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Kitzingen
Kirchenasyl-Prozess: Freispruch für Mönch aus Münsterschwarzach
Der erste Prozess in Bayern gegen einer Ordensmann wegen Aufnahme eines Flüchtlings ist zu Ende. Bruder Abraham wurde mit Hinweis auf die Gewissensfreiheit freigesprochen.
Bruder Abraham musste sich vor dem Amtsgericht Kitzingen wegen der Gewährung von Kirchenasyl verantworten. Es war die erste Verhandlung dieser Art gegen einen Ordensangehörigen in Bayern.
Foto: Frank Weichhan | Bruder Abraham musste sich vor dem Amtsgericht Kitzingen wegen der Gewährung von Kirchenasyl verantworten. Es war die erste Verhandlung dieser Art gegen einen Ordensangehörigen in Bayern.
Frank Weichhan
 |  aktualisiert: 08.02.2024 11:24 Uhr

Am Ende wirkte es wie die berühmte Luther-Szene auf dem Wormser Reichstag im Jahr 1521: "Hier stehe ich. Ich kann nicht anders." Umgemünzt auf Bruder Abraham würde der Spruch lauten: Ich stehe dazu, einem Flüchtling Kirchenasyl gewährt zu haben. Ich konnte nicht anders. Mehr noch: Auf die Frage des Gerichts, ob denn die mögliche Höchststrafe von neun Monaten nicht abschreckend sei, betonte der Benediktiner aus dem Kloster Münsterschwarzach (Lkr. Kitzingen), dass ihn das nicht schrecken könne: "Das wäre es mir wert!"

So weit wird es nicht kommen: Das Kirchenasyl-Verfahren am Kitzinger Amtsgericht vor Richterin Patricia Finkenberger endete mit einem Freispruch. Im Mittelpunkt hatte der Vorwurf der "Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt ohne erforderlichen Aufenthaltstitel" gestanden. Es war die erste Verhandlung dieser Art gegen einen Ordensangehörigen in Bayern – und sie endete mit einem Paukenschlag. Das Urteil dürfte wegweisende Bedeutung haben.

Der 25-Jährige aus Gaza war über Rumänien eingereist

Die Rollen in dem Verfahren waren klar verteilt: Auf der einen Seite der Staat, der sich nicht bieten lassen will, dass Flüchtlinge, die abgeschoben werden müssten, von der Kirche geschützt werden. In dem konkreten Fall war es um einen 25-Jährigen aus Gaza mit ungeklärter Staatsangehörigkeit gegangen. Er war über Rumänien nach Europa eingereist und hätte dort auch sein Asylverfahren abwarten müssen. Er schlug sich jedoch im Frühjahr 2020 nach Deutschland durch, um hier Asyl zu beantragen.

Der weitere Gang der Dinge wäre gewesen: Der Flüchtling wäre innerhalb von sechs Monaten zurück nach Rumänien abgeschoben worden. Was aber nicht ging, weil er sich während dieser Zeit im Kirchenasyl in Münsterschwarzach befand. Nach den sechs Monaten hat der 25-Jährige nun aber das Recht auf ein Asylverfahren in Deutschland – und genau das passiert im Moment: Er hat das Kirchenasyl in Münsterschwarzach inzwischen verlassen und befindet sich in einer Aufnahmeeinrichtung in Mittelfranken, um dort das reguläre Verfahren zu durchlaufen.

Für die Staatsanwaltschaft ein Unding: Es gebe "eine eindeutige Rechtslage", die von dem Kloster "bewusst umgangen wurde". Bei Kirchenasyl gestehe der Staat zudem ein besonderes Prüfungsverfahren zu, in dem der Härtefall noch einmal genau angeschaut werde. Dies sei hier auch geschehen. Das Ergebnis habe erneut gelautet: kein Verfahren in Deutschland, zurück nach Rumänien. Das habe insbesondere Bruder Abraham als Koordinator der Flüchtlingsarbeit im Kloster verhindert. Die Forderung der Staatsanwaltschaft: eine Geldstrafe über 2400 Euro (60 Tagessätze zu je 40 Euro).   

Die Abtei hatte sich 2014 entschieden, in Notfällen zu helfen

Die Verteidigung forderte einen Freispruch. Bruder Abraham, der bürgerlich Armin Sauer heißt, aus dem Landkreis Main-Spessart stammt und dem Orden seit 1997 angehört, erläuterte dem Gericht ausführlich, wie er zum Koordinator für die Flüchtlingsfrage wurde. Die Abtei habe sich 2014 prinzipiell entschieden, in begründeten Notfällen zu helfen und dafür ein Platzangebot geschaffen. Seiher werde regelmäßig Kirchenasyl gewährt. Sich für die Menschen am Rande der Gesellschaft einzusetzen, habe etwas "mit christlichen Werten" zu tun.

Der Orden sei sich vom Abt bis zum Ältestenrat bewusst gewesen, dass die Gewährung von Kirchenasyl für Flüchtlinge für Ärger mit Behörden sorgen würde. Man melde die Daten der Flüchtlinge zwar den Behörden, greifbar seien sie jedoch nicht. Dies sei eine Übereinkunft zwischen Staat und Kirche. Und: Man kümmere ich wirklich nur um "einzelne, wohlbegründete Fälle". Hier gehe es darum, "die Menschenwürde zu erhalten". Diese gebe es in einigen osteuropäischen Staaten wie Rumänien oder Ungarn nicht, betonte der 49-jährige Mönch.

Man lote zudem vorher immer andere Möglichkeiten aus; das Kirchenasyl sei immer nur "der letzte Weg", betonte der Ordensmann. Und sein Verteidiger ergänzte: Am Ende stünden die Gewissensfreiheit und die innere Überzeugung. Und das bedeute: "Der Sinn staatlichen Strafens greift hier nicht."

Gericht: Gewissensfreiheit ist ein schrankenloses Grundrecht

So ähnlich argumentierte am Ende auch das Gericht und stärkte mit dem Freispruch dem Kirchenasyl den Rücken. Der Angeklagte habe zwar die Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt, wie von der Staatsanwaltschaft angeklagt, rechtswidrig begangen. Die Gewissensfreiheit sei jedoch "ein schrankenloses Grundrecht".

Bruder Abraham habe gar nicht anders gekonnt, als seinem Gewissen zu folgen und zu helfen. Es sei "ein Handeln ohne Schuld" gewesen, wofür er letztlich nicht bestraft werden sollte. Die "glaubhafte Berufung auf das Grundrecht der Glaubens- und Gewissensfreiheit" schließe eine Bestrafung in diesem Fall aus.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft könnte gegen das Urteil Berufung oder direkt Revision einlegen.

 
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  • AAngenvoortBaier
    Der Richter muss nach Recht und Gesetz urteilen. Und das Grundrecht auf Glaubens- und Gewissensfreiheit schließt nunmal keine Strafe aus. Darauf müssten sich dann ja viele Straftäter berufen können! Zum Beispiel müsste sich dann auch ein muslimischer Vater, der seine Tochter ehrenhalber getötet hat, auf diese Glaubens- und Gewissensfreiheit berufen können. Die Richterin hat mit diesem Urteil der Rechtsstaatlichkeit einen Bärendienst erwiesen. So ehrenhaft dies gemeint war: aber sie hätte Bruder Abraham verurteilen müssen. Schließlich handelte es sich lediglich um eine Geldstrafe. Bruder Abraham gebührt Respekt, dass er einem Asylbewerber Kirchenasyl gewährt, dem die Abschiebung in ein Land wie Rumänien oder Ungarn droht. Um das zu ändern, muss aber unser Asylrecht geändert werden. Rechtsbeugung steht einer Strafrichterin jedenfalls nicht zu.
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  • Lebenhan1965
    @ Tweety02

    Der Benediktiner hat Leben gerettet. Der Vergleich mit einem "Ehrenmord", den Sie da ziehen, ist obskur!

    Und der Vorwurf der Rechtsbeugung gegen eine Richterin, den Sie äußern, ist schon starker Tobak.
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  • AAngenvoortBaier
    Das kann nur jemand behaupten, der nicht Rechtswissenschaften studiert hat. Manches ist eben für Nichtjuristen schwer zu verstehen.
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  • haba2908
    Ganz Ihrer Meinung, Tweety 👍
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  • traumfrau
    1. Ein junger Mann (vermutlich 25) verlässt GAZA (ohne Nachweis der Staatsangehörigkeit)

    2. Der Mann erreicht Rumänien – EU- Mitgliedsland > SICHER

    3. Aus unbekannten Gründen „schlägt sich“ der junge Mann nach Deutschland durch - somit illegaler Aufenthalt, er hätte in Rumänien (EU- Erstland) „Asyl“ beantragen müssen.

    4. Lt. Dublin- Abkommen und lt. GG Art. 16a, da er aus einem „sicheren Drittstaat“ (vermutlich mehrere zw. RO und D!) kommt, KEIN Anrecht auf Asyl! Logischerweise Abschiebung nach Rumänien… Eine Härtefallkommission kommt zum selben Ergebnis!

    5. Der Mann geriet irgendwie an P. Abraham und der gewährt im „Kirchenasyl“. - Nun ist aber eine Kirche oder ein Kloster kein exterritoriales Hoheitsgebiet, sondern Teil Deutschlands.

    6. Die „Gewissensfreiheit“ des Paters hätte spätestens nach dem Härtefall- Verfahren enden müssen – AUCH aufgrund seines GLAUBENS: Matth. 22:21 „Gebt dem Kaiser was des Kaisers ist…“

    Bitte Staatsanwaltschaft dem GG zum Recht verhelfen!
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  • haba2908
    Da werden sich zukünftig viele Straftäter auf ihre Gewissensfreiheit und innere Überzeugung berufen....... Danke!! 😬
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  • hans-martin.hoffmann@t-online.de
    Anlass zum Fremdschämen(?)

    Leider erstaunt es mich nicht, hier in den Kommentaren mal wieder lesen zu müssen, dass Gewissen oft genug "Glückssache" ist.

    Klar kann am deutschen Wesen die Welt nicht genesen. Wenn man allerdings nur mal ein bisschen unter die Oberfläche guckt, wird man - wenn man fair sein will - feststellen, dass unser (zu) gutes Leben zu einem ordentlichen Teil davon getragen wird, dass es anderen Leuten schlecht geht. Die Despoten im arabischen Raum z. B. können sich nur deswegen an der Macht halten, weil ihnen unser Durst nach Öl Milliarden in die Kassen spült, mit denen sie Waffen Made in Germany kaufen können (und auch noch geliefert bekommen).

    Die dort und (u. a.) damit ausgetragenen Konflikte stellen mMn nicht unbedingt eine Motivation dar, sich in diesen Gefilden aufzuhalten.

    Nicht einfach also, die Gemegelage.

    Was kann ich denn schon als Einzelner tun? Z. B. es akzeptieren wenn ein anderer Mensch von seinem Gewissen geleitet was tut statt nur zuzugucken.
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  • johannes-fasel@t-online.de
    Über eine Milliarde Menschen sind auf dieser Welt chronisch unterernährt.

    WELTWEIT LEIDEN RUND 690 MILLIONEN MENSCHEN AN HUNGER.

    Mit der katholischen Devise: 'Durch meine Schuld, durch meine übergroße Schuld' wird wenig bewirkt - außer einem chronifiziertem Schuldgefühl.

    Und wenn "ein anderer Mensch von seinem Gewissen geleitet was tut" und dabei Anderen ungefragt in deren Tasche greift (und die eigene Kasse schont), dann habe ich für dieses 'edle Tun' zumindest drei Fragezeichen übrig.
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  • hans-martin.hoffmann@t-online.de
    Und was wollen Sie uns damit sagen? - @ MP-Log -

    wissen Sie eigentlich, dass man - je nachdem - ca. 5 bis 10 kg Pflanzenmasse verfüttern muss, um 1 kg Fleisch zu erhalten? Und Sie mänteln sich auf, auf der Welt gibt es eine Milliarde unterernährte Menschen, und Bruder Abraham greift Ihnen deswegen in die Tasche?

    Merken Sie wohl, mit kollektiver katholischer Schuld hat das hier nix zu tun. Aber viel mit dem (ignoranten) Egoismus der Rücksichtslosen. Wieviele Veggie-Tage pro Woche machen eigentlich Sie? Schon mal drüber nachgedacht, wieviel weniger Hunger es wohl auf der Welt gäbe, wenn das Essen nicht so ungleich verteilt wäre? Eher nicht, oder?

    Ich glaube sehr (darf ich sicher auch als Ketzer), wir alle hier können verd... froh sein, wenn uns nicht eines Tages unsere eigene Selbstgerechtigkeit gnadenlos ein- und vom ach so hohen Ross runterholt.
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  • johannes-fasel@t-online.de
    @grayjohn: Was ich damit sagen will? Ich will damit sagen, dass das ‚Problem’ (eine Milliarde Menschen…) so groß ist, dass es durch Symbol-Handlungen nicht zu lösen ist.
    Und ohne Lösungsansätze vor Ort (auch Geburtenkontrolle und hier ist der katholische Ansatz sehr kontraproduktiv, um nicht zu sagen sehr verantwortungslos) ist kein Land in Sicht.

    Bruder Abraham greift natürlich nicht mir persönlich in die Tasche. Er greift in die Kasse eines Staatssystems, dessen Regeln er missachtet (siehe auch oben).

    Im Übrigen herzlichen Glückwunsch, zu Ihren angemaßten hellseherischen Fähigkeiten hinsichtlich meiner Ernährungsgewohnheiten. Ich bin normalgewichtig und zurückhaltend beim Fleischkonsum. Mein geringer Fleischkonsum liegt allerdings vielleicht auch in meinem ignoranten Egoismus begründet (und nicht in Welterlösungsphantasien / Weltrettungs-Größenwahn): Zahlreiche Krankheitsbilder werden durch hohen Fleischkonsum mitverursacht oder verschlimmert. Auch Darmkrebs u. Herzkrankheiten.
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  • gowell70@yahoo.de
    @grayjohn
    Leider haben Sie vollkommen recht mit dem, was Sie schreiben.
    Oft genug habe ich schon zu hören bekommen: wenn andere Menschen nur genauso arbeitsam und fleissig wären, wie wir, die guten Deutschen, dann würde es diesen Menschen ebenso gut gehen.
    Und immer wird ausgeblendet und geleugnet, dass unser fetter, überheblicher Lebensstil das Elend in anderen Weltregionen tatsächlich erst erschafft.

    Uns was hier so alles zu lesen ist, Gesetz ist Gesetz, und ähnliches, das macht mir echt Bauchschmerzen.
    Selbstverständlich ist Überzeugung und Gewissen ein äußerst hohes Gut, auch wenn solche aufrechten Haltungen immer seltener werden.

    Von daher ist dieses Urteil sehr weise und nicht von blinden Buchstabengehorsam geleitet.
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  • Franzjosef
    Ihn davon abhalten eine Straftat zu begehen.
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  • Lebenhan1965
    @ der Prophet

    Wenn das Recht auf Gewissensentscheidung nicht mehr gegeben ist, dann ist der Weg zu einem totalitären Staat nicht mehr weit.
    Die Nachfolger Hitlers und Stalins haben ein leichtes Spiel den Rechtsstaat abzuschaffen
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  • der_Prophet
    Zitat: Die "glaubhafte Berufung auf das Grundrecht der Glaubens- und Gewissensfreiheit" schließe eine Bestrafung in diesem Fall aus.(Zitatende) Können sich die Täter einer Sharia-konformen Steinigung jetzt auch auf ihre Glaubens- und Gewissensfreiheit berufen?
    Wenn eine Minderheit (sei sie christlich oder islamisch oder sonstwas) ) glaubt sich der allgemein verbindlichen Rechtsordnung aufgrund ihre vermeintlich "höheren Moral" widersetzten zu können, führt das zum Ende des Rechtsstaates.
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  • johannes-fasel@t-online.de
    „Bruder Abraham habe gar nicht anders gekonnt, als seinem Gewissen zu folgen und zu helfen.“
    Das ist ja schön und gut. Aber ist er auch Manns genug für die Folgekosten seiner ‚Gewissensentscheidung’ einzutreten???
    Ich habe den Verdacht, die Folgekosten werden einem Staatssystem aufgebürdet, dessen Regeln Bruder Abraham missachtet. Das nenne ich nötigend und schein-heilig. Denn mit einer Haftungsbürgschaft halten sich Bruder Abraham, seine Klostergemeinschaft und die katholische Kirche vermutlich sehr zurück.
    Ein ‚gutes Gewissen’ auf Kosten Dritter. Das hat für mich mehr als nur ein ‚Gschmäckle’.
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  • fuchsastefan@web.de
    Das ist mit ein Grund warum ich trotz manch widerlichen Skandale aus der Kirche nicht ausgetreten bin.
    Bravo Bruder Abraham👍
    Es gibt doch noch glaubhafte Kirchenmänner, und Kirchenfrauen.
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  • Franken48
    @ Lebenhan 1965 Ich an Ihrer Stelle, hätte natürlich nach Recht und Gesetz verurteilt. Da hätte er mindestens eine Geldstrafe herausbekommen. Bei Wiederholung Gefängnis.
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  • fuchsastefan@web.de
    @Franken 48
    ..., und zur Beruhigung des eigenen christlichen Gewissens, am Wahlsonntag, die Partei mit dem "C" gewählt. Gell?!
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  • Erding
    Viel Lärm um einen von Hunderttausenden. Verzeihen möge man mir dieses: Der Flüchtling war doch gut aufgehoben. Wie in einem Hotel: Unterbringung und Verpflegung auf Kosten des Hauses. Man könnte dies auch als Quarantäne sehen oder Schutzhaft. Hatte der Hotelier keine Angst? Na, gut. Er lebt in einem "selbstgewählten" Hotel. Der Staatsanwalt hat Kraft Gesetz den Fall dem Gericht vorgetragen. Die Richterin hat nach Verlauf des Verfahrens ein Urteil gefällt: Freispruch. Hätte sie den Mönch ein zweites Mal zur Kasse bitten sollen. Ein Tropfen auf den heißen Stein das Ganze. Würde der Flüchtling das wieder so machen. Würde der Mönch das wieder so machen? Das Ganze einfach gut sein lassen. Wenn`s nicht mehr sind.
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