Deutschland verstößt mit einem unzureichenden Klimaschutz gegen geltendes Recht. Dagegen protestierten 60 deutsche Jura-Professorinnen und -professoren aus dem Verfassungs- und Völkerrecht in einem Offenen Brief an die Bundesregierung. Sie mahnen konsequente Maßnahmen und die Einhaltung des Pariser Abkommens an. Zu den Erstunterzeichnern gehört Isabel Feichtner, Professorin für Öffentliches Recht und Wirtschaftsvölkerrecht an der Uni Würzburg und Fellow am The New Institute in Hamburg. Was bewegt sie?
Isabel Feichtner: Das Bedürfnis, ein Zeichen zu setzen. Ich möchte diejenigen unterstützen, die sich unermüdlich dafür einsetzen, dass die gesellschaftliche Transformation stattfindet, die für effektiven Klimaschutz notwendig ist und zu der auch die Institutionen der Politik beitragen müssen.
Feichtner: Deutschland ist sowohl völkerrechtlich, insbesondere durch das Übereinkommen von Paris, als auch verfassungsrechtlich, durch das Grundgesetz, verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, um die menschenverursachten Klimaänderungen einzudämmen und ihre Risiken und Auswirkungen zu verringern. Als Rechtswissenschaftler und -wissenschaftlerinnen weisen wir mit diesem Brief auf diese Verpflichtungen hin und darauf, dass Deutschland gegen geltendes Recht verstößt, wenn es ihnen nicht nachkommt.
Feichtner: Mich stört, dass sie nicht die klaren Aussagen des letzten Berichts des Weltklimarats reflektieren. Darin ist nicht nur nachzulesen, wie ernst die Lage ist und dass die bisherigen Maßnahmen zu CO2-Reduktionen und Anpassungen an Klimaänderungen nicht ausreichen. Es steht darin auch, dass rapide and weitreichende Veränderungen in allen Sektoren, einschließlich Bau- und Verkehrssektor, notwendig sind. Nur so ist die Erderwärmung einzudämmen und das Erreichen von Kipp-Punkten mit katastrophalen Auswirkungen zu vermeiden. Gerade die verbindlichen sektorspezifischen Minderungsziele werden mit der Änderung des Klimaschutzgesetzes nun abgeschwächt.
Feichtner: Er richtet sich primär an die gesetzgebenden Organe des Bundes, also Regierung und Parlament.
Feichtner: Ich persönlich nicht.
Feichtner: Ich erwarte weitreichende Klimaschutzmaßnahmen. Angesichts der Schwierigkeiten, die die politischen Organe damit haben, effektive Klimaschutzpolitik zu machen, hielte ich es für eine gute Idee, die Bürgerinnen und Bürger stärker einzubeziehen. Bürger- und Bürgerinnenräte wären dafür ein Instrument. Sie müssten dann aber auch ernstgenommen werden.
Feichtner: In unserem Brief merken wir an, dass unsere Verfassung auch disruptive, also unbequeme Protestformen schützt. Die Aktivistinnen und Aktivisten weisen mit ihren Protesten wie wir darauf hin, dass es bisher an einer effektiven Klimaschutzpolitik fehlt. Hierauf sollten sich nun alle gesellschaftlichen Kräfte konzentrieren.
Feichtner: Bei der Präventivhaft handelt es sich nicht um eine Strafe, sondern eine Maßnahme zur Gefahrenabwehr. Ich halte die Praxis der Ingewahrsamnahme von Klimaaktivistinnen und -aktivisten für unverhältnismäßig und habe auch Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Rechtsgrundlage im bayerischen Polizeiaufgabengesetz. Diese Zweifel haben wir, drei Rechtswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler und eine Gruppe Jurastudierender der Unis Würzburg, Erlangen-Nürnberg und Münchner LMU in unserer Popularklage von 2018 gegen Änderungen des Polizeiaufgabengesetzes zum Ausdruck gebracht. Wir warten immer noch darauf, dass der Bayerische Verfassungsgerichtshof über unsere Klage verhandelt und entscheidet.
Feichtner: Ja, unbedingt. Mir ist es vor allem ein Anliegen, Klimakatastrophe und Klimaschutz in einen weiteren Kontext zu stellen. Wir müssen uns als Jura-Professorinnen gemeinsam mit unseren Studierenden der Frage stellen, wie das Recht zu einer Gesellschaftsordnung beiträgt, die systematisch die Lebensgrundlagen anderer Lebewesen und von Menschen in anderen Weltregionen vernichtet. Und deren destruktive Auswirkungen sich nun auch in Europa in immer extremeren Wetterereignissen zeigen.
Darf man von einer Professorin erwarten, dass Sie hinter dem Rechtsstaat steht?
Darf man erwarten, dass man juristisch versucht in der Lehre, bzw. dem Staat, den man die Treue und Unvoreingenommenheit geschworen hat, diesen zu unterstützen und auch dabei die Bevölkerung mit abzubilden.
ICh weiß, etwas schwammig, aber wenn in einem Betrieb jemanden an den Karren fährt, dann gehört er weg, denn das stört den Betriebsfrieden.
Meiner Meinung nach ist das PAG vorbildlich um das uns Polizisten aus vielen Bundesländern beneiden. Sie sind die Executive! Grün-Rot nimmt den Beamten immer mehr Luft und stellt die Beamten in eine Ecke anstatt sie zu stärken und sich hinter ihnen zu stellen.
Danach dürfen Sie sich gerne nochmals zu Ihren Erfahrungen äußern.
derzeit werden weltweit die Klimaversprechen nach dem Motto "Sprache ist geduldig" in die Tonne getreten. Wir können dagegen demonstrieren, Briefe schreiben und nur noch zu Fuß gehen, bis die Brandsohlen durch sind: Den anderen auf der großen weiten Welt ist das egal.
Meinen Kommentar verwarfen Sie ja wegen angeblichem "Verstoß gegen die Kommentarregeln".
Ich darf Ihnen nochmal vorhalten, das Inteview mehr oder weniger elegant auf Bayern gerichtet zu haben, vom eigentlichen Thema wegführend, mit der Frage: Warum, Herr Jungbauer?
Nun, jedenfalls spricht die Expertin von Gewahrsam und nicht von Haft.
Das, Herr Jungbauer, ist die von Ihnen mit gespieltem Erstaunen "mit bestem Willen nicht nachvollziehen" hier geleugnete Überleitung zum Thema BY.
Ihre geschickte Nachfrage fordert ja geradezu diese Dozentin heraus, ihre Kritik von vor 5 Jahren hier in Wahlkampfzeiten wieder auszugraben! Danke