Sie fordern schnelle und entschlossene Maßnahmen zum Klimaschutz, doch ihre Protestaktionen sind umstritten: Aktivisten der so genannten "Letzten Generation" kleben sich auf Straßen fest und blockieren den Verkehr. Wie sollte der Rechtsstaat darauf reagieren? Und dürfen Autofahrer selbst eingreifen?
Im Interview erklärt Prof. Kyrill-Alexander Schwarz, Professor für Öffentliches Recht an der Universität Würzburg, warum er Straßenblockaden für rechtswidrige Nötigung hält und wann Notwehr gerechtfertigt ist. Der 54-jährige Jurist diskutiert am 11. Mai auch beim nächsten "Kellergespräch" von Main-Post und Juristen-Alumni der Uni Würzburg.
Prof. Kyrill-Alexander Schwarz: Warten, aussteigen, wahrscheinlich diskutieren – aber letzten Endes darauf warten, dass diejenigen, die für die Durchsetzung geltenden Rechts verantwortlich sind, geeignete Maßnahmen ergreifen. Sprich: Ich werde auf die Polizei warten.
Schwarz: Ob ich in einem solchen Fall ein Notwehrrecht hätte, ist in hohem Maße umstritten. Natürlich kann man sagen, dass die Demonstranten auf der Straße rechtswidrig handeln. Und gegen rechtswidrige Maßnahmen kann ich mich zur Wehr setzen. Aber wie ich das mache, ob ich sie zum Beispiel von der Straße losreiße und Verletzungen riskiere – das ist eine Frage der Verhältnismäßigkeit, und da hätte ich Bedenken. Ich könnte niemandem dazu raten, jemanden eigenhändig von der Straße zu ziehen.
Schwarz: Ja, in meinen Augen ist das unstreitig. Auch wenn es einige Stimmen gibt, die das anders sehen. Bei der Nötigung ist nicht entscheidend, dass man jemanden zu einem bestimmten Verhalten oder Unterlassen zwingt. Maßgeblich ist die Frage: Ist die Aktion verwerflich oder nicht. Bisher ist die überwiegende Meinung unter Juristen, dass es sich in diesen Fällen um eine strafbare Nötigung handelt. Entsprechend sind ja Urteile gefällt worden.
Schwarz: Ein Grundsatz lautet: Wer eine Lage herbeiführt, in der ein anderer sich auf Notwehr beruft, muss selbst erstmal die Konsequenzen seines Handelns tragen. Trotzdem muss auch die Ausübung von Notwehr verhältnismäßig sein. Ich darf also nicht alles, kann zum Beispiel nicht einfach Leute überfahren. Auch Gewalt in Form von Tritten ist mit Sicherheit nicht gedeckt.
Schwarz: Dahinter steht ja eine zentrale Frage: Wer übt das staatliche Gewaltmonopol aus? Wenn ich gegenüber jedem, der sich auf der Straße festklebt, selber Gewalt ausübe und ihn im schlimmsten Fall mit Hautverletzungen wegreiße – dann kündige ich den Grundkonsens der Gesellschaft auf, dass die Ordnungskräfte beziehungsweise die Polizei für die Durchsetzung des staatlichen Gewaltmonopols und die Herstellung des Rechts zuständig sind.
Schwarz: In jedem Fall. Ich halte das auch für ein zutiefst undemokratisches Vorgehen. Bei allem Verständnis für die "Letzte Generation" und das drängende Anliegen des Klimaschutzes: Was mich an der gesamten Vorgehensweise stört – egal ob man sich auf die Straße setzt oder an Kunstwerke festklebt –, ist der Anspruch, selbst eine höhere Legitimität zu haben als alle anderen und damit die Maßnahmen zu rechtfertigen. Das kündigt den demokratischen Grundkonsens auf, wie Entscheidungen in dieser Gesellschaft getroffen werden. Das könnte demnächst jeder für die Durchsetzung seiner, vermeintlich höherwertigen Ziele beanspruchen.
Schwarz: Ja, das gilt auch dann. Der zentrale Ort für die Behandlung solch drängender Fragen für die Gesellschaft kann nur das Parlament sein.
Schwarz: Bis auf einen Fall haben die Gerichte das bisher abgelehnt. Denn der Notstand muss eine Situation sein, in der keine andere Abhilfemöglichkeit mehr besteht. Und auch hier ist die Frage: Wird damit nicht einfach der parlamentarische Diskurs ausgeschaltet? Eine legitime Maßnahme gegen einen Notstand setzt voraus, dass sie diesen auch beseitigen kann. Wer sich auf die Straße setzt, trägt nicht unmittelbar zur Beseitigung der Gefahrenlage bei. Deswegen ist eine Notstandsberufung meiner Meinung nach ausgeschlossen.
Schwarz: Auch die Versammlungsfreiheit wird nicht absolut gesetzt, sie ist beschränkbar. Unter freiem Himmel noch viel mehr als in geschlossenen Räumen. Versammlungen können aufgelöst werden können, wenn sie die Begehung strafbarer Handlungen mit sich bringen. Dann endet der Schutz der Versammlungsfreiheit, sie ist kein Freibrief. Das hat der Gesetzgeber klar geregelt.
Schwarz: Wenn man darunter einen bewussten Rechtsbruch aus Überzeugung versteht – dann würde ich sagen, es handelt sich um eine typische Form der Gewissenstat. Für die Konsequenzen müssen die Täter dann auch einstehen.
Schwarz: Nein, das glaube ich nicht. Die bestehenden Strafrahmen sind für die gemeinschaftlich begangene Nötigung ausreichend. Mit dem gegebenen Spielraum – zwischen Geldstrafe und mehrjähriger Haft – kann man alle diese Fälle hinreichend einfangen. Dieser Antrag war wohl eher ein Akt symbolischer Gesetzgebung.
Schwarz: Das ist eine Bewährungsprobe für den Rechtsstaat. Es braucht hier Maß und Mitte. Wenn man jemanden für eine Ankündigung, sich erneut festzukleben, gleich für vier Wochen in Gewahrsam nimmt, scheint mir das unverhältnismäßig. Aber das Mittel als solches hat seinen Sinn. Wird, wie zuletzt in Berlin, ein offenkundiger Rechtsbruch angekündigt, kann eine Woche Gewahrsam eine angemessene und zulässige Reaktion sein. Man muss immer den Einzelfall anschauen.
Man sollte ihnen entgegen kommen und bei ihrer Inhaftierung einige Fotos machen.
Die Kosten der Räumaktionen sollten nach dem Verursacherprinzip den Klebern verrechnet werden. So hätten die Mitglieder der Endzeit-Sekte das Gefühl , einen wichtigen und visionären Beitrag für ihr Anliegen geleistet zu haben. Und der Rest der Bevölkerung müsste sich nicht mehr über substanzlose Nötigungen ärgern.
Also eine klare WIN - WIN Situation für beide Parteien.
Der Amthor meinte zur Hinrichs, ihn fasziniere es, wie radikal der Protest der LGG sei, aber dazu im krassen Widerspruch gering deren Forderungen. Anstelle dieser geringen Forderungen hätten sie mal dafür protestieren sollen, die Atomkraftwerke weiter zu betreiben, das würde viel mehr CO2 einsparen als das, was die LGG aktuell fordert. Die Hinrichs saß nur da mit offener Kinnlade und brachte kein sinnvolles Wert mehr heraus!
Bitte sehr!
Sollen sie doch!
Dann aber sollte die Ordnungskräfte in Zukunft anders vorgehen:
Wenn diese Klima-Sektierer z. B. alle Fahrspuren einer 4 spurigen Straße durch Festkleben blockieren, dann sollte die Polizei 2 Fahrspuren räumen, dass der Verkehr, wenn auch eingeschränkt, wieder rollen kann und die restlichen Klima-Sektierer einfach an Ort und Stelle kleben lassen, mal so ein paar Tage.
Aber bitte sehr so, dass diese in keinster Weise Unterstützung von Außen bekommen!
Wirklich in keinster Weise!
Mal sehen, wie lange diese Klima-Sektierer dann noch weitermachen ...
Man sollte aber die Handy-Infrastruktur, "das Internet" und "die Cloud" nicht vergessen.
Weil man heutzutage ja immer und überall ein einwandfreies Netz "braucht" und es immer schneller gehen muß, werden jede Menge Rohstoffe und Energie für immer mehr Feststationen gerbaucht und diese bald wieder gegen neuere ausgetauscht.
Speziell um die ganzen Filme in immer größerer Auflösung durch die Gegend zu schicken und zu speichern braucht es jede Menge Rohstoffe, Seltene Erden & Co. und Energie.
Wäre ja unerhört, wenn der Strom mit Braunkohle produziert worden ist ...
sollte auch die Härte des Gesetzes spüren.
Einige wenige tanzen der restlichen Gesellschaft
auf dem Kopf herum.
Das sind keine Aktivisten sondern schlicht und einfach Straftäter.