Wegen "Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt" hatte sich ein Mönch der Abtei Münsterschwarzach (Lkr. Kitzingen) am Montag vor dem Amtsgericht Kitzingen verantworten müssen. Das Verfahren endete mit einem Freispruch. Damit wurden neben dem Kirchenasyl zugleich die Gewissens- und die Glaubensfreiheit des Ordensbruders gestärkt. In dem konkreten Fall war es um einen jungen Mann aus dem Gazastreifen gegangen, der eigentlich nach Rumänen abgeschoben werden sollte. Durch das Kirchenasyl wurde dies verhindert.
In einer Stellungnahme des Klosters zeigte sich der freigesprochene Bruder Abraham froh über das Urteil. Er sei dankbar für die breite Solidarität und Unterstützung im Vorfeld des Prozesses durch seine Mitbrüder sowie "andere Vertreterinnen und Vertretern der katholischen und evangelischen Kirche". Für seinen Abt Michael Reepen war diese Unterstützung selbstverständlich: "Bei der Aufnahme von Flüchtlingen, nicht nur beim Kirchenasyl, geht es um die Werte des Glaubens und den gelebten Glauben. Wo Menschen in Not sind, muss ihnen aus unserer christlichen Verantwortung heraus geholfen werden."
Abtei hat Integrationspreis des Landkreises erhalten
In der Stellungnahme der Abtei Münsterschwarzach heißt es zudem, dass man seit Dezember 2014 dezentrale Aufnahmestelle für Geflüchtete sei. Das Kloster arbeitet hier eng mit den Behörden des Landratsamtes Kitzingen zusammen. Mit einem Team aus Ehrenamtlichen wie Mitbrüdern kümmere sich Bruder Abraham um Behördengänge und Deutschkurse, und er helfe bei der Suche nach Arbeit und Ausbildungsplätzen. Für diese Arbeit hatte das Kloster auch vor drei Jahren den Integrationspreis des Landkreises verliehen bekommen.
Rechtskräftig ist das Kitzinger Urteil nicht. Wie der Würzburger Oberstaatsanwalt Thorsten Seebach auf Anfrage mitteilte, hat seine Behörde "Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Amtsgerichts Kitzingen eingelegt". Ob es dabei um Berufung oder Revision geht, hänge dabei ganz maßgeblich von der Urteilsbegründung des Gerichts ab, betonte Seebach.
Bruder Abraham aber hat die Folgekosten ungefragt einem Staatswesen aufgebürdet, das er austrickst und an dessen Spielregeln er sich nicht hält.
Ein ‚gutes Gewissen’ und ein zugeknöpfter Geldbeutel gehen hier nicht zusammen:
Ohne eine Haftungsbürgschaft des Bruders, der Klostergemeinschaft, der katholischen Kirche bleibt die ‚Gewissensentscheidung’ in der Hauptsache eine fragwürdige PR-Aktion.
Der Ministerpräsident Bayerns, nach eigenem Verständnis Kernstück des christlichen Abendlandes schlechthin, tritt vor einiger Zeit mit einem bemerkenswerten Kreuzzug auf die Bühne, befiehlt das Anbringen von Kruzifixen in öffentlichen Gebäuden und wird auch sonst nicht müde, das christliche Erbe des Heimatlandes zu betonen. Andererseits sehen sich Bayerische Staatsanwaltschaften dazu berufen, Handeln nach den Lehren Jesu' als strafbare Tat zu verfolgen.
Diese Anwaltschaften sind mittlerweile scheinbar nur noch der schieren Selbstgerechtigkeit verfallen.
Außerdem behalte ich mir vor, selbst zu entscheiden, was ich tue, schreibe oder unterlassen werde.