zurück
Kitzingen
Kirchenasyl-Prozess: Staatsanwaltschaft nimmt Urteil nicht hin
Am Tag nach dem Kirchenasyl-Prozess in Kitzingen waren die Reaktionen geteilt: Hier die Freude im Kloster, dort die Ankündigung der Staatsanwaltschaft, das Urteil anzufechten.
Die Pforte der Benediktinerabtei Münsterschwarzach. Weil die Abtei einem von Abschiebung bedrohten Flüchtling Kirchenasyl gewährt hat, musste sich ein Mönch vor Gericht verantworten. Jetzt steht fest: Es gibt eine Fortsetzung.
Foto: Karl-Josef Hildenbrand, dpa | Die Pforte der Benediktinerabtei Münsterschwarzach. Weil die Abtei einem von Abschiebung bedrohten Flüchtling Kirchenasyl gewährt hat, musste sich ein Mönch vor Gericht verantworten.
Frank Weichhan
 |  aktualisiert: 12.09.2022 15:20 Uhr

Wegen "Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt" hatte sich ein Mönch der Abtei Münsterschwarzach (Lkr. Kitzingen) am Montag vor dem Amtsgericht Kitzingen verantworten müssen. Das Verfahren endete mit einem Freispruch. Damit wurden neben dem Kirchenasyl zugleich die Gewissens- und die Glaubensfreiheit des Ordensbruders gestärkt. In dem konkreten Fall war es um einen jungen Mann aus dem Gazastreifen gegangen, der eigentlich nach Rumänen abgeschoben werden sollte. Durch das Kirchenasyl wurde dies verhindert.

In einer Stellungnahme des Klosters zeigte sich der freigesprochene Bruder Abraham froh über das Urteil. Er sei dankbar für die breite Solidarität und Unterstützung im Vorfeld des Prozesses durch seine Mitbrüder sowie "andere Vertreterinnen und Vertretern der katholischen und evangelischen Kirche".  Für seinen Abt Michael Reepen war diese Unterstützung selbstverständlich: "Bei der Aufnahme von Flüchtlingen, nicht nur beim Kirchenasyl, geht es um die Werte des Glaubens und den gelebten Glauben. Wo Menschen in Not sind, muss ihnen aus unserer christlichen Verantwortung heraus geholfen werden."  

Abtei hat Integrationspreis des Landkreises erhalten 

In der Stellungnahme der Abtei Münsterschwarzach heißt es zudem, dass man seit Dezember 2014 dezentrale Aufnahmestelle für Geflüchtete sei. Das Kloster arbeitet hier eng mit den Behörden des Landratsamtes Kitzingen zusammen. Mit einem Team aus Ehrenamtlichen wie Mitbrüdern kümmere sich Bruder Abraham um Behördengänge und Deutschkurse, und er helfe bei der Suche nach Arbeit und Ausbildungsplätzen. Für diese Arbeit hatte das Kloster auch vor drei Jahren den Integrationspreis des Landkreises verliehen bekommen.

Rechtskräftig ist das Kitzinger Urteil nicht. Wie der Würzburger Oberstaatsanwalt Thorsten Seebach auf Anfrage mitteilte, hat seine Behörde "Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Amtsgerichts Kitzingen eingelegt". Ob es dabei um Berufung oder Revision geht, hänge dabei ganz maßgeblich von der Urteilsbegründung des Gerichts ab, betonte Seebach.

 
Themen & Autoren / Autorinnen
Kitzingen
Münsterschwarzach
Frank Weichhan
Abtei Münsterschwarzach
Abteien
Amtsgericht Kitzingen
Amtsgerichte
Evangelische Kirche
Kirchenasyl
Klöster
Michael Reepen
Mönche
Staatsanwaltschaft
Äbtissinen und Äbte
Öffentliche Behörden
Lädt

Damit Sie Schlagwörter zu "Meine Themen" hinzufügen können, müssen Sie sich anmelden.

Anmelden Jetzt registrieren

Das folgende Schlagwort zu „Meine Themen“ hinzufügen:

Sie haben bereits von 50 Themen gewählt

bearbeiten

Sie folgen diesem Thema bereits.

entfernen
Kommentare
Aktuellste
Älteste
Top
  • johannes-fasel@t-online.de
    Der biblische ‚Gute Samariter’ hat nicht nur Akuthilfe geleistet, sondern ist auch beim Gastwirt in Vorleistung getreten und hat sich bereit erklärt für sämtliche Folgekosten aufzukommen.
    Bruder Abraham aber hat die Folgekosten ungefragt einem Staatswesen aufgebürdet, das er austrickst und an dessen Spielregeln er sich nicht hält.
    Ein ‚gutes Gewissen’ und ein zugeknöpfter Geldbeutel gehen hier nicht zusammen:
    Ohne eine Haftungsbürgschaft des Bruders, der Klostergemeinschaft, der katholischen Kirche bleibt die ‚Gewissensentscheidung’ in der Hauptsache eine fragwürdige PR-Aktion.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • Wiegut_1
    Eigene Moral oder geltendes Recht - der Diskurs ist schon sehr sehr alt. Es kommt darauf an, wie „gerecht“ das Recht ist. Hierzulande muss man sich aktuell m.E. keine Sorgen machen, dass die Justiz derart Unrecht spricht, gegen das der eigene Moralkompass überhöht werden müsste. Die Selbst-Gerechtigkeit der Kirchen öffnet Tür und Tor für wieder religiös überformte Gesellschaften, die wir längst überwunden geglaubt haben und die wir mit Finsteres Mittelalter beschreiben. Auch wenn dieser Mönch vielleicht nicht weiss, was er da tut, ist das Ergebnis im Grossen und Ganzen sicher nicht erstrebenswert. Wenn meine eigene Moral mir einziger Massstab ist, was soll dann noch gelten im Miteinander? Wozu Gesetze? Wozu Regeln? Wozu eine intakten Gesellschaft mit Regeln des lange verhandelten Miteinander? Die Berufng auf des Gewissen ist eine Gratwanderung und sicher nur Ultima Ratio in Diktaturen.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • Wiegut_1
    Noch sind wir ein laizistischer Staat, dessen Justiz auf lange bewährten Grundpfeilern basiert. Zum Glück. Eine Religion, welche auch immer, die ihr Rechtsempfinden und ihr Handeln über das eines demokratischen legitimierten Staates stellt, ist im Kern gefährlich, wenn sie ihre Anschauung zum Recht erhöht. Präzendenzfälle, unter moralischer Flagge geführt, wie diese öffnen die Türe zu Parallelgesellschaften. Gott, ja, auch der!, bewahre, wenn jeder nach eigenem Kompass handelt und sich auf diesen beruft, im Tun gektendes Recht zu brechen. Danke, Staatsanwaltschaft, übt klaren Blick und Weitsicht. Und nein, um dem Diskurs zuvorzukommen, wir leben hier eben nicht in einer Diktatur!
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • gowell70@yahoo.de
    Ich finde das schon faszinierend:
    Der Ministerpräsident Bayerns, nach eigenem Verständnis Kernstück des christlichen Abendlandes schlechthin, tritt vor einiger Zeit mit einem bemerkenswerten Kreuzzug auf die Bühne, befiehlt das Anbringen von Kruzifixen in öffentlichen Gebäuden und wird auch sonst nicht müde, das christliche Erbe des Heimatlandes zu betonen. Andererseits sehen sich Bayerische Staatsanwaltschaften dazu berufen, Handeln nach den Lehren Jesu' als strafbare Tat zu verfolgen.
    Diese Anwaltschaften sind mittlerweile scheinbar nur noch der schieren Selbstgerechtigkeit verfallen.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • manfred-englert@hotmail.de
    Meines Erachtens verkennen Sie hier einiges. Dieser Flüchtling aus dem Gaza betrat Europa in Rumänien, wie berichtet. Wenn dies so ist, dann h a t sprich muß, dieser Schutzsuchende auch dort das Recht (ich nehme an auch die Pflicht) auf Asyl zu begehren! Nun beginnt aber das Dilemma, da dieser Mensch das Asylverlangen nicht dort stellt, sondern hier in Deutschland! Warum war das so? Die Behörden hier stellten dies fest und wollten die gesetzesmäßige Abschiebung nach Rumänien durchführen. Denkste!! Hier drängt sich nun das Kloster ins Spiel!! Und das geht nicht! Ich schätze das Verhalten der Abtei in vergangener Zeit. Sie halfen damals sehr, die Flüchtlingskrise zu bewältigen. Vielen Dank dafür!! Jedoch in diesem Fall stellt sich der Mönch, die Abtei und alle Unterstützer dieser Einzelmaßnahme gegen das Gesetz! Rumänien ist nämlich Europa und ich nehme nicht an, daß dieser Vertriebene dort keinen Schutz erhalten hätte! Unterlassen Sie doch Ihre plumpen und polemischen Anspielungen!
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • gowell70@yahoo.de
    Das Posting verstößt gegen unsere Netiquette und wurde daher gesperrt.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • gowell70@yahoo.de
    Ich nehme erstaunt zur Kenntnis, dass Sie die Flüchtlingskrise bereits für überwunden halten.
    Außerdem behalte ich mir vor, selbst zu entscheiden, was ich tue, schreibe oder unterlassen werde.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • manfred-englert@hotmail.de
    Dann denken Sie immer daran, daß Sie nicht alleine hier im "Wunderland und Paradies" Deutschland leben. Sie können selbstbestimmt tun und lassen was Sie wollen, nur da, wo die Rechte anderer durch Ihr Tun verletzt werden, greift Ihr Recht nicht mehr! Das hätte auch der Mönch wissen müssen. Und Ihre ketzerischen und verbalen Ausfälle Ihres 1. Kommentares gegen politisch Verantwortliche läßt tief blicken...
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • Wiegut_1
    Wenn eine Heilslehre Mass aller Dinge sein soll, was, wenn jemand meint, Gott ist gross und fährt in eine Menschenmenge. Ist das dann auch ok?
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten