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Anklage wegen Kirchenasyl: Oberzeller Schwester spricht über ihren Prozess
Am 2. Juni steht die Ordensfrau Juliana Seelmann vor Gericht, weil sie zwei Nigerianerinnen Kirchenasyl gewährte. Sie kannte die Konsequenzen - und hofft doch auf Gerechtigkeit.
Weil sie zwei Frauen Kirchenasyl gewährte, muss sich Schwester Juliana Seelmann aus dem Kloster Oberzell (Lkr. Würzburg) am 2. Juni vor Gericht verantworten.
Foto: Ivana Biscan | Weil sie zwei Frauen Kirchenasyl gewährte, muss sich Schwester Juliana Seelmann aus dem Kloster Oberzell (Lkr. Würzburg) am 2. Juni vor Gericht verantworten.
Moritz Baumann
Moritz Baumann
 |  aktualisiert: 08.02.2024 11:24 Uhr

"Ein Samariter aber ging zu ihm, goss Öl und Wein auf seine Wunden und verband sie ihm, brachte ihn in eine Herberge und pflegte ihn." In nur wenigen Worten drückt dieser biblische Satz aus, was Nächstenliebe bedeutet, sagt die Ordensfrau Juliana Seelmann. Bis heute, davon ist sie überzeugt, sei das Gleichnis vom barmherzigen Samariter der Auftrag, Menschen in Not zu helfen.

An diesem Nachmittag im Mai hat die 38-Jährige ins Kloster Oberzell (Lkr. Würzburg) eingeladen, eine Gemeinschaft von über 100 Franziskaner-Schwestern, der sie sich vor gut 10 Jahren angeschlossen hat. Im Mutterhaus des Klosters, einem herrschaftlichen, gelb verputzten Gebäude, dessen Außenfassade kunstvolle Ornamente zieren, setzt sie sich an einen Tisch. Seelmann tritt bescheiden auf. Immer wieder huscht ihr ein sanftes Lächeln übers Gesicht, das jedoch schnell verschwindet, als sie vom tragischen Schicksal zweier Frauen aus Nigeria erzählt: Es ist eine Geschichte über Flucht und Menschenhandel, Ohnmacht und Einsamkeit – und eine folgenreiche Entscheidung.

Schwester Juliana: "Ich konnte nicht anders"

Am 2. Juni steht die Ordensfrau vor Gericht, angeklagt, weil sie zwei Nigerianerinnen 2019 und 2020 Kirchenasyl gewährte. Die Staatsanwaltschaft Würzburg wirft ihr "Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt vor" – eine Straftat. Schwester Juliana leugnet nicht, die beiden Frauen vor der Abschiebung bewahrt zu haben, soweit ist der Fall eindeutig. Sie kannte die Konsequenzen – und hofft doch auf Gerechtigkeit. Sie trage keine Schuld. "Ich konnte nicht anders", sagt die 38-Jährige, die erstmals öffentlich über ihren Prozess spricht.

Kirchenasyl ist eine Praxis, die polarisiert, ein Privileg der Kirchen, das im Spannungsfeld zum staatlichen Gewaltmonopol steht. Erst 2018 entschied das Oberlandesgericht München, dass es sich nicht um ein "anerkanntes Rechtsinstitut" handelt. Kritiker wenden ein, die Kirche würde damit die gesetzlichen Asylregelungen aushöhlen.

Kirchenasyl als letztmögliches Mittel, um die Menschenwürde zu schützen

Häufig handelt es sich um sogenannte Dublin-Fälle. Das heißt: Sobald Flüchtlinge über einen anderen Mitgliedsstaat in die Europäische Union (EU) einreisen, ist dieser für das Asylverfahren zuständig. Wer trotzdem nach Deutschland weiterzieht, dem droht die Rückführung – nicht in die Heimat, sondern in das Erstaufnahmeland.

Doch auch innerhalb der EU seien schwerste Menschenrechtsverletzungen dokumentiert, argumentieren die Kirchen. Wenn Flüchtlingen in Ländern wie Rumänien, Griechenland oder Italien Misshandlung, Zwangsprostitution oder Verfolgung drohen, sei das Kirchenasyl das letztmögliche Mittel, um die Menschenwürde zu schützen.

2015 verständigten sich das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf), die evangelische und die katholische Kirche auf ein Verfahren: Jedes Kirchenasyl gilt es sofort zu melden, anschließend prüft das Bamf erneut. Liegt aus Sicht der Behörde ein Härtefall vor, übernimmt Deutschland das Verfahren – ansonsten müssen Migranten das Kirchenasyl innerhalb von drei Tagen verlassen.

Trotzdem wird das Kirchenasyl häufig nicht beendet, womit die Grenze zur Illegalität überschritten ist. Die Dublin-Regeln sehen vor, dass Rückführungen nur innerhalb von sechs Monaten möglich sind. Nach dieser Frist ist automatisch Deutschland für das Asylverfahren zuständig, daher verharren die Migranten so lange im Kirchenasyl. Das sei notwendig, so die Kritik der Bundesarbeitsgemeinschaft "Asyl in der Kirche", weil das Bamf die Härtefall-Prüfung auf Druck der Innenminister immer weiter verschärfe.

Schwester Juliana Seelmann hofft auf eine gerechtes Verfahren. 
Foto: Ivana Biscan | Schwester Juliana Seelmann hofft auf eine gerechtes Verfahren. 

Im Oktober 2020 erhielt Schwester Juliana Post von der Staatsanwaltschaft: einen Strafbefehl über 1200 Euro. Sie legte Einspruch ein. Die 38-Jährige wollte sich nicht "freikaufen". Am Mittwoch, 2. Juni, startet die Verhandlung am Amtsgericht Würzburg. Erst vor vier Wochen sprach das Amtsgericht Kitzingen den Benediktinermönch Abraham Sauer in einem ähnlichen Fall überraschend frei – soweit bekannt, war es der bundesweit erste Kirchenasyl-Prozess gegen einen Kirchen-Angehörigen, der mit einem Urteil endete.

Es ist rechtliches Neuland, das Richterin Patricia Finkenberger mit dem Freispruch betrat. Sie argumentierte, dass Bruder Abraham zweifelsfrei Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt geleistet habe. Der Tatbestand sei erfüllt und rechtswidrig sei das Kirchenasyl auch gewesen. "Es ist gegen das Strafgesetz verstoßen worden." Doch eine Verurteilung setzt noch ein drittes Kriterium voraus: die Schuld. "Herr Sauer handelte ohne Schuld", sagte die Richterin.

Im Prozess beteuerte Bruder Abraham er sei stets seinem Gewissen gefolgt. Auch eine Haftstrafe nehme er in Kauf. Das überzeugte Finkenberger – und sie entwickelte eine Konstruktion, die unter Juristen kontrovers diskutiert wird. Die Richterin leitete aus den Grundrechten einen Entschuldigungsgrund her. Sie konnte den Mönch nur freisprechen, weil sie sein rechtswidriges Handeln über die Glaubens- und Gewissensfreiheit (Artikel 4 des Grundgesetzes) entschuldigte.

Die Staatsanwaltschaft legte direkt am nächsten Tag Rechtsmittel ein. Es brauche ein Grundsatzurteil, heißt es aus Justizkreisen. Es ist nicht unwahrscheinlich, dass sich das Bundesverfassungsgericht in einigen Jahren mit dem Kirchenasyl auseinandersetzen muss.

Strafrechtler Eric Hilgendorf: Am Ende muss der Staat die Regeln verbindlich festlegen

Wie weit die Grundrechte ins Strafrecht hineinwirken können, wird auch 72 Jahre nach Inkrafttreten des Grundgesetzes kontrovers diskutiert. Die Glaubens- und Gewissensfreiheit, als "Ursprungsgrundrechte", seien tief in der europäischen Aufklärungsbewegung verwurzelt, erklärt der Würzburger Strafrechtler Eric Hilgendorf. Aus seiner Sicht ist der Freispruch für Bruder Abraham vertretbar. Die Grundrechte stünden in der Normhierarchie über dem Strafrecht.

Er warnt jedoch: Es dürfe kein Schlupfloch entstehen, mit dem die Rechtsordnung ausgehebelt werden kann. Beim Kirchenasyl geht es um Humanität, doch wie ist die Glaubensfreiheit zu gewichten, wenn über Ehrenmord oder Exorzismus verhandelt wird? Immer wieder würden Recht und Religion in Konflikt geraten, sagt Hilgendorf. Um eine "totale Rechtsunsicherheit" zu vermeiden, müsse am Ende der Staat die Regeln verbindlich festlegen.

"Es geht mir nicht um eine Grundsatzkritik – weder am Staat noch am Rechtssystem."
Schwester Juliana

Für Schwester Juliana ist Kirchenasyl kein kalkulierter Rechtsbruch. "Es geht mir nicht um eine Grundsatzkritik – weder am Staat noch am Rechtssystem", sagt sie. "Es sind einzelne Härtefälle, in denen ich nach meinem Gewissen und Glauben entscheide." Die Hürden für ein Kirchenasyl seien so hoch, dass sie immer wieder Flüchtlinge abweisen müsse. Im vergangenen Jahr zählte das Bamf bundesweit 506 Flüchtlinge im Kirchenasyl. Das Kloster Oberzell betreute seit 2014 insgesamt 15 Kirchenasyle – darunter die beiden Frauen, die hier, um sie zu schützen, Anna und Marie heißen. 

Die Geschichte der beiden jungen Frauen beginnt in Nigeria, dem Land, in welchem sie bereits als Jugendliche vergewaltigt wurden, erzählt Schwester Juliana. Anna flieht mit knapp 20 Jahren, Marie ist 15 Jahre alt, als ihr Martyrium beginnt. Menschenhändler organisieren die Flucht. Noch in Nigeria müssen sie einen Juju-Schwur ablegen, eine in Westafrika verbreitete spirituelle Praktik, mit der Flüchtlinge unter Druck gesetzt werden. Wer den Schwur bricht und verschwindet, bevor die eigene Schuld beglichen ist, riskiere, so der Glaube, dass Unheil geschieht.

Die Frauen wurden zur Zwangsprostitution gezwungen

Die beiden Frauen werden zur Zwangsprostitution gezwungen – erst in Libyen, dann in Italien, wo die Schlepper sie in ein Apartment einsperren. Sie müssen sich prostituieren, immer wieder werden ihre Peiniger gewalttätig. "Mein ganzes Leben lang war ich ein Sex-Spielzeug, kein Mensch", sagt Marie. Beiden gelingt es, zu fliehen – verfolgt von nigerianischen Menschenhändlern, die im Süden Europas gut vernetzt sind.

Kaum in Deutschland angekommen, erhalten sie den Rückführungsbescheid. Sie müssen zurück nach Italien, wo sie die meiste Zeit auf der Straße leben. Bei den Behörden melden sie sich nicht – aus Angst, von den Schleppern gefunden zu werden. Sie schaffen es erneut nach Deutschland, doch wieder droht die Rückführung. Diesmal gewährt ihnen das Kloster Oberzell Kirchenasyl.

Bamf stuft die beiden Frauen nicht als Härtefälle ein

Was die beiden Frauen erlebt hätten, übersteige die "Grenzen des Vorstellbaren", sagt Schwester Juliana. Sie seien schwer traumatisiert und hätten panische Angst nach Italien zurückzukehren. Bei Marie diagnostizierte ein Psychiater später eine Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS). Anna hat sich in der Zwangsprostitution mit HIV infiziert. In dieser Not, sagt Schwester Juliana, lasse ihr der Glaube keine Wahl. Da müsse sie die Klosterpforte öffnen. Keine Härtefälle, sagt das Bamf. Das Kirchenasyl müsse beendet werden. Doch Schwester Juliana weigert sich und wird angeklagt.

Jürgen Heß vom Würzburger Flüchtlingsrat nennt die Ermittlungen eine "Einschüchterungsstrategie". Er meint, die Härte der Justiz passe zur Linie der Staatsregierung, die bei Asyl vor allem auf Abschreckung und Abwehr setze.

Justizministerium: Beim Verdacht einer Straftat muss ermittelt werden

Das bayerische Justizministerium widerspricht und verweist auf das Legalitätsprinzip: Beim Verdacht einer Straftat müsse ermittelt werden. Dass die Verfahren – beispielsweise wegen Geringfügigkeit – eingestellt werden, komme "regelmäßig nicht in Betracht" – schon gar nicht in Wiederholungsfällen. Auf diese Linie, so ein Sprecher, hätten sich die drei Generalstaatsanwälte in Bamberg, München und Nürnberg geeinigt.

Die Politik übe keinen Druck aus. Es gebe keine "Verschärfung der strafrechtlichen Verfolgung", beteuerte schon 2017 der damalige CSU-Justizminister Winfried Bausback. Fakt ist: Die Generalstaatsanwaltschaften unterstehen dem Justizministerium – eine Verflechtung, die immer wieder Kritik hervorruft.

2020 wurden 27 Verfahren gegen Geistliche eingeleitet

Im vergangenen Jahr wurden nach Angaben des Justizministeriums 27 Verfahren gegen Geistliche eingeleitet – mit welchem Ergebnis, ist nicht bekannt. Das wird statistisch nicht erhoben. Neu ist, dass immer mehr Fälle tatsächlich vor Gericht landen – allerdings bisher nur in Bayern.

Für Schwester Juliana ist das Kirchenasyl ein notwendiges Korrektiv. Auch der Staat mache Fehler, sagt sie. Marie hätte nach Nigeria abgeschoben werden sollen, doch ein Gericht kippte die Bamf-Entscheidung. Sie darf vorerst bleiben. Das Verfahren von Anna läuft aktuell noch.

 
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  • johannes-fasel@t-online.de
    @Josef_Schmid: Es stößt mir halt heftig auf, wenn sich Ordensangehörige (mit Rückendeckung ihres Bischofs) im Wohlgefühl Ihrer 'christlich-humanistischen Barmherzigkeit' sonnen, ohne für die langfristigen finanziellen und sozioökonomischen Folgen gerade zustehen. Zur Deckung der Langfristkosten wird ungefragt in die Tasche eines Staatswesens gegriffen, dessen Regeln missachtet werden.
    Würden diese „christlichen-barmherzigen Humanisten“ für die Langfristenkosten in Haftung genommen (wenn sie z.B. einer erfundenen Lebensgeschichte aufgesessen sind etc.), dann wären die Ordensgemeinschaft finanziell vermutlich schnell an ihrer Grenze.
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  • SchmidJosef@t-online.de
    Es ist doch ein kleiner Unterschied zwischen Log und Logik.

    "Es muss richtig heißen: Allein die Therapie-Kosten für einen HIV-Infizierten betragen ca. 17.045 € pro Jahr."

    Behandlungskosten von ca. 17.045 € pro Jahr als Argument gegen Kirchenasyl?
    Art 1 GG kennt keinen Finanzierungsvorbehalt.
    https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_1.html
    .

    Wer dem Wert von Menschenwürde einen genauen Euro-Betrag entgegensetzt,
    hat weder die Notlage der beiden Frauen,
    noch die christlich-humanistische Barmherzigkeit von Schwester Juliana verstanden.
    .

    Wer Hunger nicht kennt und zu lange in ungefährdeter Sattheit lebt,
    kann blind und taub werden für das existenzielle Leid anderer Menschen.
    .

    Reich, mächtig und frei ist, wer anderen aus ihrer Not hilft, wenn er kann.
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  • johannes-fasel@t-online.de
    @Josef_Schmid:

    Seniorenresidenz Schliersee 2020:

    …Stark unterernährte Heimbewohner, die offene Wunden haben und Windeln, die nicht gewechselt wurden, alkoholisierte Pfleger, falsche Medikamente - so beschreibt die Staatsanwaltschaft München II die Zustände in einem Altenheim in Schliersee.

    Eine ehemalige Mitarbeiterin des Gesundheitsamts Miesbach schilderte dem Bayerischen Rundfunk, was sie in dem Altenheim erlebt habe. Sie berichtet von offenen Wunden, "da tropfte Eiter und Blut auf den Teppichboden".

    Soviel zu „Art 1 GG“ und „Finanzierungsvorbehalt“.

    … Papier ist geduldig… Theorie und Praxis … Wachen Sie auf, @Josef_Schmid
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  • SchmidJosef@t-online.de
    Am Schliersee wurden in verbrecherischer Weise pflegebedürftige Menschen misshandelt. Eine Schande, dass so etwas in unserer Gesellschaft möglich ist!

    Dieser gruselige Sachverhalt ist aber weder als Argument gegen Kirchenasyl brauchbar, noch kann damit der Preis für die Verhinderung von menschlichem Leid gegengerechnet werden.

    Es ist nur ein weiteres Beispiel für das Maß an Grausamkeit, wie sie auch in unserer Gesellschaft vorkommt.

    Für mich macht es keinen Unterschied, gegen welche Menschen solche Grausamkeit gerichtet ist.
    Sie darf in keinem Fall erlaubt oder geduldet werden.
    .

    Kirchenasyl ist ein selten genutzter Sonderweg.
    Damit kann wenigstens in Einzelfällen die lebensfeindliche Härte gemildert werden, die durch absurde Gesetze (Dublin III) und deren rigoros-mechanische Durchsetzung in menschenverachtender Weise exekutiert wird.
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  • Bauknecht
    Was sagt eigentlich der zuständige Bischof dazu.
    Muss der nicht auch wegen Beihilfe oder Mittäterschaft. angezeigt werden ?
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  • Albatros
    Eine sachliche Diskussion in der MP ist bei derartigen Themen überhaupt nicht mehr möglich. Jeder Mensch, der aus seiner Heimat flieht, hat einen Grund dafür. Ob der Flüchtling die Voraussetzungen für einen dauerhaften Verbleib in dem jeweiligen Land erfüllt, nun, dafür gibt es in Deutschland und in Europa Regeln und Gesetze. Dass diese Gesetze manchmal ungerecht erscheinen ist nicht von der Hand zu weisen, aber es stellt sich die Frage, ob wir nach Moral, Gefühlen oder nach geltendem Recht entscheiden. Wenn wir uns für die Moral entscheiden, dann benötigen wir keine Regeln mehr, dann kann Jeder einreisen, wie es ihm beliebt. Es ist traurig mit anzuschauen, wie Kritiker sofort mit dem Dritten Reich in Verbindung gebracht werden. Diese Art der Diskussion ist beinahe in allen Themen zu finden, sei es, dass es um Corona-Leugner oder sonstige nicht linientreue Menschen geht. Mit sachlicher Auseinandersetzung hat das schon lange nichts mehr zu tun.
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  • ParkAndRead
    @Albatros
    Sie schreiben mir aus dem Herzen. Top Comment! Top Zusammenfassung! Dem ist nichts hinzuzufügen. Danke. grinsen
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  • TLW-tu_W
    „Das Gesetz ändert sich, das Gewissen nicht. “ - Sophie Scholl
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  • Albatros
    @TLW…. „Das Gewissen eines jeden Bürgers ist sein Gesetz.“ Thomas Hobbes
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  • johannes-fasel@t-online.de
    @TLW-tu_W: Hier irrte Sophie Scholl:
    Denn das Gewissen hat sich verschiedentlich (Gott sei Dank) weiter entwickelt:
    Ein Beispiel:
    Kastraten spielten in der Kirchenmusik eine wichtige Rolle:
    Noch um 1780 waren allein in den Kirchen Roms mehr als 200 Kastratensänger beschäftigt. Und Mitte des 19. Jahrhunderts sangen immer noch Kastraten in Kirchenchören und in der päpstlichen Kapelle.
    Erst nach Auflösung des Kirchenstaates 1870 kam es zu einer endgültigen Abschaffung der Kastrationen zur Gewinnung von Kastratenstimmen.

    Kastration zur Gewinnung von Singstimmen ist eine Praxis, die heute auch aus Gewissensgründen nicht mehr denkbar ist.
    Bis die weibliche Genitalverstümmelung aus Gewissensgründen undenkbar sein wird, braucht es (Gott sei’s geklagt) noch einige Zeit.
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  • engert.andreas@gmx.de
    Ihr Problem ist die Sache mit dem Gewissen!
    Gewissen spiegelt immer die Grundlage für eine persönliche und bewusste Entscheidung einer einzelnen Person wider.
    Kastraten und deren Abschaffung (Gott sei Dank!) hatten mit Gewissen nichts zu tun! Da ging es um gesellschaftliche Entwicklungen, die Freiheit des Einzelnen, usw.!
    Aber das war keine persönliche Gewissensentscheidung eines Arztes - ab jetzt sorge ich nicht mehr dafür, dass es keine Kastraten mehr gibt - oder Ähnliches!
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  • johannes-fasel@t-online.de
    @Steigerwaelder: „Ihr Problem ist die Sache mit dem Gewissen!“ –
    Herr im Himmel!
    Ihre Überheblichkeit macht mich sprachlos.
    Sind Sie im Besitz der allein selig machenden Wahrheit?
    Haben Sie die Definitionshoheit inne?
    Sind Sie ein Priester?
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  • engert.andreas@gmx.de
    Das ist nicht meine Überheblichkeit - sondern Ihre falsche Definition von Gewissen - und dass Sie plötzlich Dinge als Gewissensentscheidung definieren und deklarieren, die mit dem Gewissen ungefähr soviel zu tun haben, wie ein Schneemann mit der Sommersonnenwenden - nämlich überhaupt nichts!
    Wenn Sie hier Zusammenhänge herstellen, die sachlich schlicht und einfach falsch sind, hat das auch nichts mit Überheblichkeit zu tun, sondern mit Fakten und Tatsachen!
    Ich hab auch nie behauptet, im Besitz der alleinseligmachenden Wahrheit zu sein - aber so wie Sie hier auftreten, kann an Ihnen diesen Anspruch schon durchaus unterstellen! Nur allerdings mit dem Problem, dass Sie mit Dingen um sich werfen, die einfach historisch und faktisch falsch sind!
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  • gowell70@yahoo.de
    Und Sie kommen tatsächlich jetzt mit Kastraten daher,
    um zu untermauern,
    dass die Kirche in Ihrer Gesamtheit sich noch nie um Menschenrechte
    (in dem Fall wohl eher Männerrechte) geschert hat ?

    Um schön in Ihrer Bilderwelt zu bleiben:

    Diese singenden Kastraten hatten zumindest den Vorteil,
    dass sie das Angebot an
    Frauen,
    die zur Prostitution gezwungen werden,
    im seltensten Falle wahrgenommen haben dürften.

    Aber der heutige gesetzestreue Mann scheint eher wenig Skrupel zu haben, solche Dienste zu nutzen.

    Hauptsache billig und alle paar Wochen neue Damen im Sortiment.
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  • johannes-fasel@t-online.de
    @GWM: Ihre Bilderwelt dürfen Sie gern für sich behalten. Ab hier wird es unterirdisch. Da möchte ich nicht weiter folgen.
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  • thomashemmerich@web.de
    @Albatros
    Wie immer ein ruhiger und sachlicher Kommentar, der den Nagel auf den Kopf trifft. Zu diesem und einigen anderen Themen sind leider keine vernünftige Diskussionen mehr möglich, ohne dass man in eine bestimmte Ecke gestellt wird etc.
    Wir alle sind irgendwie froh, dass es geltende Gesetze gibt, die das Leben und das Miteinander Regeln und auch erst möglich machen. Sicherlich, manche Gesetze verstehe ich auch nicht, heißt aber nicht, dass ich mich nicht trotzdem daran halte.
    Das mit der Moral ist da dann wieder eine andere Geschichte, denn jeder hat doch so seine eigene Moralvorstellungen. Denken wir doch da mal an die noch immer aktuelle Corona Krise. Wo war da bei vielen die Moral, wenn sie sich trotz besseren Wissens doch zuhause oder sonstwo sich mit mehr Leuten als erlaubt getroffen haben usw.

    In dem Fall der Ordensschwester kann zwar die Moral mit angeführt werden, hat aber am Ende dann nichts mit den geltenden Gesetzen zu tun.
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  • familie.diener@gmx.net
    Der Frau gehört meine ganze Hochachtung !
    Menschlich zu denken und zu handeln !
    Schlimm sind die ganzen " Klugscheißer " und " Besserwisser " , welche sich
    angeblich immer nach Recht und Gesetz handeln.
    Ist es denn schlimm Menschen in Not zu helfen ? ? ?
    Vielleicht sollten einige einmal in diese Notlage geraten , damit sie überhaupt wissen und kapieren um was hier es hier eigentlich geht.
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  • Auf eigenen Wunsch entfernt.
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  • engert.andreas@gmx.de
    1. Frage - was hat ein verfolgter Christ und sein Schutz in einer Moschee mit dem hier vorliegenden Fall zu tun? Wenn ich das richtig verstanden habe, handelt es sich hier um zwei CHRISTINNEN - die vor dem Terror der islamischen Boko Haram geflohen sind - als Christinnen in ein "christliches" Land!
    2. + 3. Wenn Sie wollen, gehen Sie doch mal nach Italien und fragen den dortigen Zuhälter, ob er die Frauen zur Prostitution gezwungen hat! (Sie merken schon, wie unrealistisch das ist!)
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  • Auf eigenen Wunsch entfernt.
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