach in seiner Unterkunft bleibt.

    Ich spekuliere mal, dass man durch verwehrten Zugang zur Unterkunft und unverzüglich eingestellte Zahlungen in sehr vielen Fällen ziemlich zügig die Bereitschaft erhöhen könnte, Haftstrafen tatsächlich anzutreten oder auszureisen.

    Doch glaubt ernsthaft jemand, mit Ankündigungskanzler Scholz, Staatsbürgerschaftsverteilministerin Faeser und Grünen wären wirksame Maßnahmen möglich ?
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  • Martin Deeg
    Ein wirrer Kommentar.

    Irgendwas gegen Scholz und Grüne....ansonsten scheint Ihnen das Thema offenbar völlig egal zu sein.
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  • Hiltrud Erhard
    Aber vom Prinzip hat Herr Gerner recht.

    Alles, was Scholz in seiner Amtszeit bisher nach irgendwelchen Anschlägen angekündigt hat, waren nur Worthülsen und allgemeines Blabla.
    Das Thema Asyl ist und bleibt Bundesangelegenheit. Da können jetzt so viele den schwarzen Peter irgendwo hin schieben und das hat auch Scholz versucht, um von seiner eigenen Unfähigkeit und Vergesslichkeit abzulenken.

    Und daran merkt man, wem das Thema egal ist. Angefangen von den Kommunen. Landkreisen und Ländern werden hier alle im Stich gelassen.
    Und genau diese Haltung, weil einfach nichts passiert ist, treibt die Menschen an den rechten Rand.
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  • Martin Deeg
    Die Bundesregierung hat viel erreicht. Trotz FDP und trotz des ganzen medialen Zirkus, der Sachpolitik so schwer macht. Das kann jeder recherchieren, der tatsächlich an objektiven Fakten (!) interessiert ist.

    Scholz hat nur den Fehler gemacht, sich auf Druck der Populisten zu ebenso unsinnigen populistischen Sprüchen ("Abschiebung im großen Stil") hinreißen zu lassen - obwohl er es besser weiß.

    Merz macht gerade das gleiche, nur auf sehr viel niedererem Niveau, getrieben von CSU-Söder, für den Emotionen und Leid von Menschen nur Vehikel sind für Machtstreben.
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  • Andreas Gerner
    Viel erreicht?
    Im Vergleich zu den Peaks sind die Zahlen der Neuankömmlinge runter gegangen. Das war´s dann schon.
    Noch immer zu viele, als dass Behörden hinterherkommen, die Integration gelingt.
    Bei Abschiebungen geht nicht wirklich was voran. Kleine prozentuale Zuwächse resultieren auf dem niedrigen Niveau.

    -

    Wenn die Regierung meint, sie habe genug erreicht, oder sogar viel erreicht, zeigen eben die tagtäglichen Vorkommnisse (Messerinzidenz, Einsatzzahlen in Ankerzentren, Brennpunktschulen, Angriffe in Notaufnahmen, Vergewaltigungen...), dass das bisschen Strohfeuer eben nicht genug war und ist.

    Und der Wähler merkt den Unterschied zwischen einer echten Verbesserung und bloßem Schönreden.

    Wenn nach den vielen "Einzelfällen" oft von "bereits polizeibekannt", "ausreisepflichtig" usw. die Rede ist, kann ein "läuft doch gut" nur als Hohn gewertet werden.
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  • Hiltrud Erhard
    Puh! Da weiß man ja gar nicht mehr was man sagen soll..
    Was hat die Bundesregierung nochmal geleistet?
    Ich wüsste nix! Da hilft auch recherchieren nix! Ich meine in Sachen Asyl was uns helfen sollte! Ansonsten hat diese Regierung Deutschland an die Wand gefahren in Rekordtempo!

    Und ihr Kanzlerfreund lebt eh mit Amnesie auf einem anderen Planeten.

    Was Merz angeht empfehle ich den Kommentar der FZ von gestern! Deutlicher geht's nicht! Ich meine das schon so, dass Sie in ihrer Haltung und auch Kinderbuchautor Habeck da sehr isoliert und einsam sind!
    Deswegen lassen wir mal das mit dem niederen Niveau!
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  • Simone Full
    Auf allen Ebenen nicht gelungen - Legislative, Judikative und Exekutive. Die inneren Fesseln. Die Bürokratie und Gesetzgebung ist so verworren, dass Täter frei herumlaufen. Keine Haftbegründung bei diesen Tätlichkeiten - eine tickende Zeitbombe - die keiner aufhielt.
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  • Ulrike Schneider
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  • Ulrike Schneider
    Die Haft trat er nicht an. Er reiste auch nicht aus obwohl er doch angeblich freiwillig ausreisen wollte. Er war hier und blieb hier. Warum auch nicht. Er wohnte weiterhin auf unsere Kosten und wurde weiterhin brav versorgt. Er konnte weiterhin tun was er wollte. Wie so viele, er ist kein Einzelfall.

    Wie lange soll das so noch weitergehen?

    https://mediendienst-integration.de/en/migration/flucht-asyl/duldung.html#:~:text=Die%20Zahl%20der%20%22unmittelbar%20Ausreisepflichtigen,aber%20auch%20bereits%20ausgereist%20sein.
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  • Christa Bullmann
    Ich kann mich hier nur wiederholen.

    Ich denke mal, die Problematik liegt darin, dass man immer nur Augenmerk auf den Täter richtet. Man sollte auch mal die Regierung für ihre Inkompetenz blamieren. Ich denke die Lage ist mehr als klar. Der Mann war bereits in Haft beziehungsweise in der Psychatrie und ist mehr als einmal aufgefallen. Warum wurde er dann immer wieder freigelassen. Das Bild psychische Störung und Attentat ist in Deutschland mittlerweile kein Einzelfall mehr. Da hätte man schon von vorangegangenen Fällen wie in Würzburg lernen müssen.

    In Würzburg wurde vor einigen Monaten ein Ladendieb in Schnellverfahren zu drei Monaten Haft verurteilt. Bei solchen Kleinstdelikten greift der Staat durch und bei Gefahrenlagen wird ignoriert.

    Mit freundlichen Grüssen

    Johannes Bullmann, MPA
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  • Martin Deeg
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  • Martin Deeg
    Eisenreich und Söder sollten als politisch Verantwortliche zurücktreten!

    Letzterer auch wegen seiner bizarren Versuche, diese vermeidbare Tragödie auch noch politisch auszuschlachten, ungeniert gegen Migranten und gegen die demokratischen Parteien in Berlin zu hetzen, das eigene Versagen in Bayern auf diese zu projizieren.

    Unerträglich, was im Land von "Law-and-order" hinter den Kulissen abläuft.
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  • Hiltrud Erhard
    Wie immer sind ihre Beiträge sehr befremdlich.
    Sie versuchen genau das, was sie anderen vorwerfen, selbst zu betreiben.
    Und hier schießen Sie über Ihr Ziel hinaus. Die Justiz ist glücklicherweise unabhängig. Es gibt Gesetze, die es umzusetzen, gilt aber sie ist keiner Partei und keine Meinungsbild untergeordnet. Glücklicherweise ist das über das Grundgesetz abgesichert.

    Man kann sich trefflich darüber streiten, wie die Politik darauf reagiert aber niemals geschieht das Recht hinter den Kulissen.

    Leider hat man nach der Tat an den Aussagen des Bundeskanzlers gemerkt, dass dieser die Zusammenhänge nicht kennt und sein politisches Versagen billig weg schieben will und sich wegtrugt. Wer dafür zuständig ist, müssen wir nicht diskutieren. Das ist eindeutig der Bund.
    Von daher sind es genau ihre Aussagen oder ihrer Parteifreunde,die auf Kosten der Opfer Wahlkampf betreiben.
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  • Martin Deeg
    Schauen Sie bitte genauer hin: hier geht es um konkrete Gefahrenabwehr durch einen Mann, der bereits - in psychischer Ausnahmesituation - Polizisten angegriffen hat.

    Da muss man weder anfangen gegen "Migranten" zu hetzen noch gegen die Bundespolitik (die alles tut, um die Probleme anzugehen!) sondern konkret fragen: weshalb wurde der Mann nicht eingewiesen, trotz der Voraussetzungen hierfür. Nichts zu tun und warten, bis er "verschwindet" ist Vollzugsversagen.
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  • Andreas Gerner
    "...die alles tut..."?

    Die Politiker selbst sagen, dass nun mehr getan werden muss.

    Wie soll das anders aufzufassen sein, als dass bisher eben nicht alles getan wurde ?

    Beispielsweise werden Haft- und Ausreisepflichtigen Straftätern Unterkunft gewährt und Geld ausbezahlt.

    Wie unfähig und oder untätig muss eine Regierung denn sein, wenn dieser absolut nicht nachvollziehbare Umstand über Jahre nicht behoben wurde ?

    Offenbar ändert diese Regierung das nicht. Dann braucht sie sich nicht beschweren, wenn Bürger nicht mehr die, sondern andere Parteien wählen.

    Das hätte man anders haben können, aber eben nicht gemacht
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  • Martin Deeg
    Die bayerische CSU-Staatsanwaltschaft hätte die Pflicht gehabt, gegen den Mann eine einstweilige Unterbringung gemäß 126a StPO zu beantragen und zu veranlassen.

    Die Voraussetzungen für diese Maßnahme lagen alle vor.

    Wir reden hier von Staatsversagen - und zwar der bayerischen Justiz.

    Es stellt sich (mir) mittlerweile auch die Frage, ob es eine dienstliche Direktive oder Weisung gibt, bei Flüchtlingen TROTZ erheblicher Straf- und Gewalttaten und erkennbarer psychischer Störung - wie auch im Fall des Täters von Würzburg, Juni 2021 - keine Unterbringung gegen die Betreffenden zu veranlassen - sei es aus Kostengründen oder sonstigen sachfremden Gründen.

    Wie viele solche Personen sind aktuell in Bayern auf freiem Fuß, ohne dass eine Kontrolle und Beobachtung stattfindet?

    Die zuständigen bayerischen CSU-Behörden, insbesondere das Justizministerium, werden sich hier zu verantworten haben!
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  • Michael Wolfrum
    Es gibt weder eine CSU-Staatsanwaltschaft noch CSU-Behören! Die Judikative und die Exekutive sind an Gesetze gebunden, aber nicht an Parteien.
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  • Martin Deeg
    Ah ja. Was ist mit CSU-Ministerien?

    Lassen Sie mich präziser werden: Führungspositionen bei Staatsanwaltschaft, Justiz und Behörden sind insbesondere in Bayern handverlesen, die Betreffenden üben regelhaft "nebenbei" Parteifunktionen aus (bspw. CSU-Dienstgericht).

    Fehlverhalten von Staatsanwälten bspw. wird durch das CSU-Justizministerium "geprüft", ist Ihnen ein Fall bekannt, in welchem ein solches Konsequenzen hatte?

    Oh, ein Fall fällt mir ein: als ein Staatsanwalt wegen Stalking und Brandstiftung angeklagt (!) wurde, versuchte man dies der Öffentlichkeit zu verheimlichen - diese Zeitung berichtete.
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  • Andreas Gerner
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  • Lutz Saubert
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