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Würzburg
Auch Würzburger Juristin dabei: 60 Jura-Professoren kritisieren deutsche Missachtung von Klimaschutz-Vorgaben
Deutschland hat sich zu einem strengen Klimaschutz verpflichtet, doch Gesetze werden nicht eingehalten oder verwässert. Das kritisieren Juristen in einem Offenen Brief.
Die Würzburger Jura-Professorin Isabel Feichtner gehört zu den Erstunterzeichnern eines Offenen Briefes, der von Bundesregierung und Bundestag mehr Klimaschutz fordert.
Foto: Fabian Gebert | Die Würzburger Jura-Professorin Isabel Feichtner gehört zu den Erstunterzeichnern eines Offenen Briefes, der von Bundesregierung und Bundestag mehr Klimaschutz fordert.
Andreas Jungbauer
 |  aktualisiert: 15.07.2024 11:47 Uhr

Deutschland verstößt mit einem unzureichenden Klimaschutz gegen geltendes Recht. Dagegen protestierten 60 deutsche Jura-Professorinnen und -professoren aus dem Verfassungs- und Völkerrecht in einem Offenen Brief an die Bundesregierung. Sie mahnen konsequente Maßnahmen und die Einhaltung des Pariser Abkommens an. Zu den Erstunterzeichnern gehört Isabel Feichtner, Professorin für Öffentliches Recht und Wirtschaftsvölkerrecht an der Uni Würzburg und Fellow am The New Institute in Hamburg. Was bewegt sie?

Frage: Frau Feichtner, Sie gehören zu den Erstunterzeichnern des Offenes Briefes zur Klimaschutzpolitik. Was hat Sie dazu veranlasst?

Isabel Feichtner: Das Bedürfnis, ein Zeichen zu setzen. Ich möchte diejenigen unterstützen, die sich unermüdlich dafür einsetzen, dass die gesellschaftliche Transformation stattfindet, die für effektiven Klimaschutz notwendig ist und zu der auch die Institutionen der Politik beitragen müssen.

Warum schalten Sie sich ausgerechnet als Jura-Professorinnen und -Professoren hier ein?

Feichtner: Deutschland ist sowohl völkerrechtlich, insbesondere durch das Übereinkommen von Paris, als auch verfassungsrechtlich, durch das Grundgesetz, verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, um die menschenverursachten Klimaänderungen einzudämmen und ihre Risiken und Auswirkungen zu verringern. Als Rechtswissenschaftler und -wissenschaftlerinnen weisen wir mit diesem Brief auf diese Verpflichtungen hin und darauf, dass Deutschland gegen geltendes Recht verstößt, wenn es ihnen nicht nachkommt.

Was stört Sie konkret an den bestehenden deutschen Klimaschutzmaßnahmen?

Feichtner: Mich stört, dass sie nicht die klaren Aussagen des letzten Berichts des Weltklimarats reflektieren. Darin ist nicht nur nachzulesen, wie ernst die Lage ist und dass die bisherigen Maßnahmen zu CO2-Reduktionen und Anpassungen an Klimaänderungen nicht ausreichen. Es steht darin auch, dass rapide and weitreichende Veränderungen in allen Sektoren, einschließlich Bau- und Verkehrssektor, notwendig sind. Nur so ist die Erderwärmung einzudämmen und das Erreichen von Kipp-Punkten mit katastrophalen Auswirkungen zu vermeiden. Gerade die verbindlichen sektorspezifischen Minderungsziele werden mit der Änderung des Klimaschutzgesetzes nun abgeschwächt.

An wen richtet sich der Offene Brief?

Feichtner: Er richtet sich primär an die gesetzgebenden Organe des Bundes, also Regierung und Parlament.

Isabel Feichtner, hier in ihrem Büro in der Alten Universität Würzburg, ist Professorin für Öffentliches Recht und Wirtschaftsvölkerrecht.
Foto: Fabian Gebert | Isabel Feichtner, hier in ihrem Büro in der Alten Universität Würzburg, ist Professorin für Öffentliches Recht und Wirtschaftsvölkerrecht.
Haben Sie schon Reaktionen aus der Politik erhalten?

Feichtner: Ich persönlich nicht.

Was erwarten Sie denn konkret von der Bundesregierung und dem Parlament als Gesetzgeber?

Feichtner: Ich erwarte weitreichende Klimaschutzmaßnahmen. Angesichts der Schwierigkeiten, die die politischen Organe damit haben, effektive Klimaschutzpolitik zu machen, hielte ich es für eine gute Idee, die Bürgerinnen und Bürger stärker einzubeziehen. Bürger- und Bürgerinnenräte wären dafür ein Instrument. Sie müssten dann aber auch ernstgenommen werden.

Bürger- und Bürgerinnenräte werden auch von der Letzten Generation gefordert. Sie äußern in ihrem Brief Kritik an den Maßnahmen gegen Klimaschutz-Aktivisten. Warum?

Feichtner: In unserem Brief merken wir an, dass unsere Verfassung auch disruptive, also unbequeme Protestformen schützt. Die Aktivistinnen und Aktivisten weisen mit ihren Protesten wie wir darauf hin, dass es bisher an einer effektiven Klimaschutzpolitik fehlt. Hierauf sollten sich nun alle gesellschaftlichen Kräfte konzentrieren.

Halten Sie die Strafmaßnahmen, etwa eine mehrwöchige Präventivhaft, gegen sogenannte Klima-Kleber für überzogen?

Feichtner: Bei der Präventivhaft handelt es sich nicht um eine Strafe, sondern eine Maßnahme zur Gefahrenabwehr. Ich halte die Praxis der Ingewahrsamnahme von Klimaaktivistinnen und -aktivisten für unverhältnismäßig und habe auch Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Rechtsgrundlage im bayerischen Polizeiaufgabengesetz. Diese Zweifel haben wir, drei Rechtswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler und eine Gruppe Jurastudierender der Unis Würzburg, Erlangen-Nürnberg und Münchner LMU in unserer Popularklage von 2018 gegen Änderungen des Polizeiaufgabengesetzes zum Ausdruck gebracht. Wir warten immer noch darauf, dass der Bayerische Verfassungsgerichtshof über unsere Klage verhandelt und entscheidet.

Sollte, wie von Fachschaften gefordert, das Klimaschutzrecht eigentlich auch im Jura-Studium eine größere Rolle spielen?

Feichtner: Ja, unbedingt. Mir ist es vor allem ein Anliegen, Klimakatastrophe und Klimaschutz in einen weiteren Kontext zu stellen. Wir müssen uns als Jura-Professorinnen gemeinsam mit unseren Studierenden der Frage stellen, wie das Recht zu einer Gesellschaftsordnung beiträgt, die systematisch die Lebensgrundlagen anderer Lebewesen und von Menschen in anderen Weltregionen vernichtet. Und deren destruktive Auswirkungen sich nun auch in Europa in immer extremeren Wetterereignissen zeigen.

 
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  • Uwe Luz
    Das sog. „Klimaschutzrecht“, ist z.B. in Form entsprechender Vorschriften des Baugesetzbuchs bereits Gegenstand der Juristenausbildung. Wichtiger ist offenkundig aber ein Studienschwerpunkt auf dem Rechtsstaatsprinzip, denn ausweislich der unsäglichen Vorgehensweise der Bundesregierung im Zusammenhang mit der Mißachtung des Parlaments beim ersten rechtswidrigen Anlauf zum GEG besteht auch auf höchster Ebene ein gestörtes Verhältnis zum geltenden Recht. Folglich ist es essenziell, das Rechtsstaatsprinzip bereits im juristischen Denken der Studierenden nachhaltig zu verankern.
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  • Hiltrud Erhard
    "Bei der Präventivhaft handelt es sich nicht um eine Strafe, sondern eine Maßnahme zur Gefahrenabwehr. Ich halte die Praxis der Ingewahrsamnahme von Klimaaktivistinnen und -aktivisten für unverhältnismäßig und habe auch Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Rechtsgrundlage im bayerischen Polizeiaufgabengesetz."
    Darf man von einer Professorin erwarten, dass Sie hinter dem Rechtsstaat steht?
    Darf man erwarten, dass man juristisch versucht in der Lehre, bzw. dem Staat, den man die Treue und Unvoreingenommenheit geschworen hat, diesen zu unterstützen und auch dabei die Bevölkerung mit abzubilden.
    ICh weiß, etwas schwammig, aber wenn in einem Betrieb jemanden an den Karren fährt, dann gehört er weg, denn das stört den Betriebsfrieden.
    Meiner Meinung nach ist das PAG vorbildlich um das uns Polizisten aus vielen Bundesländern beneiden. Sie sind die Executive! Grün-Rot nimmt den Beamten immer mehr Luft und stellt die Beamten in eine Ecke anstatt sie zu stärken und sich hinter ihnen zu stellen.
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  • Andrea Angenvoort-Baier
    Das wäre ja schlimm, wenn an den Universitäten das gelehrt werden müsste, was die jeweilige Regierung gerade sagt. An den Universitäten werden Wissenschaften gelehrt. Die Lehre hat oft einen anderen Blickwinkel als die Rechtsprechung. Und das ist gut so! Nur so findet ein Ringen um die Verbesserung der Gesetzgebung statt.
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  • Andrea Angenvoort-Baier
    Ich wünsche Ihnen ja nichts Böses, nur dass Sie mal 60 Tage „präventiv“ eingebuchtet werden , ohne dass ein Ermittlungsrichter drüber schaut, ob alles mit rechten Dingen zuging. Vielleicht weil sie mal unter Demonstranten geraten sind.
    Danach dürfen Sie sich gerne nochmals zu Ihren Erfahrungen äußern.
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  • Rudolf Thomas
    Die Welt muss unbedingt das Klima retten. Das ist allerdings zu teuer, dauert zu lang und ist unbequem. Während sich hier 60 Juristen einen Kopf machen, tagt der World Petroleum Congress im kanadischen Calgary. 500 Redner! Der CEO von Exxon Mobil ist dabei. Der saudische Energieminister Abdulaziz bin Salman Al Saud ebenfalls. Der Titel „Energy Transition: The Path to Net Zero“. Schöner Schein der Titel. Die Wahrheit lautet, Ausweitung der Öl-und Gasproduktion. So gut wie alle Energieriesen, die laut IEA (Internationale Energie Agentur) für 15-20 Prozent der Treibhausgase verantwortlich sind, haben vor einiger Zeit vollmundig Klimaschutzpläne angekündigt, um sie dann schnell wegzuschließen. Fakt ist,
    derzeit werden weltweit die Klimaversprechen nach dem Motto "Sprache ist geduldig" in die Tonne getreten. Wir können dagegen demonstrieren, Briefe schreiben und nur noch zu Fuß gehen, bis die Brandsohlen durch sind: Den anderen auf der großen weiten Welt ist das egal.
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  • Dominik Temming
    Toller Einsatz, Frau Feichtner. Bitte überlegen Sie sich konkrete Konzepte und konzentrieren Sie ihre Panik auf die größten Emittenten. Selbst wenn wir in Deutschland ab morgen auf alles verzichten, was klimaschädlich ist, werden wir die Welt nicht retten. Und falls jetzt irgendwelche Kommentatoren kommen mit "Vorbildrolle": Schmieren Sie es sich in die Haare. Seien sie Vorbild, leben sie es vor was sie möchten aber zwingen sie anderen nichts auf!
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  • Werner Fritsch
    Gerne noch eine Anmerkung: Der Interviewpartnerin empfehle ich, die Berichte des IPCC vollständig zu lesen und nicht nur die Summary for Policymakers und das was daraus in haarsträubenden Szenarien gebastelt wird. Ernstzunehmende Klimaforscher warnen mittlerweile vor der schädlichen Wirkung der Panikmache. Wenn wir was ändern wollen, dann bitte nach guten Konzepten und dort wo die größte Wirkung erzielbar ist. Panikmache war noch nie ein guter Ratgeber.
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  • Werner Fritsch
    Wie weltfremd muss man sein, um zu glauben, dass Deutschland auch nur einen kleinen Beitrag zur "Klima/Weltrettung" beitragen kann. Jedenfalls nicht mit den angedachten Projekten. Nur zur Klarstellung, ich unterstütze vieles, was geeignet ist, Verbesserungen zu erzielen und habe selbst in Photovoltaik investiert. Dennoch sollte man bei der Verwendung der Mittel für den Klimaschutz so vorgehen, dass damit der größte Grenznutzen erzielt wird. Da die CO2 Konzentration global wirkt, sollten die Mittel dort eingesetzt werden, wo der größte Nutzen entsteht zumal reklamiert wird, dass Eile geboten ist. Das was bei uns passiert, ist klassische Fehlallokation von Mitteln. Ein Blick nach GB und nach China zeigt, dass wichtigste Akteure mittlerweile anders handeln.
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  • Manfred Englert
    Leider ist die angegebene Zahl 0 für abgegebene Kommentare etwas irreführend, Herr Jungbauer.

    Meinen Kommentar verwarfen Sie ja wegen angeblichem "Verstoß gegen die Kommentarregeln".
    Ich darf Ihnen nochmal vorhalten, das Inteview mehr oder weniger elegant auf Bayern gerichtet zu haben, vom eigentlichen Thema wegführend, mit der Frage: Warum, Herr Jungbauer?
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  • Andreas Jungbauer
    Sehr geehrter Herr Englert, in dem Interview geht es um einen Offenen Brief, den mittlerweile mehr als 60 Jura-Professorinnen und -Professoren aus ganz Deutschland unterzeichnet haben, und der sich an Bundesregierung und Bundestag richtet (s. Antwort Fr. Feichtner). Die Hintergründe sind Thema dieses Gesprächs. Wie Sie darauf kommen, ich hätte das Interview "elegant auf Bayern gerichtet", kann ich beim besten Willen nicht nachvollziehen. Beste Grüße aus der Redaktion, Andreas Jungbauer
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  • Manfred Englert
    Ganz einfach, Herr Jungbauer, Sie lenkten mit Ihrer Frage"Halten Sie die Strafmaßnahmen, etwa eine mehrwöchige Präventivhaft gegen sogenannte Klima-Kleber für überzogen?"direkt nach Bayern, denn mehrwöchige Gewahrsame -nicht Haft, Herr Jungbauer-gibt es eigentlich nur bei uns, und um die werden wir von vielen anderen Bundesländern beneidet! Das ist die mehr oder weniger elegante Überleitung Herr Jungbauer, auf die die vermutlich verbeamtete Profin sofort aufspringt mit "..halte die Ingewahrsamnahme für unverhältnismäßig und habe auch Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Rechtsgrundlage im bay PAG gegen das wir ja klagen ..."!
    Nun, jedenfalls spricht die Expertin von Gewahrsam und nicht von Haft.
    Das, Herr Jungbauer, ist die von Ihnen mit gespieltem Erstaunen "mit bestem Willen nicht nachvollziehen" hier geleugnete Überleitung zum Thema BY.
    Ihre geschickte Nachfrage fordert ja geradezu diese Dozentin heraus, ihre Kritik von vor 5 Jahren hier in Wahlkampfzeiten wieder auszugraben! Danke
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  • Andreas Jungbauer
    Den Unterbindungsgewahrsam gibt es nun ja in allen Bundesländern... aber Sie haben Recht, Herr Englert, außerhalb Bayerns max. 2 Wochen, bei uns im Freistaat sind es nach aktueller Rechtslage max. 2 Monate. Insofern wundert es mich nicht, wenn die Professorin in ihrer Antwort auf diese Besonderheit eingeht und eine qualifizierte Meinung dazu hat. Ich habe schon bewusst nach einer Einordnung des Gewahrsams gefragt - schließlich heißt es in dem Offenen Brief zum Umgang mit Klimaschutz-Aktivisten: "Dabei sind insbesondere Forderungen nach einer Verschärfung straf- und polizeirechtlicher Reaktionen beunruhigend und in vielen Fällen verfassungsrechtlich fragwürdig." Hier übrigens der komplette Brief zum Nachlesen: https://verfassungsblog.de/fur-eine-volker-und-verfassungsrechtskonforme-klimaschutzpolitik/ Beste Grüße aus der Redaktion, Andreas Jungbauer
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  • Lutz Saubert
    60 von wie vielen? Objektiv ist dieses Interview nicht.
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  • Manfred Englert
    Leider verstößt Ihr Kommentar gegen die Kommentarregeln auf mainpost.de. Wir haben den Kommentar deshalb gesperrt.
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